Thüringische Linke erwägten wegen DDR-Bashing-Erklärung Parteiaustritt 

Der Führung der Linken in Thüringen könnte der ganze Laden wegen der DDR-Bashing-Erklärung auseinanderbrechen - und  die Regierungsbeteiligung wird so auch fragwürdig.

Während Gregor Gysi die Bezeichnung Unrechtsstaat in Richtung DDR ablehnt, hat der thüringische Fraktionschef Bodo Ramelow eiber solchen Formulierung in der Präambel eines möglichen Koalitionsvertrages zugestimmt.

Damit leugnet die Linke ihre eigene Geschichte,  antifaschistische Herkunft und Vergangenheit und deklariert die ehemalige DDR per se als Unrechtsstaat.

Dagegen regt sich jetzt bei linken Linken in Thüringen Widerstand, die auch einen Parteiaustritt in Erwägung gezogen hatten.

"Verantwortung wahrnehmen

 

Der Bundessprecherrat der KPF befasste sich am 2. Oktober 2014 mit Anfragen von Genossinnen und Genossen, ob es anginge, in Anbetracht des Protokollpapiers von SPD, Grünen und der Thüringer LINKEN in der Partei zu bleiben. Es geht ihnen – und uns – nicht nur um den antikommunistischen Schwachsinn, die DDR als Unrechtsstaat zu bezeichnen, sondern ebenso um den in Thüringen offenkundig geplanten Umgang mit Genossinnen und Genossen, die diesen Schwachsinn zu akzeptieren nicht bereit sind.
Im sogenannten Protokollpapier heißt es dazu: »Menschen, die leugnen, dass die DDR kein Rechtsstaat war, (sollten) keine Verantwortung in der gemeinsamen politischen Arbeit für Thüringen wahrnehmen.«
Die Lausitzer Rundschau hat diese Formulierung präzise interpretiert: »Der Hinweis in einer möglichen Koalitionspräambel, dass die DDR ›in der Konsequenz‹ des Fehlens jeglicher Legitimationsbasis ein ›Unrechtsstaat‹ gewesen sei«, sei da noch zurückhaltend. Wenn einige Unverbesserliche damit nun ein Problem hätten, »muss die Linkspartei sich von ihnen trennen. Nicht jedes linke Biotop kann weiterblühen, wenn man Verantwortung für alle tragen will.«
Die Aufforderung, »keine Verantwortung in der gemeinsamen politischen Arbeit« wahrzunehmen, ist tatsächlich gleichbedeutend mit der Aufforderung, sich komplett aus dem Leben der Partei zurückzuziehen. Und dieses Ansinnen bezieht sich ja wohl kaum nur auf Funktionsträger. Allein schon die Mitgliedschaft in einer Partei bedeutet Verantwortungswahrnehmung. Die beginnt mit der Beitragszahlung.
Wer wünscht, die sogenannten Unverbesserlichen sollten sich heraushalten, legt ihnen also nahe, zu gehen. Das ist ein Grund mehr, zu bleiben. Und es gibt auch keinen Grund, mit Organisationen nicht mehr zusammenzuwirken – konkret benannt werden sie übrigens nicht –, über die es im Thüringer Klitterungspapier denunziatorisch heißt: »Wir verständigen uns darauf, nicht mit Organisationen, die das DDR Unrecht relativieren, zusammenzuarbeiten.«
Kein vernünftiger Mensch käme auf die Idee zu behaupten, in der DDR habe es kein Unrecht gegeben. Und nur schlichte Gemüter denken das über die BRD. Summa summarum: Wir sollten die Partei nicht jenen überlassen, die heute um der Regierungsbeteiligung willen Geschichte klittern oder die morgen Militäreinsätzen der Bundeswehr zustimmen würden.
Die Geschichtsklitterungen konnten all diejenigen, die dem Zeitgeist nicht huldigen, in vielen Fällen nicht verhindern. Verhindert werden aber muss unbedingt, dass die friedenspolitischen Grundsätze der LINKEN über Bord gehen.
Tun wir niemandem den Gefallen, uns aus der Partei treiben zu lassen.

