Weiterer V-Mann der NSU-Terror-Zelle enttarnt, der Chefdenker und Planer der Gruppe war 

Eine weitere frühere Führungsfigur der Thüringer Neonaziszene ist als ehemaliger V-Mann enttarnt worden. Der wegen Gewaltdelikten und versuchten Totschlags vorbestrafte Michael S. soll nach Informationen der Berliner Zeitung unter dem Decknamen „Tarif“ zwischen 1995 und 2001 mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) kooperiert und dafür mindestens 66.000 D-Mark kassiert haben.

Damit ist ein weiterer V-Mann als Lenker der Zelle überführt. Das widerspricht der offiziellen Darstellung von Medien und Behörden, dass es sich allenfalls um eine Pannenserie der Polizei, der Ermittlungsbehörden und des Verfassungsschutzes gehandelt haben soll. Vielmehr war der Verfassungsschutz wohl aktiv an der Vorbereitung und Ausführung der NSU-Terroranschläge beteiligt. 9/11 lässt grüssen. 

Das macht auch der Umstand deutlich, dass der V Mann Andreas T. an 6 von 9 Mordanschlägen am Tatort oder in der Nähe des Tatortes gewesen war.

Weitere V-Leute wie Rolf Wohlleben und Tilo Brand gelten ebenfalls als Waffenbeschaffer oder geistige  Väter der NSU-Terror-Zelle. Auch sie arbeiteten langfristig ebenfalls gleichzeitig für den Verfassungsschutz. Es handelt sich wohl um klassisches Doppelagententum. 

In dieser Zeit soll S. auch ein Konzept für den terroristischen Kampf publiziert haben, das von Ermittlern als eine Art Blaupause für das Entstehen der Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bewertet wird. Die V-Mann-Akte von S., der seinen Namen geändert hat und heute im Ausland lebt, wurde im BfV vernichtet.

Damit ist auch ein weiterer Architekt der Terror-Zelle als Verbindungsmann deutscher Geheimdienste enttarnt. 

Unmittelbar nachdem die Bundesanwaltschaft am 10. November 2011 die NSU-Ermittlungen übernommen hatte, waren in dem für Rechtsextremismus zuständigen BfV-Referat die Akten von „Tarif“ und weiteren sechs V-Leuten aus der rechten Szene in Thüringen geschreddert worden. Nach dem Bekanntwerden der Vernichtungsaktion spielte das BfV die Bedeutung dieser Spitzel herunter – es habe sich nur um Randpersonen und Mitläufer der Szene gehandelt.

Eindeutige Fehlinformation

Im Fall von Michael S. alias „Tarif“ war das eindeutig eine Fehlinformation. „S. war über viele Jahre und in seiner V-Mann-Zeit als national und international äußerst gut vernetzter und gefährlicher Neonazi aktiv“, sagt die Thüringer Linken-Abgeordnete Katharina König, die für ihre Partei im NSU-Untersuchungsausschuss des Erfurter Landtages sitzt.

Die dem Ausschuss vorliegenden Verfassungsschutzakten belegen zudem Verbindungen von „Tarif“ zur Neonazi-Organisation Thüringer Heimatschutz (THS), der auch Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe angehörten. In einem BfV-Schreiben an das BKA vom Februar 2013 heißt es dann auch, dass ein „Kennverhältnis“ zwischen Mundlos und S. „nicht gänzlich ausgeschlossen werden“ könne.

Unter den Augen des Verfassungsschutzes publizierte S. zudem jahrelang die Nazi-Postille „Sonnenbanner“. In Artikeln wird auch das, vom NSU später umgesetzte, Konzept autonomer Kämpferzellen propagiert, die im Untergrund das demokratische System bekämpfen.

