4000 antifaschistische Partisanen trotzen Armee der Ukraine
Nach unbestätigten Berichten kamen nahe der Stadt Krasni Liman auf beiden Seiten auch Panzer zum Einsatz. Bis zu 4000 ukrainische Antifaschisten sollen an den Gefechten beteiligt sein.
"Da tobt eine schwere Schlacht, die in ihrem Ausmaß alles übertrifft, was es bisher gab", sagte ein Armeeangehöriger. Die insbesondere durch ehemalige Nazi-Milizen rekrutierte "Nationalgarde" setzt schwere Geschütze und Panzer gegen das eigene Volk ein.
Präsident Poroschenko Ukraine an der Seite des ukrainischen Nazi-Führers Tagnybok und von Klitschko
Präsident Poroschenko, der schon die Nazi-Milizen auf den Maidan finanziert und bewaffnet hatte, geht jetzt mit brutalster Gewalt gegen Ukrainer im Osten vor, die die putschistische Zentralregierung nicht anrekennen, die nach wir vor zusammen mit Swoboda-Faschiusten das Land ohne Mandat regiert.
Präsident Poroschenko bezeichnete die Gefechte in der Ex-Sowjetrepublik als "Kriegszustand". "Es ist ein Krieg neuen Typs - mit professionellen Sabotagetrupps und unter Ausnutzung der Bevölkerung und Freiwilliger, die mit Propaganda einer Gehirnwäsche unterzogen wurden", erklärte der Staatschef.
Russland hat seine Truppen an der Grenze zurUkraine nach Angaben der Nato wieder erheblich verstärkt. Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen zufolge sind mindestens "einige tausend" zusätzliche Soldaten dort im Einsatz. Über die Anzahl der US Söldner in der Ukraine sagte Rasmusse nallerdings garnichts.
Ein namentlich nicht genannter Armeemitarbeiter sagte der Zeitung "RBK daily", dass es sich um "einige Tausend" Soldaten handele. Das Militär habe sich für einen Aufmarsch entschlossen, da die Gefechte in der Ukraine nicht abklingen würden.
In den Gebieten Rostow und Belgorod würden zudem Manöver abgehalten.Das Parlament in Kiew stimmt möglicherweise über einen Vorschlag ab, in den umkämpften Gebieten im Osten des Landes das Kriegsrecht einzuführen.
In seinem 14 Punkte umfassenden Friedensplan hatte Poroschenko unter anderem einen einseitigen Waffenstillstand der Regierungstruppen angekündigt. Der ist aber nie iun Kraft getreten.
Vier zivile Einwohner sind am Donnerstag beim Beschuss der Stadt Slawjansk im ostukrainischen Gebiet Donezk getötet und sechs weitere, darunter ein fünfjähriger Junge, verletzt worden, erfuhr RIA Novosti von einem Sprecher des Volkswehr-Stabs der Stadt.
Der Beschuss hat den ganzen Donnerstag gedauert. Ein Geschoss traf den Hof eines Privathauses. Eine 30-jährige Frau kam dabei ums Leben, ihr fünfjähriger Sohn wurde mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht.
Nach Angaben der Volkswehr erlagen zwei Zivilsten im Krankenhaus ihren Verletzungen.
Slawjansk droht humanitäre Katastrophe >>>
In den nach der Amtseinführung von PräsidentPjotr Poroschenko verstrichenen zwei Wochen haben die Kampfhandlungen im Gebiet Donezk nahezu die gesamte Region erfasst. „Frontberichte“ kommen jetzt nicht nur aus Slawjansk, sondern aus allen Teilen der „Volksrepublik Donezk“, darunter aus Mariupol, Kramatorsk und Gorlowka.
Laut einem vor einer Woche veröffentlichten Bericht des ukrainischen Gesundheitsministeriums gab es zu dem Zeitpunkt mehr als 200 Tote unter den Zivilisten, darunter Frauen und Kinder.
Angehörige der Volkswehr der sogenannten Donezker Volksrepublik haben angegeben, bei Kämpfen um die Siedlung Jampol im Norden des Gebiets Donezk ein ukrainisches Schlachtflugzeug Su-25 abgeschossen zu haben, wie ein Vertreter des Volkswehrstabes RIA Novosti mitteilte.
„Wir haben ein Su-25-Flugzeug abgeschossen sowie einen Panzer und einige Luftlande-Schützenpanzer vernichtet“, sagte der Gesprächspartner der Nachrichtenagentur. Seinen Worten nach musste sich die Volkswehr vor den überlegenen Kräften des Gegners zurückziehen.
Der Kampf um Jampol habe den ganzen 19. Juni angedauert. Die ukrainische Armee habe SFL-Haubitzen, Granatwerfer, Panzer, Schützenpanzerwagen, Kampfjets und Hubschrauber eingesetzt. Auf den beiden Seiten gebe es Tote.
Zuvor hatte Wladislaw Selesnow, Vertreter des Stabes der Anti-Terror-Operation, die Verluste der ukrainischen Armee auf vier Mann und der Volkswehr auf 200 Mann geschätzt.
Im Volkswehrstab erfuhr RIA Novosti, dass die von Selesnjow genannten Zahlen, „gelinde gesagt, stark übertrieben sind“.
Nazi Präsident Poroschenko hält 2000 Tote für akzeptabel
Die schokoladenbraune Nazi-Maske fällt!
Der neue ukrainische Präsident Poroschenko, der schon die mordenden und schwer bewaffneten Nazi-Milizen auf dem Maidan finanzierte, findet 2000 Tote im Kampf gegen das eigene Volk im Osten für durchaus angemessen.
Poroschenko nach Konsultationen bei US-Botschafter: 2.000 Tote bei Sondereinsatz wären akzeptabel
Gleich nach den Konsultationen in der US-Botschaft, die noch am Wahltag (25. Mai) stattfanden, habe Poroschenko in einer Beratung mit leitenden Repräsentanten der Militär- und Sicherheitsstrukturen ultimativ gefordert, das Territorium der Gebiete Donezk und Lugansk noch vor seiner (für den 7. Juni geplanten – Anm. der Redaktion) Amtseinführung zu „säubern“. Dabei sei auch die akzeptable Zahl der Toten genannt worden – 2.000, sagte der Gesprächspartner, der anonym bleiben wollte.
Pyatt habe Poroschenko zum Wahlsieg gratuliert und sich für aktivere Handlungen der Armee im Osten der Ukraine ausgesprochen. Für den Fall, dass die Zahl der Todesopfer dabei zu hoch sein sollte, habe der Amerikaner versichert, dass die USA den „negativen Effekt abfedern und die internationale Reaktion werden herunterspielen können“, hieß es.