Bundessprecherrat der KPF in Abstimmung mit Jochen Traut, KPF-Landessprecher in Thüringen"

 

Pro-faschistische Regierung bombardiert wieder Donezk - IKRK Mitarbeiter getötet - Massengräber gefunden 

Der Tod eines Mitarbeiters des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) bei einem Beschuss in Donezk führt vor Augen, dass die ukrainische Seite an der Eskalation des Konflikts interessiert ist und alles tut, um die Waffenruhe zu torpedieren. Das erklärte Georgi Fjodorow, Mitglied der russischen Gesellschaftskammer, am Donnerstag in Moskau.

IKRK bestätigt Tod von ihrem Mitarbeiter bei Beschuss von Donezk (Zusammenfassung 22.00)

Der Tod eines Vertreters einer internationalen humanitären Organisation zeigt den ganzen Zynismus der ukrainischer Strafbataillone, denen es ganz egal ist, auf wen sie schießen… Jede kriegführende Seite weiß immer, wo sich Vertreter humanitärer Missionen aufhalten. Auch Menschenrechtsorganisationen selbst informieren immer über ihren Standort.“

 

Dem Experten zufolge hat die ukrainische Seite die Waffenruhe für die Umgruppierung ihrer Kräfte missbraucht. Das Feuer sei im Grunde genommen nie eingestellt worden. „Das einzige, was während der Waffenruhe erzielt werden konnte, ist ein Austausch von Gefangenen“, sagte Fjodorow.

Am Donnerstag hatte das Verteidigungsministerium der selbsternannten Volksrepublik Donezk Journalisten mitgeteilt, dass beim Beschuss von Donezk der IKRK-Mitarbeiter Laurent Etienne du Pasquier aus der Schweiz, Jahrgang 1976, ums Leben gekommen war. Sein Pass und der Dienstausweis seien in seiner Tasche gefunden worden.

Das IKRK bestätigte im Kurznachrichtendienst Twitter den Beschuss seines Büros in Donezk und den Tod seines Mitarbeiters. „In unserem Donezker Büro spielte sich eine Tragödie ab. Derzeit klären wir alle Umstände und werden Sie umgehend informieren, sowie dies möglich sein wird“, hieß es.

Das Zentrum der ostukrainischen Stadt Donezk ist am Donnerstagabend unter massiven Beschuss genommen worden. Das berichtete ein RIA-Novosti-Korrespondent vor Ort.

Am stärksten betroffen wurde ein Stadtbezirk mit mehrstöckigen Wohnhäusern. Geschossen wurde allem Anschein nach aus Mehrfachraketenwerfern. Bereits am Vortag waren in Donezk mindestens elf Zivilisten getötet und rund 40 verletzt worden.

Der Regierungschef der selbsternannten Volksrepublik Donezk, Alexander Sachartschenko, hatte zuvor am Donnerstag erklärt, dass sich die Zuspitzung der Lage in der Stadt auf den Minsker Verhandlungsprozess negativ auswirken kann.

Am 5. September hatten die ukrainische Armee und die Volksmilizen in der weißrussischen Hauptstadt Minsk eine Waffenruhe ausgehandelt, die aber äußerst brüchig ist. Die Seiten werfen immer wieder einander vor, die Vereinbarung verletzt zu haben.

Die russische Justiz hat unwiderlegbare Beweise für eine Beteiligung der sogenannten Nationalgarde der Ukraine und des Rechen Sektors am Massenmord an Zivilisten im Osten des Landes. Das sagte der Sprecher der russischen Ermittlungsbehörde, Wladimir Markin, am Mittwoch in Moskau.

Die Behörde stütze sich auf Augenzeugenberichte und Angaben von Expertisen, die davon zeugten, dass dieses Verbrechen von den Schlägern der Nationalgarde und des Rechten Sektors begangen worden seien. „Menschen wurden gefoltert und anschließend ohne Prozess getötet“, sagte Markin.

