Syrische Opposition kontrolliert  Islamisten-Milizen nicht mehr

Al Kaida, Al Nusra-Front und Konsorten mischen mit Wohlwollen der US Regierung in Syrien im Bürgerkrieg kräftig mit. Sie stellen die stärksten Gruppen innerhalb der FSA Dschihadisten-Gruppen

Die Nationale Koalition der syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte hat eingestanden, die zahlreichen bewaffneten Extremistengruppen, die gegen die Regierung um Baschar al-Assad kämpfen, nicht zu kontrollieren.

„Es ist unmöglich, diese Gruppen einzugliedern“, sagte der Chef dieses größten Oppositionsbündnisses, Ahmed Dscharba, am Dienstag auf einem Gipfel des Golf-Kooperationsrates. „Es ist schwer, ihren Einfluss zu begrenzen.“

 

Die Oppositionskämpfer seien jetzt faktisch „zwischen diesen zwei Feuern“, sagte Dscharba weiter. „Auf der einen Seite sind Extremistengruppen wie ‚Islamischer Staat im Irak und der Levante‘, die gegen das Regime in Damaskus kämpfen. Auf der anderen Seite ist die libanesische Bewegung Hisbollah, die die syrische Regierung unterstützt (…) Wir wollen auf keinen Fall ein irakisches Szenario.“

In Syrien dauern seit März 2011 Kämpfe zwischen Armee und bewaffneten Regierungsgegnern an. Laut UN-Angaben sind bei den Gefechten bereits bis zu 100.000 Menschen, darunter 7.000 Kinder, getötet worden. Die Opposition, aber auch westliche Staaten wollen Assad zum Rücktritt zwingen. Nach Darstellung der syrischen Regierung kämpft die Armee gegen aus dem Ausland unterstützte Terroristen.

Mehrere syrische Ortschaften haben Volkswehren aufgestellt. Diese aus Ortsbewohnern bestehenden Verbände  kämpfen nicht selten Seite an Seite mit der Regierungsarmee.

RIA Novosti 

Überblick über den Mindestlohn je Branche

Beim Thema Mindestlohn geht es heiß her und nicht nur weil Wahlkampf ist. Allein in dieser Woche wurden ein neuer Mindestlohn und Erhöhungen für drei weitere Branchen ausgehanelt. So bekommt das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk nun zum 1. Januar 2014 erstmals eine eigene Lohnuntergrenze von 11 Euro im Westen und 10,13 Euro im Osten. Steigen werden die Löhne im Bauhauptgewerbe, im Gebäudereinigerhandwerk und bei den Leiharbeitern.

Immer wieder streiten die Parteien über ihre Mindestlohn-Konzepte. Sind die 8,50 Euro brutto pro Stunde, die SPD und Grüne fordern zu viel oder gar zu wenig? Wie sinnvoll sind flächendeckende Lohnuntergrenzen für alle Arbeitnehmer? Fakt ist: Bislang sind die Unterschiede je nach Branche groß. Manche liegen schon jetzt drüber und andere Branchen kommen auch nach der nächsten Erhöhung nicht an das strittige Minimum von 8,50 Euro heran. Was bislang gilt und für die Zukunft bereits ausgehandelt ist. 

Branchen Geltung Ost West Erhöhung geplant Ost West
Abfallwirtschaft bis 30.6.2014 8,68 Euro 8,68 Euro      
Bauhauptgewerbe bis 31.12.2013 10,25 Euro 11,05 bis 13,70 Euro ab 1.1.2014 mindestens 10,50 Euro mindestens 11 Euro
Berufliche Aus- und Weiterbildung bis 31.12.2013 11,25 Euro 12,60 Euro ab 1.1.2014 (ab 1.1.2015) 11,65 Euro (12,50 Euro) 13 Euro (13,35 Euro)
Dachdecker bis 31.12.2013 11,20 Euro 11,20 Euro      
Elektrohandwerk bis 31.12.2013 8,85 Euro 9,90 Euro ab 1.1.2014 (ab 1.1.2015) 9,10 Euro (9,35 Euro) 10 Euro (10,10 Euro)
Friseure bis 31.12.2014 6,50 Euro 7,50 Euro ab 2015 8,50 Euro 8,50 Euro
Gebäudereiniger bis 31.10.2013 7,56 bis 9 Euro  9 bis 11,33 Euro ab 1.1.2014   mindestens 7,96  Euro mindestens 9,31 Euro
Gerüstbauer seit 1.8.2013 10 Euro 10 Euro      
Maler- und Lackierer bis 30.4.2014 9,90 Euro 9,90 bis 12,15 Euro      
Pflegebranche bis 31.12.2014 8 Euro 9 Euro      
Sicherheitsdienste bis 31.12.2013 7,50 Euro 7,50 bis 8,90 Euro      
Steinmetze und Steinbildhauer ab 1.10.2013 10,13 Euro 11 Euro      
Wäschereien seit 1.8. 2013 7,50 Euro 8,25 Euro bis 2016 8,75 Euro 8,75 Euro
Zeitarbeit bis 31.12.2013 7,50 Euro 8,19 Euro ab 1.1.2014 7,80 Euro 8,50 Euro