In einem von „Tarif“ verfassten Text mit der Überschrift „Ende oder Neuanfang“ heißt es: „Daher haben wir den Weg gewählt, der am schwierigsten, am unbequemsten und am steinigsten ist: Den Untergrund, die autonomen Zellen-Strukturen (…) Wir wollen die BRD nicht reformieren – wir wollen sie abschaffen.“ In seinem Schreiben an das BKA zitiert das BfV diese Passage und kommt zu dem Schluss: „Die späteren Taten des NSU weisen zumindest keinen Widerspruch zu diesen Verhaltensmustern auf.“

Auf die Identität von V-Mann „Tarif“ ist jetzt der NSU-Untersuchungsausschuss des Erfurter Landtages gestoßen. Auch den Obleuten des Bundestags-Ausschusses war bereits bekannt, dass Michael S. für das BfV gespitzelt hatte. Die Bedeutung der Quelle aber war dort aufgrund fehlender Akten und falscher Auskunft des BfV nicht erkannt worden. Das BfV räumte zudem ein, dass die vernichtete Akte ihres V-Manns „Tarif“ nur noch teilweise rekonstruiert werden konnte.

Insbesondere der Erfurter Ausschuss hat immer wieder  – weitgehend unbeachtet von der auf den NSU-Prozess fixierten Öffentlichkeit – neue Ungereimtheiten aufgedeckt, die das Handeln staatlicher Behörden nach der Flucht des Trios im Januar 1998 weiter ins Zwielicht rücken.

Ganz offen haben zudem Ermittlungsbeamte vor dem Ausschuss Vermutungen geäußert, wonach Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach ihrem Untertauchen vom Verfassungsschutz gedeckt worden sein sollen.

So beklagte sich Jürgen Dressler, in den 90er-Jahren Leiter der Ermittlungsgruppe Terrorismus/Extremismus (EG TEX) im Erfurter Landeskriminalamt, vor dem Untersuchungsausschuss darüber, dass seinerzeit alle Aktionen des LKA gegen rechte Aktivisten vorab dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) gemeldet werden mussten.

Nach seinem Eindruck seien manche Verdächtige dann vom LfV gewarnt worden. Auch die erfolglose Suche nach dem untergetauchten Trio habe laut Dressler am LfV gelegen. „Wir sind damals von einer staatlichen Unterstützung ausgegangen“, sagte er Ende Juni vor dem Ausschuss. Er und der zuständige Zielfahnder Sven Wunderlich hätten diesen Eindruck seinerzeit vom Verfassungsschutz gehabt. Zielfahnder nicht informiert Zielfahnder Wunderlich bestätigte dies in der gleichen Ausschusssitzung. Wichtige Fahndungsdaten seien ihm vom LfV vorenthalten worden, sagte er.

Vertuschung und verwickelte V-Leute in dem NSU-Terror-Netzwerk?

 

Das Bundesinnenministerium der Bundesregierung will 118 Streichungen im NSU-Ausschussbericht

Belange des Bundeswohls

Das Bundesinnenministerium verlangt zahlreiche Streichungen im Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses. Insgesamt 118 Textstellen müssten in dem Bericht, der am Donnerstag vorgestellt werden soll, geändert, 47 davon komplett gestrichen werden, fordert das Ministerium laut dem Internetportal "Spiegel Online".

So müsse etwa eine Passage, die ein "Positionspapier" des Bundeskriminalamts (BKA) aus dem Jahr 1997 zitiere, entfernt werden. In dem Papier, über das schon letztes Jahr öffentlich berichtet wurde, beschwert sich das BKA, der Verfassungsschutz warne seine V-Männer vor polizeilichen Durchsuchungen und verhindere durch verspätete Weiterleitung von Hinweisen ein Einschreiten gegen Neonazi-Aktionen. Treffen die Angaben in dem "Positionspapier" zu, dann haben vom Verfassungsschutz angeworbene V-Leute 1994 einen Aufmarsch deutscher Neonazis in Luxemburg organisiert, der dort auf heftige Empörung stieß; die Polizei wurde vom Geheimdienst nicht rechtzeitig informiert und konnte den Aufmarsch daher nicht verhindern.