Mehr als 400 nicht identifizierte Leichen befinden sich derzeit in Leichenhäusern von Donezk, in dessen Nähe früher Massengräber von zivilen Einwohnern entdeckt worden waren, wie der lettische Völkerrechtler Einars Graudins der „Rossijskaja Gaseta“ mitteilte. 

Seinen Worten nach suchte er mit einer Gruppe von acht Experten aus verschiedenen EU-Ländern in Begleitung von Vertretern der selbsterklärten Volksrepubliken Donezk und Lugansk die Orte von zwei Massengräbern auf. Wie der Völkerrechtler berichtete, liegen die Getöteten unter einer dünnen Erdschicht. Es war zu sehen, dass die Leichen in aller Eile in einen Graben geworfen worden waren. 

Ortsansässige Frauen berichteten Einars, dass ihre Häuser ausgeraubt worden waren und ukrainische Soldaten vor einem Postamt Schlange gestanden hatten, um das Gestohlene nach Hause zu schicken. 

„Auf uns kam eine Gruppe von Frauen zu… Sie berichteten, dass Söldner aus denBataillonen ‚Asow‘ und ‚Donbass‘  alle Frauen des Dorfes häufig gruppenweise vergewaltigt hatten. Opfer der Schändungen wurden sowohl minderjährige Mädchen als auch betagte Frauen“, so Einars Graudins.   

Nach Ansicht des russischen Außenministeriums gibt es einen „ernsthaften Grund für die Annahme“, dass hinter den Morden an zivilen Einwohnern Einsatzkräfte der ukrainischen Nationalgarde stehen. Kiew weist diese Anschuldigungen zurück.

Seit Beginn der „Anti-Terror-Operation“ in der Ostukraine sind in der Donbass-Region rund 1000 Leichen entdeckt worden. „Davon konnten nur etwa 200 identifiziert werden“, wie das ukrainische Innenministerium am Mittwoch in Kiew mitteilte.

Nach UN-Angaben wurden während des Konflikts mehr als 3200 Zivilisten getötet, etwa 8000 wurden verletzt. Seit dem 5. September gilt in der Region eine brüchige Waffenruhe.

Rechtsbelehrung für Bodo Ramelow - linker Ministerpräsident in spe 

Die DDR war kein Unrechtsstaat und da ist Gregor Gysi völlig zuzustimmen.

Bringt das Wort "Unrechtsstaat" nicht über die Lippen: Gregor Gysi.

Gysi weigert sich  die DDR als Unrechtsstaat zu bezeichnen! 

Im Deutschlandfgunk legt Bodo Ramelow nach und unterstreicht damit nur sein mangelndes Verständnis in dieser Angelegenheit.

 

Er sagt:  Frage (DLF) Gregor Gysi hat Ihnen politisch häufig schon geholfen. Sie kooperieren mit ihm. War das jetzt ein Fehler, was er gesagt hat?

Ramelow: Ich will es mal so sagen: Es ist nicht gerade hilfreich, was uns an Debatte jetzt aus der Partei, aus der ganzen Bundesrepublik begegnet. Aber es ist auch interessant. Es zeigt meines Erachtens, dass es doch notwendig ist, darüber gründlicher zu diskutieren. und weiter Ramelow: Nein. Die Frage ist ja, zu was er Recht hat. Sie haben ja eben gemerkt, wie , mit der Legitimitätsfrage umzugehen. Ich sage auch mit Herrn Thierse, die DDR war eine Diktatur. Das steht auch in unserem Papier. Das wollte die SED auch genau so sagen. Sie hat sich selber definiert als Diktatur des Proletariats. Und wenn Sie vor 25 Jahren in der DDR gefragt hätten, "Seid ihr ein bürgerlicher Rechtsstaat?", dann wäre Ihnen Verächtlichkeit und Verhöhnung entgegengeschlagen, weil die SED darauf bestanden hat, dass sie ein neuer sozialistischer Staat seien, der aber keine bürgerliche Rechtsstaatlichkeit kennen würde.

