Bodenoffensive - Genozid droht in Gaza -Der Nahostkrieg weitet sich aus
UPDATE : Gaza wird wieder massiv bombardiert. 135 Tote inzwischen . 1100 Ziele wurden getroffen . Zivilisten sterben. Gebäude von Hilfsorganisationen und Moschee zerstört. Paläst. Raketen auf Tel Aviv bleiben wirkunglos.
Auslöser war die Entführung und Tötung israelischer Besatzer im Westjordanland durch Unbekannte und die Ermordung eines Palästinensers, der bei lebendigem Leibe verbrannt wurde.
Die israelische Regierung startete daraufhin eine auf einer kollektiven Schuldzuweisung an die Palästinenser basierenden Operation gegen Gaza und im Westjordanland . Häuser von Eltern willkürlich verdächtigter Palästinenser wurden niedergebrannt.
Nach tagelangem Luftkrieg könnte der israelische Aggressor jetzt kurz vor einem Einmarsch in den Gaza-Streifen stehen. Kriegsminister Mosche Jalon sprach sich nach einem Fernsehbericht für einen Einsatz von Bodentruppen im dicht besiedelten Gaza-Gebiet aus. Gleichzeitig verlegte Israels Armee drei weitere Infanteriebrigaden an die Grenze zu dem Palästinensergebiet.
Eine oder zwei weitere Brigaden sollten zudem in den kommenden Tagen zur Verstärkung anrücken, sagte der israelische Militärsprecher Peter Lerner am Freitag. Insgesamt seien bereits 33.000 israelische Reservisten mobilisiert worden.
Nachdem Israel völkerrechtswidrige Kriegsschläge gegen Syrien, Westjordanland und Gaza gestartet hatte und machdem sich Palästinensergruppen mit dem Einsatz bisher wirkungsloser Katjuscha-Raketen reaktiv eingemischt hatten, droht Israel mit einer Bodenoffensive gegen Gaza - während gleichzeitig die Hisbollah Israel vom Libanon aus mit Raketen attackiert hat.
Bisher kamen ca 100 Palästinenser durch Raketenbeschuß ums Leben, während es keine israelischen Opfer gibt. 800 Tonnen Munition wurden über Gaza abgeworfen. 1100 Ziele wurden beschossen. 18 Kinder starben dabei im Bombenhagel. Palästinenser setzten ca 400 Raketen ein, wovon die meistenabgefangen wurden und keien Rakete Todesopfer verursacht hatte. Jetzt trafen Palästinensergruppen einen Tanklastzug einer Tankstelle in Israel.
Palästinensische Politiker sprechen von schweren Kriegsverbrechen und gezielten Bombardements ziviler Wohngebäude.
Palästinenserpräsident Abbas fordert ein sofortiges Ende der Luftangriffe auf Zivilisten in Gaza.
Jetzt droht ein Bodenkrieg wie 2008 , wo 75 000 israelische Soldaten in Gaza gegen ein wehrloses Volk Krieg führten. Damals starben über 1400 Palästinenser, darunter über 920 Zivilisten und etwa 10 Israelis. Unter ihnen 313 Kinder und Jugendliche im Alter unter 18 Jahren und 116 Frauen.
Allein gestern Nacht wurden sieben unschuldige Kinder von den zionistischen Besatzern ermordet. Natürlich klingt das aus den Mündern westlicher Mainstreammedien anders: Israel habe sich selbst verteidigt und dabei seinen versehentlich auch sieben Kindern umgekommen. Und westliche Politiker sind „besorgt“, dass sieben Kinder umgekommen sind und fordern „beide Seiten“ auf, sich zu mäßigen.
Kein Wort von dem Völkerrechtsbruch und keine Kritik bezüglich des Kriegseinsatzes auf palästinensische Gebiete, der im Falle der Krim durch Russland von der politischen Klasse primär betont und angeprangert worden war.
Der verlogenen politischen Klasse insbesondere von CDU und SPD scheint es also doch nicht um die Einhaltung des Völkerechtes zu gehen. Es wird immer nur dann eingefordert, wenn die falsche Seite des Völkerrecht bricht.
In den letzten 10 Jahren wurden fast 10 000 Palästinenser durch Israelis getötet - darunter viele hunderte Kinder
Die Menschenrechtsorganisation Betselem hatte am Mittwoch berichtet, mehrere Familienmitglieder und Nachbarn eines Hamas-Mitglieds seien am Vortag vor einem israelischen Angriff auf ihr Hausdach gestiegen. Dennoch sei eine Rakete abgefeuert worden, die acht Menschen getötet hätte.
Mit der eskalierenden Gewalt im Nahen Osten befasst sich am Donnerstag der UN-Sicherheitsrat in einer Dringlichkeitssitzung. Wie die Präsidentschaft des UN-Gremiums mitteilte, findet die Sitzung um 10:00 Uhr Ortszeit (16:00 Uhr MESZ) statt. Demnach will UN-Generalsekretär Ban Ki Moon zunächst einen Überblick über die jüngsten Entwicklungen bei den Auseinandersetzungen zwischen Israel und der radikalislamischen Hamas im Gazastreifen geben, bevor die 15 Mitglieder des Sicherheitsrats hinter verschlossenen Türen verhandeln.
Ban mahnte die Konfliktparteien zur Zurückhaltung und warnte vor einem "ausufernden Krieg". Mit ungewohnt scharfen Worten kommentierte er die Situation: Der Gazastreifen stehe auf "Messers Schneide". Der aktuelle Konflikt stelle den Nahen Osten vor die größte Herausforderung seit Jahren und er sei durch die "neue Welle der Gewalt" alarmiert.
Sechs israelische Tatverdächtige sind momentan deswegen in Haft, drei der Verdächtigen sollen allerdings freigelassen werden. Dies berichten mehrere israelische Medien. Ein Gericht in Petach Tikva bei Tel Aviv habe dies angeordnet. Die drei seien nicht direkt am Mord beteiligt, aber Teil der Gruppe gewesen, die ihn ausgeführt habe.
Die anderen drei Verdächtigen, ein 30-Jähriger und zwei Minderjährige, sollen den Mord gestanden haben. Die israelische Zeitung Haaretz schrieb, die Polizei habe die Tat mit den Verdächtigen nachgestellt. "Wir versuchen herauszufinden, welche Rolle jeder von ihnen genau gespielt hat", sagte Polizeisprecher Mickey Rosenfeld.
Es handele sich um eine "Zelle von Mitgliedern des ultrarechten Lagers", berichtete der israelische Rundfunk unter Berufung auf Polizeikreise. Man gehe jedoch nicht von einer organisierten Terrorzelle aus. Tatmotive seien offenbar Hass auf Araber und Rache für den Mord an den israelischen Teenagern.
Sachsensumpf- Mafiose Strukturen im CDU Staat - Fehlender Aufklärungswille
Opposition hält "Sachsensumpf"-Ermittlungen für fragwürdig
Der Begriff "Sachsensumpf" tauchte erstmals im Mai 2007 auf. Nach Medienberichten enthielten Dokumente des Geheimdienstes Hinweise auf Netzwerke der Organisierten Kriminalität (OK) in Sachsen. Darin sollten auch hochrangige Juristen verstrickt sein.
Externe Prüfer im Auftrag der Regierung beschuldigten die ehemalige Chefin des OK-Referates im Verfassungsschutz, Simone Skroch, Inhalte von Akten aufgebauscht zu haben. Sie bestreitet dies bis heute und hält das für ein abgekartetes Spiel.
Nolles Generalabrechnung
Am Donnerstag verfolgte Skroch die Debatte von der Besuchertribüne des Landestages. Gegen sie wurde schon vor Jahren Anklage wegen Verfolgung Unschuldiger erhoben. Einen Termin für die Verhandlung gibt es bislang nicht. Vertreter der Opposition sehen in dem Verfahren die Chance, am Ende doch noch Vorwürfe aus dem "Sachsensumpf" klären zu können.
Auch der SPD-Abgeordnete Karl Nolle sieht weiter Aufklärungsbedarf. Seinen letzten Auftritt im Landtag nutzte er zur Generalabrechnung. In Sachsen stehe der Rechtsstaat immer noch auf dünnen Beinen, sagte Nolle. Das Land habe mit diesem Skandal eine weitere Bewährungsprobe nicht bestanden. "Teile von Politik und Justiz, die damals wie heute die Herren der Verfahren waren und sind, haben Sachsen - koste es, was wolle - an den Rand einer Bananenrepublik gebracht."
Linke, SPD und Grüne haben weiterhin Zweifel an korrekt durchgeführten Ermittlungen zum sogenannten "Sachsensumpf". Im Sächsischen Landtag stellten die Oppositionsparteien am Mittwoch ihr Minderheitenvotum zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses vor. Ihrer Ansicht nach ist der eigentliche Skandal der Umgang der Justiz mit den Vorwürfen.
Der Obmann der SPD-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Karl Nolle, sagte, bis heute habe sich kein Gericht abschließend mit der Aktenaffäre beschäftigt. Den Staatsanwaltschaften warf Nolle vor, "weisungsgebunden" und unter "ungeheurem politischen und öffentlichen Druck" tätig geworden zu sein. Der Schutz des Staates vor übler Nachrede habe bei ihnen im Mittelpunkt gestanden, während die Beschuldigten seit Jahren auf einen Prozess warten würden. Diskussionen um den vermuteten "Sachsensumpf" gibt es seit 2007, als das Thema erstmals in den Medien auftauchte. 15.000 öffentlich gewordene Aktenseiten des sächsischen Verfassungsschutzes enthielten den Berichten zufolge Hinweise auf Netzwerke organisierter Kriminalität in Sachsen, in die unter anderem hochranginge Vertreter aus der Justiz verwickelt gewesen sein sollen.
Lichdi: "Opfer werden bis heute nicht ernst genommen"
Nach Ansicht von Johannes Lichdi von der Grünen-Landtagsfraktion sind die Ermittlungen gegen die beschuldigten Staatsanwälte und Richter nicht ernsthaft betrieben worden. Lichdi zufolge sollten sie von Anfang an eingestellt werden. Der Grünen-Politiker bezieht sich dabei auf die Vorwürfe gegen zwei Leipziger Juristen. Zwei ehemalige Zwangsprostituierte hatten bei Befragungen durch die Dresdner Staatsanwaltschaft im Jahr 2008 angegeben, die Juristen als einstige Freier erkannt zu haben. Die beiden Frauen landeten wegen des Vorwurfs der Verleumdung zwischenzeitlich selbst auf der Anklagebank. Es sei ein Skandal, so Lichdi, dass die Frauen bis heute nicht ernst genommen und stattdessen von der sächsischen Justiz zum Opfer gemacht würden.
Bartl: "Sachsensumpf als Phantasiegebilde abgetan"
Klaus Bartl, Vertreter der Fraktion "Die Linke" und Vorsitzender des Untersuchungsauschusses, sagte, das Gremium habe keine Möglichkeit gehabt, gerichtsfest aufzudecken, ob es einen "Sachsensumpf" gab oder nicht. Die fehlende politische Unabhängigkeit der Ermittlungen hätte dazu geführt, dass sich das wahrscheinlich auch nie mehr herausfinden lasse. Bereits die Ergebnisse des ersten im Juli 2007 zu dem Sachverhalt eingesetzten Untersuchungsausschuss hatte Linke, SPD und Grüne unbefriedigt zurückgelassen. Bartl warf der Regierung damals vor, sie habe den Auschuss "behindert und blockiert, wo es nur ging".
Bartls Hoffnung, mit dem von der Opposition daraufhin eingeforderten und im Sommer 2010 einberufenen Nachfolgeausschuss Ergebnisse erzielen zu können, erfüllte sich nicht. Bartl zufolge wurde zu keiner Zeit ernsthaft und unvoreingenommen zu den Vorwürfen der Existenz korruptiver Netzwerke ermittelt. Bartl sagte: "Die CDU/FDP-Koalition hat es sich zu einfach gemacht und den gesamten 'Sachsensumpf' als Phantasiegebilde einer übereifrigen ehemaligen Staatsanwältin und Verfassungsschützerin und eines verfolgungsbesessenen Kripo-Mannes abgetan."
Das sagte Klaus Bartl im Dresdner Parlament:
Erstens. Dass wir heute wieder einen derartigen Untersuchungsausschuss eingesetzt haben wollen, der der Frage nachgeht, ob die seit Herbst 2006 im öffentlichen Raum stehenden Vorwürfe, in Sachsen hätten sich lokal agierende kriminelle und korruptive Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei und sonstigen Landes- und Kommunalbehörden etabliert, berechtigt sind und welche Verantwortung die Staatsregierung, deren Mitglieder bzw. von ihnen beauftragter leitender Behördenvertreter dann hierfür haben, hat sich die CDU selbst eingebrockt. Um korrekt zu sein, ihre Vorgängerfraktion im 4. Sächsischen Landtag bzw. ihre Mitglieder in der damaligen Staatsregierung, die den am 19. Juli 2007 vom damaligen 4. Sächsischen Landtag eingesetzten Untersuchungsausschuss nach Strich und Faden behindert und blockiert haben, wo es nur ging.
13 Monate lang hat die Staatsregierung jeden Beweisbeschluss des 2. Untersuchungsausschusses ignoriert und kein Blatt Aktenpapier, kein Blatt von den Dossiers des Landesamtes für Verfassungsschutz, keine der angeforderten Akten von Staatsanwaltschaft, Polizei und sonstigen Behörden herausgegeben, keinem in Frage kommenden Zeugen, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis mit dem Freistaat Sachsen stand, eine Aussagegenehmigung erteilt. Erst nachdem der Sächsische Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 29. August 2008 dieses Handeln klipp und klar als verfassungswidriges Behindern des Untersuchungsausschusses anprangerte, kam die Staatsregierung in die Gänge und gaben die sie tragenden Fraktionen im Landtag bzw. im Untersuchungsausschuss auch ihre Blockadehaltung auf.
In der Konsequenz trafen die ersten im Zuge von 27 Beweisbeschlüssen des Untersuchungsausschusses angeforderten Behördenakten - am Ende waren es 788 Aktenordner - erst im September 2008, 9 Monate vor Ende der Sitzungszeit des 4. Sächsischen Landtags, ein.
Dies wiederum hatte zur Folge, dass der Untersuchungsausschuss den ihm erteilten Untersuchungsauftrag nur partiell, nämlich nach den Einschätzungen nahezu aller Fraktionen im Zuge der Berichterstattung gegenüber dem 4. Sächsischen Landtag in dessen letzter Sitzung der Legislaturperiode am 29.06.2009 nur zu ca. einem Drittel abarbeiten konnte.
Ich darf daran erinnern, dass von den wesentlichen Beobachtungskomplexen des damaligen Referats für organisierte Kriminalität des Landesamtes für Verfassungsschutz betreffend
zum Ersten das Agieren von osteuropäischen OK-Strukturen mit lokaler Konzentration auf die Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen und Zwickau,
zweitens den Komplex „Italienische OK“ bzw. „Italienische Mafia“ mit Straftatenkomponenten wie Menschenhandel, Drogengeschäfte, Geldwäsche, Schutzgelderpressung sowie Gewalt- und Tötungsdelikten unter besonderer Konzentration u. a. auf Leipzig,
zum Dritten den Komplex „Rocker“ mit der hier gegenständlichen Beobachtung von in Sachsen agierenden Strukturen der Motorradgangs „Hell‘s Angels“, „Bandidos“ und „Gremium MC“ mit lokaler Schwerpunkterkennung für den Raum Dresden und Leipzig,
viertens den Komplex „Abseits II“, vormals „Abseits Vogtland“ mit lokaler Konzentration auf den Raum Chemnitz, Zwickau und eben das Vogtland sowie
dem Komplex „Abseits III“, den das OK-Referat des Landesamtes für Verfassungsschutz im Sommer 2005 auf der Grundlage von Hinweisen aus den Beobachtungskomplexen „Italienische und osteuropäische OK“ eröffnete
nur der letztere, also „Abseits III“ überhaupt in konkreten Untersuchungshandlungen des 2. Untersuchungsausschusses des 4. Sächsischen Landtags angearbeitet werden konnte. Der UA war in den 15 Sitzungen mit Beweiserhebung vor allem mit der Vernehmung von ehemaligen Mitarbeitern des Landesamtes für Verfassungsschutz, zuständigen Vertretern des Staatsministeriums des Innern und sonstiger Behördenvertreter befasst. Dies, um zunächst überhaupt aufzuklären, wie die Dossiers des Landesamtes für Verfassungsschutz zustande kamen. Nur zwei Zeugen, denen eine Opfereigenschaft bezüglich vermeintlich existierender krimineller und korruptiver Netzwerke zuzuschreiben wäre, hat der Ausschuss überhaupt vernehmen können. Beide sahen sich im übrigen in der Folgezeit Strafverfolgungsmaßnahmen wegen Aussagen ausgesetzt, die sie auch im Kontext mit der Untersuchung der „Sachsen-Sumpf“-Sachverhalte vor der Staatsanwaltschaft Dresden, respektive der dortigen Sonderermittlungsgruppe getätigt haben. Für uns ohnehin ein Skandal für sich.