Nazi-Regierung verübt Massaker an 150 Ukrainern in Donezk
Leichenberge türmen in Donezk auf! Und die Medien von ARD bis ZDF berichten nicht wahrheitsgemäß über die Schandtaten des neuen Präsidenten.
Der neue schokoladenbraune Pro-Nazi-Präsident greift wie auf dem Maidan durch. Bereits da soll er die Massaker von Nazi-Milizen auf dem Maidan und insbesondere den damaligen Nazi-Führer Parabuji finanziert haben .
Jetzt geht er mit Kampfjets und Hubschgraubern im Stile eines Diktators rücksichtlos gegen das eigene Volk vor.
Die Bilianz von Donenzk am gestrigen Tag
Es konnte bis jetzt nichts offizielles bestätigt werden. Aus inoffiziellen berichten ist die Rede von mindestens 150 toten und 2 abgeschossene Hubschrauber.
Die Junta versucht diese Meldungen zu vertuschen.
Über die Zahl der Toten verbreiten beide Seiten unterschiedliche Angaben. Laut Kiewer Regierungsstellen sollen bei den Kämpfen bis zu 200 Aufständische ums Leben gekommen sein, ohne daß die eigenen Truppen Verluste erlitten hätten. Der Bürgermeister von Donezk sprach von etwa 40 Toten, überwiegend Kämpfern der »Volksrepublik Donezk«. Die Aufständischen berichteten im übrigen von etwa 35 eigenen Toten durch den Beschuß eines Verwundetentransports. Der Lastwagen sei mit Rotkreuzfahnen gekennzeichnet gewesen, als Scharfschützen des »Rechten Sektors« erst den Fahrer und dann die im Innern des Fahrzeugs liegenden Verwundeten einen nach dem anderen erschossen hätten. Der russische Fernsehsender Life News zeigte Bilder eines LKW, in dem eine größere Anzahl von Toten in Kampfanzügen lag.
Mindestens fünf Zivilisten starben in der Aufstandshochburg Slowjansk bei Artilleriebeschuß auf Wohngebiete. Die Aufständischen vermeldeten bis zu 50 dabei getötete Zivilisten.
Auch vom Bahnhof der Stadt Donezk wurden Kämpfe gemeldet. Nach Angaben der Freiheitskämpfer und Antifaschisten wurden mindestens zwei Menschen getötet. Zudem sei ein Kind verletzt worden, meldete die russische Agentur Interfax am Abend unter Berufung auf die Aktivisten. Ein Teil des Bahnhofs im Zentrum der Millionenstadt wurde evakuiert, berichtet die Faz.
Quelle: Facebook
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Schokoladenbrauner ukrainischer Nazi-Präsident Poroschenko, der die Maidan-Attentäter- Nazis seinerzeit finanziert haben soll, greift Donezk an
Kaum sind die letzten Kreuze bei der Präsidentenwahl gemacht – fängt das Kämpfen im Donbass wieder an. Heute ging es um den Donezker Flughafen, wo eine Besetzung durch einige Dutzend Freiheitskämpfer und Antifaschisten einen Großangriff der ukrainischen Armee auslöste.
Bis zu 100 Menschen könnten bereits getötet worden sein.
Bei all der Wahlberichterstattung in Tagesschau und Co. fehlen erstaunlicherweise immer interessante Details zur Stimmenverteilung für Euromaidan-Oligarch und Wahlsieger Poroschenko im Land. Während er im Westen der Ukraine bei hoher Wahlbeteiligung oft weit über 60% holte, erreichte er im Osten nirgends die absolute Mehrheit, obwohl die wirklichen Antimaidaner offenbar zu Hause blieb. Denn auch in zwei Regionen, in denen alle Wahllokale geöffnet und zugänglich waren, blieb die Mehrheit zu Hause. Profitieren konnte davon mancher Spaßkandidat wie Darth “Michailowitsch” Vader, der im Star-Wars-Kostüm immerhin Chancen hat, Stadtteilbürgermeister in Odessas Studentenviertel zu werden.
Hintergrund zum neuen Präsidenten Poroschenko:
Der Putsch vom 20. Februar in der Ukraine wurde von den USA gesteuert.
Der frühere ukrainische Geheimdienstchef Alexander Jakemenko macht in einem TV Interview mit Russia Today sensationelle Enthüllungen, die Aussagen eines abgehörten Telefonats des estnischen Außenministers mit Diplomaten bestätigen.
Demnach standen die Scharfschützen auf dem Maidan am 20. Februar unter dem Kommando des Faschistenführers Parubij, der den Maidan und angrenzende Gebäude des Platzes auch militärisch kontrollierte.
20 Scharfschützen operierten vom Gebäude der Philharmonie am Maidan aus, wo sie sich verschanzt hatten. Auch sie standen unter dem Kommando des militärischen Faschistischen-Führers des " Rechten Sektors", denen beispielsweise die Swoboda, der rechte Sektor ( militärische Arm der Swoboda) und UNA UNSO (militante Nazi-Gruppe) angehören, die als Gladio-Geheimarmee der Nato eingestuft wird.
In dem Moment der Attacke der Kämpfer auf dem Maidan-Platz, die sich schon Tage vorher kontinuierlich bewaffnet hatten, wichen reguläre Polizeikräfte zurück. In diesem Moment wurden die Scharfschützen im Philharmonie-Gebäude aktiv.
Nach der ersten Welle der Tötungen verliessen die uniformiert einheitlich gekleideten Sniper das Philharmoniegebäude mit Gewehrkoffern. Rechter Sektor, Swoboda und Timoschenko-Partei haben das alles mitbekommen.
Die 20 Sniper teilten sich in zwei Gruppen a 10 Scharfschützen. Die eine Gruppe verschwand im Nirwane. Die zweite 10 er Gruppe verschanzte sich anschließend im Hotel Ukraine, dass die Rechtsradikalen des Maidan ebenfalls unter ihre Kontrolle gebracht hatten.
Sie schossen in der ersten Welle mit Kalaschnikows mit Zielfernrohr gezeilt auf Polizeikräfte und auf Demonstranten auf dem Maidan.
In einer zweiten Welle der Mord-Orgie schossen die 10 pro-putschistischen Sniper vorwiegend gezielt auf eigene Leute sprich auf Maidan-Protestler. Der ukrainische Geheimdienstchef, der am 19 Februar vor dem Massaker seine seine Arbeit eingestellt hatte, berichtet von gezielt in den Tod geschickter Protestler auf dem Maidan.