Da muss man einfach mal sagen: Es gab in der DDR Rechtsprechung. Es gab ein Arbeitsgesetzbuch, das war so einfach und klar, dass ich mir als westdeutscher Gewerkschafter es mir sogar gewünscht hätte. Aber die Anwendung des Rechtes endete dort, wo die kleinen und die großen Mächtigen eingegriffen haben. So steht es auch in unserem gemeinsamen Papier in Thüringen.

Wer keine Rechtsmittel schafft gegen den Machtapparat, der begibt sich in staatliches Unrecht, und deswegen reden wir über staatlich organisiertes Unrecht, das Menschen erdulden mussten.

Und dann haben wir beides: Wir haben die Menschen, die die DDR positiv in Erinnerung haben, weil ihre Lebensleistung daran gebunden ist und ein Lebensentwicklungsweg daran gebunden ist, und wir haben all die Menschen, die kujoniert und Willkür erlebt haben. Wir haben aber auch - und das ärgert mich jetzt in der Linken-Debatte - die Schauprozesse gegen eigene Sozialisten und Kommunisten. Man muss ja auch an die ganzen Schauprozesse Walter Janka, die Harich-Gruppe, all das denken. Selbst wenn die Legitimität der DDR-Gründung überhaupt nicht in Frage steht, sie war eine Folge der Vier-Mächte-Entwicklung, der Entscheidung der vier Mächte.

http://www.deutschlandfunk.de/diskussion-um-unrechtsstaat-die-ddr-war-eine-diktatur.694.de.html?dram%3Aarticle_id=299201

Also die DDR hat sich nicht zur Diktatur oder gar zum Nicht-Rechtsstaat erklärt . Das  ist Unfug.

Der Begriff "Diktatur des Proletariats" hat aber auch garnichts mit dem  bürgerlichen Diktatur-Begriff zu tun. Es setzt vielmehr die Existenz der Diktatur der Bourgeoisie oder des Kapitals im bestehenden Kapitalismus voraus, der schrittweiise durch Etablierung  des Sozialismus überwunden werden soll.

Die Herrchaft der Diktatur des Proletariats lässt sich am besten mit der Herrschaft der  99 % gegen ein % Kapitaloligarchen übersetzen, die in der Übergangsphase des Sozialismus unten gehalten werden müssen, da sie sonst konterrevolutionär putschen und den Kapitalismus sofort wieder  einführen würden, wenn sie die Macht zurückerlangten. 

Die DDR definierte sich vielmehr als ein sozialistischer Rechtsstaat, wo die Gerichtsbarkeit auf Recht und Gesetz basierte- aber eben nicht als bürgerlicher Rechtsstaat, der  ja aus der Sicht von Sozialisten als Instrument der Herrschenden im Kapitalismus definiert wird, der zwingend Klassenjustiz und somit Unrecht konstituiert. . 

Und die These von wird völlig unkritisch übernommen .

Dabei  gibt es viele andere Zeitgenossen, die die DDR eben nicht als Unrechtsstaat betrachtebn . Dazu gehört Gesine Lötzsch, Luc Jochimsen. Lothar de Maiziere, Gregor Gysi, Professorin Gesine Schwan ud viele andere Zeitgenossen.  

Es gab in der  DDR Unrecht - so wie es auch in der BRD Ubrecht gab . Aber das konstituiert noch  nicht die Existenz eine sUnrechtstaates.

In der Bundesrepublijk wurden politische Gegner wie Philipp Müller oder Benno Ohnesorg erschossen und die Todesschützen, die einen Unbewaffneten in den Rücken geschossen haben,  wurden freigesprochen.  Das war bundesdeutsches Unrecht. Viele alte Nazi-Richter wurden einfach wieder eingestellt und mit ihrem Linken-Hass auf die Menschheit losgelassen. 

In der BRD durften Linke keine Lehrer und nicht mal Postbote werden und sie wurden mit Berufsverboten belegt und politisch verfolgt. Das war Unrecht .