Zwar hat der 2. UA des 4. Sächsischen Landtags 31 Zeugen in seinen teils weit bis in die Nachtstunden reichenden Beweiserhebungen unter immensem Zeitdruck vernommen. Ca. 50 bereits beschlossene Zeugenvernehmungen konnten aber aus verschiedenen Gründen sowohl wegen des nahenden Endes der Legislaturperiode und damit der Beweisaufnahme, aber auch, weil die betreffenden Zeugen wegen behaupteter oder tatsächlicher Vernehmungsunfähigkeit oder auf Grund vorab erklärter Auskunftsverweigerungsrechte nicht erreichbar waren, gerade nicht mehr durchgeführt werden.
Der Rest dieser Beobachtungskomplexe blieb, ich hebe das nochmals hervor, völlig unaufgeklärt. Darunter auch Sachverhalte, in denen es darum geht, ob unter vermeintlicher Wirkung sachwidriger und verfahrensfremder Einflüsse Menschen zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind, die sie noch heute in Justizvollzugsanstalten des Freistaates Sachsen absitzen.
Der verantwortungsvolle Umgang mit den Erkenntnissen dieses 2. Untersuchungsausschusses und dem Appell erheblicher Teile der Abgeordneten des 4. Sächsischen Landtags, die Sache eben nicht einfach auf sich beruhen zu lassen, sondern weiter um Aufklärung bemüht zu sein, war für uns zunächst Anlass und wesentlicher Grund, diesen Untersuchungsausschuss jetzt und hier wieder einzusetzen."
Soweit der Abgeordnete. Und hier der gesamte Antrag der drei Oppositionsparteien in Sachsen:
ANTRAG von Grünen und Linkspartei: im Wortlaut
Thema: Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen zum Thema:
„Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung und von ihnen beauftragter leitender Behördenvertreter für etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei und sonstigen Landes- und kommunalen Behörden in Sachsen, für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen und für die unzureichende Aufklärung sowie gezielte Desinformation gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit im Umfeld der Debatten um den so genannten Sachsen-Sumpf (Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen)“
Der Landtag möge beschließen:
Gemäß Artikel 54 der Verfassung des Freistaates Sachsen wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt,
der unter Einbeziehung der Unterlagen, Feststellungen und gewonnenen Erkenntnisse des 2. Untersuchungsausschusses des 4. Sächsischen Landtags die Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung und von ihnen beauftragten leitenden Behördenvertreter für etwaige schwerwiegende Mängel bei der Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik und Wirtschaft, Justiz, Polizei und sonstigen Landes- und kommunalen Behörden im Freistaat Sachsen, für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen sowie für die ungenügende Aufklärung der Sachverhalte und gezielte Desinformation der Bevölkerung im Umfeld der Debatten um den so genannten Sachsen-Sumpf (Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen) untersuchen soll.
Gegenstand der Untersuchungen gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen sollen, bezogen jeweils auf den Zeitraum vor dem 19. Mai 2010, sein:
a. das etwaige organisierte Zusammenwirken von Vertretern aus Wirtschaft und Politik, von Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Bediensteten der sächsischen Justiz, Polizei, von Landes- und kommunalen Behörden zur und bei der Begehung von Straftaten der mittleren und schweren Kriminalität sowie von Korruptionsstraftaten (kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen), wie es sich aus den Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), aus abgeschlossenen Ermittlungs- und Strafverfahren, aus der Erkenntnislage der Strafverfolgungsbehörden und der eingesetzten Ermittlungseinheiten ergibt, und dessen Zustandekommen bzw. dessen Begünstigung in Folge etwaiger Versäumnisse, Fehlentscheidungen, direkter oder indirekter Einflussnahmen von Mitgliedern der Staatsregierung, von Staatsministerien und diesen nachgeordneten Behörden;
b. der Kenntnisstand der Staatsregierung und ihrer Mitglieder, der Staatsministerien bzw. deren maßgeblicher Verantwortungsträger und ihr nachgeordneter Behörden über Umstände, Umfang und Ausmaß des Wirkens vorgenannter krimineller und korruptiver Netzwerke in Sachsen im Bereich von Wirtschaft, Politik, Justiz, Polizei, Verwaltungs- und sonstigen Landes- und kommunalen Behörden, eingeschlossen die persönliche Verstrickung von Politikern, Richtern, Staatsanwälten sowie sonstiger Bediensteter der sächsischen Justiz, Polizei, Verwaltungs- und sonstiger Behörden in diese Strukturen, einschließlich der hiergegen ergriffenen bzw. unterlassenen Maßnahmen;
c. die in der Verantwortung von Mitgliedern der Staatsregierung, der Staatsministerien und deren maßgeblichen Verantwortungsträgern liegenden strukturellen Ursachen und Gründe für eine etwaige unzureichend wirksame Aufklärung der vorgenannten Komplexe insbesondere im Zuge der Verfolgung der Organisierten Kriminalität (OK) durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, vor allem durch die zuständigen Staatsanwaltschaften, das Landeskriminalamt und die anderen auf die Verfolgung von OK-Kriminalität spezialisierten Diensteinheiten der sächsischen Polizei sowie die zuständigen Strafgerichte, unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit, einschließlich des Anteils der personalpolitischen Entscheidungspraxis hieran;
d. das Verhalten der Staatsregierung und der jeweils zuständigen Ministerien im Zuge der Einstellung der Beobachtungstätigkeit der Referate 33/34 des Landesamtes für Verfassungsschutz (OK-Referate) im Mai 2006, insbesondere die von der Staatsregierung und ihren Beauftragten getroffenen oder unterlassenen Entscheidungen und Maßnahmen bei der Sicherung, Auswertung und rechtsförmigen Verwertung der vom Landesamt im Zeitraum der zeitweilig gesetzlich zugeordneten Zuständigkeit für die Beobachtung der organisierten Kriminalität gewonnenen Erkenntnisse durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden;
e. das Verhalten der Staatsregierung nach der öffentlich bekannt gewordenen Beanstandung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom Herbst 2006 betreffs der rechtswidrigen Weiterbeobachtung der organisierten Kriminalität sowie ungenügender Vorkehrungen hinsichtlich Speicherung, Verwendung und Sicherung hier gewonnener Daten, insbesondere die Verantwortung für die Vernichtung und den Verlust von Originalen oder Ablichtungen aus bei dem Landesamt für Verfassungsschutz beigezogenen Verfahrensakten der vorher mit dem Fallkomplex befassten Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden bzw. Gerichte sowie etwa begünstigende Wirkungen unterlassener Beweissicherung;
f. etwaige Maßnahmen und Entscheidungen der Staatsregierung zur Art und Weise der Prüfung der vom OK-Referat des Landesamtes für Verfassungsschutz gewonnenen Erkenntnisse insbesondere in den Beobachtungsfeldern Fallkomplex „Osteuropäische OK“, Fallkomplex „Italienische OK“ bzw. „Italienische Mafia“, Fallkomplex „Rocker“, Fallkomplex „Abseits II“, vormals „Abseits Vogtland“ bzw. „Abseits Plauen“ sowie Fallkomplex „Abseits III“;
g. das Krisenmanagement der Staatsregierung, deren jeweiliger Mitglieder, und der leitenden Behördenvertreter nach den im Mai 2007 öffentlich bekannt gewordenen Vorwürfen der Existenz korruptiver, mafiöser und sonstiger krimineller Strukturen unter mutmaßlicher Verwicklung herausgehobener Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei, Verwaltungs- und anderen Behörden im Freistaat Sachsen,
h. Konzepte, Festlegungen, Maßnahmen und Entscheidungen der Staatsregierung, deren jeweiliger Mitglieder und leitender Behördenvertreter zum Umgang mit dem vom Sächsischen Landtag der 4. Legislaturperiode eingesetzten Untersuchungsausschuss „Kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen“ (2. Untersuchungsausschuss des 4. Sächsischen Landtags), eingeschlossen deren Konzepte, Festlegungen und Entscheidungen zur Informationspolitik gegenüber der Presse und der Öffentlichkeit;
i. der Umgang der Staatsregierung mit gewonnenen Erkenntnissen und Anhaltspunkten für die Existenz krimineller und korruptiver Netzwerke im Komplex „Sachsen-Sumpf“ bzw. für strukturelle Fehlentwicklungen bei der Bekämpfung organisierter Kriminalität in Sachsen aus der Tätigkeit der von der Staatsregierung selbst eingesetzten Prüfgruppen und Kommissionen, wie der „Beyer/Irrgang-Kommission“ sowie der „Weitemeyer-Kommission“, sowie externer Prüfgremien, wie insbesondere des Sächsischen Rechnungshofs, und das diesbezügliche Informationsverhalten der Staatsregierung gegenüber dem Landtag auch nach Beendigung der Tätigkeit des 2. Untersuchungsausschusses 4. Sächsischen Landtags;
j. der Umgang der Staatsregierung und ihrer Mitglieder mit der „Prüfmitteilung des Sächsischen Rechnungshofs ‚Prüfung von Grundstücksgeschäften der Stadt Leipzig und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) sowie der in diesem Zusammenhang ausgereichten Zuwendungen‘ - Mitteilung über die Prüfung gemäß § 109 SäHO“ vom Juli 2009, eingeschlossen die Prüfung, Bewertung und Umsetzung deren Feststellung und Ergebnisse sowie die entsprechend getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen zur Klärung und Geltendmachung von Rückzahlungs-, Haftungs-, Regress- oder sonstigen Ansprüchen des Freistaates Sachsen, der Sächsischen Aufbaubank oder weiterer der Aufsicht der Staatsregierung unterliegender kommunaler und sonstiger Behörden;
k. Entscheidungen und Maßnahmen von Mitgliedern der Staatsregierung oder von ihnen Beauftragter zur strafrechtlichen, disziplinarrechtlichen, beamtenrechtlichen oder sonstigen Verfolgung vorheriger Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz, der sächsischen Polizei, der Staatsministerien oder deren Aufsicht unterliegender Behörden, die in die Beobachtung bzw. Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und in den diesbezüglichen Informationsaustausch bzw. Kontrollaufgaben einbezogen waren, einschließlich der Sachgerechtigkeit und Rechtsförmigkeit der dazu veranlassten Personalentscheidungen, wie Versetzungen, Umsetzungen, veranlasster Laufbahnwechsel, Suspendierungen und andere für die Betroffenen nachteilige Entscheidungen;
l. die Verantwortung der Staatsregierung bzw. von dieser beauftragter leitender Behördenvertreter für die Dekonspirierung bzw. Enttarnung der vom Landesamt für Verfassungsschutz oder von den für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität tätigen Organisationseinheiten der sächsischen Polizei geschaffenen Strukturen der sächsischen Polizei geführten und genutzten „Quellen“ bzw. Informationsgebern, Hinweispersonen, Auskunftspersonen oder andere Vertrauenspersonen, einschließlich in der Folge ggf. eingetretener akuter Gefährdungen für Leib und Leben der Betroffenen auch unter Beachtung der diesbezüglichen Erkenntnisse des 2. Untersuchungsausschusses des 4. Sächsischen Landtags;
m. der Umgang der Staatsregierung mit den Erkenntnissen, Feststellungen und Wertungen des 2. Untersuchungsausschusses des 4. Sächsischen Landtags betreffs vorhandener Anhaltspunkte für kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen und strukturelle Defizite bzw. personale Verantwortlichkeiten hierfür, einschließlich des Verhaltens der Staatsregierung und ihrer Fach-, Dienst- oder Rechtsaufsicht unterliegenden Behörden im Prozess der strafrechtlichen, des disziplinarrechtlichen, amtshaftungsrechtlichen oder in sonstigem rechtsförmigen Verfolgung von (vormaligen) Mitarbeitern des Landesamts für Verfassungsschutz, der sächsischen Polizei, von Staatsministerien, von Justiz- oder sonstigen Behörden;
n. die von der Staatsregierung aus den Vorgängen um den so genannten „Sachsen-Sumpf“ und deren Aufarbeitung gezogenen legislativen und administrativen Konsequenzen zur künftigen Gewährleistung der uneingeschränkten Funktionsfähigkeit rechtsstaatlicher Informations- und Kontrollmechanismen, insbesondere der Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht, zur Stärkung der Unabhängigkeit der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und ihrer Hilfsbeamten als Strafverfolgungsbehörden, eingeschlossen eine transparente, von angemessenen Mitbestimmungsmöglichkeiten der Richterschaft und der Staatsanwälte geprägten Personalpolitik im Freistaat Sachsen.
