Petitionsausschuß: Hartz IV-Rebellin Hannemann fordert die Abschaffung aller Sanktionen für Betroffene
Die Hartz-IV-Kritikerin Inge Hannemann hat im Bundestag eindringlich für die Abschaffung von Sanktionen für Langzeitarbeitslose geworben. Finanzielle Strafen etwa wegen des Versäumens von Jobcenter-Terminen machten arm, krank und grenzten die Betroffenen noch mehr aus, sagte die derzeit suspendierte Jobcenter-Mitarbeiterin aus Hamburg am Montag vor dem Petitionsausschuss.
Die Bundesregierung entgegnete, eine Gewährung von Sozialleistungen müsse an eigene Anstrengungen geknüpft bleiben. Der Ausschuss beriet eine Petition Hannemanns gegen Hartz-IV-Sanktionen.
Die Beratung wurde von zahlreichen Unterstützern Hannemanns verfolgt.
"Wir leben in einem Sozialstaat, in dem Menschen durch Leistungskürzungen in existenzielle Not bis hin zur Obdachlosigkeit getrieben werden", sagte sie. Die Sanktionen wirkten demotivierend, viele Menschen kapselten sich dadurch noch mehr ab. Jobcenter-Mitarbeiter könnten aus Überlastung nicht auf Gründe und Motive der Menschen achten.
Hannemann war als "Hartz-IV-Rebellin" bekannt geworden. Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger, die nicht zu Terminen erscheinen oder Jobangebote ablehnen, sind für sie ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Mit dem Jobcenter Hamburg befindet sich Hannemann derzeit im Rechtsstreit. Vor dem Arbeitsgericht wehrt sie sich dagegen, dass sie wegen ihrer Attacken suspendiert wurde.
Wenn der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages die Petition annimmt, muß sich die Bundesregierung mit dem Thema befassen.
Gerichte haben schon oftmals die Gültigkeit solcher Sanktionen in Frage gestellt - doch die CDU-SPD- Groko- Regierung will von diesen menschenverachtenden Praktiken trotzdem grundsätzlich nicht ablassen. ..
Bei Verzicht auf Sanktionen gäbe es keine Möglichkeit, "darauf hinzuwirken, dass jemand, der die Leistung in Anspruch nehmen möchte, auf Mitwirkung verpflichtet ist", sagte die Parlamentarische Arbeits-Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller (SPD).
Mitschnitt der Anhörung von Hannemann im Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
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Zur Erinnerung: Hartz IV - Sanktionen grundsätzlich verboten!
Immer wieder bekommt man zu hören, wie es Hartz IV Empfängern ergeht, wie dreist man im Jobcenter seitens der Mitarbeiter ist und wie man sich auch über bestehende Gesetze hinwegsetzt. Es wurde zwar immer und immer wieder darüber berichtet, das gemäß eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010 Sanktionen gegen Hartz IV Empfänger unzulässig sind, doch scheint es den verantwortlichen weitestgehend egal zu sein. Mir ist bei der Suche nach entsprechenden Texten etwas in die Hände gefallen, das sich jeder, der in irgendeiner Weise davon betroffen ist oder in nächster Zeit betroffen sein könnte, sich das ganze ausdruckt, denn es wird ziemlich hilfreich sein, wenn man damit den zuständigen Sachbearbeiter darüber aufklärt, das er unter Umständen gerade einen Rechtsbruch begeht.Dass das unter Umständen natürlich rechtliche Folgen für den jeweiligen Sachbearbeiter haben kann, sollte man der Fairness halber erwähnen.
Die Annahme, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe mit Urteil vom 09.02.2010 nur über das Verfahren zur Berechnung des Existenzminimums entschieden, ist falsch, denn das Gericht hat allgemein über die Ansprüche von Hilfsbedürftigen entschieden. Richtig ist, die Berechnung des Regelsatzes kann nur dann verfassungswidrig sein, wenn ein grundsätzlicher Anspruch darauf überhaupt besteht.
In den ersten beiden Leitsätzen (von vier) geht das BVerfG dann auch folgerichtig auf die Gewährleistung (des Existenzminimums) als allgemeinen Rechtsanspruch ein.