Aber der ehemalige Geheimdienstchef sieht aber nicht die Faschisten auf dem Maidan als die eigentlichen Drahtzieher des Massakers sondern ukrainische Oligarchen und letztendlich die US Regierung Obama, die alle Drähte im Hintergrund gezogen habe.
Der Faschistenführer und jetzige ukrainische "Verteidigungsminister" Parubij soll vom ukrainischen Oligarchen Poroschenko finanziert worden sein . Das ist der gleiche Oligarch, der als Zuckerbaron bekannt ist und für den Vitali Klitschko auf die eigene Kandidatur zur Präsidentenwahl im Mai verzichtet hat.
Insgesamt gäbe es aber eine Gruppe von 5 Personen, die tagtäglich in der US Botschaft vertreten waren und die als Drahtzieher des USA inszenierten Putsches betrachtet werden können .
Neben dem Oligarchen Poroschenko ist da der ehemalige Kriegsminister der Ukraine namens Grizenko zu nennen. Er setzte sich zuletzt fürf einen Krieg der Ukraine gegen Russland ein und er betreibt eine Nato-Mitgliedschaft der Ukraine.
Zudem gehören der 5 er Bande die beiden ukrainischen Geheimdienstchefs Gwozd und Malomuzh an. Dazu gehört auch der jetzige Geheimdienstchef der Ukraine namens Nalijaschenko.
Das eigentliche Ziel der USA ist es auch, den Einfluß Russlands als auch den Einfluß der EU auf die Ukraine zu reduzieren. Deshalb wurde auch Der jetzige Putschisten-Regierungschef der Timoschenko- Partei eingesetzt und Klitschko sowie die von der EU und der CDU installierte UDAR Partei von Klitschko bei der Regierungsbildung auch nicht berücksichtigt.
WM: GB und ESP fast raus - "Underdogs" wie Urus und Chilenen vielleicht weiter
Während Spanien bei der WM ausgeschieden ist, hat es heute auch England erwischt. Nur eine kleine theoretische Chance für das Weiterkommen und das Erreichen des Achtelfinales besteht nur noch.
Mannschaften wie GB und ESP ( Spanien), die mit etlichen satten Millionarios gespickt sind, müssen frühzeitig nach Hause reisen, während Mannschaften wie Uruguay und Chile mit vielen No-Names und Spielern ohne Star-Allüren und ohne siebenstelligem Kontostand in den eigenen Reihen wohl das Achtelfinale der letzten 16 Mannschaften erreicht haben. Das ist ein Sieg des Sports und eine Schlappe für den reinen Kommerz, zu dem der Fußball-Sport insbesondere in Europa zu verkommen droht.
So gesehen ist die deutsche Mannschaft wie Italien ein Aspirant für weitere Stolpersteine beiu dieser WM des Fußballs in Brasilien.
Abgesehen von landesweiten Protesten gegen protzige Stadien bei gleichzeitigem Verfall der Infrastruktur des Landes, die etliche Brasilianer auf die Barrikaden treiben, ist auch die Sympathie der Fans für diese "Außenseiter" deutlich größer als für die Auftritte protziger europäischer Top-Mannschaften mit satten und zunehmend bewegungsfaulen und trägen Millionarios.
Vor den Turnieren wird überall darüber gesprochen, wie sehr ein solches Turnier einem Land Geld, Renommee und Arbeitsplätze verschafft. Doch das ist ein Trugschluss. Zunächst investiert das Land immense Summen. Brasilien kostet die WM etwa 14,5 Milliarden Dollar – soviel kosten Flughäfen, Stadien und Transportsysteme. Damit ist das Turnier in Brasilien dreimal so teuer wie die WM in Deutschland – sie ist die teuerste aller Zeiten. Zudem verpflichtet sich ein Land zu zahlreichen Fifa-Standards, wenn es eine WM austragen will. Das Beispiel der Stadien zeigt es am anschaulichsten: In Südafrika verwaisen momentan die WM-Arenen, in Brasilien wird es genauso sein. Ein weiteres großes Problem ist, dass die Fifa und sämtliche WM-Sponsoren keine Steuern in dem jeweiligen Land zahlen müssen. Die Steuerverluste für Brasilien werden auf 680 Millionen Dollar geschätzt, sagt die Organisation "Solidar Suisse", die sich kritisch mit der Fifa und dem Weltfußball auseiandersetzt".
Prof. Klenner: Juristische Aspekte der Krim-Frage
Die Krim, eine Halbinsel an der Nordküste des Schwarzen Meeres gelegen, durch eine 4 Kilometer breite Landenge mit dem Festland verbunden und im Osten an das Asowsche Meer grenzend, hat eine wechselvolle Geschichte: In ältester Zeit von Tauriern bewohnt (vgl. des Euripides wie Goethes »Iphigenie auf Tauris«!), im 7. Jh. v.u.Z. von den Griechen kolonisiert, darauf dem Bosporanischen, später dem Skythischen und schließlich bis zum 3. Jh. u. Z. dem Römischen Reich zugehörig, anschließend von den Wandervölkern der Goten, Hunnen und Awaren besiedelt, im 13. Jh. von den turksprachigen Tataren erobert und von 1475 an unter türkischer Oberhoheit, gehörte seit 1783, als die gebürtige Prinzessin von Anhalt-Zerbst als Katharina II., die Große, Zarin war, zu Russland. Auf Chruschtschows Initiative wurde die Krim 1954 durch Beschluss des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR (ohne Volksbefragung!) der Ukrainischen SSR angegliedert und blieb mit ihrer, was Gebiet und Bevölkerung anlangt, dem heutigen Land Brandenburg knapp entsprechenden Größe in die Ukraine integriert, seit 1992 als »Autonome Republik Krim« mit Simferopol als Hauptstadt, einer eigenen Verfassung (von 1998), eigenem Regionalparlament, eigener Regionalregierung, besonderen Hoheitsrechten für Verwaltung, Finanzen und Recht, mit Ukrainisch, Russisch und Krimtatarisch als gleichberechtigten Amtssprachen für eine zu mehr als 70% russisch-, zu mehr als jeweils 10% ukrainisch- und tatarischsprachigen Einwohnerschaft; in einem 1997 abgeschlossenen (und 2010 für mehr als weitere dreißig Jahre verlängerten) bilateralen Abkommen zwischen Russland und der Ukraine war die traditionelle Stationierung der russischen Schwarzmeerflotte in Sewastopol sowie die russische Truppenpräsenz von maximal 25.000 Personen auf der Krim minutiös geregelt worden.