I. Dazu sollen unter Wahrung der Unabhängigkeit der Gerichte, soweit diese berührt wird, folgende grundlegende Sachverhalte untersucht werden:
1. ob, wodurch und wann die Staatsregierung, deren Mitglieder, die Staatsministerien und die diesen nachgeordneten sowie deren Rechts-, Fach- und Dienstaufsicht unterstehenden Behörden auf jeweils welcher Verantwortungsebene Kenntnis erlangten von den zur Rede stehenden mutmaßlichen kriminellen und korruptiven Netzwerken in Sachsen;
2. ob, wann und in welcher Weise die Staatsregierung, deren Mitglieder, einzelne Staatsministerien und ihr nachgeordnete Behörden Kenntnis erlangten:
a) von den im Zuge der Medienberichterstattung bzw. über interne oder externe Prüfmaßnahmen bekannt gewordenen Vorwürfen zu Transaktionen um werthaltige Immobilien unter Mitwirkung maßgeblicher Verantwortungsträger aus Politik, Verwaltung und kommunalen Wohnungsgesellschaften zu Gunsten von herausgehobenen Vertretern aus Wirtschaft, Politik, von Justiz und Rechtspflege sowie andere Behördenbereiche, vor allem im Raum Leipzig, Dresden, Meißen, Pirna, Chemnitz und im Vogtland,
b) von den medial reflektierten Vorgängen um das Strafverfahren gegen Michael W. im Jahr 1993/94, betreffend das “Kinder-Bordell Jasmin” in Leipzig, um das so genannte Klockzin-Attentat vom 17.10.1994 und um das sich anschließende Strafverfahren gegen die des versuchten Mordes angeklagten und verurteilten Frank W., Ramilo W., Jörg F. sowie Sven T., von den in selbigem wie im sich anschließenden Rechtsmittel- und Wiederaufnahmeverfahren öffentlich geäußerten Vorwürfen der Rechtsbeugung, Strafvereitelung, und Verfolgung Unschuldiger unter Mitwirkung herausgehobener Vertreter der sächsischen Justiz, einschließlich Strafverfolgungsmaßnahmen oder sonstiger Sanktionen gegenüber in diesen Verfahren mitwirkenden Verteidigern oder Rechtsanwälten,
c) von dem im Jahr 1999 beginnenden Verfahren gegen die vermeintlichen Auftraggeber der “Klockzin-Attentäter” und der sich nach dessen Einstellung gegen Geldauflage aus der öffentlichen Berichterstattung ergebenden umfänglichen Anhaltspunkte für ein organisiertes und gezieltes Zusammenwirken von Vertretern aus Politik und Wirtschaft, von Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Behördenvertretern,
d) von den öffentlich gewordenen Vorwürfen und Fällen der Bestechung gegenüber herausgehobenen Funktionsträgern im Bereich der Justiz, Polizei und anderer Behörden bzw. entsprechender Vorteilsnahme durch diese mit der Konsequenz der direkten Einflussnahme durch herausgehobene Funktionsträger auf die Entscheidungspraxis in Straf-, Zivil- und sonstigen förmlichen Verfahren vor allem im Raum Westsachsen, Vogtland, Leipzig und Dresden,
e) von in Sachsen abgeschlossenen Untersuchungs-, Ermittlungs-, Straf- und sonstigen Verfahren gegen derartige kriminelle und korruptive Netzwerke, im Besonderen auch mafiöse Strukturen (in der öffentlichen Medienberichterstattung als „italienische und osteuropäische OK“ bezeichnet), die in der öffentlichen Auseinandersetzung widergespiegelt wurden;
3. ob, wann und auf welchem Weg die Staatsregierung, deren Mitglieder, die Staatsministerien und diesen nachgeordnete Behörden von der “Razzia” mit ca. 50 LKA-Beamten unter Leitung von Staatsanwälten der beauftragten Staatsanwaltschaft Leipzig in dem für die Verfolgung Organisierter Kriminalität zuständigen Kommissariat 26 der Polizeidirektion Leipzig am 16.10.2002 erfahren haben und welche Veranlassungen die Mitglieder der Staatsregierung bzw. in deren Auftrag, mit deren Wissen und Billigung handelnde Vertreter von Staatsministerien und diesen nachgeordneten Behörden getroffen haben, um die tatsächlichen Hintergründe, die Rechtsförmigkeit und die Angemessenheit der entsprechenden Durchsuchungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen gegenüber den betroffenen OK-Polizeibeamten zu prüfen;
4. inwieweit es zutreffend ist, dass im Zuge selbiger “Razzia” vom 16.10.2002 bzw. der Durchsuchungsmaßnahmen die Mobiltelefone der Leipziger OK-Ermittler des Kommissariats 26, insbesondere die von so genannten Führern von Vertrauenspersonen (VP-Führern), “eingezogen” und die auf selbigen gespeicherten Daten zu den geführten Vertrauenspersonen ausgelesen sowie in den entsprechenden Verfahrensakten offizialisiert wurden, so dass die Personalien von Vertrauenspersonen mit allen sich hieraus ergebenden Gefährdungen für Dritte zugänglich gemacht worden sind, und im Besonderen auch, inwieweit dieses Vorgehen in Übereinstimmung mit der „Gemeinsamen Richtlinie der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Inanspruchnahme von Informationen zum Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung“ (Anlage D zur RiStBV) steht;
5. welche Erkenntnisse in der Staatsregierung, den Staatsministerien und in unmittelbar nachgeordneten Behörden dazu vorlagen, dass Ermittler der Arbeitsbereiche „Organisierte Kriminalität“ des LKA bzw. der Polizeidirektionen - trotz nach deren Einschätzung vorliegender deutlicher Verdachtsanhalte - durch verantwortliche Mitarbeiter der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft an der Einleitung oder Fortsetzung notwendiger förmlicher Ermittlungen gehindert worden sind, bzw. im Rahmen der der Staatsanwaltschaft zustehenden Sachleitbefugnis laufende Ermittlungs- und Strafverfahren abgebrochen oder mangels genehmigter Einleitung von Verfahren gegen Bekannt und Unbekannt mangels genehmigter Einleitung nicht aufgenommen wurden;
6. ob es zutrifft, dass von Mitarbeitern der OK-Dienstbereiche der sächsischen Polizei bzw. auch von zuständigen Staatsanwälten bereits angeordnete Vernehmungen von Richtern, Staatsanwälten und anderen Angehörigen der Rechtspflegeorgane sowie von Vertretern aus Politik und Wirtschaft nicht vorgenommen bzw. durch übergeordnete Leiter innerhalb der Staatsanwaltschaft unterbunden worden sind,
7. ob, wann und auf welchem Weg die Staatsregierung, deren Mitglieder, Staatsministerien bzw. Verantwortungsträger aus diesen unmittelbar nachgeordneten Einrichtungen, insbesondere auch der Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen, hiervon Kenntnis erhielten, etwa Einfluss auf derartige Verfahren nahmen oder für die Wiederherstellung einer gesetzlichen Strafverfolgung Sorge trugen;
8. ob die Staatsregierung bzw. Mitglieder der Staatsministerien und diesen unmittelbar nachgeordneten Behörden respektive die jeweiligen Behördenleiter Kenntnisse hatten oder daran mitwirkten, dass Angehörige des OK-Kommissariat 26 und andere Bedienstete der Polizeidirektion Leipzig im Jahre 2004 erneut der Einleitung und Durchführung von Ermittlungsverfahren bis hin zu Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen im Wohnbereich ausgesetzt gewesen sind;
9. inwiefern die Staatsregierung bzw. deren Mitglieder oder dieser unmittelbar nachgeordneten Behörden respektive deren jeweilige maßgebliche Verantwortungsträger Kenntnis hatten und daran mitwirkten, dass die von den betroffenen OK-Ermittlern des Kommissariats 26 in Leipzig dann ihrerseits erstatteten Strafanzeigen wegen Verfolgung Unschuldiger gegen auch leitende Mitarbeiter des LKA Sachsen, begründet damit, man sei gegen die Leipziger Polizeibeamten offenkundig mit konstruierten Tatvorwürfen vorgegangen, weil diese im Zuge ihrer Vor-Ort-Ermittlungen zu nahe an die jetzt zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Strukturen unter Beteiligung herausragender Vertreter von Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Justiz herangerückt waren, ohne Erfolg blieben und die gegen die Einstellung des Verfahrens gerichteten Beschwerden und Rechtsmittel abgelehnt worden sind;
10. welche Erkenntnisse Mitgliedern der Staatsregierung, der Staatsministerien bzw. leitenden Vertretern dieser unmittelbar nachgeordneten Behörden wann und durch wen in welcher Weise übermittelt vorlagen zu den Beobachtungskomplexen des Landesamtes für Verfassungsschutz
a) „Osteuropäische OK“ mit Beobachtung bzw. Erkenntnisgewinnung bereits Ende 2003/Anfang 2004 unter lokaler Konzentration auf die Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig, Plauen und Zwickau,
b) „Italienische OK“ bzw. „Italienische Mafia“ mit Straftatenkomponenten wie Menschenhandel, Drogen, Geldwäsche, Schutzgelderpressung sowie Gewalt- und Tötungsdelikten unter besonderer Konzentration u. a. auf Leipzig,
c) „Rocker“ mit der gegenständlichen Beobachtung von in Sachen agierenden Strukturen der Motorradgangs „Hell‘s Angels“, „Bandidos“ sowie der bereits verbotenen „Gremium MC“ mit Lagebilderarbeitung im Jahr 2006 unter lokaler Schwerpunkterkennung für den Raum Dresden und Leipzig,
d) „Abseits II“, vormals „Abseits Vogtland“ bzw. „Abseits Plauen“ mit lokaler Konzentration auf den Raum Chemnitz, Zwickau und Vogtland bei zum Zeitpunkt des Abschlusses der Tätigkeit des OK-Referats des LfV bereits erheblich fortgeschrittener Strukturermittlung,
e) „Abseits III“, welcher durch das OK-Referat des LfV im Sommer 2005 auf der Grundlage von Hinweisen aus den Beobachtungskomplexen „Osteuropäische OK“ und „Italienische OK“ entstanden ist und sich im Besonderen auf den Raum Leipzig konzentrierte,
f) zu den Einzelbeobachtungskomplexen des OK-Referats des LfV „Oase“, „Arena“ und „Passion“, in deren Rahmen vermeintliche Verwicklungen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, insbesondere der Polizei, und Strukturen der organisierten Kriminalität auch im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern beobachtet wurden, bei lokaler Schwerpunktsetzung auf den Raum Dresden;
11. ob der Staatsregierung und deren Mitgliedern, den Staatsministerien bzw. leitenden Vertretern dieser unmittelbar nachgeordneten Behörden zu Fallkomplexen, die in der Materialsammlung des Landesamtes für Verfassungsschutz bzw. in zwischenzeitlich bekannt gewordenen Verfahren mit analogem Gegenstand krimineller und korruptiver Netzwerke konkrete Informationen etwa gar so genannte “Absichtsberichte” vorlagen oder und in sonstiger Weise zur Kenntnis gebracht worden sind, und ob aus dem Kreis der Mitglieder der oben genannten Institutionen in Ermittlungs- und Verfahrensgang bzw. auf den Abschluss der diesbezüglichen Ermittlungshandlungen direkt oder indirekt Einfluss genommen wurde;
12. ob über die Fallkomplexe, die Gegenstand der zur Rede stehenden Untersuchungsergebnisse bzw. Dokumentationen des Landesamtes für Verfassungsschutz sind, hinaus den Mitgliedern der Staatsregierung bzw. verantwortlichen Funktionsträgern von Staatsministerien oder diesen direkt unterstellten Behörden weitere Fälle und Tatsachen bekannt geworden sind, bei denen es um analoge Komplexe und Verdachtsfälle der Strafvereitlung, Rechtsbeugung, Vorteilsnahme, Begünstigung oder sonstiger rechtsstaatswidrige Handlungsweisen auf Grund der Verstrickung von Vertretern aus Politik, der Wirtschaft, der Justiz, der Polizei und anderer Behörden geht;
13. ob dem Ministerpräsidenten oder Mitgliedern der Staatsregierung betreffend die Fälle aus den beim Landesamt für Verfassungsschutz aufbereiteten Komplexen Organisierter Kriminalität unter Verstrickung von Vertretern aus Politik, Wirtschaft, Justiz, Polizei und anderen Behörden Gnadengesuche von in gegenständlichen Verfahren Verurteilten, deren Angehörigen, von Verteidigern oder sonstigen Dritten vorlagen, und welche Entscheidungen getroffen worden sind;
14. ob und welche Veranlassungen Mitglieder der Staatsregierung oder von ihr beauftragte leitende Behördenvertreter getroffen haben zur strafrechtlichen, beamtenrechtlichen, disziplinarischen, zivilrechtlichen oder anderweitigen, für den Betroffenen mit beruflichen und persönlichen Nachteilen verbundenen Verfolgung
a) zum einen von vorherigen Mitarbeitern des Landesamtes für Verfassungsschutz, insbesondere der Abteilung, der das Referat 33/34 zugehörig war, von Mitarbeitern des Landeskriminalamts sowie von lokalen Kriminalpolizeiinspektionen oder sonstigen Dienststellen der sächsischen Polizei, die in die Beobachtung, Ermittlung und Verfolgung von Strukturen der organisierten Kriminalität mit Bezug zur „Sachsen-Sumpf“-Problematik einbezogen waren,
b) zum anderen von vormaligen Quellen bzw. Informationsgebern, Hinweis- und Auskunftspersonen oder ähnlichen Vertrauenspersonen des Landesamtes für Verfassungsschutz, des LKA oder der sonstigen Strukturen der sächsischen Polizei, die im Kontext mit den zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerken genutzt wurden;
15. ob und in welcher Weise Mitglieder der Staatsregierung, Bedienstete der ihnen nachgeordneten Behörden oder von ihr beauftragte leitende Behördenvertreter auf Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz, insbesondere der Abteilung, der das Referat 33/34 zugehörig war, auf Mitarbeiter des Landeskriminalamts sowie von lokalen Kriminalpolizeiinspektionen oder sonstigen Dienststellen der sächsischen Polizei, die in die Beobachtung, Ermittlung und Verfolgung von Strukturen der organisierten Kriminalität mit Bezug zur „Sachsen-Sumpf“-Problematik einbezogen waren, unmittelbar Einfluss genommen oder Druck ausgeübt hat, um die von diesen gewonnenen Erkenntnisse zu kriminellen korruptiven Netzwerken in Sachsen und deren Weiterverfolgung zu vereiteln oder zu unterdrücken;;
16. welche konkreten Erkenntnisse und Hinweise auf Umstände, Umfang und Ausmaß des Wirkens vorgenannter krimineller und korruptiver Netzwerke in Sachsen im Bereich von Wirtschaft, Politik, Justiz, Polizei, Verwaltungs- und anderen Behörden, eingeschlossen die persönliche Verstrickung von Politikern, Richtern, Staatsanwälten sowie sonstiger Bediensteter der sächsischen Justiz, Polizei, Verwaltungs- und anderer Behörden in diese Strukturen im Zuge der Ermittlungen der für den Komplex „Sachsen-Sumpf“ zuständigen Staatsanwaltschaft Dresden bzw. ggf. mit dieser Sache befassten anderen Dienststellen der Staatsanwaltschaft im Freistaat Sachsen gewonnen wurden und welche konkreten Untersuchungen, Beweiserhebungen und Strafverfolgungsmaßnahmen daraufhin eingeleitet oder veranlasst worden sind;
17. ob und welche Veranlassungen Mitglieder der Staatsregierung, der Staatsministerien oder leitender Vertreter deren Fach- und Dienstaufsicht unterliegender Behörden zur strafrechtlichen, disziplinarrechtlichen, berufsrechtlichen oder sonstigen Verfolgung von Journalisten, die über den Komplex „Sachsen-Sumpf“ berichteten bzw. von vermeintlich durch das Agieren krimineller und korruptiver Netzwerke Betroffener, die als Zeugen vor dem 2. Untersuchungsausschuss des 4. Sächsischen Landtags oder vor der Staatsanwaltschaft bzw. Ermittlungsbeamten der Polizei aussagten, getroffen haben;
18. welche Informationsflüsse ggf. zwischen der Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen und der mit den Ermittlungen zur Problematik „Sachsen-Sumpf“ speziell beauftragten Staatsanwaltschaft Dresden und der Staatsregierung bzw. den Staatsministerien, insbesondere der Staatsministerien des Innern und der Justiz, dazu bestanden haben,
19. ob und in welcher Weise über bereits abgeschlossene Verfahren, die gegen vormalige Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz, der sächsischen Polizei oder sonstiger sächsischer Behörden, die in die Beobachtung und Bekämpfung der Strukturen der Organisierten Kriminalität einbezogen waren, gegenüber Journalisten, vormals von Zwangsprostitution betroffenen Beweispersonen oder sonstigen, in den Untersuchungskomplex „Sachsen-Sumpf“ Verwickelten geführt worden sind, gegenüber der Staatsregierung, deren Mitgliedern oder von ihr beauftragten leitenden Behördenvertretern berichtet wurde;
20. auf wessen Veranlassung, aus welchen Anlass, mit welchem konkreten Strafvorwurf, gegen wen und mit welchem konkreten Ergebnis die vom Justizminister in der Landtagsdrucksache 5/576 vom 5. Januar 2010 zuletzt genannten „bislang insgesamt 100 Vorermittlungs- und förmlichen Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der sog. Akten- und Korruptionsaffäre“ und darüber hinaus von sächsischen Staatsanwaltschaften geführt worden sind.
21. welche Veranlassung die Staatsregierung zur Weiterführung, Beendigung, Ausweitung oder sonstigen Sachbehandlung von laufenden disziplinarrechtlichen oder beamtenrechtlichen Verfahren in ihrem Verantwortungsbereich unter Beachtung der Erkenntnisse des 2. Untersuchungsausschusses des 4. Sächsischen Landtags getroffen hat.