Politische Gefangene  in der BRD verhungerten und wurden trotz absoluter x facher Waffenkontrolle im sichersten  Gefängnis des Landes im Hochsicherheitstrakt erschossen und tot aufgefunden - auch das deutet nicht  auf Rechtsstaatlichkeit hin.   

Verfassungsschutz-Spitzel waren  mit der NSU-Terror-Zelle verbunden und schon 2005 berichtete sie den Vorgesetzten von der Existenz der NSU-Terror- Zelle. Gegen die Morde unternahm der Staat nichts oder aber  ist  sogar in diese Attentaten aktiv verwickelt.  Jedenfalls ist das ein Anzeichen einer Unrechtsstaatlichkeit im Lande. 

Gerade Bodo Ramelow in Thüringen ist über die Verstrickungen des VS in die NSU-Terror- Gruppe informiert - Aber es findet sich in der Präambel des Koalitionsvertrages keine Verurteilung dieser Kooperation des Staates mit NSU- Verbrechen.

Auch jeder Hinweis auf Verbrechen der SPD gegen Linke fehlt.

So weiss man heutem dass die Ermordung der Linken-Führer Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg durch Freikorps nur mit Zustimmung der SPD Spitze um Ebert stattfinden konnte und er den Mord letztendlich absegnete. Dafür  muss  sich die SPD bei der Linke entschuldigen. aber auch diese Entschuldigug fehlt völlig.Sie gibt es bis heute nicht! 

So geht keine Kooperation auf Augenhöhe und das ist eher ein Kniefall vor der 12- Punkte- Partei SPD  in Thüringen. 

  

LINKEN-Fraktionschef und Oppositionsführer Gregor Gysi lehnt Bezeichnung der DDR als Unrechtsstaat ab

Gregor Gysi hält den Begriff DDR-Unrechtsstaat für falsch. Vom linken Flügel gibt es sogar Warnungen vor einem Kotau zum Zweck, einen linken Ministerpräsidenten zu ermöglichen. 

Gysi: Der Begriff "DDR-Unrechtsstaat" ist falsch

Gregor Gysi 1982

Auch der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag,  Gregor Gysi, hat Einwände gegen den Begriff "DDR-Unrechtsstaat". Nach der Verständigung in Thüringen erklärte er: "Es gab in der DDR Unrecht, aber sie war kein Unrechtsstaat." Und weiter: "Meine Auffassung bleibt, dass der Begriff falsch ist." Im MDR sagte Gysi, er werde den Begriff nicht verwenden. Die Bildung dieses Staates sei "kein Unrecht", doch anschließend sei "viel Unrecht geschehen". Die DDR Unrechtsstaat zu nennen hieße, der Sowjetunion nach dem Zweiten Weltkrieg das Recht zur Gründung der DDR abzusprechen, "das können wir uns schon aus historischen Gründen nicht leisten". Er betonte: "Aber wir müssen immer klar sagen: Es gab Unrecht."

 

Gregor Gysi war selber der letzte Vorsitzende der SED der DDR, die sich personell und politisch neu orientierte und in Partei des Demokratischen Sozialismus umbenannte und es geht auch um die Entwertung seiner Biografie, die er so nicht hinnehmen kann und will. Er war zudem auch Vertreter und sozusagen Sprecher der DDR-Rechtsanwältekammer. Immer wieder hatte Gregor Gysi gesagt, dass es in der DDR zwar Unrecht gab, die DDR aber dennoch kein Unrechtsstaat war - beispielsweise auch 2009. 

GREGOR GYSI, BERLINER KURIER

>>Es gab Unrecht, aber die DDR war kein Unrechtsstaat<<

Pünktlich zum Mauerfall-Jubiläum wird die Frage diskutiert, ob die DDR ein Unrechtsstaat war. War sie?

Nein. Die DDR war zwar eine Diktatur ohne demokratische Kontrolle und kein Rechtsstaat. Es gab in ihr auch Unrecht, sie war aber kein Unrechtsstaat. Altbischof Schönherr begründete dies damit, dass von ihr niemals ein Krieg und keine Massenmorde ausgingen. Außerdem kannte sie soziale Grundrechte, die es heute nicht gibt.