In den Begründungen formt das BVerfG diese Ansprüche (der Grundrechtsträger) weiter aus und entwickelt so einen unabweisbaren Ansatz zum Einfordern dieser Leistungen:
- der Anspruch (des Hilfsbedürftigen) ist durch den Staat zu sichern (Randziffer 134)
- die gesamte physische Existenz, die zwischenmenschlichen Beziehungen und die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben ist zu sichern (Randziffer 135)
- der stete unverfügbare Anspruch wird bestimmt (Randziffer 137)
- das beschriebene Existenzminimum wird durch den Regelsatz und weitere Leistungen wie Krankenversicherung und Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) dargestellt (Randziffer 148)
Sanktionen sind nach dieser Entscheidung also nur noch möglich, wenn Spielräume oberhalbdes Existenzminimums bestehen. Das ist praktisch nur dann der Fall, wenn das Einkommen des Leistungsbeziehers aufgrund von Freibeträgen (Erwerbstätigkeit) insgesamt über dem Regelsatzes (plus KdU etc.) liegt. Mittels der obigen Begründung können Sanktionierte jetzt vor den Sozialgerichten ihre Ansprüche geltend machen. Das Erpressungsmittel der Bundesregierung zur Zwangsarbeit, mit der Folge des Lohndumpings und der Vernichtung von Arbeitstarifen, ist damit Vergangenheit.
Im Jahr 2010 hat jedoch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland das „Gesetz zur Entwicklung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften. Buches Sozialgesetzbuch“ auf den Weg gebracht. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts über das stets zu gewährleistende Existenzminimum (Regelsatz plus KdU etc.) wurden hierin vorsätzlich mißachtet. Als „vorsätzlich“ bezeichnet deshalb, weil die Regierung über die erforderliche juristische Kompetenz verfügt.
Nicht zufällig brach direkt nach der Urteilsverkündung eine Hetzkampagne gegen Hilfsbedürftige aus. Mit der Manipulation „Arbeitsanreize schaffen“ (damit sind vor allen Dingen Sanktionen gegen „faule“ Hilfsbedürftige gemeint) trieb man einen tiefen Keil in die Gesellschaft.
Die Bundesregierung ignoriert die Entscheidung des obersten Gerichtes der BRD und hebt die Sanktionsmöglichkeiten nicht auf, sondern verschärft diese sogar mit dem neuen Gesetz. Sie trägt somit die Verantwortung dafür, dass Hunderttausende zukünftig noch einfacher um ihre Ansprüche betrogen werden können.
Jeder von Sanktionen Betroffene sollte daher prüfen, ob er neben der Klage gegen seine Sanktion nicht auch noch eine Anzeige wegen Unterschlagung für richtig hält.
Helmstedt, März 2011, Roswitha & Ulrich Engelke (Verfasser)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Venedig stimmt über Unabhängigkeit von Italien, EU und Nato ab
Für USA und Nato hörige Duckmäuser- Medien kommt diese Volksbefragung zur Unzeit. da Medien ja derzeit die Abstimmung auf der Krim aus rein ideologischen Motiven als irregulär und völkerrechtswidrig darstellen wollen.
Nach dem Vorbild des Kosovo fordern die Katalanen, Schotten, Basken und die Venezianer ihre Unabhängigkeit. Der Ruf der Völker nach Freiheit und Selbstbestimmung geht durch ganz Europa und wird bald überall zu hören sein. Der Weg einer Unabhängigkeit ist einfach zu erreichen. Laut internationalen Verträgen ist lediglich die Zustimmung der Mehrheit der Bewohner einer Region oder Stadt erforderlich.
Vom Sonntag bis zum Donnerstag wollen die Bürger der Stadt Venedig und der Provinz Venetien über die Unabhängigkeit von Italien, sowie den damit verbundenen Austritt aus EU- und Nato-Mitgliedschaft, abstimmen. Bereits 2006 verabschiedeten die lokalen Behörden das Gesetz über die Abstimmung. Deutschsprachige Medien haben eine Nachrichtensperre über dieses Referendum verhängt. Man fürchtet die "Büchse der Pandora" damit zu öffnen und der Funke der Freiheit und der Freiheitsdrang der Völker Europas, speziell der Deutschen, Schweizer und Österreicher, überspringt. Nur britische Zeitungen berichten daüber und die BBC.