 Quellen: Statistisches Bundesamt, Zoll und Branchen

http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/branchenmindestloehne-wo-noch-keine-850-euro-gelten/150/3091/210859/

CDU weigert sich die Bestechung von Abgeordneten abzuschaffen 

Widerlich das eine solch bestechungsfreundliche Bande von 42 % der Wähler gewählt werden ! Peinlich!

 

Antikorruptions-Tag: CDU/CSU mauert weiter bei Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung

Wie steht es denn so um die Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung in Deutschland, heute, am Welt-Antikorruptions-Tag?

Sie können einem Bundestagsabgeordneten einen Koffer voll Geld in die Hand drücken, damit dieser für Sie einen Gesetzentwurf ins Parlament einbringt. Sie können einem Volksvertreter auch als Dankeschön einen Scheck zustecken, weil er in Ihrem Sinne abgestimmt hat. Beides ist hierzulande nicht strafbar.

CDU und CSU haben jahrelang eine gesetzliche Regelung blockiert, nun aber steht folgender Satz im Koalitionsvertrag: "Wir werden die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung neu regeln." Wie dieser Passus zu verstehen ist, hat eine namentlich nicht genannte Unionspolitikerin gerade der Süddeutschen Zeitung erzählt. Die SZ schreibt in ihrer heutigen Ausgabe:

Die Skepsis innerhalb der Union sei weiterhin groß. Es sei nach wie vor problematisch, die mandatsrelevante Tätigkeit von der Straftat abzugrenzen. "Die Bedenken unsererseits haben sich nicht in Luft aufgelöst", sagte eine Unionsvertreterin. 

Dabei liegt seit über einem Jahr ein Gesetzesvorschlag von abgeordnetenwatch.de auf dem Tisch, der juristisch geprüft wurde und der eigentlich alle Bedenken ausräumen sollte:

§ 108 f StGB Vorteilsannahme durch Mandatsträger und Vorteilszuwendung
(1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände (Mandatsträger) für eine Handlung oder Unterlassung in Ausübung des Mandats einen Vorteil für sich oder einen andern fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dasselbe gilt für Mitglieder des Gesetzgebungsorgans eines ausländischen Staates, der Europäischen Union oder der parlamentarischen Versammlung einer sonstigen internationalen Organisation.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einem Mandatsträger für eine Handlung oder Unterlassung in Ausübung des Mandats einen Vorteil für diesen selbst oder einen anderen anbietet, verspricht oder gewährt.
(3) Vorteile sind geldwerte Zuwendungen an den Mandatsträger oder eine von diesem benannte Person ab einem Wert von 50 Euro. 

Rechtsexperten von SPD, Grünen und Linken - und auch der frühere Rechtsausschussvorsitzende Siegfried Kauder von der CDU - halten den abgeordnetenwatch.de-Vorschlag für eine geeignete Grundlage, Abgeordnetenbestechung in Deutschland endlich umfassend unter Strafe zu stellen. Ihr eigener Gesetzesentwurf aus diesem Frühjahr basiert auf dem Vorschlag von abgeordnetenwatch.de. Allerdings wurde er wegen der bisherigen Blockade durch Union und FDP nie im Bundestag zur Abstimmung gestellt.