 

http://www.linksfraktion.de/im-wortlaut/ddr-war-kein-unrechtsstaat/

 

Die Kommunistische Plattform in der Linkspartei, deren Wortführerin lange Jahre die heutige stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sahra Wagenknecht gewesen ist, erklärte dazu, der Wahlerfolg der Linken in Thüringen sei nicht zuletzt Genossen zu verdanken, die nach dem Zweiten Weltkrieg in der DDR "mit Überzeugung für eine nicht vom Kapital dominierte Gesellschaft" gearbeitet hätten. "Nun sollen sie akzeptieren, dass sie nützliche Idioten in einer Art illegitimen Bananenrepublik gewesen sind." Wagenknecht selbst hat die SPD in Thüringen nach der Landtagswahl zum Regierungswechsel ermuntert.

Die Beschreibung der DDR, die in die Präambel des Thüringer Koalitionsvertrages aufgenommen werden solle, sei "durch und durch denunziatorisch", so die KPF weiter. Es handele sich nicht um Kritik an der DDR, "sondern die diffamierende Absage an die Legitimität ihrer Existenz von Anbeginn". In der Erklärung, für die Bundessprecherrat und Landessprecherrat der Kommunistischen Plattform verantwortlich zeichnen, wird betont, ein solcher Umgang mit "unserer Geschichte" sei eine demütigende Zumutung nicht nur für Thüringer Linkspartei-Mitglieder, sondern auch für deren "ungezählte" Wähler. "Noch ist es Zeit, von dieser Art des Umgangs mit der Geschichte Abstand zu nehmen und sich auf das Parteiprogramm der Linken zu besinnen. Wir erwarten vom Thüringer Landesvorstand und von der Landtagsfraktion der Linken, auf den für den Koalitionsvertrag geplanten Kotau zu verzichten."

"Neues Deutschland": Bigotte Geste

Auch die thüringische Linken-Landtagsabgeordnete Ina Leukefeld kritisierte die Übereinkunft der drei potenziellen Koalitionspartner zum Thema DDR-Unrecht. Sie postete am Donnerstag auf Facebook einen Kommentar des parteinahen "Neuen Deutschlands", in der das Bekenntnis zur DDR als "Unrechtsstaat" als "bigotte Geste" bezeichnet wird. "Sorry, aber so ist es!", schrieb Leukefeld in dem Netzwerk. In dem "ND"-Kommentar heißt es: "Das Problem ist, dass die DDR kein Unrechtsstaat war, obwohl es Unrecht gab und nicht zuletzt staatliches." Doch bediene die Thüringer Linke vor allem nun "alle Vorurteile, was ihre Bereitschaft angeht, Prinzipien für Macht zu opfern. Ein schlechtes Omen."

Die Wortmeldung von Leukefeld hat besondere Bedeutung, weil sie wegen ihrer früheren Tätigkeit im DDR-Sicherheitsapparat - sie arbeitete für das Kommissariat I der DDR-Kriminalpolizei - zu den Personen gehört, die keine Position in der Regierung übernehmen soll. 

Thüringische Linke kritisieren DDR Bashing und Kotau vor der 12-Punkte-SPD

DDR: Flagge der SED

Offener Brief an den Landesvorstand und die Landtagsfraktion der Thüringer LINKEN

 

Auf Kotau verzichten - (Kein Kniefall, Red.) 

Der großartige Wahlerfolg der Thüringer LINKEN ist nicht zuletzt – organisatorisch und finanziell – Genossinnen und Genossen zu verdanken, die nach dem vom deutschen Imperialismus entfachten grauenhaften II. Weltkrieg mit Überzeugung für eine nicht vom Kapital dominierte Gesellschaft in der DDR gearbeitet haben.

Nun sollen sie akzeptieren, dass sie nützliche Idioten in einer Art illegitimen Bananenrepublik gewesen sind. Was anders ist unter der nachfolgenden, durch und durch denunziatorischen Beschreibung der DDR zu verstehen, die in die Präambel des Koalitionsvertrages aufgenommen werden soll?