In ihrer im Wesentlichen auch gegenwärtig geltenden Verfassung von 1996 ist die Ukraine als demokratischer, auch sozialer Staat konzipiert. Verbindlich vorgeschrieben waren unter anderem: die Förderung der ukrainischen Nation ebenso wie die Entwicklung der ethnischen, sprachlichen, kulturellen und religiösen Besonderheiten aller alteingesessenen nationalen Minderheiten (Art. 11); die territoriale Integrität des ukrainischen Staates samt dem Monopol eigener Streitkräfte bei gleichzeitigem Verbot anderer bewaffneter Einheiten und ausländischer Militärstützpunkte (Art. 17); die unbewaffnet auszuübende Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit (Art. 39); die Wahl des Präsidenten der Republik durch das Volk (Art. 103); die Ernennung des Ministerpräsidenten durch den Präsidenten bei Zustimmung des Parlaments (Art. 106); die durch eine Parlamentsmehrheit von mindestens 75% mögliche Amtsenthebung des Präsidenten wegen dessen durch das Oberste Gericht festgestellten Hochverrats oder anderer schwerer Verbrechen (Art. 111).
Unter diesen alles in allem rechtsstaatlichen Bedingungen begannen um die Jahreswende 2013/2014 auf dem Majdan-Platz in Kiew Protestbewegungen in Permanenz. Mit ihren Forderungen nach sozialer Gerechtigkeit und realer Demokratie ursprünglich gegen die grassierende Korruption in einer durch extreme Reichtum/Armut-Gegensätze charakterisierten Gesellschaft samt staatsbankrotter Oligarchie gerichtet, begannen sie im Februar 2014 unter dem finanziellen, medialen und personalen Einfluss aus USA und EU, insbesondere aus Deutschland, in einen von Vermummten und Bewaffneten herbeigeführten bürgerkriegsähnlichen Zustand umzuschlagen. Mehr als einhundert Tote waren die Folge. Nachdem das von den Aufständischen - fernsehgerecht auf dem »Euromajdan«! - erpresste ukrainische Parlament den vom Volk gewählten, sich dem Missbrauch seines Landes als nach Osten gerichtete Speerspitze der NATO verweigernden Präsidenten der Ukraine abgesetzt hatte, riss eine Allianz aus prowestlichen Neoliberalen, »Nationalrevolutionären« und faschistoiden Kämpfern mit russophoben, auch antipolnischen und antisemitischen Parolen die Macht an sich, vergab drei Ministerposten und die Generalstaatsanwaltschaft an führende Gestalten des »Rechten Sektors« und annullierte das bisher den ethnischen Minderheiten zustehende Recht auf eine zweite Amtssprache. Daraufhin erklärte am 11. März 2014 das regionale Parlament der Krim deren Abtrennung von der Ukraine und leitete über den Weg eines Referendums den Beitritt der (zuvor in die Ukraine integrierten) »Autonomen Republik Krim« als nunmehr eigenständige »Republik Krim« zu Russland ein, wobei 78 von den 99 anwesenden Parlamentariern diesem Schritt und dessen Erklärung zustimmten.
Der Text dieser vom Vorsitzenden des Obersten Rates der Autonomen Republik Krim und vom Vorsitzenden des Stadtrats von Sewastopol unterzeichneten Erklärung vom 11. März 2014 lautete folgendermaßen:
Wir, die Mitglieder des Obersten Rates der Autonomen Republik Krim und des Stadtrats von Sewastopol, erklären auf Grundlage der Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen und weiterer internationaler Übereinkommen zur Anerkennung des Rechts der Völker auf Selbstbestimmung, sowie unter Berücksichtigung des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs bezüglich Kosovos vom 22. Juli 2010, das bestätigt, dass die einseitige Unabhängigkeitserklärung von Teilen eines Staates keine Regeln des Völkerrechts verletzt:
1. Wenn als Ergebnis des am 16. März 2014 stattfindenden Referendums der direkte Wille der Völker der Krim zum Ausdruck kommt, dass die Krim, bestehend aus der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol, Russland beitreten soll, so wird ein unabhängiger und souveräner Staat mit einer republikanischen Staatsform deklariert werden.
2. Diese Republik Krim ist ein demokratischer, säkularer und multiethnischer Staat, der sich verpflichtet, den Frieden, sowie den ethnischen und konfessionellen Zusammenhalt in ihrem Gebiet zu bewahren.
3. Die Republik Krim wird im Falle eines solchen Ergebnisses der Volksabstimmung als unabhängiger und souveräner Staat und auf der Grundlage des Völkerrechts den Beitritt in die Russische Föderation beantragen und bei Zustimmung dessen ein neues Subjekt der Russischen Föderation.
Bei dem am 16. März 2014 durchgeführten und ohne jegliche Gewaltanwendung verlaufenden Referendum sprachen sich bei einer Wahlbeteiligung von 83,1 Prozent insgesamt 96,77 Prozent der Abstimmenden für eine Vereinigung der Krim mit der Russischen Föderation aus. Bereits am 17. März erkannte Russland die Republik Krim als souveränen Staat an. Einen Tag später, am 18. März, legitimierte Russlands Präsident Putin in einer längeren Rede, in der er ebenfalls auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes bezüglich Kosovos vom Juli 2010 verwies, die russische Krim-Politik vor beiden Häusern des russischen Parlaments sowie vor Vertretern der Regionen, der Republik Krim und der Stadt Sewastopol. Und noch am selben Tag unterzeichneten im Moskauer Kreml Russlands Präsident und die Vertreter der Republik Krim den Vertrag zur Aufnahme der Krim als neues Föderationssubjekt in die Russische Föderation. Am 19. März stimmte Russlands Verfassungsgericht gemäß Art. 65 und 108 der Föderationsverfassung und am 20. März Russlands Duma diesem Vertrag zu, der dann am 21. März durch den Russischen Föderationsrat ratifiziert wurde. Mit ihrer Überführung in die Russische Föderation löste sich die am 11. März 2014 gegründete souveräne »Republik Krim« zehn Tage später wieder auf. Im April 2014 gab sich die Krim als nunmehriges Föderationssubjekt Russlands eine eigene Verfassung und führte den Rubel als offizielle (zunächst) Zweitwährung ein; Russlands Präsident bestätigte Russisch, Ukrainisch und Krimtatarisch als gleichberechtigte Landessprachen, sicherte der Krim eine Sonderwirtschaftszone mit einem speziellen Föderationsminister zu und rehabilitierte die von der UdSSR zu Unrecht kriminalisierten und seinerzeit nach Sibirien ausgewiesenen Krim-Tataren und Krim-Deutschen.