"Peinlich, peinlich" bzw. "Einfach nur noch peinlich" ist der angesprochene Artikel in der Print- bzw. Onlineausgabe der SZ überschrieben, in dem u.a. Wirtschaftsvertreter von Siemens und dem Chemieunternehmen Lanxess die künftige Bundesregierung zum Handeln auffordern: "Es ist ein Anachronismus, dass sich Deutschland in dieser Frage isoliert." Denn mit der jetzigen Gesetzeslage erfüllt Deutschland nicht einmal die Mindeststandards der Vereinten Nationen und kann im Gegensatz zu 168 Ländern eine UN-Konvention gegen Korruption nicht umsetzen:

Aus der Union verlautet, dass die Ratifizierung der UN-Konvention zwar wahrscheinlicher geworden, die genaue Umsetzung aber weiterhin unklar sei, schreibt die SZ.

Wir werden erneut das Gespräch mit Abgeordneten von CDU und CSU suchen, um den skandalösen Zustand abzustellen, dass Deutschland - genau wie Syrien, Nordkorea und Barbados - die Anti-Korruptionskonvention der UN noch immer nicht umgesetzt hat. Ein Lösungsvorschlag liegt auf dem Tisch. Jetzt ist die Union am Zug und muss darlegen, worin ihre Bedenken genau bestehen.

 

Nachtrag vom 11.12.2013:

Über die Frankfurter Rundschau hat sich heute der stellvertretende Fraktionschef von CDU/CSU, Günter Krings zu Wort gemeldet, der nach eigenen Angaben einer gesesetzlichen Regelung bei Abgeordnetenbestechung schon seit längerem offen gegenüber steht:

Allerdings lag bislang kein verfassungsfester und vor allem praxistauglicher Vorschlag vor. Dieser muss so formuliert sein, dass jeder einzelne Abgeordnete wissen kann, was er darf und was nicht. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir in den nächsten vier Jahren eine gute Regelung erarbeiten werden. 

Krings Worte passen allerdings nicht so recht zum Verhalten seiner Fraktion in den vergangenen Jahren. Anstatt eigene Vorschläge für eine verfassungsfeste und praxistaugliche Regelung zu machen, wurden CDU und CSU in der Vergangenheit nur dann aktiv, wenn es um die Verhinderung von Gesetzesvorschlägen der Opposition ging. Im Rechtsausschuss wurde das Thema Abgeordnetenbestechung mit schwarz-gelber Mehrheit insgesamt acht Mal von der Tagesordnung genommen. Noch im Mai fragte Fraktionsjustitiar Wolfgang Götzer im Deutschen Bundestag: "Wo also ist der Handlungsbedarf?"

Dass der Fraktionsspitze von CDU/CSU bislang nicht an einer konstruktiven Suche nach einer gesetzlichen Regelung gelegen war, zeigt die harrsche Kritik an den eigenen Parteifreunden, die der damalige Rechtsausschussvorsitzende Siegfried Kauder (CDU) bei einer abgeordnetenwatch.de-Pressekonferenz im Juni geäußert hatte:

  • Frage von Reporterin: "Worin sehen Sie denn die Ablehnung [Ihres Antrags durch die Regierungskoalition] begründet?" -  Kauder: "Wenn es jemand begründen würde wäre es schon mal gut. (...) Aber man taucht ab und lässt mich in die Abseitsfalle laufen. Man begründet es nicht mal."
  • "Das Thema Abgeordnetenbestechung wurde im Rechtsausschuss siebenmal vertagt. Im Januar in jeder Sitzungswoche von mir auf die Tagesordnung gesetzt - jedes Mal kommentarlos vertagt. Man blockiert damit auch die Opposition, die eigene Vorschläge hat. (...) Blockade kann es nicht sein."
  • "Als Regierungskoalition zu sagen, was die Opposition vorträgt machen wir nicht, ist zu wenig."
  • "Ich habe am 24.4. unseren parlamentarischen Geschäftsführer angeschrieben und ihn gebeten das Thema für einen Gruppenantrag zu öffnen. Ich habe bis heute keine Antwort - das ist auch nicht die feine Art."

Schon bald wird sich zeigen, wie es um den angeblichen Willen von CDU/CSU bestellt ist, tatsächlich zu einer gesetzlichen Regelung in Sachen Abgeordnetenbestechung zu kommen.

Beim angehenden Koalitionspartner SPD gibt es offenbar schon konkrete Vorstellungen, wie ein Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung inhaltlich aussehen könnte. Um zu definieren, was ein Abgeordneter darf und was nicht, will die SPD bei einer Gesetzesänderung ungern feste Geldbeträge vorgeben. Entsprechend äußerte sich die stellvertretende Fraktionssprecherin Christine Lambrecht gegenüber der Frankfurter Rundschau.