II. Weiter sollen zu der im öffentlichen Interesse liegenden Aufklärung struktureller Ursachen und Gründe für das Ausschalten bzw. Versagen rechtsstaatlicher Informations- und Kontrollmechanismen insbesondere gegenüber den zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerken in Sachsen folgende Sachverhalte untersucht werden:
1. die von der Staatsregierung, deren Mitgliedern, von Staatsministerien und selbigen nachgeordneten funktionell zuständigen Behörden bzw. Behördenleitern seit Beginn der 90er Jahre getroffenen Festlegungen, statuarischen Regelungen, Direktiven etc. zum Aufbau der Arbeitsstrukturen bei der Staatsanwaltschaft Sachsen und der sächsischen Polizei sowie zu sonstigen in Frage kommenden Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft und Ermittlungsbeamten auf dem Gebiet der Aufklärung, Verfolgung und Prävention der Organisierten Kriminalität einschließlich zu prüfender Auswirkungen unterlassener Regelungsvorgaben bzw. deren verspäteter Umsetzung;
2. Zeitpunkt, Inhalt, Gegenstand und Zweck der von der Staatsregierung, deren Mitglieder, von Staatsministerien und nachgeordneten Behörden bzw. Behördenleitern getroffenen Entscheidungen zur Zuordnung der Kompetenzen und Befugnisse bei der Verfolgung von Organisierter Kriminalität auf das Landeskriminalamt und dessen Dienststellen bzw. die jeweiligen Polizeipräsidien/Polizeidirektionen sowie der dienst-/aufsichtsrechtsrechtlichen Unterstellung der lokalen OK-Ermittler in den Polizeidirektionen gegenüber deren jeweiligen Leiter zum Einen, dem Landeskriminalamt zum Anderen;
3. inwieweit die sächsische “Gemeinsame Verwaltungsvorschrift über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizeivollzugsdienst bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität “VV-BekämpfungOK” vom 15.02.1995 betreffs der Festlegungen zur “Arbeitsteilung”, der Kontroll- und Eingriffskompetenzen des LKA gegenüber den lokalen oder regionalen Ermittlungseinheiten der Polizei für den Bereich der Organisierten Kriminalität etc., der “Gemeinsamen Richtlinie der Justizminister/-senatoren und der Innenminister/-senatoren der Länder über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Verfolgung der Organisierten Kriminalität” entspricht, nach der es den örtlichen oder regionalen Dienststellen obliegen muss, mit der für das jeweilige Verfahren zuständigen Staatsanwaltschaft die kriminalpolizeiliche Ermittlungstaktik, einschließlich und im Besonderen operativer Maßnahmen und Maßnahmen der VP-Führung abzustimmen (Ziffer 3.3.2 Anlage E zur RiStBV);
4. welche Erkenntnisse, Erfahrungen, eventuellen Evaluationsergebnisse bisheriger Praxiserfahrungen und -ergebnisse bei der Aufklärung/Bekämpfung Organisierter Kriminalität im Freistaat Sachsen das Sächsische Staatsministerium des Inneren bzw. die Abteilung 3 - Landespolizeipräsidium - veranlasst haben, in einer Organisationsentscheidung, die zum 1. Januar 1996 in Kraft trat, die “originäre Verantwortung für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität” auf das LKA zu übertragen und welche Auswirkungen die entsprechenden Regelungen in selbiger Organisationsentscheidung betreffs der Ermittlungswirksamkeit der OK-Kommissariate der Polizeidirektionen generell, und des Kommissariat 26 der PD Leipzig im Besonderen hatten;
5. ob es zutreffend ist, dass die lokal handelnden OK-Kommissariate bzw. -Dezernate in den Polizeidirektionen bzw. die dort die tägliche operative Arbeit verantwortenden Kriminalbeamten verpflichtet waren, von ihnen beabsichtigte und bearbeitete Ermittlungskomplexe mit Bezug zu maßgeblichen OK-Strukturen und -netzen beim Arbeitsbereich OK des LKA anzumelden bzw. genehmigen zu lassen, dem LKA “Vorgriffsrechte” einzuräumen und ob im Besonderen die Anweisung existierte, alle Vertrauenspersonen, die lokale OK-Ermittler führten, beim LKA zu einem “zentralen Pool” anzumelden; wenn ja, woraus sich eine derartige Konzentration der organisatorischen Arbeitsabläufe auf das LKA rechtfertigt und ob diese Praxis gegebenenfalls im Interesse “ständiger Kontrollfähigkeit” der Aktivitäten lokaler OK-Ermittler politisch gewollt war;
6. ob es Entscheidungen, Festlegungen oder Einflussnahmen der Staatsregierung und ihrer Mitglieder, von Staatsministerien oder nachgeordneten Behörden/Behördenleitern gab betreffs der politischen, sachlichen, personellen, organisatorischen Zusammensetzung der Arbeitsbereiche “Organisierte Kriminalität” bei den Dienststellen des Landeskriminalamtes und der entsprechenden Fachbereiche “Organisierte Kriminalität“ bei den Staatsanwaltschaften der Landgerichte in Sachsen sowie die getroffenen Festlegungen, die für eine praktischen Einflussnahme und Kontrolle über die zu bearbeitenden konkreten OK-Verfahren/-komplexe geeignet waren;
7. welche Festlegungen es seit wann mit welchem Inhalt seitens der Staatsregierung, von Staatsministerien oder nachgeordneten Behörden/. Behördenleitern gab, die die Staatsanwaltschaften und im Besonderen deren OK-Abteilungen/Dezernate verpflichteten, über sowohl beabsichtigte als auch laufende bzw. abgeschlossene OK-Ermittlungskomplexe von einiger Bedeutung gegenüber dem eigenen Behördenleiter, dem Generalstaatsanwalt und ggf. dem Staatsministerium der Justiz im Sinne von “Genehmigungseinholung” zu berichten;
8. welche Festlegungen und praktischen Handhabungen galten, dass die unmittelbar mit dem Verfahren, also laufenden oder beabsichtigten Ermittlungen im OK-Bereich und speziell zu OK-Netzen, befassten Staatsanwälte ausdrücklich oder faktisch gehalten waren, etwaige Einwände des Staatsministeriums der Justiz, seitens anderer Staatsministerien, der Generalstaatsanwaltschaft oder des Behördenleiters zu ihrem Ermittlungskonzept zu berücksichtigen und welche Auswirkungen die Festlegungen derartiger Berichts-, Informations- bzw. Genehmigungspflichten auf die Effektivität der OK-Verfolgung bei den hier zur Rede stehenden Fallkomplexen krimineller und korruptiver Netzwerke im Besonderen hatten;
9. ob, wann und in welchen konkreten Fällen von den örtlich zuständigen oder durch den Generalstaatsanwalt mit entsprechender Zuständigkeitszuweisung ermittelnden OK-Staatsanwaltschaften so genannte Absichtsberichte, mit welchen sie zu informieren hatten, gegen welche OK-Straftaten bzw. -Komplexe sie mit welchen Ermittlungsmethoden vorgehen wollten, über die jeweiligen Behördenleiter zum Generalstaatsanwalt gelangten;
10. welche von diesen Absichtsberichten vom Generalstaatsanwalt an den Staatsminister der Justiz bzw. an von diesem beauftragte leitende Mitarbeiter im Justizministerium übersandt wurden sowie ob und mit welchen konkreten Inhalten, mit welchen Wirkungen sowie durch welche Zeitverzögerungen seitens der vorgenannten Ebenen auf selbige “Absichtsberichte” reagiert worden ist;
11. ob es Einflussnahmen auf den Inhalt derartiger „Absichtsberichte” lokaler OK-Staatsanwaltschaften durch das Staatsministerium der Justiz, die Generalstaatsanwaltschaft oder den jeweiligen Behördenleiter gab und ob diese nachteilige Auswirkungen für das originäre Vorhaben der OK-Abteilungen hatten und zwar allgemein für die verfolgten Fälle der Organisierten Kriminalität sowie speziell in den Verfahrenskomplexen, die sich in den Unterlagen des Landesamtes für Verfassungsschutz oder in bekannt gewordenen Verfahren zu den in Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerken widerspiegeln;
12. ob und wenn ja, wann die Staatsregierung, deren Mitglieder, Staatsministerien oder in deren Auftrag die Leitungen dieser unmittelbar zugeordneten Behörden seit dem Beginn des Aufbaus der entsprechenden Arbeitsstrukturen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität im Freistaat Sachsen Berichterstattungen zu speziellen Ermittlungskomplexen der Staatsanwaltschaft bzw. der Kriminalpolizei allgemein und zu deren Arbeitsbereich OK im Besonderen entgegengenommen haben, die den vorgenannten Komplexen krimineller und korruptiver Netzwerke in Sachsen zuzuordnen sind; wenn ja, welche Festlegungen oder sonstige Maßnahmen wurden im Ergebnis getroffen;
13. ob und gegebenenfalls in welchen konkreten Verfahren, die den vom Landesamt für Verfassungsschutz geprüften bzw. erfassten Fallkomplexen zuzuordnen sind, sich nach Eröffnung des Hauptverfahrens bzw. im Laufe von Rechtsmittelverfahren die ursprüngliche Geschäftsverteilung der zuständigen Gerichte geändert hat;
14. ob und in welchen Fällen bei den zur Rede stehenden Komplexen krimineller und korruptiver Netzwerke in Sachsen konkrete Informationsaustausche seitens der sächsischen Polizeibehörden oder der sächsischen Staatsanwaltschaft mit dem Bundeskriminalamt bzw. mit der Generalbundesanwaltschaft erfolgt sind, in welchen der Verfahren dies der Fall war, wodurch die Abstimmung veranlasst gewesen ist und welches Ergebnis für die Weiterführung, Beendigung, Übernahme etc. des Verfahrens diese Abstimmung hatte;
15. ob auszuschließen ist, dass durch die vorstehend hinterfragte Praxis über „Absichtsberichte“, Zustimmungsvorbehalte und sonstige Maßnahmen der „politischen Kontrolle“ seitens der Staatsregierung, ihrer Mitglieder, der Staatsministerien oder ihr nachgeordneter Behörden die Tätigkeit von Untersuchungsausschüssen des Sächsischen Landtags und die Vollziehung der von diesen getroffenen Entscheidungen erschwert oder verhindert wurde;
16. ob die Staatsregierung und wenn ja, mit welchem Inhalt und mit welcher Wirkung als Konsequenz aus den Ergebnissen der Evaluierung strukturelle Mängel bei der Beobachtung und Bekämpfung Organisierter Kriminalität im Freistaat Sachsen, wie sie etwa die von ihr selbst eingesetzten Prüfgremien, wie die „Beyer/Irrgang-Kommision“ bzw. die „Weitemeyer-Kommission“ oder auch der 2. Untersuchungsausschuss des 4. Sächsischen Landtags in seinem Abschlussbericht aufgezeigt haben, Veränderungen in der Struktur und Zuständigkeit der Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen im Freistaat Sachsen für die Bekämpfung und Prävention von Organisierter Kriminalität sowie in der Gestaltung der Informationsbeziehungen zwischen den Strafverfolgungsbehörden und der Staatsregierung bzw. den Ministerien sowie zum Aufbau einer funktionsfähigen Fach-, Dienst- und Rechtsaufsicht gegenüber sämtlichen Arbeitsbereichen von Behörden im Freistaat Sachsen, die der Aufklärung, Bekämpfung und Prävention der Organisierten Kriminalität dienen, vorgenommen hat;
17. welche Maßnahmen, Prüfungen oder Festlegungen von Seiten der Staatsregierung und ihrer Mitglieder nach Vorlage der „Prüfmitteilung des Sächsischen Rechnungshofs ‚Prüfung von Grundstücksgeschäften der Stadt Leipzig und der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB) sowie der in diesem Zusammenhang ausgereichten Zuwendungen‘ - Mitteilung über die Prüfung gemäß § 109 SäHO“ vom Juli 2009 getroffen oder unter Missachtung der in dem betroffenen Bereich (Immobiliengeschäfte) bestehenden erheblichen Korruptionsgeneigtheit pflichtwidrig unterlassen worden sind.
III. Zur weiteren Untersuchung der Einbeziehung des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) in die zeitweilige Beobachtung der Organisierten Kriminalität und der Wirksamkeit der parlamentarischen Kontrolle über die Rechtsförmigkeit des Vorgehens des Landesamtes sowie die Einhaltung der diesem nach dem Sächsischen Verfassungsschutzgesetz obliegenden Informations- und Übermittlungspflichten sollen folgende Sachverhalte untersucht werden:
1. in welcher Art und Weise die Kontrolle, Ermittlung und Verfolgung der Organisierten Kriminalität im Bereich des LfV als solche geregelt war, welche Festlegungen es betreffs der Informationspflichten gegenüber der Staatsanwaltschaft gab und auf Grund welcher Rechtsvorschriften oder sonstiger Organisationsakte die jeweiligen Festlegungen erfolgten;
2. auf welchen Abstimmungswegen innerhalb des LfV und gegenüber dem Staatsministerium des Innern bzw. im Staatsministerium des Innern selbst die Entscheidungen über die Frage einer Abgabe gewonnener Erkenntnisse zu einzelnen Straftaten/-komplexen an die Strafverfolgungsbehörden vorbereitet und getroffen wurden bzw. aus welchen Erwägungen diese unterlassen wurde,
3. zu wie vielen der durch eigene Beobachtung und Recherchen, Quellenhinweise, aus Einsichtsnahme in beigezogene Aktenvorgänge oder auf sonstige Weise dem LfV bekannt gewordenen derartigen strafrechtlich relevanten Sachverhalten tatsächlich Abgaben bzw. Informationsübermittlungen im Sinne der §§ 12, 12a des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes an die Strafverfolgungsbehörden erfolgten und wer letzten Endes die Entscheidung über die Abgabe oder Nichtabgabe traf sowie ob es dabei Fälle gab, in denen die zuständigen „OK-Bearbeiter“ im LfV für eine Abgabe an die Strafverfolgungsbehörden plädierten, sich damit jedoch nicht durchsetzen konnten;
4. bei wie vielen dem LfV bzw. dessen OK-Referat bis zur Entscheidung der Parlamentarischen Kontrollkommission vom 15. Mai 2007 bekannt gewordenen, jedoch nicht an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergegebenen Straftaten/-komplexen zwischenzeitlich die Verjährung eingetreten ist und in wessen konkreter Verantwortung dies liegt;
5. wann das Staatsministerium des Inneren über die Tätigkeit des LfV bei der Beobachtung der Organisierten Kriminalität, insbesondere hinsichtlich der kriminellen und korruptiven Netzwerke in Sachsen erstmals sowie fortlaufend über die dabei erzielten Beobachtungsergebnisse (Sachstandsberichte, Leitungsvorlagen, Dienstberatung und Vermerke, Lageberichte) unterrichtet wurde und gegenüber welchen Personen bzw. Funktionsinhabern dies konkret erfolgte;
6. welche Dienststellen der Polizei, des LKA, des BKA und der Generalstaatsanwaltschaft bzw. der Staatsanwaltschaften der Landgerichte wann und in welcher Weise vor der Beanstandung durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten vom 2. Oktober 2006 über die vorgenannten Beobachtungsergebnisse des LfV unterrichtet wurden, und durch wen im Konkreten;
7. in welcher Art und Weise generell die konkrete Zusammenarbeit des LfV hinsichtlich der Unterrichtung über dessen Beobachtungsergebnisse aus dem Bereich der OK mit den jeweils zuständigen Behörden, den Staatsanwaltschaften, der Polizei oder den Gerichten organisiert, ausgestaltet und praktiziert worden ist;
8. inwieweit das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) oder andere Behörden des Bundes über die Tätigkeit und die hierbei erzielten Beobachtungsergebnisse des LfV im Bereich der Organisierten Kriminalität, insbesondere hinsichtlich der zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerke in Sachsen unterrichtet wurden;
9. wann, durch welche Dienststelle (LfV, LKA oder andere Behörden) die Staatsanwaltschaft über die Tätigkeit und die jeweiligen Ergebnisse aus der Beobachtung der Organisierten Kriminalität, insbesondere der zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerke in Sachsen unterrichtet wurde;
10. welche Dienststelle des Staatsministeriums des Inneren und des LfV oder des Staatsministeriums der Justiz für eine etwaige Unterrichtung der Staatsanwaltschaft oder der Generalstaatsanwaltschaft über die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Beobachtung der OK durch das LfV bis Juli 2005 und danach zuständig war und welche Schritte zur Information und Unterrichtung im Rahmen dieser Zuständigkeit im Einzelnen erfolgten;
11. ob und wann seitens der sächsischen Polizei, Justiz oder anderer Behörden bei diesen vorhandene Erkenntnisse, Unterlagen, Daten, Akten, Datensammlungen und Aktenbestände zu Komplexen der Organisierten Kriminalität allgemein, zu kriminellen und korruptiven Netzwerken mit Verwicklungen von Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Justiz, Polizei, Verwaltung und anderen Behörden im Besonderen, dem Landesamt für Verfassungsschutz zugänglich gemacht worden sind und wenn ja, auf welchen Wegen, aus welchem Anlass, wodurch verursacht, unter welchen Umständen und auf welcher Rechtsgrundlage dies erfolgte;
12. von welchen konkreten in die Verfügungsgewalt des Landesamtes für Verfassungsschutz gelangten Verfahrensakten der oben näher bezeichneten Polizei-, Justiz- und sonstigen Behörden das Landesamt für Verfassungsschutz Abzüge fertigte, auf wessen Veranlassung und aus welchem Grund dies geschah und welche Festlegungen zur Verwahrung selbiger Aktenkopien ursprünglich getroffen, im Weiteren geändert, aufgehoben oder modifiziert worden sind;
18. in welcher Art und Weise das strukturelle und organisatorische Zusammenwirken des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, insbesondere zwischen den Mitarbeitern des OK-Referates des LfV und dem für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität zuständigen Dienstellen der Polizei und der Staatsanwaltschaften ausgestaltet war und welche Rechts-, Dienstvorschriften- und Erlasslage es dazu in Sachsen gab;
13. auf welchen konkreten Wegen und zu welchem Zeitpunkt die von Gerichten, Staatsanwaltschaften, sächsischen Polizei- oder sonstigen Behörden seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz beigezogenen Verfahrensunterlagen an diese zurück gelangten und wie seitens der ursprünglichen “Absender” bzw. Aktenverwahrungsstellen die Vollständigkeit und Originalität der zurückgereichten Akten festgestellt und bestätigt wurde;
14. wann im Konkreten und aus welchen tatsächlichen Erwägungen durch wen im Landesamt für Verfassungsschutz entschieden wurde, dass die dort gefertigten Ablichtungen von beigezogenen Ermittlungs-, Verfahrens- oder sonstigen Behördenvorgangsakten vernichtet werden und weshalb dies zu einem Zeitpunkt geschah, als bereits feststand, dass die Erkenntnisse des Landesamtes über die kriminellen und korruptiven Netzwerke unter Verwicklung von Vertretern aus Wirtschaft, Politik, Justiz, Polizei, Verwaltung und anderen Behörden vollständig der zuständigen Staatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen übergeben werden sollen;
15. welche Kenntnisse die Staatsregierung wann und in welchem Zusammenhang dahingehend erlangt hat, dass ein Teil der vom Landesamt für Verfassungsschutz in oben beschriebenen Zusammenhängen beigezogenen Originalakten von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei und sonstigen Behörden trotz - vermeintlicher - Rückführung durch das Landesamt zwischenzeitlich bei den ursprünglich aktenführenden Stellen nicht mehr auffindbar sind;
16. welche Erklärung die Staatsregierung für diesen Aktenverlust hat;
17. das Agieren der Staatsregierung, der Staatsministerien und selbigen nachgeordneten funktionell zuständigen Behörden bzw. Behördenleitern infolge der erstmaligen Intervention des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig zum Umgang mit den vom Landesamt für Verfassungsschutz im Zeitraum nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 21. Juli 2005 (Az.: Vf. 67-II-04) und bis zum In-Kraft-Treten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes vom 28.04.2006 am 28. Mai 2006 bei der Beobachtung der “OK”, insbesondere in Bezug auf die kriminellen und korruptiven Netzwerken in Sachsen, erhobenen Daten und die Sachbehandlung der dazu beim Landesamt für Verfassungsschutz vorhandenen Unterlagen, Akten- und Datenbestände;
IV. Folgende Sachverhalte, deren weitere Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt, sollen betreffs der rechtsförmigen Einbeziehung der Parlamentarischen Kontrollkommission oder eventueller weiterer Kontrollgremien des Sächsischen Landtages geklärt werden:
1. Informationsabfolge, Informationszeitpunkt und Informationspraxis der Staatsregierung, deren Mitglieder, von Staatsministerien und diesen nachgeordneten Behörden/Behördenleitern gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission und ihren Mitgliedern über die Beobachtung der Organisierten Kriminalität im Freistaat Sachsen generell und über die kriminellen und korruptiven Netzwerke im Besonderen sowie die Ergebnisse dieser Beobachtung, deren Veranlassung, Ursache, Gründe und Wirkungen, einschließlich des Zeitraums nach der Erstattung des Abschlussberichts durch den 2. Untersuchungsausschuss des 4. Sächsischen Landtags;
2. welche konkreten Erlasse, Weisungen, Organisationsakte o.ä. und Verwaltungspraktiken zur Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtages (PKK) innerhalb des LfV und des Staatsministeriums des Innern bis zur Untersuchung der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz im Rahmen der Beobachtung der organisierten Kriminalität bestanden haben und ob und inwieweit selbige als Konsequenz aus den Erkenntnissen, die die Staatsregierung aus der Mitwirkung im 2. Untersuchungsausschuss des 4. Sächsischen Landtags bzw. dessen Berichterstattung gezogen hat, verändert worden sind;
3. wann die jeweiligen Rechtsvorschriften, Weisungen, Organisationsakte o.ä. durch wen erlassen bzw. angeordnet wurden;
4. ob und wenn ja, wann welche konkreten Dienstvorschriften erlassen worden, die gem. § 5 Abs. 1 SächsVSG Voraussetzung für die Zulässigkeit der Anwendung von Methoden, Gegenständen und Instrumenten zur heimlichen Informationsbeschaffung, wie den Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen, Observationen, Bild- und Tonaufzeichnungen, Tarnpapieren und Tarnkennzeichen (nachrichtendienstliche Mittel) sind, und wann diesen Dienstvorschriften die gesetzlich erforderliche Zustimmung durch das Staatsministerium des Innern und die Parlamentarische Kontrollkommission erteilt worden ist;
5. Zeitpunkt, Gegenstand, Rahmen und Veranlassung der Information seitens der Staatsregierung, deren Mitglieder, des Staatsministeriums des Inneren bzw. anderer Staatsministerien oder diesem nachgeordneter Behörden, insbesondere der Leitung des Landesamtes für Verfassungsschutz, gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission über die Verantwortlichkeit für das Vorenthalten von Informationen über die laufende Beobachtung und Datensammlung zu Arbeitsergebnissen im Bereich der Organisierten Kriminalität generell und zu den kriminellen und korruptiven Netzwerken in Sachsen im Besonderen.