II.
Die bisher charakterisierten Vorgänge in Kiew, Moskau und auf der Krim machen die Frage nach ihrer verfassungs- und völkerrechtlichen Legalität oder Illegalität unvermeidlich. Nicht überflüssig ist allerdings der illusionsverringernde Hinweis, dass es sich beim Recht als dem inner- und zwischenstaatlichen Ordnungsreglement herrschaftsförmig organisierter Gesellschaften weniger um zeit- und raumlose Wahrheiten als vielmehr um interessengesteuerte Ordnungsstrategien seiner auch von gegensätzlichen Beweggründen dirigierten Akteure handelt. Das zeigte sich auch beim Krim-Konflikt: Bereits einen Tag nach der Unabhängigkeitserklärung der Krim protestierte ultimativ das ukrainische Parlament in Kiew und erklärte (im Schlepptau von USA, NATO und EU) genau jene Verselbständigungsvorgänge, die von seinen Gegenspielern auf der Krim und in Moskau für rechtmäßig erklärt worden waren, für rechtswidrig. Die von den USA beim Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eingebrachte Verurteilung des russischen Vorgehens im Krim-Konflikt wegen seiner Völkerrechtswidrigkeit scheiterte am 15. März 2014 erwartungsgemäß infolge des Vetos von Russland als einem der Ständigen Mitglieder dieses Sicherheitsrates (vgl. Art. 27 Abs. 3 der UN-Charta). In der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die sich auf Antrag u.a der Ukraine, Polens und Deutschlands am 27. März 2014 mit dem Krim-Konflikt befasste, hielten 100 Mitgliedsstaaten das Sezessionsreferendum auf der Krim für ungültig weil völkerrechtswidrig, während 11 Mitgliedsstaaten es für gültig weil völkerrechtsgemäß erklärten, und 58 Mitgliedsstaaten sich nicht zu entscheiden vermochten; da Beschlüsse der Generalversammlung der Vereinten Nationen (anders als die dessen Sicherheitsrates) gemäß Art. 10 bis 12 der UN-Charta lediglich den Charakter von Empfehlungen haben, ist die Auffassung der Generalversammlungsmehrheit, wonach alle Staaten und Internationale Organisationen alles unterlassen sollten, was als Anerkennung der »Republik Krim« ausgelegt werden könnte, allerdings unverbindlich, begründet also keine sich aus dem Völkerrecht ergebende Rechtspflicht.
Nicht nur unter den Politikern, auch unter den Wissenschaftlern gibt es sich widersprechende Auffassungen über die juristische Beurteilung des Krim-Konflikts. Neben der differenzierenden Urteilskraft angesehener Juristen-Professoren, wie etwa der des Hamburger Völkerrechtlers Reinhard Merkel (und das im Feuilleton der FAZ!) mit der kühlen Konklusion, dass, wer am lautesten nach Sanktionen gegen Russland schreit, nur von der eigenen Blamage ablenke, gibt es für diejenigen, denen das Wechselverhältnis von Ideen und Interessen, von Rechtsforderungen und Rechtsnormen, von Recht und Gerechtigkeit unbekannt geblieben ist, auch verblüffende Dinge zu lesen. Dass ein (inzwischen emeritierter) Berliner Wendehals-Professor des Völkerrechts den Staatsrepräsentanten seines Landes genehme Argumente zu liefern sich abmüht, sollte nicht verwundern; schon eher, dass die Nachfolge-Zeitschrift der doch einst links operierenden Weltbühne, nämlich Das Blättchen, solch einen Text ins Internet stellt. Auch damit konnte man rechnen, dass ein durch Völkerrechts-Kenntnisse nicht belasteter Sprecher des »Forums demokratischer Sozialismus« die ukrainische Swoboda-Partei ebenso wie die Abschaffung des Russischen als Zweitsprache durch die Kiewer Interimsregierung verharmlost, Russlands »Putinismus«(!) im Krim-Konflikt mit Nazi-Deutschlands Einverleibung des Sudetenlandes von 1939 analogisiert, und schließlich als bundesdeutsche Gegenwehr gegen die als »imperialistisch« bezeichnete Außenpolitik Russlands ein Assoziierungsabkommen zwischen Ukraine und EU empfiehlt.
Wenn man sich allerdings einer durch Realität und Normativität zu charakterisierende Legalitäts- bzw. Illegalitäts-Bewertung des in den Ukraine-Konflikt eingebetteten Krim-Konflikts zuwendet, ist die Mehrdimensionalität der Problematik unbestreitbar:
Erstens kommt man um die Feststellung nicht herum, dass die sich im Februar 2014 in Kiew an die Macht Putschenden einen Staatsstreich, in mehrfacher Hinsicht also einen Bruch der geltenden Ukrainischen Verfassung begingen: a) Illegal waren die Handlungen der - statt verfassungsgemäß (Art. 39) friedlich - verfassungswidrig vermummt und bewaffnet mit tödlichen Folgen in Permanenz Demonstrierenden; b) illegal war die Amtsenthebung des vom Volk gewählten Präsidenten der Ukraine durch ein das verfassungsgemäße Quorum (Art. 111) nicht aufbringendes Parlament, dem auch ein Höchstrichterliches, den Präsidenten des Hochverrats bezichtigendes Gutachten nicht zur Verfügung stand, und folglich waren alle der illegalen Amtsenthebung folgenden Personalentscheidungen für die höchsten Staatsämter auch illegal; c) illegal war ferner, dass das Parlament die 2010 vom Verfassungsgericht für ungültig erklärten Verfassungsänderungen von 2004 wieder in Kraft setzte; d) und illegal war schließlich die Etablierung von anti-russischen, anti-polnischen und antisemitischen Vertretern des faschistoiden »Rechten Sektors« als Amtsinhaber hoher Staatsfunktionen, da sie der von der Verfassung (Art. 11) geforderten Entwicklung der ethnischen, sprachlichen, kulturellen und religiösen Besonderheiten aller alteingesessenen nationalen Minderheiten widersprach.