68 Prozent von sechs Millionen Venezianern und die Einwohner anliegender Gebiete (viermal soviel wie die Krim-Bewohner) sollen für die Unabhängigkeit sein. Bei einer Umfrage, die von der Tageszeitung "Corriere della Sera" im September 2012 durchgeführt wurde, betrug der Prozentsatz sogar 80 Prozent Unabhängigkeits- und Austrittswilliger.
Die Abstimmungsfrage des Referendums lautet: "Willst du, dass die Region Venetien eine unabhängige und souveräne Republik wird?"
Die Region Veneto mit der Zentrale Venedig will sich per Volksentscheid von der Allmacht Roms lösen. Vollmundig räumen sie sich vor Ort gar Überlebenschancen in der Autonomie ein. Zwei Drittel aller EU-Länder hätten weniger als zehn Millionen Einwohner. Von den Nachbarländern Venetiens haben Österreich acht, Slowenien gar nur zwei Millionen Bewohner. Die nun abtrünnigen Republiken Venetien und Friaul kämen zusammen auf etwa sechs Millionen Menschen, sagt Gianluca Busato, der Initiator der Referendumskampagne.
Zudem könne die Abwanderung von Unternehmen in das benachbarte Kärnten gestoppt werden, das dem Steuerdruck Roms Paroli böte. Lega Nord-Regionalgouverneur Luca Zaia stößt ins gleiche Horn: „Wir zahlen Rom 70 Milliarden Euro Steuern, neun Milliarden davon sind allein die Zinsen, die wir für die gewaltige Verschuldung Italiens zurückzahlen müssen.“ Die angestrebte Selbstbestimmung erlaube auch, das Geld auf lokaler Ebene zu verwalten, ergänzt Busato. Deshalb die entscheidende Frage: „Wollen Sie, dass der Veneto eine föderale, unabhängige und souveräne Republik wird?“
Anders als bei dem Gezerre um die Krim wäre sogar der legitime Weg des Verfahrens geklärt. Dieser führe über ein Referendum, das auf internationalem Recht basiert. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker ist im New Yorker Pakt über bürgerliche und politische Rechte aus dem Jahre 1967 verankert. Da die Einwohner Venetiens ja nun ein Volk sind, hätten sie demnach auch das Recht auf Selbstbestimmung, erläutert Gianluca Busato. Außerdem könne sich die Region von Italien abspalten, weil sie einst nach einem Referendum an Italien angeschlossen wurde – Basta!
Aus soziologischen Umfragen geht hervor, dass sich weit über 60 Prozent, das sind immerhin zweidrittel aller Einwohner Venetiens, mit der Gründung eines unabhängigen Staates anfreunden könnten. Sie würden dann auch sofort nach einer positiven Abstimmung keine Steuern mehr an Rom zahlen. Damit verbunden wäre natürlich auch der Austritt aus EU und Nato. Und jetzt kriegen wir auch wieder die Kurve zur aktuellen Lage auf der Krim. Wie ginge es weiter in der Lagune? Wirtschaftliche Sanktionen seitens der Europäischen Union? Bomben und Raketen des Transatlantischen Bündnisses, abgefeuert von in Österreich stationierten amerikanischen Kampfjets, auf den Mercato de Rialto?
Das vollends zerstörte Rimini als Kollateralschaden um die Ecke? Wir können nur das Schlimmste befürchten, sollte es einer eiligst einberufenen unabhängigen Beobachterkommission nicht gelingen, die Fronten zu glätten. Und weil Referenden ja gerade so was von schick sind, lohnt es sich durchaus den Faden weiter zu spinnen. Was wäre wohl, ja was wäre wohl würde sich Bayern von der Bundesregierung lösen und seine Gebiete – aber das muss natürlich erst vorher durch ein Referendum geklärt werden – um das Salzburger Land und das schöne Tirol zu erweitern? Ja was wäre wohl…
Wann kommt die Sezession des Freistaates Bayern von Deutschland?