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Afghanistan ist unter US Vorherrschaft wieder Drogenweltmeister 

Die Taliban hatten zuletzt vor 2001 den Anbau von Opium weitgehend unterbunden. Doch seit Beginn des Afghanistankrieges 2001 blüht der Mohn wieder und die USA machen mit der Marionettenregierung in Babul prächtige Drogengeschäfte. 

Nato-Krieg macht Afghanistan zur Nummer 1 der Opium-Produktion

ND Autor Knuth Mellenthin hat davon schon vor 10 Jahren berichtet und es hat sich seither nichts verändert

Die USA unterstützen Drogenbarone, Warlords und mafiose Banden im Drogenhandel ganz massiv und sie kooperieren u a mit dem Drogenbaron Dostum seit 2001

 

Viele Zeitgenossen halten den Drogenhandel und die weltweite  Kontrolle über das Heroin für einen Hauptgrund für den Afghanistankrieg seit 2001. 

Afghanistan steigert den Anbau von Schlafmohn und bleibt weltweit führend in der Opiumproduktion. Der ehemalige Chef der UNODC hält den Drogenkrieg für eine reine Inszenierung.

In Afghanistan blühe die Korruption und selbst der Bruder des Präsidenten Karzai ist Drogenbaron von US Gnaden.

Die internationalen Banken profitieren durch Geldwäsche massiv am Drogenhandel.

Besonders US Geheimdienste sind bei der heimlichen Organisation des milliardenschweren globalen Drogenhandels wohl ganz  maßgeblich eingebunden. 

 

Nach zwölf Jahren Besatzung durch amerikanische und europäische Truppen, stellt Afghanistan ein neues Allzeithoch für den Anbau von Schlafmohn auf. Das geht aus einem Bericht des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) hervor.

Aus Schlafmohn wird Roh-Opium gewonnen. Dieses stellt den Hauptbestandteil der Heroin-Produktion dar.

Dem Bericht zufolge wurde Schlafmohn im Jahr 2013 auf 209,000 Hektar Landfläche angebaut. Das entspricht in etwa der Größe des Saarlandes.

Der vormalige Rekord wurde im Jahr 2007 mit einer Anbaufläche von 193,000 Hektar aufgestellt. Im Vergleich zum Jahr 2012 wurde die Produktion um 36 Prozent ausgeweitet. Die größten Anbauflächen befinden sich in den Provinz Helmand und Kandahar.

Seit der Stationierung amerikanischer Truppen im Jahr 2001 wachsen der Schlafmohn-Anbau und die Opiumproduktion in Afghanistan kontinuierlich an. Im Jahr 2001 waren es noch 8,000 Hektar und 135 Tonnen Opium. Das war der tiefste Stand seit Aufzeichnung der Daten durch die UNODC. Ein Jahr später wurden schon 74,000 Hektar genutzt, um 3,400 Tonnen Opium zu produzieren. Diese Tendenz setzte sich weiter fort, bis die Produktion im Jahr 2009 leicht einbrach. Dies wird mit dem Wiedererstarken der Taliban in Verbindung gebracht. Diese verbieten den Anbau von Schlafmohn und den Handel mit Drogen.

Unter US Besatzung sind sogar Heroin-Fabriken im Lande selbst entstanden, die den Mohn vor Ort schon zu Opiu, u a . veredeln. Das ist der wirkliche Grund für den Krieg, der trotz Niederlagen der USA und der offensichtlichen Unbesiegbarkeit der Taliban nicht endet.

Vielmehr finanzieren die USA die Taliban sogar, indem sie Wegezoll bezahlen und auch heimlich kooperieren .

Mittlerweile setzen sich sowohl Karzai als auch die afghanische Regierung für Friedensgespräche und für die Einbeziehung der Taliban in eine afghanische Regierung ein.   

Unter Präsident Obama wurde die Truppenstärke des amerikanischen Militärs dann mehr als verdreifacht. Bei seinem Amtsantritt im Januar 2009 waren etwa 32,000 Soldaten in Afghanistan. Im September 2010 waren es schon 98,000 Soldaten. Es folgte eine Großoffensive gegen die Taliban in Helmand und Kandahar. Unter der verstärkten Präsenz von U.S. Truppen in den Provinzen, erholte sich auch die lokale Opium-Produktion von 3,600 Tonnen im Jahr 2010 auf 5,800 Tonnen im folgenden Jahr.