Zweitens war der Kiewer Februar-Staatsstreich, mit dem, nebenbei gesagt, die alten Oligarchen soziologisch gesehen durch bloß neue Oligarchen ersetzt wurden, nicht nur illegal, er war auch politisch verantwortungslos. Hatte er doch infolge der ethnischen und sprachlichen Zusammensetzung der Bevölkerung in erheblichen Teilen der Ukraine (ein Zensus von 2001 nennt auch Gebiete mit einem prozentualen Anteil von 50, von 46, von 30, von 24 ja von lediglich 10 Prozent ukrainischer Muttersprachler) keine Chance, allgemein anerkannt und dem Selbstbestimmungsrecht des Volkes gerecht zu werden; dieser zusätzliche Geburtsfehler, die Unfähigkeit der neuen Machthaber, für das Ergebnis ihres Staatsstreiches selbst bei Einsatz erheblicher medialer Mittel eine wenigstens einigermaßen gleichverteilte Zustimmung in allen Landesteilen zu erreichen, ist nicht nur für die innerstaatlichen, nationalen Unruhen verantwortlich, er war auch dazu angetan, die ohnehin vorhandenen internationalen Spannungen zwischen den Großmächten zu verschärfen, also friedensgefährdend zu wirken.
Drittens war die Unabhängigkeitserklärung des Krim-Parlaments vom 11. März 2014 mit der Umwandlung der (in die Ukraine integrierten) »Autonomen Republik Krim« in eine eigenständige »Republik Krim« zwar durch ein eindeutiges Referendum, also demokratisch legitimiert worden, aber insofern illegal, als es der in Art. 17 der geltenden Verfassung festgeschriebenen territorialen Integrität der Ukraine widersprach. Daran ändert sich nichts dadurch, dass zum Zeitpunkt der Unabhängigkeitserklärung des Krim-Parlaments diese Ukraine von illegal an die Macht gekommenen Staatsstreichern regiert worden war, wenngleich diese zumeist dem Vergessen anheim gegebene Tatsache die Bewertung so mancher ihrer Folgen zu relativieren geeignet ist. Durch den Hinweis auf fremdes Unrecht wird aber selbst begangenes Unrecht nicht zu Recht.
Viertens war die Unabhängigkeitserklärung des Krim-Parlaments zwar verfassungs-, aber nicht völkerrechtswidrig. Wie das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen anlässlich des Kosovo-Konflikts im Oktober 2008 gemäß Art. 96 Abs. 1 ihrer Charta angeforderte Gutachten des Internationalen Gerichtshofes (ICJ) vom 22. Juli 2010 feststellt (auf das sich die Erklärung des Krim-Parlaments vom 11. März 2014 ebenso berief wie Russlands Präsident Putin in seiner Kreml-Rede vom 18. März 2014), enthält das allgemeine Völkerrecht kein anwendbares Verbot einer einseitigen Unabhängigkeitserklärung. (International Court of Justice, Advisory Opinion of 22 July 2010 Accordance with International Law of the Unilateral Declaration of Independence in Respect of Kosovo, § 84: »that general international law contains no applicable prohibition of declaration of independence«). Das Prinzip der territorialen Integrität eines Staates oder seiner politischen Unabhängigkeit, so heißt es in § 80 des genannten ICJ-Gutachtens, beschränkt sich auf die Sphäre der zwischenstaatlichen Beziehungen; Staaten sind (gemäß Art. 2 Ziffer 4 der UN-Charta) vor einer Annexion, d.h. vor einer das zwischenstaatliche Gewaltverbot, die Grundnorm der gegenwärtigen Weltrechtsordnung, verletzenden Einverleibung ihres Territoriums durch andere Staaten, nicht aber sind sie vor einer Sezession, d.h. vor der einseitigen Unabhängigkeitserklärung sowie einer darauf folgenden Verselbständigung von Teilen ihres bisherigen Territoriums samt Bevölkerung, völkerrechtlich geschützt. Sezessionskonflikte sind nämlich eine Angelegenheit des innerstaatlichen und nicht des internationalen Rechts. Bei einer Sezession hat das (in der UN-Charta, Art. 1 Ziffer 2, unter den Zielen der Vereinten Nationen genannte) Selbstbestimmungsrecht des Volkes Vorrang vor der territorialen Integrität, bei einer etwa im Anschluss an eine Aggression folgenden Annexion hat die territoriale Integrität des Staates Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht des Volkes.
Fünftens war durch die demokratisch legitimierte Umwandlung der (zuvor in die Ukraine integrierten) »Autonomen Republik Krim« in eine »Republik Krim« vom 11. März 2014 ein eigenständiger Staat entstanden. Soziologen wie Juristen verstehen nämlich überwiegend unter einem Staat die organisierte Vereinigung von Menschen in einem bestimmten Gebiet unter einer höchsten Gewalt; die Entstehung eines Staates ist demnach von dem sich in einem gegebenen Territorium entwickelnden faktischen Gewaltmonopol gegenüber der Bevölkerung abhängig: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt konstituieren den Staat, dessen Souveränität und territoriale Integrität von allen anderen Staaten respektiert werden muss, selbst wenn sie ihn nicht anerkannt haben, so Norman Paech, so auch Art. 12 der Charta der Organisation amerikanischer Staaten.
III.
Bleibt noch die juristische Bewertung des Verhaltens Russlands im Krim-Konflikt. Um es vorab zu sagen: die Frage nach einer russischen Konformität mit der ukrainischen Verfassung stellt sich nicht; ist es doch die Eigenheit von Verfassungen, dass sich ihr Geltungsbereich auf Gebiet und Bevölkerung desjenigen Staates beschränkt, dessen Grundordnung zu sein sie beansprucht. Dass Russlands am 17. März 2014 erfolgte Anerkennung der am 11. März 2014 gegründeten »Republik Krim« als eigenständiger Staat und dessen durch einen am 18. März 2014 abgeschlossenen Staatsvertrag vereinbarte Aufnahme als neues Föderationssubjekt in die Russische Föderation deren Verfassung entspricht, hat das Verfassungsgericht Russlands bestätigt. Entgegen interessengesteuerten Bezichtigungen von rechtsunkundigen Politikern raumfremder Mächte widersprach auch die von den zuständigen Staatsorganen der Krim und der russischen Föderation besiegelte Eingliederung der Krim in das Territorium Russlands keiner geltenden Norm des allgemeinen Völkerrechts, war also nicht völkerrechtswidrig, sondern völkerrechtsgemäß. Ihr lag keine - gar durch eine Aggression ermöglichte - Annexion zugrunde, sondern eine demokratisch legitimierte und völkerrechtlich zulässige Sezession der Krim-Bevölkerung sowie die freie Vereinbarung zweier souveräner Staaten, der Republik Krim und der Russischen Föderation. Russlands Verhalten im Krim-Konflikt war legal, auch wenn es den Interessen von USA, NATO, EU samt Ukraine widersprach.