Währenddessen werden stets neue Vertuschungsmaßnahmen der Behörden und Unklarheiten über deren Beziehungen zur Neonazi-Szene bekannt. Ein einstiger baden-würtembergischer Verfassungsschutz-Mitarbeiter gibt an, er habe 2003 über einen Informanten von einer "Gruppe in Ostdeutschland namens NSU" erfahren, den Bericht darüber aber auf Anweisung "von oben" vernichten müssen. Polizeibeamte, die in Thüringen nach dem NSU fahndeten, mutmaßen inzwischen, die Terrororganisation habe in der ersten Zeit nach ihrem Untertauchen "staatliche Unterstützung" erhalten.

In den NSU Terror Verwickelte VS Spitzel 

 


Wie das Internetportal "Spiegel Online" berichtet, hat das Bundesinnenministerium umfassende Änderungen an dem Abschlussbericht gefordert, den der Bundestags-Untersuchungsausschuss zum Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) an diesem Donnerstag vorstellen will. Demnach verlangt das Ministerium, insgesamt 118 Textstellen zu zensieren; 47 davon sollen vollständig gestrichen werden. So müssten etwa Details zu mindestens drei V-Leuten geheim bleiben, "die einst im Umfeld des NSU-Trios eingesetzt waren", schreibt "Der Spiegel".

Auch hätten nähere Hinweise zur "Operation Rennsteig" zu unterbleiben. Die "Operation Rennsteig" war eine Gemeinschafts-Operation von vier deutschen Geheimdiensten aus den Jahren 1997 bis 2003, die Informationen über die Neonaziszene in Thüringen sammeln sollte. Auf einer Zielliste waren mehr als 70 Personen verzeichnet, darunter die NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die "Operation Rennsteig"-Akten nach dem Auffliegen des NSU geschreddert.

Wie es nun im "Spiegel" heißt, fordere das Bundesinnenministerium per Schreiben vom 9. August die Zensur des Abschlussberichts, weil "äußerst sensible Belange des Bundeswohls" betroffen seien und deshalb die Öffentlichkeit nicht informiert werden dürfe. Innenminister Friedrich zufolge geht es um "Quellenschutz".

Aufmarsch in Luxemburg 


Zu den Hintergründen, die nach dem Willen der Bundesregierung nicht öffentlich diskutiert werden dürfen, gehört "Spiegel Online" zufolge "eine mehrseitige Passage", die sich mit einem "Positionspapier" des Bundeskriminalamts (BKA) aus dem Jahr 1997 befasst. Der "Spiegel" hatte bereits letztes Jahr über das Dokument berichtet. Es nennt unter anderem die Namen von neun Personen, die das BKA im Verlauf seiner Ermittlungen "als Verfassungsschutz-Quellen erkannt" haben will. "Die V-Leute sollen vor Durchsuchungen gewarnt worden sein", berichtet "Der Spiegel"; zudem sei ein Einschreiten gegen Neonazi-Aktionen durch das verspätete Weiterleiten entsprechender Hinweise verhindert worden. V-Leute seien auffallend oft einem Urteil oder sogar der Strafverfolgung überhaupt entkommen.

Besonders schwer wiegt, dass dem Papier zufolge eine neonazistische Aktionswoche im August 1994 zur Erinnerung an den Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß von "nicht weniger als fünf Quellen des Verfassungsschutzes" organisiert worden sein soll. Stimmt das, dann haben vom deutschen Inlandsgeheimdienst angeworbene V-Leute den Einmarsch von rund 150 Neonazis am 13. August 1994 in Luxemburg angeleitet; dort randalierten diese anlässlich des Heß-Todestages, ohne dass die deutsche Polizei sie hatte zurückhalten können, weil Hinweise an sie unterblieben. Die außenpolitische Dimension des Vorfalls ist unübersehbar.