Rabbiner in der Fascho-Hauptstadt Kiew antisemitisch angepöbelt, beleidigt und verletzt
UKRAINE
Rabbiner überfallen
Antisemitische Attacke in Kiew: Opfer beleidigt und verletzt
Treffen von Juden in der Ukraine
Rabiner Hillel Cohen wurde nach Angaben der Jüdischen Allgemiene als Organ des Zentralrates der Juden in Deutschland am Donnerstagabend in Kiew überfallen, antisemitisch beleidigt und verletzt worden.
Der Leiter des örtlichen Hatzalah-Rettungsdienstes war mit seiner Frau Racheli Cohen in den Straßen der ukrainischen Hauptstadt unterwegs, als er plötzlich von zwei unbekannten Männern attackiert wurde.
»Sie schlugen ihn und schrien antisemitische Beschimpfungen«, sagte Racheli Cohen der Nachrichtenagentur JTA, »dies war eindeutig ein judenfeindlicher Angriff«. Hillel Cohen wurde mit Verletzungen in einem Krankenhaus ambulant behandelt.
Noch im vergangenen Monat hatte der Rabbiner in einem Gespräch mit JTA gesagt, dass er glaube, dass die ukrainische "Revolution", der wohl eher ein faschistischer Putsch war, mit dem damit verbundenen Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung das Risiko für antisemitische Angriffe erhöhe.
ANGRIFFE
Im Januar wurde ein religiöser Hebräischlehrer in Kiew von vier Männern angegriffen, kam aber ohne ernsthafte Verletzungen davon. Ebenfalls im Januar wurde ein Rabbinerstudent nach einem Synagogenbesuch von drei Männern mit dem Messer angegriffen und verletzt.
Im Februar wurden Brandbomben auf eine Synagoge in Saporoschje in der Ostukraine geworfen, die nur leichte Schäden an der Fassade verursachten. Einige Tage später wurde »Tod den Juden« auf eine Synagoge auf der Krim-Halbinsel geschmiert. Anfang dieser Woche entfernten Unbekannte einen Teil der Zaunes um den jüdischen Friedhof von Kolomyja in der westlichen Ukraine, berichtet der HTK-TV-Sender. jta
Krieg gegen Rußland: USA wollen neue Atomraketen in Deutschland stationieren
Natürlich ist der gepante Raketenabwehrschirm gegen Russland in Ost-Europa nicht defensiv und die jetzt geplanten neuen US Raketen in der BRD sind es erst recht nicht.
Plan des US-VerteidigungsministeriumsUSA wollen neue Atomwaffen für Deutschland
Das US-Verteidigungsministerium plant nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel", ab 2020 die in Deutschland und anderen europäischen Staaten stationierten Atomwaffen zu erneuern. Im US-Haushaltsentwurf für 2015 seien Mittel für die Stationierung neuer Atombomben des Typs B61-12 in Europa beantragt worden, berichtete das Magazin ohne Angabe von Quellen.
Ab Frühjahr 2015 solle damit begonnen werden, die Software der Kampfflugzeuge der europäischen Verbündeten auf die neuen Waffen einzustellen. Die ersten Bomben sollten dann ab 2020 verfügbar sein und kosteten nach derzeitiger Schätzung insgesamt etwa zehn Milliarden Dollar.
Für eine bessere Sicherung der Nuklearwaffenlager seien 154 Millionen Dollar vorgesehen. Deutschland trage knapp ein Fünftel der Kosten. Zu den Standorten in Europa, die modernisiert werden sollten, zähle Büchel in Rheinland-Pfalz, die einzige aktive Nuklearwaffenbasis in Deutschland.
Trotz einer satten Verschuldung der USA in Höhe von mehr als 17 Bio. Dollar kennt der Rüstungswahn offenbar keine Grenzen.
Einen entsprechenden Bericht gab es auch schon 2013 in der Zeit.