Allerdings bedeutet die Legalität staatlichen Handelns im internationalen Geschehen nur die Übereinstimmung zwischen dem tatsächlichen Tun und Unterlassen von Staaten mit dem durch das internationale Recht (und Völkerrecht ist nun einmal nichts anderes als zwischenstaatliches Recht) vorgeschriebenen Verhalten. Eine materialistische Gesellschaftsbetrachtung kann sich allerdings nicht damit begnügen, die Übereinstimmung bzw. die Nichtübereinstimmung von Sein und Sollen, von Normalität und Normativität zu ermitteln. Es ist zusätzlich - nicht etwa als Alternative! - erforderlich, die Frage nach dem Begründet- und Gerechtfertigtsein des sich innerhalb einer Rechtsordnung vollziehenden staatlichen Verhaltens, also auch die Frage nach seiner Legitimität aufzuwerfen. Zudem ist ein Recht auf etwas zu haben, nicht gleichbedeutend mit der Pflicht, dieses Recht auch wahrzunehmen. So folgt aus der völkerrechtskonformen Berechtigung der Russischen Föderation, mit einem anderen Staat einen Vertrag, etwa einen Beitrittsvertrag, auszuhandeln, weder logisch noch historisch die völkerrechtliche Verpflichtung, einen solchen Vertrag auch abzuschließen.
Mit Erörterungen über die Legitimität von Legalität, über Ursachen und Wirkungen, über Begründungen und Folgen des Rechts wie der von rechtskonformen Entscheidungen von Staaten wird ein Problembereich freigelegt, ohne den die Wirklichkeit des Geschehens, auch die des Rechts, nicht begriffen werden kann. Zu Russlands Verhalten im Krimkonflikt, besonders zur Wahrnehmung der völkerrechtlichkonformen Berechtigung der Russischen Föderation, die Republik Krim als neuentstandenen Staat anzuerkennen und mit diesem einen Beitrittsvertrag zu vereinbaren, wenigstens und in Frageform einige Andeutungen: Konnte es für Russlands Entscheidungen im Krim-Konflikt gleichgültig sein, dass diese Krim, in deren Kurort Jalta von den Alliierten im Februar 1945 die Nachkriegsordnung beschlossen wurde, und die dann 1954 auf undemokratische Weise an die Ukraine fiel, seit 1783 zu Russland gehört hatte? Konnte es für Russlands Entscheidungen gleichgültig sein, dass Deutschland, dessen gegenwärtige Regierung den Staatstreich in der Ukraine materiell und ideell unterstützte, Russland 1914 den Krieg erklärt, im Zweiten Weltkrieg viele Millionen Russen ermordet, und deren Nazi-Wehrmacht zwischen 1942 bis 1944 die Krim besetzt hatte? Konnte es für Russlands Entscheidungen gleichgültig sein, dass die Putschisten in Kiew mit Gewalt und Verfassungsbrüchen die Macht okkupiert, Russophobe, Antisemiten und bekennende Bandera-Adepten in Staatsämter gehievt sowie die Menschenrechte nationaler Minderheiten für die Ukraine eingeschränkt hatten, und deren Präsidentschaftskandidatin Timoschenko sich dazu bekannte, »mit einer Kalaschnikow dem Dreckskerl [Putin] in den Kopf schießen« zu wollen? Konnte es für Russlands Entscheidungen gleichgültig sein, dass die USA unter Verletzung der UN-Charta von 1945 durch ihre Aggressionspolitik in Vietnam, Afghanistan und Irak Völkerrechtsbrüche aus Prinzip beging, dass die NATO, auch unter Missachtung der Aggressionsdefinition der Vereinten Nationen von 1974 Jugoslawien bombardierte und entgegen aller Zusagen ihr Territorium in den letzten zwanzig Jahren systematisch nach Osten ausdehnte? Und hätte Russland unter Missachtung der eigenen Sicherheitsinteressen abwarten sollen, bis in Sewastopol neben ihrer eigenen Flotte auch die der NATO ankert? Hätte das nicht aber, statt dem Frieden in der Welt zu dienen, ihn eher und in Permanenz gefährdet?
Es war Niccolò Machiavelli, jener große Staatsdenker der beginnenden Aufklärung in Europa, der die jesuitische Behauptung, wonach der Zweck die Mittel heilige (»finis sanctificat media«) als Herrschaftsideologie demaskierte, und der in einem vor genau fünfhundert Jahren geschriebenen Werk nachwies, dass ein unter unmoralisch handelnden Staaten moralisch handelnder Staat notwendigerweise zugrunde gehe. Ist es nicht in der Welt von heute, da die übrig gebliebene Supermacht für sich beansprucht, außer- und oberhalb des Völkerrechts handeln zu dürfen - George Dabbelju Bush, eine Woche, bevor die USA den Irak überfiel: »Der UN-Sicherheitsrat ist seiner Verantwortung nicht gerecht geworden, deshalb werden wir der unseren gerecht« - für alle darüber Nachdenkenden schwer, die gegenwärtige Völkerrechtsordnung überhaupt für legitimierungsfähig zu halten? Zumindest ist ein Miteinandersprechen besser als ein Gegeneinanderhandeln!
Literatur
- Völkerrechtliche Verträge, München 2010.
- International Court of Justice, Reports, Den Haag 2010, S. 403-453.
- Emmannuelle Armandon, La crimée entre Russie et Ukraine, Bruxelles 2013.
- Anthony Aust, Handbook of International Law, Cambridge 2010.
- Antonio Cassese, International Law, Oxford 2005.
- Karl Doehring, Völkerrecht, Heidelberg 2004.
- The Max Planck Encyclopedia of Public International Law, Bde VI u. IX, Oxford 2012.
- Matthias Herdegen, Völkerrecht, München 2012.
- Moritz Kirchner, »Paradoxien linker Positionen zur Krim-Krise«, in: Forum demokratischer Sozialismus, Art. 2319.
- Hermann Klenner, »Terrorismusverdacht und Bürgerrechte«, in: Mitteilungen der KPF, 2008, Nr. 1, S. 1-17.
- Ders., »Ethnische Minderheiten im Völkerrecht«, in: Sitzungsberichte der Leibniz-Sozietät, Bd. 44, 2001, S. 55-63.