V. Zur Untersuchung des “Krisenmanagements” der Staatsregierung zwischen dem öffentlichen Bekanntwerden krimineller und korruptiver Netzwerke sowie einer etwaigen Verletzung von Unterrichtungs- und Informationspflichten gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission sowie der Staatsanwaltschaft seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz bzw. des Staatsministeriums des Innern oder anderer Mitglieder der Staatsregierung bzw. dieser unterstehender Verantwortungsbereiche bis zum 19. Mai 2010 sollen des weiteren folgende Fragestellungen geklärt werden:
1. Welche Erkenntnisse lagen betreffs der nach den Verlautbarungen und Beschlüssen der PKK und den entsprechenden öffentlich gemachten Medienrecherchen wirkenden kriminellen und korruptiven Netzwerken unter Verstrickung herausgehobener Vertreter aus Wirtschaft und Politik, Justiz, Polizei, Verwaltung und sonstiger Behörden auf Seiten der Staatsregierung, ihrer Mitglieder, bei Staatsministerien oder diesen unmittelbar nachgeordneten einschlägigen Behörden vor der Öffentlichmachung selbiger Fallkonstellationen im Zuge der Presseberichterstattung der “Leipziger Volkszeitung” vom 12. Mai 2007 und des “SPIEGEL” vom 14. Mai 2007 (Ausgabe 20/2007, S. 56, 57) vor?
2. Inwieweit hat die Staatsregierung und haben deren Mitglieder bzw. die Leitungen der Staatsministerien und nachgeordneten Behörden eigene Untersuchungen zur Feststellung der für das mögliche Versagen bei der Aufdeckung, Verfolgung und Bekämpfung der kriminellen und korruptiven Netzwerke persönlich Verantwortlichen im eigenen Verantwortungsbereich unternommen bzw. welche Festlegungen wurden zur “Ermittlung” im Verdacht der Beteiligung an strafrechtswidrigen Handlungen im OK-Bereich stehenden Funktionsträgern unternommen?
3. Welche Maßnahmen sind von der Staatsregierung, den Leitungen der Staatsministerien sowie den nachgeordneten Behörden gemeinsam mit der Bundesregierung, dem Bundeskanzleramt, dessen Chef und Bediensteten vor und nach dem Öffentlichwerden der Vorwürfe zum möglichen Versagen bei der Aufdeckung, Verfolgung und Bekämpfung der zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerke in Sachsen ergriffen worden?
4. Welche Ergebnisse erbrachten die seitens der Staatsregierung und deren Mitglieder, von Staatsministerien und sonstigen zuständigen Behördenleitungen ggf. vorgenommene Prüfungen individueller Verantwortlichkeit und welche konkreten Entscheidungen bzw. Leitungsschritte wurden durch die jeweils unmittelbar zuständigen Vorgesetzten unternommen, um die durch den Justizminister beauftragte Staatsanwaltschaft Dresden bzw. die eingerichtete spezielle Ermittlungseinheit zu unterstützen?
5. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, um jede Möglichkeit der Einflussnahme von möglicherweise involvierten Funktionsträgern auf die Erkenntnisgewinnung, den Verfahrensgang, die Aussagebereitschaft von in Frage kommenden Auskunftspersonen sowie eine etwaige Vernichtung von Beweisen oder Vorverfahrensakten etc. auszuschließen?
6. Welche eigenständigen Untersuchungen haben die Staatsregierung, die Staatsministerien und zuständigen Behördenleitungen nach dem Bekanntwerden der mutmaßlichen Existenz der besagten kriminellen und korruptiven Netzwerke in Sachsen getroffen, um die Ursachen des möglichen Versagens bei deren Aufklärung, Verfolgung und Verhinderung sowie für die Beeinträchtigung rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen unverzüglich aufzudecken und zu beseitigen?
7. Ob es Versuche direkter oder indirekter Einflussnahmen der Staatsregierung, der Staatsministerien und ihr nachgeordneter Behörden auf inzwischen bekannt gewordene, seinerzeit ermittelnden Beamte und Bedienstete der Polizei, auf Staatsanwälte, Richter und sonstige Prozessbeteiligte, wie etwa Rechtsanwälte und Verteidiger, Zeugen, Beschuldigte, Angeklagte oder verurteilte Straftäter, Vertreter der Medien, Landtagsabgeordnete sowie auf Mitglieder kommunaler Vertretungskörperschaften im Zuge der Ermittlungen zu den kriminellen und korruptiven Netzwerken in Sachsen gegeben hat?
8. Ob und inwieweit das Entstehen vermeintlicher krimineller und korruptiver Netzwerke von herausgehobenen Vertretern aus Politik, Wirtschaft, von Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Bediensteten der sächsischen Justiz, Polizei, Verwaltungs- und sonstiger Behörden und das mögliche Versagen elementarer rechtsstaatlicher Informations- und Kontrollmechanismen zu ihrer rechtzeitigen Aufdeckung, Verfolgung und Bekämpfung maßgeblich auf gravierende personale Fehlentscheidungen seitens der Staatsregierung bzw. eine ungenügende Ausprägung und Handhabung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte der Vertretungsorgane der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft, von Personalräten und sonstigen Vertretungen zurückzuführen ist?
9. Wenn ja, welche organisatorischen Konsequenzen zum Schutz der Rechtsstellung sämtlicher an der Rechtspflege beteiligten Organe, insbesondere der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der in deren Auftrag unmittelbar verfahrensbearbeitend tätig werdenden Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft vor politischen Einflüssen und Missbrauch wurden gezogen?
10. Welche Erwägungen die Staatsregierung ausgehend von ihren bisherigen Feststellungen zu Ursachen und begünstigenden Bedingungen für das Entstehen und Wirken krimineller und korruptiver Netzwerke in Sachsen angestellt hat hinsichtlich der Notwendigkeit verbindlicher interner Organisationsprinzipien und Rechtsschritte zur Korruptionsvorbeugung in der Landes- und in den Kommunalverwaltungen sowie zur Stärkung der Kontrollfähigkeit der Gemeinderäte und Kreistage gegenüber den Kommunalverwaltungen zur Ausschaltung und Vermeidung derartiger Missstände?
Bislang kein Prozess gegen Verfassungsschutzmitarbeiterin
Unter der Leitung der ehemaligen Verfassungsschützerin Simone Skroch hatten zwölf Geheimdienstmitarbeiter zwischen 2003 und 2006 jene 15.000 Aktenseiten zusammengetragen, die später den Skandal um den sogenannten "Sachsensumpf" ausgelöst hatten. Gegen Skroch laufen seit 2009 mehrere Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage, falscher Verdächtigung und Verleumdung. Zu einem Prozess kam es bislang nicht. Den Vorwurf, die Fälle aufgebauscht zu haben, bestreitet Skroch bis heute.
CDU weist die Vorwürfe zurück
Die CDU wies die Vorwürfe der Opposition zurück. CDU-Obmann Christian Piewarz sagte, es sei von Anfang an klar gewesen, dass es in Sachen Aufarbeitung den selbst ernannten Aufklärern von SPD, Linken und Grünen nicht recht zu machen sei. Ausgerechnet jene, die damals die Skandalisierung betrieben hätten, würden heute die Aufarbeitung der Staatsregierung kritisieren. Der Ausschuss habe keine Hinweise auf mafiöse Strukturen und Netzwerke unter Beteiligung von Juristen oder Behörden erbracht.
Am Donnerstag will der Landtag über den Abschlussbericht der Ausschussmehrheit von CDU und FDP sowie über das Minderheitenvotum der Opposition beraten.
Bankenrettung und Staatsschuldenkrise
Bankenrettung belastet auch Kleinsparer und Steuerzahler massiv.
Die Agenda 2010 sei Gift für Europa, sagt Sahra Wagenknecht, Vize-Fraktionschefin der Linken.
Zur Überwindung der Staatsschuldenproblematik sagt sie:
"Das geht nur mit einem grundsätzlichen Kurswechsel. Wichtig sind dabei folgende Punkte: Zukünftig müssen Bankenrettungen zu Lasten der Steuerzahler wirksam verhindert werden. Außerdem muss die Finanzierung der öffentlichen Haushalte von der Diktatur der Finanzmärkte befreit werden. Dazu ist es nötig, dass die Europäische Zentralbank (EZB) direkt oder indirekt zinsgünstige Kredite an die öffentlichen Haushalte vergibt, um Investitionen und nicht neue Blasen auf den Finanzmärkten zu finanzieren. Durch einen Schuldenschnitt und eine EU-weit koordinierte Vermögensabgabe können dann die Staatsschulden gesenkt werden. Die von Merkel und Co. diktierten Kürzungen von Löhnen, Renten und Sozialleistungen müssen zurückgenommen werden. Wir brauchen steigende Löhne, die Eindämmung prekärer Arbeit und mehr Arbeitnehmerrechte statt Raubtierkapitalismus...
Die herrschende Politik bedient die Interessen der Superreichen und großen Konzerne. Das ist bequem, denn es ist leider kein großer öffentlicher Druck für eine gerechtere Verteilung vorhanden. Die Gründe dafür sind komplex. Einer ist, dass die Profiteure der Ungleichheit erfolgreich Mythen in der Gesellschaft verankern konnten, wie zum Beispiel: Multimillionäre und -milliardäre sind Leistungsträger und daher darf man ihnen nichts wegnehmen. Obwohl das offensichtlicher Quatsch ist, hält sich dieser Mythos hartnäckig. Dazu kommt: Opportunismus gegenüber Superreichen und großen Konzernen ist für Regierungspolitiker auch lukrativ. Nach der politischen Laufbahn winken den Handlangern des großen Geldes in der Wirtschaft hoch bezahlte Jobs. Dirk Niebel ist dafür das jüngste Beispiel. Er entschied im Bundessicherheitsrat über Rüstungsexporte und wird jetzt Cheflobbyist des Rüstungskonzerns Rheinmetall. Diese Korruption nach dem Motto „bezahlt wird später“ muss dringend gesetzlich verboten werden", meint Sarah Wagenknecht.
Eigentlich war es das große Ziel der Europäischen Union, dass Banken künftig nicht mehr mit Steuerzahlergeld gerettet werden müssen. Also einigten sich Parlament, Rat und Kommission auf eine Abwicklungsrichtlinie, die es leichter machen soll, Banken zu restrukturieren oder ganz vom Markt zu nehmen. Die Kosten dafür sollte künftig nicht mehr der Steuerzahler, sondern die Gläubiger der Bank tragen. Die Richtlinie ist eigentlich unter Dach und Fach - doch seitdem versuchen die Regierungen der Mitgliedsstaaten über die technischen Details der Richtlinie doch staatliche Bankenrettungen zu ermöglichen.
Das soll über folgenden Trick funktionieren: In Artikel 51 der neuen Richtlinie geht es um die Bedingungen, unter denen die neue Restrukturierungsbehörde Fremdkapital in Eigenkapital umwandeln darf. Durch diese Möglichkeit sollen Gläubiger an einer Bankschieflage beteiligt werden. Nur bleibt von diesem Grundgedanken wenig übrig, wenn der Rat just diesen Artikel aufweichen will.
Allen voran Großbritannien will erreichen, dass in den Text nachträglich zwei große Ausnahmen eingefügt werden: So sollen staatliche Garantien an Banken und Liquiditätshilfen von Notenbanken an Geschäftsbanken keine Gläubigerbeteiligung auslösen.
"Das widerspricht der Idee der Abwicklungsrichtlinie"
Und genau das wäre ein Einfallstor für neuerliche Bankenrettungen auf Staatskosten: Denn auf diese Art und Weise könnten Nationalstaaten wieder Banken retten - ohne dass Gläubiger mithaften. "Das widerspricht der Idee der Abwicklungsrichtlinie, dem können wir nicht zustimmen", sagt Sven Giegold, Finanzexperte der Grünen im Europaparlament. Er fordert, dass sich Deutschland im Rat gegen eine solche Aufweichung einsetzt.