Das geht nach Informationen des Magazins aus einem Bericht der Nationalen Nuklearen Sicherheitsbehörde an den US-Kongress hervor. Die Behörde behält sich demnach die Möglichkeit vor, Waffen mit neuen Fähigkeiten zu bauen. Die in Deutschland gelagerten freifallenden Atombomben des Typs B61 könnten demnach zu präzisen Lenkwaffen umgerüstet werden.
Otfried Nassauer, Leiter des Berliner Informationszentrums für Transatlantische Sicherheit (BITS) und der wissenschaftliche Mitarbeiter Gerhard Piper,kritisierten bereits vor zwei Jahren, dass die Modernisierung der B61-Bomben eher auf eine neue, militärisch variablere Waffe hinauslaufe als auf einen reinen Ersatzteilaustausch. In einer Untersuchung, die sich auf amerikanische Regierungsdokumente stützt, beschrieben die beiden Autoren, dass die neue Waffe nach der Überholung "wesentlich zielgenauer als die bisherigen" werden könne.
Einem Bericht des US-Forscherverbandes Union of Concerned Scientists (UCS) zufolge will die US-Regierung in den kommenden 25 Jahren 60 Milliarden Dollar in die Modernisierung ihres nuklearen Arsenals stecken. Erst im Juni hatte US-Präsident Barack Obama in seiner Rede zur Lage der Nation angeboten, das US-Atomwaffenarsenal um ein Drittel zu verkleinern.
Die Vereinigten Staaten sind in Besitz von über 2.000 aktiven Atomsprengköpfen. Sie basieren auf der Technologie aus den siebziger Jahren. Seit den fünfziger Jahren stationieren die USA Atomwaffen in der Bundesrepublik. Geschätzte zehn bis 20 Exemplare der Atombombe B61 sollen noch auf dem Fliegerhorst des Eifeldorfs Büchel lagern. Ab 2019 sollen laut Spiegel nach aktuellen Plänen die runderneuerten B61-12-Bomben hergestellt werden, von denen ein Teil auch in Deutschland stationiert werden soll.
US-Forscher kritisieren laut Spiegel vor allem die Modernisierung dieser B61-Fliegerbomben. Experten hielten die Waffen in ihrem heutigen Zustand für militärisch nutzlos und befürchten, Russland könnte die runderneuerten Waffen als erhebliche Bedrohung einstufen. In dem Anfang 2011 verabschiedeten New-Start-Abrüstungsvertrag hatten sich die USA und Russland dazu verpflichtet, die Zahl ihrer einsatzfähigen strategischen Atomwaffen in den nächsten sieben Jahren auf jeweils 1550 zu reduzieren.
Offenbar alles leeres Geschwätz imperialen US Regierung.
Krieg gegen Rußland: USA wollen neue Atomraketen in Deutschland stationieren
Natürlich ist der gepante Raketenabwehrschirm gegen Russland in Ost-Europa nicht defensiv und die jetzt geplanten neuen US Raketen in der BRD sind es erst recht nicht.
Plan des US-VerteidigungsministeriumsUSA wollen neue Atomwaffen für Deutschland
Das US-Verteidigungsministerium plant nach Angaben des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel", ab 2020 die in Deutschland und anderen europäischen Staaten stationierten Atomwaffen zu erneuern. Im US-Haushaltsentwurf für 2015 seien Mittel für die Stationierung neuer Atombomben des Typs B61-12 in Europa beantragt worden, berichtete das Magazin ohne Angabe von Quellen.
Ab Frühjahr 2015 solle damit begonnen werden, die Software der Kampfflugzeuge der europäischen Verbündeten auf die neuen Waffen einzustellen. Die ersten Bomben sollten dann ab 2020 verfügbar sein und kosteten nach derzeitiger Schätzung insgesamt etwa zehn Milliarden Dollar.
Für eine bessere Sicherung der Nuklearwaffenlager seien 154 Millionen Dollar vorgesehen. Deutschland trage knapp ein Fünftel der Kosten. Zu den Standorten in Europa, die modernisiert werden sollten, zähle Büchel in Rheinland-Pfalz, die einzige aktive Nuklearwaffenbasis in Deutschland.
Trotz einer satten Verschuldung der USA in Höhe von mehr als 17 Bio. Doillar kennt der Rüstungswahn offenbar keien Grenzen.
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