Afghanistan stellt mehr Anbaufläche für Schlafmohn zur Verfügung als alle anderen Länder der Welt zusammen. Aus einem Bericht des UNODC zur weltweiten Drogenproduktion geht hervor, dass Afghanistan 2011 etwa 131,000 Hektar Land für den Schlafmohn-Anbau nutzte. Zweitgrößter Produzent der Welt war Myanmar mit etwa 76,000 Hektar Landfläche. Darauf folgten Mexiko mit 12,000 Hektar und Laos mit 4,100 Hektar. Alle übrigen Länder kamen zusammen auf etwa 16,100 Hektar.

Die afghanischen Landwirte bauen den Schlafmohn vorwiegend aufgrund des hohen Verkaufspreises an. Dieser sank zuletzt von 163 Dollar auf 142 Dollar pro Kilogramm Opium. Allerdings werden im weiteren Handel mit Opium und Heroin ganz andere Beträge umgesetzt. Der Wert des gesamten afghanischen Opiums aus diesem Jahr wird auf eine Milliarde US-Dollar geschätzt. Daraus wird das deutlich teurere Heroin hergestellt, das in reiner Form für bis zu 400 US-Dollar pro Gramm verkauft wird. Afghanistan ist also nur der Ausgangspunkt für weltweiten einen Milliarden-Markt.

In einem Interview mit CNN äußerte sich der ehemalige Chef des UNODC, Antonio Maria Costa, zum sogenannten „Krieg gegen die Drogen“. Er sagte, dieser Krieg sei inszeniert und von Korruption gekennzeichnet. Regierungsbehörden würden häufig mit den Kartellen gemeinsame Sache machen. Zudem profitierten große Banken durch Geldwäsche vom Drogenhandel. Als Beispiel nennt Costa die Wachovia Bank, die im Jahr 2010 für die illegale Geldwäsche von 460 Milliarden US-Dollar für schuldig befunden wurde. Ähnlich verhalte es sich mit Citigroup und HSBC, die ebenfalls in Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Drogenhandel verstrickt sind.

 

Klassenjustiz segnet Ungleichbehandlung von  Leiharbeit ab 

Klaus Ernst (MdB, DIE LINKE):
Missbrauch durch Leiharbeit bleibt vorerst legal

"Das Urteil des BAG wird den Missbrauch durch Leiharbeit nicht beenden. Wer als Leiharbeitsbeschäftigter die Erwartung hatte, das Bundesarbeitsgericht würde endlich für Schutz vor dem missbräuchlichen Einsatz der Leiharbeit sorgen, wird weiterhin im Regen stehen gelassen. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug", so Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Es hatte darüber zu urteilen, ob ein dauerhaftes Leiharbeitsverhältnis zu einem Arbeitsverhältnis beim Entleiher führt. Ernst weiter:

"Mit seiner Entscheidung macht das Bundesarbeitsgerichts deutlich: Die Bundesregierung hat bei der Reform der Leiharbeit bewusst auf die Sanktionierung bei einem nicht vorübergehenden Leiharbeitsverhältnis verzichtet. Zwar hat das BAG den Gesetzgeber aufgefordert für Klarheit zu sorgen, doch zwischenzeitlich machen sich viele Unternehmen die derzeitige Regelungslücke zunutze: Sie gliedern Arbeitsplätze in eigene Leiharbeitsgesellschaften, um so Tarifverträgen für die Stammbelegschaft zu umgehen.

Auch die jetzt im Koalitionsvertrag vereinbarte Begrenzung der Überlassungsdauer auf 18 Monate ist völlig ungenügend. Rund die Hälfte der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ist lediglich für drei Monate beschäftigt und hätte gar nichts von dieser Regelung. Soll Leiharbeit ernsthaft wieder auf die ursprüngliche Funktion zurückgeführt werden, Personalengpässe und Auftragsspitzen abzufangen, reichen drei Monate völlig aus. Die Spaltung ganzer Belegschaften in ein Zwei-Klassen-System wird so bestehen bleiben."