Vernetzung ermöglicht 


Dabei sind auch die sonstigen Vorwürfe, die das BKA 1997 in seinem "Positionspapier" gegenüber dem Verfassungsschutz erhob, gravierend. So hieß es etwa – nur ein Jahr vor dem Abtauchen des NSU –, "Quellen des Verfassungsschutzes" wirkten offenkundig "maßgeblich in führenden/exponierten Positionen an der Vorbereitung von Veranstaltungen/Versammlungen/Aktionen" der Neonazi-Szene mit. Es bestehe sogar "die Gefahr, daß Quellen sich gegenseitig zu größeren Aktionen anstacheln".

Auch stellte das BKA fest, die V-Leute seien in der Regel "gut über die aktuellen technischen Möglichkeiten der Exekutive informiert"; es gebe "Anhaltspunkte" dafür, dass dadurch "letztlich nicht nur die Quellen, sondern die gesamte Szene vor Strafverfolgung geschützt wird". Weiter heißt es, der Verfassungsschutz beklage einen "Ausbau der Vernetzung im rechtsextremistischen Bereich"; gleichzeitig werde jedoch "durch die Ausstattung der Quellen mit der jeweils neuesten Kommunikationstechnik" und durch die Übernahme von "Reisekosten" die "Mehrzahl der Quellen" überhaupt erst in die Lage versetzt, "Kontakte zu knüpfen und aufrecht zu erhalten".

Dass Letzteres etwa beim "Thüringer Heimatschutz" der Fall gewesen ist – derjenigen Neonazi-Organisation, aus der der NSU letztlich hervorging –, ist belegt.

Schon 2003 informiert 
Während die Bundesregierung derlei Informationen der Öffentlichkeit vorenthalten will, werden – vom Publikum inzwischen kaum noch registriert – stets neue Vertuschungsmaßnahmen der Behörden bekannt. So berichtete etwa die "Berliner Zeitung" kürzlich, das Thüringer Innenministerium bestätige, dass 2005 eine zweiseitige Telefonliste vernichtet worden sei, die Kontaktpersonen des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt enthalten habe.

Die Liste habe zu 108 von insgesamt 160 Asservaten aus Böhnhardts Wohnung gezählt, die die zuständige Staatsanwaltschaft in Gera habe beseitigen lassen. Ermittler, die nach dem NSU fahndeten, gaben an, sie hätten das Papier nie zu Gesicht bekommen. Die "Berliner Zeitung" zitierte Polizeibeamte mit der Vermutung, der NSU habe in der ersten Zeit nach der Flucht "staatliche Unterstützung" erhalten.

Bereits letztes Jahr hatte ein ehemaliger Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg, der im Amt als qualifiziert und kompetent eingestuft wird, mitgeteilt, ein Informant habe ihm im Jahr 2003 "von einer gewalttätigen rechtsradikalen Gruppe in Ostdeutschland namens NSU" berichtet, von der er behaupte, sie unterhalte "Beziehungen nach Heilbronn". Dort wurde 2007 die Polizistin Michèle Kiesewetter ermordet – mutmaßlich vom NSU.

Der VS-Mitarbeiter teilte weiter mit, er habe über den Hinweis auf den NSU einen Bericht geschrieben, diesen jedoch auf Anweisung "von oben" vernichten müssen.

Ein Testballon? 
Im Zusammenhang mit dem Mord in Heilbronn ist neben vielem anderen eine mögliche Rolle des Ku-Klux-Klans weiterhin ungeklärt. Offenkundig hat ein Neonazi, der als V-Mann für das baden-würtembergische Landesamt für Verfassungsschutz tätig war, im Jahr 2000 die "European White Knights of the Ku Klux Klan" gegründet. Bekannt ist heute, dass zwei Polizisten Mitglied waren, die in der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit Böblingen arbeiteten – dort waren ab 2005 auch die 2007 ermordete Polizistin Michèle Kiesewetter und ihr schwer verletzt dem Mord entkommener Kollege beschäftigt.

Offenbar haben, wie die "Kontext Wochenzeitung" berichtet, mindestens drei weitere Polizisten in Kontakt zum "Ku Klux Klan" gestanden; der Klan-Gründer habe zeitweise sogar "an die Bildung einer eigenen Untergruppe für die Polizisten" gedacht. Fest steht, dass dem "Ku Klux Klan" ein V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz angehörte, der wiederum Kontakt zu dem NSU-Terroristen Uwe Mundlos hielt.