Die Abwicklungsbehörde bekommt künftig mehr Kompetenzen. Bisher gibt es zwei Institutionen: Die Finanzaufsicht Bafin und die FMSA, die auch den Soffin verwaltet. In einem ersten Schritt sollen die Aufsichtskompetenzen bei der FMSA angesiedelt werden. In einem zweiten wird die nationale Abwicklungsbehörde an der Bafin angesiedelt – als separate Säule und Anstalt in der Anstalt. Banken müssen formal Sanierungspläne als Vorbereitung für eine Krise erstellen.
Die Bundesregierung hat jetzt kurz vor dem WM-Finale ein nationales Gesetzespaket zur Bankenunion und zur Staatsschulden-Krise beschlossen. Im Fall einer Bankpleite werden formal zuerst Aktienhalter und Sparer zur Kasse gebeten.
Danach werden die Steuergelder aus dem Rettungsschirm ESM für die Bankenrettung eingesetzt. Die Einlagensicherungen sind völlig unzureichend. Die Sparer müssen sich ihr Geld bei einer GmbH der Banken-Lobby holen.
In dem Gesetz wird die Haftung im Falle einer Bankpleite geregelt. Demnach werden zuerst Aktienhalter und Sparer nach dem „Bail-In“-Konzept zur Kasse gebeten.
Danach soll der europäische Fonds zur Bankenabwicklung genutzt werden. Und schließlich soll der Rettungsschirm ESM für eine Refinanzierung von Krisenbanken herangezogen werden.
Kritiker sehen durch diese Konstruktion wie oben angedeutet enorme Schlupflöcher in den Gesetzen, so dass am Ende vermutlich doch Sparer und Steuerzahler für die Bankpleiten haften müssen.
„Die heute beschlossenen Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt, um den Finanzsektor weiter zu stabilisieren und um das Vertrauen in die Stabilität unserer gemeinsamen europäischen Währung weiter zu stärken. [...] So wollen wir das Risiko, dass wieder die Steuerzahler wie in der Finanzkrise in die Haftung eintreten müssen, ausschließen“, sagte Finanzminister Wolfgang Schäuble am Mittwoch in Berlin.
Die Bundesregierung verabschiedete insgesamt vier Gesetzesentwürfe zur Bankenunion. In den ersten beiden Gesetzen wird das Vorgehen bei der Abwicklung europäischer Banken geregelt. Im „Gesetz zur Umsetzung der europäischen Bankenabwicklungsrichtlinie“ (BRRD-Umsetzungsgesetz) wird die „Haftungskaskade“ im Falle einer Bankenpleite festgelegt.
Demnach werden künftig zuerst die Eigentümer (Aktienhalter) und Gläubiger (Besitzer von Anleihen und Sparer) der insolventen Bank zur Kasse gebeten („Bail-In“). Sie sollen zusammen im Krisenfall für acht Prozent der Bilanzsumme haften.
Der zweite Gesetzesentwurf regelt die Übertragung von Beiträgen vom nationalen zum europäischen Abwicklungsfonds. Der Abwicklungsfonds kommt nach dem „Bail-In“ der Eigentümer und Gläubiger zum Tragen und haftet für bis zu fünf Prozent der Bilanzsumme.
Die Banken müssen dafür in den nächsten acht Jahren insgesamt 55 Milliarden Euro in den Fonds einzahlen.
Die lange umstrittenen direkten Finanzspritzen des ESM an Problembanken sind als „ultima ratio“ gedacht. Sie sollen im Notfall greifen, wenn weder Eigentümer, Gläubiger und Sparer noch der betroffene Staat in der Lage sind, die Lücken zu füllen. Für die direkte Banken-Rekapitalisierung dürfen aber aus dem 500 Milliarden Euro umfassenden ESM zudem nur maximal 60 Milliarden Euro fließen. Danach haftet dann doch wieder die Allgemeinheit für Zockerbanken.
Wie die Abgaben jedoch bemessen werden, darüber herrscht noch Unklarheit.
„Subventionen für risikoreiche Investmentbanken von konservativen Geschäftsbanken sind eine Perversion sozialer Marktwirtschaft. Die EU-Kommission muss ihre Pläne grundlegend überarbeiten“, sagte der EU-Abgeordnete Sven Giegold....
Giegold kritisierte an anderer Stelle auch, dass der Bankenrettungsfonds nach den europäischen Planungen überwiegend von den risikoarmen Instituten getragen werden solle. Damit komme es zu einer indirekten Subventionierung großer Investmentbanken durch kleine Banken: “Wenn diese Pläne, die derzeit hier in Brüssel gekocht werden, realisiert werden, dann bedeutet das, dass die stabilen Banken die Versicherung der risikoreichen tragen. Und diese neue Welle von Bankensubventionen, die muss man unbedingt verhindern. Sie wären das Gegenteil von dem, was wir mit der Finanztransaktionssteuer eigentlich wollen: Nämlich Risiko zu besteuern.”
Die weiteren zwei Gesetze regeln die Bankenrettung durch den „unbefristeten Rettungsschirm ESM“. Demnach soll der ESM ab November 2014 zur direkten Refinanzierung von Banken genutzt werden können.
Die Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes und die Änderung der Finanzhilfeinstrumente haben das Ziel, dass die Bundesregierung der Einführung eines neuen internationalen ESM-Instruments zur direkten Bankenrekapitalisierung zustimmen kann. Damit kann der ESM Banken, die in Schwierigkeiten geraten sind, direkt unterstützen. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Mitgliedsländer diesen Schritt nicht selbst über ihre Staatshaushalte leisten können“, so die Bundesregierung.
Damit man die Zusammenhänge nicht ganz so intensiv hinterfragt, wird dieses Gesetzespaket mal schnell wenige Tage vor dem WM-Finale durch die Parlamente gepeitscht.
Diese Mogelpackung könnte genau das Gegenteil davon bewirken, was eigentlich angestrebt wurde. Die alleinige Haftung der Eigentümer und Zocker der Banken wird es auch zukünftig nicht geben. So haften in letzter Instanz weiter die Steuerzahler und damit die Allgemeinheit für die Bankenrettung - auch wenn Mechanismen der Bankenrettung jetzt auf eine zusätzliche europäische Ebene gebracht wurden. Aber unterm Strich ist es eine Mogelpackung, die der Öffentlichkeit mehr Gerechtigkeit vorheucheln soll.
Bilanz der Raketenangriffe : 86 tote Palästinenser - Null tote Israelis
Allein diese Zahl belegt die Unverhältnismäßigkeit der Gewalt der israelischen Rechtsaussen-Regierung, die das gesamte palästinensische Volk kollektiv bestrafen will. ,
Die israelischen Angriffe auf den Gazastreifen fordern immer mehr Opfer. Am Tag 3 der Bombardements stieg die Zahl der getöteten Palästinenser auf mindestens 86. Darunter befinden sich 18 Kinder.
Israel hat bisher 40000 Reservisten einberufen. Sie sollen Besatzungssoldaten im palästinensischen Westjordanland ersetzen, um diese für Militäraktionen im Gazastreifen frei zu machen.
Es gebe noch »Tausende Ziele« im Gaza-Gebiet, sagte Militärsprecher Moti Almoz am Mittwoch. »Alle Optionen sind auf dem Tisch.« Bis Donnerstag mittag hatte die israelische Luftwaffe nach eigenen Angaben schon 800 Tonnen Explosivstoffe auf 750 Ziele abgeworfen oder abgeschossen. Das ist mehr als während der gesamten achttägigen Militäroperation gegen Gaza im November 2012.
Bereits 2008 waren 75 000 israelische Soldaten in Gaza eingerückt und hatten 1400 Palästinenser ermordet- darunter weit über 900 Zivilisten und hunderte Kinder.
Die israelischen Angriffe auf den Gazastreifen sind nach Armeeangaben intensiver als im letzten Gaza-Krieg im November 2012. Binnen 48 Stunden habe die Armee 750 Ziele angegriffen. Vor knapp zwei Jahren seien binnen acht Tagen 1450 Ziele angegriffen worden. Dann hatte Ägypten eine Waffenruhe vermittelt.
In der islamischen Welt stößt Israels Vorgehen auf starke Kritik. In New York kam der UN-Sicherheitsrat auf Antrag islamischer Staaten zu einem Krisentreffen zusammen. Angesichts der dramatischen Lage öffnete Ägypten seinen Grenzübergang zum Gazastreifen für verwundete Palästinenser.
Die Kairoer Al-Azhar-Moschee, eine der wichtigsten religiösen Einrichtungen der islamischen Welt, kritisierte Israels Vorgehen als "barbarisch und brutal". Die ägyptische Protestbewegung Tamarud forderte, das Friedensabkommen zwischen Ägypten und Israel außer Kraft zu setzen, und sprach von einem "Vertrag der Schande". Am Mittwochabend hatten 300 Demonstranten in der jordanischen Hauptstadt Amman versucht, die israelische Botschaft zu stürmen.
Nach neuen israelischen Bombardements setzten radikale Palästinenser ihre Raketenangriffe auf israelische Städte fort und nahmen dabei anscheinend auch den einzigen Atomreaktor des Landes ins Visier. Nach Medienberichten wurden am Mittwoch und Donnerstag mindestens drei Raketen in Richtung der Wüstenstadt Dimona abgefeuert, die in der Nähe des Atomkraftwerks liegt. Fast alle Raketen aus Gaza sind wirkungslos und werden in der Regel vom Abwehrsystem "Eisenkuppel" abgefangen.
Kollektivbestrafung: Israel bombardiert Gaza
Wegen der Tötung von drei jüdischen Fundamentalisten in von Israel widerrechtlich besetzten Gebieten wurden von der israelischen Regierung als Kollektivbestrafungsmaßnahme schon etliche Paästinenser getötet und verhaftet.
Jetzt wurde das gegen Luftangriffe völlig wehrlose und dicht gepferchte Volk in 34 Orten des Gaza-Gebietes bombardiert.
In der Nacht zum Dienstag hat die israelische Luftwaffe 34 Ziele im Gazastreifen bombardiert. Sie begründet dies mit Raketenangriffen aus dem Gazastreifen, stellt jedoch keine direkte Verbindung zu den drei kürzlich ermordeten Talmud-Schülern her. Israel hat die Häuser der Familien der mutmaßlichen Täter bereits gesprengt.
Dabei fand die Tötung der zur illegalen Besatzung der Israelis gehörenden Fundamentalisten im Westjordanland in einer Besatzungszone C statt, wo allein palästinensiche Behörden und Polizei agiert und zwangsverwaltet.
Nach dem Tod von drei Jugendlichen hat Israels Luftwaffe Dutzende Angriffe auf Hamas-Stellungen im Gazastreifen geflogen. 34 Ziele seien in der Nacht zum Dienstag bombardiert worden, teilte das Militär mit.
Einen direkten Bezug zu den mehr als zwei Wochen vermissten Religionsschülern, deren Leichen am Montag im Westjordanland entdeckt worden waren, stellte die Armee allerdings nicht her. Stattdessen hieß es, der Einsatz sei eine Reaktion auf einen Beschuss Israels mit 18 Raketen, die in den vergangenen zwei Tagen vom Gazastreifen aus abgefeuert worden seien.
Im Westjordanland eröffneten israelische Soldaten nach Angaben einer Militärsprecherin zudem das Feuer auf einen Mann, der eine Granate auf sie geworfen habe, als sie einen Extremisten im Flüchtlingslager Dschenin festnehmen wollten.
Die Besetzung des Westjordanlandes ist zuden illegal und völkerrechtswidrig. In UN Resolutionen wurde Israel schon 1967 aufgefordert aus den 1967 besetzten Gebieten militärisch abzuziehen, was im Westjordanland bis heute nicht geschehen ist Auch der bewaffnete Widerstand ist also demnach grundsätzlich legitim.
Zudem sind diese Gebiete seit 1947 völkerrechtlich laut Beschluß des Völkerbundes für einen zukünftigen arabischen Staat vorgesehen, dessen Entstehung Israel bis heute verhindert und blockiert. Durch ständigen weiteren Landraub und Siedlungsbau wird zudem das besetzte Gebiet fortwährend weiter vereinnahmt. So wird ein Palästinenserstaat faktisch unmöglich.
Die israelische Apartheid-Regierung macht aber die Mit- Regierungspartei Hamas für die Tötung der Jugendlichen Talmud-Schüler in den besetzzten Gebieten verantwortlich.
Die israelische Rechtsaussen-Regierung hat aber für diese Verschwörungstheorie keinerlei Beweise. Trotzdem wird das ganze Volk in Haftung genommen und das ist kriminell und verwerflich.
Israelis töteten bei Luftangriffen inzwischen ca 80 Palästinenser - darunter 7 Kinder
Die Zahl der getöteten Palästinenser ist mittlerweile auf ca 80 angestiegen. Sie alle kamen bei Luftangriffen mit Kampfjets und durch Beschuß mit modernsten Panzern in Gaza, wo es nicht einmal Schutzbunker für die palästinensische Zivilbevölkerung gibt, ums Leben.
Palästinensische Politiker sprechen von schweren Kriegsverbrechen und gezielten Bombardements ziviler Wohngebäude.
Palästinenserpräsident Abbas fordert ein sofortiges Ende der Luftangriffe auf Zivilisten in Gaza.
Allein gestern Nacht wurden sieben unschuldige Kinder von den zionistischen Besatzern ermordet. Natürlich klingt das aus den Mündern westlicher Mainstreammedien anders: Israel habe sich selbst verteidigt und dabei seinen versehentlich auch sieben Kindern umgekommen. Und westliche Politiker sind „besorgt“, dass sieben Kinder umgekommen sind und fordern „beide Seiten“ auf, sich zu mäßigen.
Kein Wort von dem Völkerrechtsbruch und keine Kritik bezüglich des Kriegseinsatzes auf palästinensische Gebiete, der im Falle der Krim durch Russland von der politischen Klasse primär betont und angeprangert worden war.
Der verlogene politischen Klasse insbsondere von CDU und SPD scheint es also doch nicht um die Einhaltung des Völkerechtes zu gehen Es wird immer nur dann eingefordert, wenn die falsche Seite des Völkerrecht bricht.
In den letzten 10 Jahren wurden fast 10 000 Palästinenser durch Isaelis getötet - darunter viele hunderte Kinder. Die Gewalt eskaliert jetzt nach demTod dreier jugendlicher Besatzer- Fundamentalisten und eines Palästinenser- Jugendlichen, der bei lebendigem Leibe verbrannt wurde, erneut ganz massiv.
Daraufhin kam es zu einer unverhältmismässig brutalen Kollektivbbestrafung der Palästinenser durch die rechtsgerichtete israelische Regierung, weil Teile deren Regierung für den Tod der drei Israelis ohne jeden Beweis verantwolortlich gemacht worden war. Elternhäuser der Verdächtigen wurden gesprengt und niedergebrannt.
Einseitige Tendenzmedien und Apartheidpolitik der Israelis rechtfertigende Rechts-Zionismusrechtfertiger verlangen von den Besetzten, dass sie sich ruhig verhalten sollen, jegliche Vertreibung, Landraub, Vernichtung und Demütigen hinnehmen sollen, und sich niemals gegen die Unterdrücker wehren sollen. Vom Besatzer verlangen sie gar nichts! Der darf machen, was er will, und erhält dafür auch noch Geschenke von der westlichen Welt. Die USA finanzieren das zionistische Kolonialprojekt und Deutschland verschenkt modernste Waffen an die Besatzer.
Die deutsche Bevölkerung wird derzeit ohnehin mit WM Fußball abgelenkt.
Deswegen können die Massenmedien, die Krieg und Zerstörung gegen alle nicht pro-westlichen Menschen propagieren, dem Bundesbürger vorenthalten, dass diese zionistische Eskalation der Unterdrückungsmaßnahmen einmal mehr im Monat Ramadan erfolgt.
Die Bombardements erfolgen, während die gläubigen und praktizierenden Muslime im Gaza fasten. Zuerst wird das Gebiet, das als größtes Freiluftgefängnis der Welt gilt, einmal mehr in Schutt und Asche gebombt. Danach marschieren Soldaten ein und ermorden weitere Menschen, falls diese die nächtlichen Bombardements überlebt haben. Und der westliche Politiker wird weiterhin allenfall „besorgt“ sein und den Völkerrechtsbruch ansonsten hinnehmen.