 

Nach einem am Dienstag verkündeten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) fehlt es an gesetzlichen Sanktionen, um den massenhaften Dauereinsatz von Leiharbeitern in Unternehmen zu beschränken. Der Gesetzgeber habe im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bewusst auf Sanktionen für den Fall verzichtet, dass Leiharbeiter nicht nur, wie vom Gesetz angeordnet,  „vorübergehend“, sondern jahrelang Unternehmen überlassen werden.

 

Da auch  das Recht der Europäischen Union für diesen Fall keine „wirksamen, angemessenen und abschreckenden Sanktionen“ vorsehe, ihre Bestimmung vielmehr den Mitgliedstaaten überlassen sei,  könne „angesichts der Vielzahl möglicher Sanktionen“ allenfalls der Gesetzgeber tätig werden, keinesfalls  die Arbeitsgerichtsbarkeit. So schpb das Gericht der Politik den Schwarzen Peter zu. 

 

Das Urteil war von Arbeitgebern  und  Gewerkschaften mit Spannung erwartet worden. Insbesondere die Gewerkschaften hatten gehofft, das Bundesarbeitsgericht werde die Lage der Leiharbeiter verbessern und entscheiden, dass sie nach längerem Einsatz von den entleihenden Unternehmen als Stammpersonal übernommen werden müssen.

Im zu Grunde liegenden Fall hatte ein IT-Sachbearbeiter gegen einen Krankenhausbetreiber in Süddeutschland geklagt,  der  neben mehreren Kliniken auch ein Leiharbeitsunternehmen führt.  Letzterer überlässt den Kliniken regelmäßig  Mitarbeiter bei vergleichsweise niedriger Entlohnung.

1000 Euro weniger Lohn

Der Kläger war drei Jahre lang – zwischen 2008 und 2011 – als Leiharbeiter tätig gewesen und verlangte nun neben einer höheren Vergütung vor allem eine Festanstellung bei dem Krankenhausbetreiber. Die Klage hatte er unter anderem damit begründet, dass sein Vertrag auf einer  verbotenen Arbeitnehmerüberlassung basiere, die Leiharbeitsfirma sei in Wahrheit nur eine „Scheinverleiherin“.

Der IT-Sachbearbeiter verdiente nach Angaben seines Anwalts rund 2000 Euro brutto im Monat, und damit rund 1000 Euro weniger als der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorsehe.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte der Klage stattgegeben.  Seine Entscheidung wurde nun vom BAG aufgehoben.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi bedauerte die Entscheidung. „Das Gericht hat nicht für die erhoffte Klarheit gesorgt“, erklärte die Vizechefin von Verdi, Andrea Kocsis. Viele Arbeitgeber hätten Arbeitsplätze dauerhaft in eigene Leiharbeits-Firmen ausgegliedert, um die Geltung von Tarifverträgen zu umgehen. Wenn Dauerleihe ohne Konsequenzen möglich sei, blieben die betroffenen Beschäftigten im Ergebnis schutzlos.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht vor, dass Zeitarbeiter künftig maximal 18 Monate an ein Unternehmen ausgeliehen werden dürfen. Diese Begrenzung der Überlassungsdauer müsse die Politik nun schnell umsetzen, um den unerträglichen Zustand in der Leiharbeit zu beseitigen, forderte Kocsis. Verdi werde weitere Fälle vor Gericht klären lassen, denn die BAG-Entscheidung sei nach geltendem EU-Recht zweifelhaft.

Die Entscheidung sei enttäuschend, sagte auch der Anwalt des IT-Sachbearbeiters Roland Gross dieser Zeitung. Der Gesetzgeber sei nun aufgerufen, bei einem Dauereinsatz von Leiharbeitern Sanktionen zu verhängen.

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall begrüßte dagegen das Urteil. 

Namibia verbietet Leiharbeit

 

Ab dem 1. März diesen Jahres gilt in Namibia: Leiharbeit ist verboten. Was bereits im neuen Gesetz zur Arbeit (New Labour Act) im Juli 2008 festgeschrieben wurde, hat jetzt der Oberste Gerichtshof bestätigt. Die größte Leiharbeitsfirma Namibias, Africa Personnel Services (APS) hatte gegen das neue Gesetz geklagt – und verloren.

Das neue Gesetz stellt unter Strafe, dass „niemand gegen Entgelt eine Person anstellen darf, in der Absicht, sie einer dritten Partei als Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen.“ So vertrat der Staatsanwalt die Auffassung, dass Leiharbeit ein gefährliches Mittel der Ausbeutung sei, die den Arbeitern ihre Würde nähme.