 

 

»Weil durch unfreie Wahlen bereits die strukturelle demokratische Legitimation staatlichen Handelns fehlte. Weil jedes Recht und jede Gerechtigkeit in der DDR ein Ende haben konnte, wenn es einer der kleinen oder großen Mächtigen so wollte. Weil jedes Recht und Gerechtigkeit für diejenigen verloren waren, die sich nicht systemkonform verhielten, war die DDR in der Konsequenz ein Unrechtsstaat.«

 

Dies ist keine Kritik an der DDR, sondern die diffamierende Absage an die Legitimität ihrer Existenz von Anbeginn. Ein solcher Umgang mit unserer Geschichte ist eine demütigende Zu-mutung nicht nur für Thüringer LINKS-Partei-Mitglieder. Er ist gleichermaßen demütigend für ungezählte Wählerinnen und Wähler unserer Partei. Noch ist es Zeit, von dieser Art des Umgangs mit der Geschichte Abstand zu nehmen und sich auf das Parteiprogramm der LINKEN zu besinnen.

 

Wir erwarten vom Thüringer Landesvorstand und von der Landtagsfraktion der LINKEN, auf den für den Koalitionsvertrag geplanten Kotau zu verzichten.

 

Bundessprecherrat und Landessprecherrat Thüringen der KPF

 

Ebenso haben weiter Zeitgenossen immer wieder diese Bezeichnung der DDR als Unrechtstaat abgelehnt.

Die DDR war kein Rechtsstaat (aber auch kein Unrechtsstaat, Red.)   

Im Interview mit dem Tagesspiegel vom 17.5.2009 bin ich zu diesem Thema befragt worden. Ich möchte Sie auf die gesamte Passage des Interviews verweisen – dieses Thema lässt sich nicht auf einen einzelnen Satz verkürzen. Es liegt für mich auf der Hand, dass die DDR kein Rechtsstaat war und dies Willkür und Ungerechtigkeit zur Folge hatte.

Tagesspiegel: Sie haben kürzlich dafür plädiert, den Begriff Unrechtstaat aus der Debatte über die DDR zu verbannen. War das ein Entgegenkommen in Richtung Linkspartei?

Gesine Schwan: Nein, ganz und gar nicht. Ich habe die DDR in keiner Weise beschönigt, wie vielleicht mancher meinen könnte, der eine kurze Zusammenfassung der Debatte gelesen hat, die ich in Mecklenburg-Vorpommern mit der Linkspartei geführt habe. Ich habe dort gesagt: Die DDR war kein Rechtsstaat. Es gab keine Gewaltenteilung. Sie war ein Staat, in dem Willkür und Unsicherheit begünstigt wurden. Die Justiz war ausdrücklich ein Instrument der SED und damit nicht unabhängig. Das hat zu einer allgemeinen Verunsicherung der Bevölkerung geführt. Das heißt aber doch nicht, dass jede einzelne Handlung etwa im Arbeits- oder Verkehrsrecht unrecht war. Es heißt ja auch nicht, dass in unserem Rechtsstaat ( der Bundesrepublik) jede einzelne Handlung dem Gerechtigkeitsempfinden entspricht oder unanfechtbar gerecht ist.

Es gibt systemische Probleme, wenn sich die Einen vorzügliche Rechtsanwälte leisten können und die anderen nicht. Aber die entscheidende Wasserscheide ist: Wo kein Rechtsstaat ist, wird Willkür begünstigt.

Tagesspiegel: Warum lehnen Sie den Begriff Unrechtsstaat ab?

Gesine Schwan: Weil Unrechtsstaat ein diffuser Begriff ist. Er impliziert, dass alles unrecht war, was in diesem Staat geschehen ist. So weit würde ich im Hinblick auf die DDR nicht gehen.

Auch die CDU der DDR hatte das DDR-System mitgetragen und auch der letzte Ministerpräsident der DDR, Lothar de Maiziere, (CDU), behart auf der Feststellung, das die DDR eben kein Unrechtsstaat war.