"Kontext" liegen nun Informationen vor, denen zufolge der Klan-Gründer, der vom baden-würtembergischen Verfassungsschutz angeblich noch 2000 abgeschaltet wurde, schließlich nach Sachsen wechselte, "um dort bei der Suche nach den mutmaßlichen NSU-Terroristen (...) eingesetzt zu werden". Völlig unklar ist die Rolle der staatlichen Behörden im gesamten Zusammenhang mit dem "Ku Klux Klan". Als bekannt wurde, dass ein V-Mann die Organisation gegründet hatte, vermutete der CDU-Obmann im Bundestags-Untersuchungsausschuss, Clemens Binninger – ein gelernter Kriminalbeamter –, das Ganze sei ein "Testballon" gewesen. 

Hat der Verfassungsschutz die Fahndung nach den im Januar 1998 untergetauchten Neonazis Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe gezielt hintertrieben? Ein Zielfahnder des Thüringer Landeskriminalamtes erneuerte im Erfurter NSU-Untersuchungsausschuss diesen Vorwurf.

Hat der Verfassungsschutz die Fahndung nach den im Januar 1998 untergetauchten Neonazis Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe gezielt hintertrieben? Ein Zielfahnder des Thüringer Landeskriminalamtes erneuerte am Montag im Erfurter NSU-Untersuchungsausschuss diesen Vorwurf.

Sven Wunderlich war im Februar 1998 zusammen mit seiner Zielfahndungseinheit mit der Suche nach dem Trio befasst gewesen. Allerdings nur am Rande, wie er vor dem Ausschuss klarstellte, einen offiziellen Auftrag zur Zielfahndung habe es gar nicht gegeben. „Der Grund dafür war, dass entsprechende Straftatbestände gegen die Drei gar nicht vorlagen“, sagte er. „Mir hatte der zuständige Staatsanwalt sogar gesagt, dass sie, wenn sie sich stellen und ein Geständnis ablegen, nach zwei Wochen wieder aus dem Gefängnis kommen.“

Ungewöhnlich bei der Fahndung, in die er bis zum Jahr 2001 eingebunden war, sei allerdings die enge Kooperation mit dem Verfassungsschutz gewesen. Er habe den Eindruck gehabt, dass das Thüringer Landesamt (LfV) vor allem die Fähigkeiten der Zielfahnder ausnutzen wollte, um seine eigenen Interessen umzusetzen.

„Es hat sich mit der Zeit bei uns Fahndern dann auch ein gewisses Misstrauen dem Verfassungsschutz gegenüber breit gemacht“, sagte Wunderlich vor dem Ausschuss. So habe man mitbekommen, dass das LfV nur einen Teil seiner Informationen weitergab. Auch hätten die Geheimdienstler eigenständige Maßnahmen vor den Zielfahndern verheimlicht. All diese Vorgänge hätten dazu geführt, dass bei seinem Vorgesetzten und ihm im Laufe der Zeit die Ahnung gereift sei, dass der Geheimdienst ihre Fahndung hintertreiben wollte. „Aus meiner Sicht kann es dafür nur zwei Motive gegeben haben“, sagte Wunderlich. „Entweder sollten wir die Drei damals nicht finden, vielleicht weil einer von ihnen bereits Verbindungen zum LfV unterhielt. Oder der Verfassungsschutz wollte das Trio vor uns finden, um mit denen bestimmte Dinge ohne Polizei und Justiz zu klären.“

 

Offen blieb in der gestrigen Ausschusssitzung einmal mehr die Frage, warum 1998 mit solch enormen technischem Aufwand nach den drei untergetauchten Neonazis gefahndet wurde.

http://www.berliner-zeitung.de/neonazi-terror/nsu-ausschuss-raetselhafte-zielfahndung,11151296,24554984.html