APS hatte das Oberste Gericht angerufen, um feststellen zu lassen, dass das neue Gesetz das Recht auf freies Wirtschaften unterhöhle. In Namibia sind rund 16.000 Menschen als LeiharbeiterInnen beschäftigt. Das Unternehmen APS ist das größte der Branche und hat mit rund 6600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern etwa zwei Drittel der namibischen LeiharbeiterInnen unter Vertrag. Der Anwalt des Unternehmens, Dave Smuts, argumentierte, dass APS lediglich dem weltweiten Trend folge, die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern flexibler zu gestalten, seiner Meinung nach eine notwendige Folge eines überregulierten und unflexiblen Arbeitsmarktes.

Leiharbeit ist moderne Sklaverei

Dem folgten die drei Richter des Obersten Gerichtshof nicht. „Nieder mit APS“, „Stoppt den Ausverkauf“ - begleitet von zahlreichen gewerkschaftlichen Protesten verkündete Richter Charles Parker: „Leiharbeit ist ungesetzlich und reduziert Menschen zu persönlichem Besitz.“ Er stellte fest, dass sich Leiharbeit nicht mit der Verfassung vereinbaren lasse. Sein Vergleich: „Eine Person, die in der Wirtschaft aktiv ist, zum Beispiel ein Bordell betreibt und dafür im Menschenhandel mitmischt oder in der Sklaverei, die kann sich nicht auf die Verfassung berufen und fordern, dass dies im Sinne der Freiheit des Handels und der Wirtschaft gedeckt sein muss.“ Leiharbeit sei seiner Auffassung nach nichts anderes als „moderne Sklaverei“.

Bereits seit einiger Zeit wurde das Thema Leiharbeit, die auch in Namibia zugenommen hatte, heftig diskutiert. So war das Unternehmen APS heftig kritisiert worden, nachdem es offen damit geworben hatte, dass Firmen keinerlei arbeitsrechtliche Schwierigkeiten mehr mit ihren Angestellten haben würden, da das Entleihunternehmen sich um alles kümmere. Richter Parker konstatierte dazu, im namibischen Recht sei kein Platz für eine dritte Partei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. „Meiner Meinung nach schafft diese dritte Partei eine unakzeptable Situation, die keine Basis in unseren Gesetzen hat. Leiharbeit ist die Überlassung von Personen, als wären sie persönlicher Besitz.“

Leiharbeit in Namibia hat nach einer Studie des Labour Resource and Research Institute (LaRRI ) besonders in den vergangenen drei Jahren zugenommen. Die Wissenschaftler belegen, dass die versprochenen Maßnahmen zur Weiterbildung nichts als leere Versprechen sind. Alle befragten LeiharbeiterInnen verneinten, jemals eines der angekündigten Trainings angeboten bekommen zu haben.

Unternehmen übernehmen keine soziale Verantwortung für die Leiharbeitskräfte

Dementsprechend – und nach Aussagen verschiedener Manager – wird auf Leiharbeit in erster Linie zurückgegriffen, weil sie billiger ist. „Es gibt eben ruhigere Zeiten und Zeiten voller Auftragsbücher, in denen wir viele Mitarbeiter brauchen, meist ungelernte Kräfte“, beschreibt einer der Manager. „Deshalb beschäftigen wir nur weniger Leute permanent und bekommen dann zusätzlich Arbeiter über die Leiharbeitsfirma.“ Billiger sei für die Unternehmen außerdem, dass die Leiharbeitsfirma sich um den Arbeitsschutz und die Arbeitskleidung kümmere. „Leiharbeit erlaubt es den entleihenden Firmen, Arbeit in eine Ware zu verwandeln, die bestellt werden kann, ohne dass der entleihende Betrieb eine soziale Verantwortung für die Arbeiterinnen und Arbeiter übernehmen muss,“ konstatiert Herbert Jauch vom LaRRI. Und noch einen Vorteil besitzen den Aussagen der Manager nach die LeiharbeiterInnen: sie sind nicht organisiert und können als StreikbrecherInnen eingesetzt werden.

http://www.medienkombinat-berlin.de/artikel/namibia-verbietet-leiharbeit

http://www.fr-online.de/wirtschaft/zeitarbeit--bundesarbeitsgericht-begrenzt-leiharbeit-nicht,1472780,25582804.html