Manchem westlichen Politiker wird dabei gar nicht bewusst sein, wie extrem blutverschmiert seine Hände sind. Aber die Signale, die er ausgesendet hat, waren eindeutig. Als drei fundamentalistische Besatzungskinder verschwunden sind und tot aufgefunden wurden, war die westliche Anteilnahme so groß, dass der zionistische Staat sich seiner Sache sicher sein konnte. Als dann ein palästinensischer Jugendlicher bei lebendigem Leid verbrannt wurde, und kein einziger jener Zionismusversteher irgendein Beileid hatte, war den zionistischen Besatzungsverbrechern klar, dass sie auch dieses Mal jedes weitere Verbrechen begehen können, ohne dass es Proteste von den westlichen Führungsriegen geben wird.
Nazi-Kiew tötete bereits ca 500 ukrainische Zivilisten im Osten - Planziel 2000 Tote
Vor dem Bruderkrieg in der Ukraine hatte Präsident Poroschenko nach einem Besuch in den USA bei Geheimdienstkreisen festgestellt, dass bis zu 2000 getötete Ukrainer der Weltöffentlichkeit noch spielend leicht zu vermitteln seien.
Die US Regierung Obama hatte Poroschenko ermutigt, den Krieg gegen das eigene Volk frontal zu führen.
Jetzt hat der schokoladenbraune Oligarch Poroschenko 25 % seines Planziels zur Vernichtung von Ukrainern im Osten erreicht und die Medien verschweigen auch weiterhin das das Ausmaß der Gewalt gegen das eigene Volk im Osten des Landes.
Schon in den Zeiten des Maidan-Putsches hatte sich Poroschenko auf die Gewalt der Nazi-Milizen gestützt, die er als Oligarch wesentlich finanzierte und bewaffnen liess.
Seit dem Beginn der Sonderoperation im Osten der Ukraine sind rund 500 Zivilisten gestorben, wie der stellvertretende Gesundheitsminister der Ukraine, Wassili Lasorischinez, am Donnerstag in Kiew bei einem kurzen Pressegespräch sagte.
„Wir führen ein Monitoring der Totenzahlen unter den Zivilisten. Bedauerlicherweise sind bis jetzt insgesamt 478 Menschen getötet worden“, zitiert die ukrainische Nachrichtenagentur Ukrinform den Vize-Gesundheitsminister. Nach seinen Angaben sind unter den Toten 30 Frauen und sieben Kinder.
Lasorischinez teilte auch mit, dass jetzt 1392 Zivilbürger, darunter 108 Frauen und 140 Kinder, in medizinischen Einrichtungen behandelt werden.
Die ukrainischen Behörden führen seit April eine Militäroperation im Osten der Ukraine durch – mit dem Ziel, die Proteste gegen den Umsturz vom 22. Februar in Kiew zu unterdrücken. Die Militäroperation hat bereits zahlreiche Opfer auf beiden Seiten gefordert.
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Das Imperium des Milliardärs und Oligarchen Poroschenko laut Forbes
Petro Poroschenko , der neue Präsident der Ukraine
Vermögen:
2005 - 350 Mio USD
2006 - 505 Mio USD
2007 - 756 Mio USD
2008 - 1.120 Mio USD
2011 - 980 Mio USD
2013 - 1.600 Mio USD
(Quelle: Forbes)
- seit 1991 Generaldirektor der Aktiengesellschaft Börsenhaus „Ukraina“ (Hinweis: diese Aktiengesellschaft ist unauffindbar)
- ab 1993 Generaldirektor der Geschlossenen Aktiengesellschaft Ukrprominvest
- Vater Poroschenkos, Alexej Poroschenko (* 1936) ist der Geschäftsführer von Ukrprominvest ( Bruttogewinn 2007: 1,15 Mrd USD) leitet die Familiengeschäfte, ein Konglomerat aus über 50 Firmengeflechten
- Ukrprominvest Holding AG ist registriert in Panama,(http://news.meta.ua/metka:ukrprominvest/)
(Informationen entnommen aus: liga.net / die Firmenwebseite von Ukprominvest wartet mit einer nicht relevanten Webseite auf:http://upi.com.ua/, die Adresse http://www.ukrprominvest.kiev.ua/ ist tot, )
Das Firmengeflecht der ukrprominvest:
Bogdan: http://bogdan.ua/
- umfasst ca. 20 Unternehmen unterschiedlicher Spezialisierung wie Güterwagen, Nutzfahrzeuge (http://www.luaz-auto.ru/), LKW, PKW, Busse (http://www.bus.ck.ua/) , Kräne, Fertiganlagen für Busse, Krankenwagen, Fracht- und Speditionsunternehmen,
- Dezember 2006 zusammen mit AvtoZAZ (Teil vom Parlament der Ukraine kontrolliert und organisiert - http://www.ukravto.ua/ , produziert u.a. für Mercedes, Opel, Maserati,Chrysler,Jeep,Dodge,Lada,Renault, Toyota,Nissan, Castrol, BP,Mobil,Bosch,BASF,JVC,Kenwood,Continental) Neubau einer Produktionsstätte in Höhe von 700 Mio USD für den Bau von Chevrolet Lanos und Chevrolet Aveo
Roshen: http://roshen.com/ua
- Süßwarenfabriken, Molkereien, Bäckereien
- Top-20 der größten Süßwarenproduzenten der Welt,
- Produzent von 25% aller ukr. Süßwaren,
- jährlicher Umsatz 1 Mrd USD
- 450.000 Tonnen pro Jahr, Verkauf in Ukraine, Russland, Kasachstan, Usbekistan, Kirgisistan, Aserbaidschan, Armenien, Moldawien, Estland, Lettland, Litauen, den USA, Kanada, Israel und anderen Ländern (Angaben der Firmenwebseite) ,
- Poroschenko gab im April 2014 bekannt die Firma bei einem Wahlsieg der Wahl verkaufen zu wollen, ( Der Unternehmer verspricht: „Wenn ich gewählt werde, mache ich klaren Tisch und werde meinen Konzern verkaufen“,http://www.bild.de/politik/ausland/ukraine/petro-poroshenko-die-deutschen-sollten-russisches-gas-boykottieren-35325878.bild.html)
schon am 27.Mai wurden dann doch andere Überlegungen bekannt (http://www.ukrrudprom.com/news/Petr_Poroshenko_zapustil_PRkampaniyu_obosnovivayushchuyu_pochemu.html)
Agroprodinvest: (http://www.vin.gov.ua/)
Zuckerrüben, Weizen, Mais,
- führendes Unternehmen in der Herstellung von Zucker,
- 40.020 Hektar Ackerland in Kryzhopolsky, Yampolsky, Tomashpilskom,
12.393 Hektar Ackerland in der Gegend Pogrebischenskogo,
20.000 Hektar Ackerland in der Gegend Haissinsky - alle in der Oblast Winnyzia
- Jahresumsatz 2007: 731,88 Mio USD
- 2012/13 stieg die Rübenzuckerproduktion um 350.000 Tonnen, das waren 85% mehr als 2011/12
Lenin-Schmiede: http://www.lk.com.ua/
- Schiffbau : Kriegsschiffe, Frachtschiffe, Tankschiffe, Fischereifahrzeuge, Hafen-und Engineering-Schiffe, Boote und U-Boote, Pontons, Schwimmdocks, Lastkähne, Schiffsrümpfe für verschiedene Zwecke,
- Maschinenbau: Kessel, Pumpen für verschiedene Zwecke, Verbrennungsanlagen von Abfällen und Müll, Gefriergeräte, Ausrüstungen für die Ölindustrie,
- Metallurgie: Barren aus Kohlenstoff-, Struktur-und legierte Stähle sowie Gusseisen und NE-Metallen,
- Firma UMS für Boote und Yachten - http://ums.com.ua/
ISTA:http://ista.com.ua/
- einer der größten Hersteller von Starterbatterien in Osteuropa
- pro Jahr 5 - 5,5 Mio Batterien für 30 Pkw-Modelle und 21 Nutzfahrzeugmodelle
Ridna Marka: http://www.ridnamarka.com.ua/
- Geflecht aus ukrainischen Herstellerunternehmen für Lebensmittel und Getränke
- Weizenbier , Lagerbier, Naturgerstenbier, Säfte, Nektare,
- Verarbeitung von Obst und Gemüse: Pürees, Konserven, Soßen, Tomatenmark,
- Jahresumsatz 2008: 450 Mio USD
Channel 5: http://www.5.ua/
- Entstand nach "Geschäftskonflikten" (Entzug der Frequenzen -http://ukraine-nachrichten.de/inter-gewann-prozess-neuverteilung-fernsehfrequenzen_2509_wirtschaft ) durch Fusion von Teleradiokompanija NBM’ („Pjatyj Kanal“) NBM (ein Informationskanal) und Teleradiokompanija ‘Express-Inform’,
TRK Express - (ein Unterhaltungssender)
- NBM und TRK Express exportierten vorher nebenbei noch Getreide
- im Jahr 2000 gab es bei einer Ausfuhr in Höhe von 2,3 Mio EUR den Vorwurf des Steuerbetruges indem sie einmal eine geringwertigere Klasse beim Getreide angaben und im anderen Fall eine höherwertigere Klasse,und zu diesem eine höhere Vorsteuer geltend machen wollten ( http://ukraine-nachrichten.de/pjatyj-kanal-darf-kein-getreide-mehr-exportieren_2705_wirtschaft )
- Erstaustrahlung September 2003
- technische Reichweite 70 %
Luxus-Sportklub 5 Elements : http://5el.com.ua/about/pochemu-pyatyj/
- Angebote von Beachvolleyball, Basketball, Tennis, Squash, Pools, Restaurant,Bars, Fitnessstudio, Beautycenter, Wellness,usw
Stiftung Petro Poroschenko
- Mitgliedschaft in der EPChttp://de.wikipedia.org/wiki/European_Policy_Centre
2012 wurden 9 Boote der Gyurza M (Projekt 58155) an ukr. Marine verkauft,die Lieferung soll 2017 stattfinden.
http://survincity.com/2012/02/bookmark-armored-gyurza-m-for-the-ukrainian-navy/
https://www.youtube.com/watch?v=Xt2co2maYnw&feature=plcp
Dieselbe Firma, die 2008 unter der Regierung Juschtschenkos und Timoschenko,zusamen mit dem staatlichen Waffenlieferanten Ukrspetsexport, insgesamt 33 T-72 Panzer,Granatwerfer, gepanzerte Fahrzeuge,Kleinwaffen über Kenia in den vom UN-Embargo betroffenen Krisenland Südsudan lieferten. Dies stritten sie damals offiziell ab,die USA konnte mittels Satellitenbilder sie der Lüge bezichtigen.
Sie belieferten Saudi-Arabien mit Raketensystem, Waffen an die Militärdikatur Myanmar,Zubehör für ballistische Raketen an den Iran.
http://www.kyivpost.com/content/ukraine/us-official-accuses-ukraine-of-lying-about-2008-ar-92515.html
Der damals eingereichte 12-Punkte-Plan Poroschenkos
Bevor Petro Poroschenko sein Amt als Wirtschaftsminister antrat, legte er Präsident Janukowytsch seinen Aktionsplan vor.
Freiheit des Unternehmertums
Unterstützung der heimischen Produzenten, Gewährleistung eines günstigen Geschäftsklimas und die Schaffung neuer, qualifizierter Arbeitsplätze
Schutz der Unternehmen vor Druck durch Vertreter der Machtstrukturen, Beseitigung der Möglichkeiten für ungerechtfertigte Eingriffe der Rechtsschutzorgane in die Wirtschaftsaktivitäten. Einführung der finanziellen Verantwortung für die Verursachung von wirtschaftlichen Schäden
Vereinfachung des Systems zur Eintragung von Eigentumsrechten. Freier Zugang zum EDRPOU [Handelsregister]. Organisation der Arbeit zwischen Beamten und Unternehmern nach dem Prinzip des "transparenten Büros"
Deregulierung bei der Führung von Geschäften; Reduzierung, Vereinfachung sowie Kostensenkung der Dienstleistungen der Organe der Staatsmacht und staatlicher Unternehmen
Reform der Energiemärkte und Nahrungsressourcen entsprechend den europäischen Standards und Kriterien der ökologischen Sicherheit
Effiziente Nutzung von Ressourcen
Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Wirtschaft. Angleichung der makroökonomischen Ungleichgewichte
Umwandlung des Systems der nationalen Projekte in eine Prioritätenliste zur staatlichen Förderung von Investitionen, insbesondere in den Bereichen Energieeinsparung und Diversifizierung von Energiequellen
Effektive Unterstützung des Exports durch die Implementierung des Systems der Exportkredite und der Risikoversicherungen sowie der politischen Unterstützung für ukrainische Produzenten auf den ausländischen Märkten
Schutz des Binnenmarktes vor unfairem Wettbewerb seitens ausländischer Firmen in Übereinstimmung mit den Regeln und Normen der WTO. Kampf gegen die Einführung von minderwertigen und gefährlichen Produkten. Schaffung von "zivilisierten" Bedingungen für die Landreform, Gewährleistung des Schutzes von Eigentumsrechten an Grundstücken, Förderung der Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion und Anziehung von Investitionen im Agrarsektor. Gesetzliche Festlegung eines Mindestpreises für Land und Sicherung der Entwicklung der Infrastruktur im ländlichen Raum
Grundlegende Reform des Systems der staatlichen Reserven im Bereich der strategischen Ressourcen
Quelle: http://korrespondent.net/ukraine/politics/1332480-poroshenko-o-predlozhenii-yanukovicha-vozglavit-minekonomiki-reshenie-ya-prinyal
"Poroschenko ist für seine liberalen Ansichten bekannt", sagt der Direktor des Instituts für wirtschaftliche Entwicklung, Aleksandr Paschawer.
Mehr als einmal wurde berichtet, dass der ehemalige Sekretär des Sicherheitsrates in die Regierung wechseln will, allerdings in ein anderes Ministerium – ins Finanzministerium.
HINTERGRUND
ZDF feiert Wahl-Farce eines Schoko-Oligarchen in der Ukraine
Die Wahl findet zwar nur in einem Teil des Landes statt und nicht im gesamten Land und Millionen Menschen beteiligen sich an der Wahl-Farce in der Ukraine eben nicht.
Das ficht das ZDF aber genauso wenig an wie die Tatsache, dass der Wahlsieger nämlich der Milliardär und Super-Oligarch Poroschenko schon vor der Wahl feststeht.
Schon bevor die Wahllokale schliessen, meldet das ZDF schon einen haushohen Sieg des Oligarchen Poroschenko. der 55 bis 57 % erreicht haben soll und er wird als Fabrikant bezeichnet und nicht als Oligarch wie sonst üblich. Die Reichen -Propaganda des CDU gesteuerten ZDF wird immer unerträglicher.
Auch der Oligarch Poroschenko, der die mordenden Faschisten auf dem Maidan finanziert haben soll, wird mit antirussischer Hetze auffällig, die an die Zeiten des Kalten Krieges erinnert.
Hier agierte vor allem der Faschistenführer Parubij als Kommandant des Maidan, der im Auftrag des pro-US-Oligarchen Poroschenko gehandelt und von ihm finanziert worden sein soll und er ist nach neuesten Erkenntnissen auch der Verantwortliche der ca 100 Toten des Maidan-Putsches. Er könnte als Chef der Gladio-Geheimarmee der Nato auf dem Maidan operiert haben.
„Es gab Informationen, dass dieses Unternehmen, das sich früher Blackwater nannte, schon in der Ukraine aufgetaucht sei. Im Prinzip sind diese Unternehmen bereit zu derartigen Handlungen. Ihre Mitarbeiter sind in der Regel ehemalige Militärs und frühere Angehörige von Sondereinheiten. Sie sind bereit, Kriegshandlungen zu führen.“
Die westlichen Söldner, die quasi als „Selbstverteidigungskräfte“ an den Unruhen auf dem Maidan beteiligt waren, werden offiziell die ukrainischen nationalistischen Organisationen, wie es der Rechte Sektor ist, ablösen. Mit seinen Händen wurde der Staatsumsturz vollbracht.