- Ders., Historisierende Rechtsphilosophie, Freiburg 2009, S. 649-697: »Juristenaufklärung über Gerechtigkeit«.
- Ders., »Legalität/Legitimität«, in: Historisch-kritisches Wörterbuch des Marxismus, Bd. 8, Hamburg 2012, S. 800-839 [Siehe www.inkrit.de/hkwm/hkwm-index.htm - Red.].
- Johannes Klotz (ed.), Der gerechte Krieg? Neue NATO-Strategie, Bremen 2000.
- Reinhard Merkel, »Die Krim und das Völkerrecht«, in: FAZ, 7. April 2014.
- China Miéville, Between Equal Rights. A Marxist Theory of International Law, Boston 2005.
- Norman Paech/Gerhard Stuby, Machtpolitik und Völkerrecht in den internationalen Beziehungen, Hamburg 2013.
- Gerd Seidel, »Krimkonflikt und Völkerrecht«, in: Das Blättchen, Jg. 17, 2014, Nr. 7.
Auf Wunsch des Bundessprecherrates der KPF am 26. April gehaltener, nachträglich überarbeiteter Vortrag
http://www.die-linke.de/partei/zusammenschluesse/kommunistische-plattform-der-partei-die-linke/mitteilungen-der-kommunistischen-plattform/detail/artikel/juristisches-zum-krim-konflikt/
Pressefreiheit: Journalist Igor Korneljuk bei Lugansk durch NATO-Söldner getötet.
Für den Südosten der Ukraine werden laut Russlands Aussenminister Sergej Lawrow Pläne ethnischer Säuberungen vorbereitet. „Präsident Pjotr Poroschenko darf sich nicht von jenen gängeln lassen, die derartige Szenarien erwägen“, sagte der russische Diplomat heute auf einer Pressekonferenz in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku.
„Der Tod des russischen Journalisten Igor Korneljuk in der Ukraine ist ein weiteres ernsthaftes Signal an jene, die mit einem militärischen Sieg in der Ukraine und mit einer Säuberung dieses Territorium rechnen.
Dieses Signal gilt auch den westlichen Gönnern Kiews, die ihre blinde Unterstützung für diese gewaltsamen Handlungen einstellen und die Machthaber in Kiew dazu bewegen sollten, Poroschenkos Versprechen einzuhalten und einen gesamtnationalen Dialog unter Teilnahme aller Regionen, einen Dialog über die Zukunft dieses Landes aufzunehmen“, fuhr Lawrow fort.
Statt der versprochenen Feuereinstellung spricht das Söldner-Militär der Kiewer Junta, installiert und bezahlt durch USA/NATO/EU, jetzt aber von einer eventuellen zeitweiligen Feuerpause, damit die “Separatisten” – wie die NATO und ihre Presse den antifaschistischen Widerstand bezeichnet – aus der Ukraine flüchten könnten.
„Das ist aber kein nationaler Dialog. Das ist im Grunde genommen eine ethnische Säuberung“, betonte der russische Aussenminister.
Journalist Igor Korneljuk bei Lugansk durch NATO-Söldner getötet
Igor Korneljuk, Korrespondent des russischen Fernseh- und Radiosenders WGTRK, ist unterdessen seinen Verletzungen erlegen. Der faschistische Mord an Korneljuk stellt einen weiteren Angriff auf die Pressefreiheit dar.
Die internationale Organisation Reporter ohne Grenzen (Reporters sans frontières – ROG bzw. RSF) ist schockiert über die Nachricht vom Tod ihres russischen Kollegen Igor Korneljuk in der Ukraine. „Wir rufen die Konfliktseiten auf, den gebührenden Schutz für Journalisten zu gewährleisten“, sagte Johann Bihr, Chef der Abteilung Osteuropa und Zentralasien beim RSF, heute der Presse in Paris.
„Die Gewalt gegenüber Reportern in der Ukraine nahm bereits beispielloses Ausmaß an. Verhaftungen und Entführungen von Journalisten werden in diesem Land beinahe zum Alltag.“RSF mache die Konfliktparteien in der Ukraine darauf aufmerksam, dass die Arbeit der Journalisten das Recht einfacher Bürger auf glaubwürdige Informationen gewährleisten solle, sagte Bihr.
Der Reporter des russischen Fernsehens Igor Korneljuk wurde heute bei einem Granatbeschuss durch die NATO-Söldner des Kiewer Putsch-Regimes nahe der Stadt Lugansk zunächst schwer verletzt. Er starb eine halbe Stunde später auf dem Operationstisch.
Als „Bürgerkrieg“ und „Genozid am eigenen Volke“ hat der Chef der Kreml-Administration Sergej Iwanow die andauernden Gefechte zwischen der Regierungsarmee und den Milizen in der Ukraine bezeichnet.
„Was dort vor sich geht, ist - ohne große Worte – aus meiner Sicht ein Bürgerkrieg, der unbeirrt in Genozid am eigenen Volk übergeht“, sagte Iwanow, von 2001 bis 2007 russischer Verteidigungsminister, am Donnerstag im südrussischen Gebiet Rostow. Im Gebiet Rostow traf sich Iwanow mit Volontären, die Flüchtlingen aus der Ukraine helfen. Bei dem Besuch habe er „mit eigenen Augen“ gesehen, dass die Ereignisse in der Ukraine „auch eine humanitäre Katastrophe“ seien. Russland werde sowohl auf der föderalen als auch auf der regionalen Ebene den Flüchtlingen aus der Ukraine helfen. „Das sind unschuldige Menschen, ein Brudervolk. Das sind unsere Leute“, so Iwanow weiter. „Wir werden für sie alles tun, was sie nur selber wünschen. Varianten gibt es viele: Vom Flüchtlingsstatus über eine Aufenthaltserlaubnis bis hin zur vereinfachten Einbürgerung.“
Die ukrainische Übergangsregierung, die nach dem Februar-Umsturz an die Macht gekommen war, schickte im April Truppen in die östlichen Kohlebergbau-Regionen Donezk und Lugansk, weil diese den Machtwechsel und die neue, nationalistisch geprägte Regierung in Kiew nicht anerkannt und Volksrepubliken ausgerufen hatten. Bei Gefechten zwischen Regierungstruppen und Milizen gibt es auf beiden Seiten viele Tote und Verletzte. Trotz der vom ukrainischen Präsidenten Pjotr Poroschenkoangekündigten Feuerpause gehen die Gefechte weiter.
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