„Niemand will einen neuen Kalten Krieg“, sagt der russische Präsident Wladimir Putin bei einem Bankett mit ausländischen Korrespondenten, das im Fernsehen übertragen wird. Der Krim-Anschluss sei nicht geplant gewesen, sondern eine Reaktion auf den „verfassungswidrigen Umsturz“ im Februar in der Ukraine, den Putin für inszeniert hält – und zwar von den USA. Es sei ein Angriff auch auf die Sicherheitsinteressen Russlands gewesen. Er wirft denen, die die Revolution in der Ukraine angezettelt hätten, schwere Fehler vor. Sie hätten die schlimmen Folgen nicht abgesehen. Bei Champagner und Kaviar macht der frühere Geheimdienstchef deutlich, dass er nicht mit einem raschen Ende des Konfliktes rechnet. Was er tun will, um die Lage zu entspannen? Putin spricht weiter von Dialog zwischen der neuen Führung in Kiew und den Separatisten in der Ostukraine. So richtig anerkennen will er die Präsidentenwahl in der Ukraine zwar nicht. Trotzdem wolle er mit dem neuen Staatschef – nach Meinung Putins eine „Übergangsfigur“ – zusammenarbeiten. beriuchteb Springer-Medien .
Und auch dort wo gewählt wurde gab es bis 15 Uhr lediglich eine Wahlbeteiligung von 40 %.
Mord und Totschlag überschattet diese Wahl-Farce.
Im Osten der Ukraine sind ein italienischer Journalist und sein Dometscher getötet worden. Wie Italiens Außenministerium in Rom mitteilt, wurde Andrea Rocchelli am Samstag nahe der Rebellenhochburg Slawjansk durch Mörserbeschuss getötet. Zwar sei seine Leiche noch nicht identifiziert worden, alles deute jedoch darauf hin, dass Rocchelli tot sei, sagte ein Ministeriumssprecher.
Der Fotoreporter Rocchelli, 30, soll in Andrejewsk bei Slawjansk ums Leben gekommen sein. Das berichtet die Internetseite der Zeitung "La Repunlica", die sich auf eine Meldung der russischen Agentur Ria Novosti bezieht. Auch Rocchellis Dolmetscher Andrej Mironow soll getötet worden sein.
Der französische Reporter William Roguelon soll den Vorfall beobachtet haben.
Hintergrund:
Bisheriger ukrainischer Geheimdienstchef : USA verantwortlich für faschistischen Putsch in Kiew
Geheimdienst-Chef: USA verantwortlich für Putsch in Kiew
Ukrainischer Geheimdienst-Chef packt aus: USA stehen hinter dem Putsch in Kiew. Äußerst interessantes Video! Im Übrigen: Wir halten die im Video gemachten Angaben allesamt für zutreffend.
Der Putsch vom 20. Februar in der Ukraine wurde von den USA gesteuert.
Der frühere ukrainische Geheimdienstchef Alexander Jakemenko macht in einem TV Interview mit Russia Today sensationelle Enthüllungen, die Aussagen eines abgehörten Telefonats des estnischen Außenministers mit Diplomaten bestätigen.
Demnach standen die Scharfschützen auf dem Maidan am 20. Februar unter dem Kommando des Faschistenführers Parubij, der den Maidan und angrenzende Gebäude des Platzes auch militärisch kontrollierte.
20 Scharfschützen operierten vom Gebäude der Philharmonie am Maidan aus, wo sie sich verschanzt hatten. Auch sie standen unter dem Kommando des militärischen Faschistischen-Führers des " Rechten Sektors", denen beispielsweise die Swoboda, der rechte Sektor ( militärische Arm der Swoboda) und UNA UNSO (militante Nazi-Gruppe) angehören, die als Gladio-Geheimarmee der Nato eingestuft wird.
In dem Moment der Attacke der Kämpfer auf dem Maidan-Platz, die sich schon Tage vorher kontinuierlich bewaffnet hatten, wichen reguläre Polizeikräfte zurück. In diesem Moment wurden die Scharfschützen im Philharmonie-Gebäude aktiv.
Nach der ersten Welle der Tötungen verliessen die uniformiert einheitlich gekleideten Sniper das Philharmoniegebäude mit Gewehrkoffern. Rechter Sektor, Swoboda und Timoschenko-Partei haben das alles mitbekommen.
Die 20 Sniper teilten sich in zwei Gruppen a 10 Scharfschützen. Die eine Gruppe verschwand im Nirwane. Die zweite 10 er Gruppe verschanzte sich anschließend im Hotel Ukraine, dass die Rechtsradikalen des Maidan ebenfalls unter ihre Kontrolle gebracht hatten.
Sie schossen in der ersten Welle mit Kalaschnikows mit Zielfernrohr gezeilt auf Polizeikräfte und auf Demonstranten auf dem Maidan.
In einer zweiten Welle der Mord-Orgie schossen die 10 pro-putschistischen Sniper vorwiegend gezielt auf eigene Leute sprich auf Maidan-Protestler. Der ukrainische Geheimdienstchef, der am 19 Februar vor dem Massaker seine seine Arbeit eingestellt hatte, berichtet von gezielt in den Tod geschickter Protestler auf dem Maidan.
Aber der ehemalige Geheimdienstchef sieht aber nicht die Faschisten auf dem Maidan als die eigentlichen Drahtzieher des Massakers sondern ukrainische Oligarchen und letztendlich die US Regierung Obama, die alle Drähte im Hintergrund gezogen habe.
Der Faschistenführer und jetzige ukrainische "Verteidigungsminister" Parubij soll vom ukrainischen Oligarchen Poroschenko finanziert worden sein . Das ist der gleiche Oligarch, der als Zuckerbaron bekannt ist und für den Vitali Klitschko auf die eigene Kandidatur zur Präsidentenwahl im Mai verzichtet hat.
Insgesamt gäbe es aber eine Gruppe von 5 Personen, die tagtäglich in der US Botschaft vertreten waren und die als Drahtzieher des USA inszenierten Putsches betrachtet werden können .
Neben dem Oligarchen Poroschenko ist da der ehemalige Kriegsminister der Ukraine namens Grizenko zu nennen. Er setzte sich zuletzt für einen Krieg der Ukraine gegen Russland ein und er betreibt eine Nato-Mitgliedschaft der Ukraine.
Zudem gehören der 5 er Bande die beiden ukrainischen Geheimdienstchefs Gwozd und Malomuzh an. Dazu gehört auch der jetzige Geheimdienstchef der Ukraine namens Nalijaschenko.
Das eigentliche Ziel der USA ist es auch , den Einfluß Russlands als auch den Einfluß der EU auf die Ukraine zu reduzieren. Deshalb wurde auch Der jetzige Putschisten-Regierungschef der Timoschenko- Partei eingesetzt und Klitschko sowie die von der EU und der CDU installierte UDAR Partei von Klitschko bei der Regierungsbildung auich nicht berücksichtigt.
Die USA versuchten Wladimir Klitschko zudem als Idioten hinzustellen, der von Politik keine Ahnung habe.
Nach Ansicht von Jakemenko wollen die USA keine Zollunion von Russland mit der EU und auch keine zu enge Bindung der EU an die Ukraine. So hätzten die USA sowohl die Verhandlungen der Ukraine mit der EU als auch die Verhandlungen der Ukraine mit Russland torpediert und versucht sie in die Länge zu ziehen oder in einen Scwebezustand zu belassen. Die USA könnten so der lachende Dritte im Kampf um die Ukraine werden.
Demnach sollte der Präsident Janukovitsch das Abkommen mit Russland nur zu dem Zweck verwirklichen, Geld aus Russland abzuziehen und Russland so zu schwächen. Die Ukraine sollte so laut Kalkül der USA auf Kosten Russlands stabilisiert werden.
Anschliessend sollte 2015 geputscht werden oder ein prowestlicher Regierungschef installiert werden. Die USA würden nichts mehr fürchten als eine Einigung und ein gutes verhältnis zwischen EU, Ukraine udn Russland . Das wollen sie auf jeden Fall tortpedieren, damit ihr Einfluß gewahrt bleibt.
Parallel würden die USA deshalb faschistische Kämpfer der Ukraine in Polen. Lettland und anderswo militärisch ausbilden und die Faschisten finanziell unterstützen.
So wären auch in der Zeit vor dem Maidan-Putsch frisch gedruckte Dollar-Scheine eingeflogen und auf dem Maidan an Oppositionelle und an Kämpfer verteilt, die so direkt aus den USA finanziert wurden.
Auch Oligarchen wie Poroschenko würden die USA erpressen und ihre Konten im Westen sperren, wenn sie nicht mit den USA kooperieren würden. Das gleiche Spiel wird auch mit Oligarchen wie Firtasch u a gespielt, die von den USA schlicht erpresst werden.
Auch die Kommandanten der damals eingesetzten Einheiten von Antiterrorkräften und des Geheimdienstes beteuern, keine derartigen Befehle ausgeführt zu haben. „Wir haben niemanden umgebracht“, sagte der Leiter der Sondereinheit Omega, Anatolij Streltschenko. Es seien nur gezielte Schüsse auf die Beine der Demonstranten abgegeben worden.
Für das ukrainische Volk ist dieses Jakimenko-Interview ein weiterer Tiefschlag: Die Bürger der Ukraine wissen nun, dass sie von jenen „geschützt“ werden, die auf sie geschossen haben.
ORF-Sonderkorrespondent Christian Wehrschütz im Februar 2014 live aus Kiew berichtete: “Extremistische Oppositionelle stürmten Polizeikasernen und erbeuteten Waffenlager. Diese extremen Gruppen schickten dann Scharfschützen auf die Straßen in Kiew.” Der Westen treibt hier ein ganz bösen widerliches Spiel. Kann es sein, dass die EU eine Gruppe unterstützt, der offenkundig Kräfte angehören, die für die Scharfschützen vom Maidan verantwortlich sind, fragen Deutsche Wirtschafts Nachrichten.
Dies bringe die neue Koalition von Anfang an in Misskredit. Paet zufolge ist das Vertrauen der Bevölkerung zum neuen Kabinett gleich Null. Darüber hinaus gebe es Probleme mit der Gewährleistung der Sicherheit und der territorialen Integrität sowie um die Krim u.a. Parlamentsabgeordnete würden massiv unter Druck gesetzt. Nachts kämen zu ihnen „ungebetene Gäste“. Journalisten wollen gesehen haben, wie Bewaffnete direkt vor dem Parlamentsgebäude einen Abgeordneten brutal niedergeschlagen hätten.
Frau Ashton wirkte nicht nur sehr wenig überrascht, sie nahm es auch erstaunlich kühl: "Nun, ja … das ist, das ist schrecklich.“ Sie murmelt, dass man natürlich eine Untersuchung wollen. Sie habe auch mit Olga gesprochen und ihr gesagt, dass Olga sich darauf vorbereiten solle, eine Regierungsverantwortung zu übernehmen, etwa als Gesundheitsministerin. Ist ja klar, dass Ashton versucht die Angelegenheit herunter zu spielen und der Ärztin einen tollen Job anbietet, damit die keine Angaben macht zu den Fakten. Denn dann würde die Sache schon wieder ganz anders aussehen.
Die von Paet befragte Ärztin Olga Bogomolets ist nicht irgendwer, sondern eine in der Ukraine bekannte Medizinerin, in etwa so wie früher in Deutschland Marianne Koch. Bogomolets ist Professorin an der Nationalen Medizinischen Bogomolets Universität, die nach ihrem Großvater benannt wurde. Bis Oktober 2005 war sie Leibärztin des damaligen Präsidenten Wiktor Juschtschenko. 2013 rief sie ihre Studenten auf, an den Maidan-Protesten teilzunehmen und stellte sich als Ärztin zur Verfügung. Auch sie selbst galt laut Medien als »Hoffnungsträgerin der Maidan-Aktivisten« und sollte in einer neuen Regierung »Vizepremierministerin für humanitäre Angelegenheiten« werden (Stuttgarter Zeitung, online, 27.2.2014).
Der estnische Außenminister Paet bestätigte die Authenzität des Gesprächs tatsächlich. “Äußerst bedauernswert ist, dass es so ein Abhören überhaupt gegeben hatte”, gestand er zudem ein. Die EU-Bürokratin Ashton schweigt in sieben Sprachen. Der Kommentar ihres Sprechers zum Telefonat: „Wir reagieren nicht auf geleakte Telefongespräche“.
Das gleiche Szenario hatten wir doch in Sarajevo beim Massaker auf dem Marktplatz. Man hat es den Serben in die Schuhe geschoben, damit es zu Sanktionen und zur Bombardierung der Serben kommt. Es hat sich herausgestellt, dass es bosnische Moslems waren. Sie haben die armen Menschen geopfert. So ist es auch in der Ukraine gewesen.
In allen diesen Fällen basiert das US-Szenario auf den gleichen Grundsätzen: die Regierungen beschuldigen, ihre eigenen Bürger getötet zu haben, die Gegner als “demokratisch” darzustellen, Sanktionen gegen die “Mörder” zu ergreifen und letztlich einen Staatsstreich durchzuführen. Jedes Mal beginnt die Bewegung mit einer Demonstration, während der friedliche Gegner getötet werden, und wo beide Seiten sich der Gewalt beschuldigen. In Wirklichkeit schießen auf Dächern platzierte Spezialeinheiten der USA oder der NATO auf die Menge und die Polizei. Dies war der Fall in Deraa (Syrien) im Jahr 2011, in Kiew (Ukraine) und in Caracas (Venezuela) diese Woche. Unglücklicherweise zeigten jedoch die in Venezuela praktizierten Autopsien dass beide Opfer, ein Gegner und einen Regierungsfreundlicher, von derselben Waffe getötet wurden.
Der US-Außenminister John Kerry und einige EU-Außenminister wollten dieses Thema beim Treffen mit dem russischen Außenminister Sergei Lawrow allerdings nicht besprechen. Das liege daran, dass die westlichen Politiker aus allen Kräften versuchen, gute Miene zum bösen Spiel zu machen.
Der Eindruck vom Gespräch zwischen Ashton und Paet wurde durch eine Aussage des ehemaligen US-Geheimdienstlers Scott Rickard verstärkt. Er behauptet, dass die USA und die Europäische Union mehrere Jahre lang den Aufstand in der Ukraine vorbereiteten. Allein die USA haben mehr als 5 Milliarden US-Dollar ausgegeben, um die Proteste zu organisieren. Diese Investition hat sich als wirksam erwiesen.
Es lässt einen wundern, wozu die USA aber diese riesigen Geldsummen für die Integration der Ukraine in die EU – ihren Konkurrenten – ausgeben sollten? Allerdings klärt sich Einiges, sollte man annehmen, dass diese Geldmittel nicht für die Eurointegration und die Entwicklung der Demokratie in der Ukraine, sondern für eine Destabilisierung der an Russland grenzenden Gebiete und für die Kontrolle über das strategisch wichtige Territorium bestimmt sind.
Der Westen ist aber zu weit gegangen. In der Ukraine wurde Blut vergossen und es kam zu einer regelrechten Anarchie. Doch der Westen scheint weitergehen zu wollen. Es gibt bereits Hinweise darauf, dass rund 300 Söldner, unter anderem aus den USA, in die Ukraine versetzt worden sind.
Il Manifesto berichtet über neue Gladio-Nato-Geheimarmee in der Ukraine
Il Manifesto berichtet über neue Gladio-Nato-Geheimarmee in der Ukraine
Nachdem bereits Indizien darauf hinwiesen, dass der Putsch auf dem Maidan, der ca.80 Todesopfer forderte, von der UNA UNSO-Nazitruppe verübt wurde, die als Gladio-Nato-Geheimarmee auf dem Maidan gewütet haben soll, gibt es neue Berichte über den Einsatz der Gladio-Nato-Geheimtruppen in der Ukraine.
Das erinnert an die deutsche NSU, wo auch vom Geheimdienst gesteuerte oder mit gesteuerte Nazis im Auftrag oder unter Duldung der deutschen Geheimdienste ( im Fall der ermordeten Polizistin Kiesewetter eventuell sogar US Geheimdienste) aktiv gewesen sein sollen.
Voltairenet berichtet jetzt über israelische Kampfeinheiten auf dem Maidan, die für die Faschisten gekämpft haben sollen.
Das unterstützt die Vermutung, dass die USA Strohmännerstaaten wie Israel, Saudi Arabien, Katar oder Pakistan u. a. für Terroraktionen einsetzen.
In Bezug auf den Putsch von Kiew und auf die verschiedenen Informationen die wir während der Ereignisse publiziert haben, beschreibt Manlio Dinucci die Operation der USA und der NATO, wie sie heute erscheint: ein neuer "Gladio", d.h. eine geheime militärische Struktur, die politische Fakten zu manipulieren imstande ist.
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http://internetz-zeitung.eu/index.php/2005-das-imperium-des-milliard%C3%A4rs-und-oligarchen-poroschenko-laut-forbes