Deutsche GeschichteLothar de Maizière: "DDR war kein Unrechtsstaat"Lothar de Maizière.

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Lothar de Maizière. - Der letzte DDR-Ministerpräsident zieht nach 20 Jahren eine positive Bilanz der Einheit. Die Verwendung des Begriffs "Unrechtsstaat" für die DDR lehnt Lothar de Maizière allerdings ab.
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"Ich halte diese Vokabel für unglücklich", sagte Lothar de Maizière der "Passauer Neuen Presse" anlässlich des 20. Jahrestags des Volkskammer-Beschlusses zum Beitritt der DDR zur Bundesrepublik. "Die DDR war kein vollkommener Rechtsstaat. Aber sie war auch kein Unrechtsstaat. Der Begriff unterstellt, dass alles, was dort im Namen des Rechts geschehen ist, Unrecht war."

Wenn die DDR ein Unrechtsstaat gewesen wäre, hätte im Einigungsvertrag nicht vereinbart werden können, dass Urteile aus DDR-Zeiten weiter vollstreckt werden können, sagte der CDU-Politiker. "Auch in der DDR war Mord Mord und Diebstahl Diebstahl", sagte de Maizière dem Blatt."Das eigentliche Problem waren das politische Strafrecht und die fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit." 20 Jahre nach der Einheit zieht der einzige frei gewählte DDR-Ministerpräsident eine positive Bilanz. Zwar seien sich manche Vertreter seiner Generation fremd geblieben, aber "für die jungen Menschen, die heute an den Universitäten studieren, spielt Ossi oder Wessi gar keine Rolle mehr", sagte de Maizière. 

http://www.tagesspiegel.de/politik/deutsche-geschichte-lothar-de-maiziere-ddr-war-kein-unrechtsstaat/1909334.html

Präsidentenkandidatin der LinkenLuc Jochimsen: DDR war kein „Unrechtsstaat“

Nach juristischer und staatsrechtlicher Definition sei die DDR kein Unrechtsstaat gewesen, sagt die Kandidatin der Linken für das Bundespräsidentenamt. Gleichwohl sei „unverzeihliches Unrecht“ begangen worden.

 

Derartige Definitionen sollten „juristisch und staatsrechtlich haltbar“ sein, begründete Jochimsen, „der Begriff Unrechtsstaat ist es nicht.“

 

CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe hielt der Linken-Kandidatin entgegen: „Jochimsen ist nicht in der Lage, die DDR als das zu bezeichnen, was sie war: ein Unrechtsstaat, der mit Mauer, Stacheldraht und Stasi-Terror das Volk unterdrückt hat.“ Die Linken- Abgeordnete „verhöhnt damit die Opfer des DDR-Unrechtsregimes. Besonders zynisch ist es, sich ausgerechnet am 17. Juni so zu äußern.“

 

Jochimsen sagt: Sie sei „jederzeit“ bereit, auch mit dem Präsidentschaftskandidaten von SPD und Grünen, Joachim Gauck, über die DDR  zu reden. „Leider will Gauck nicht mit mir diskutieren“, sagte Jochimsen. Gauck war Chef der Stasi-Unterlagen-Behörde. Vor allem in dieser Funktion machte er sich bei Mitgliedern der SED-Nachfolgepartei PDS unbeliebt. Aus der PDS ging vor drei Jahren nach einer Fusion mit der WASG die Partei DIE LINKE. hervor. 

 
 
 
 

IZ-History:Friedrich Wolf widerlegt das Märchen vom DDR-Unrechtsstaat

Siegerjustiz und Schauprozesse in der BRD --  aber kein Beweis für DDR Unrechtsstaatlichkeit 

Kommentar von Friedrich Wolff in der 'jungen Welt' vom 
24. August 2004

Damit der Sozialabbau ungestört von sozialen Erinnerungen stattfinden kann. Rechtsstaat contra Unrechtsstaat. Gedanken nach dem letzten Politbüroprozeß

 

Am 6. August 2004 wurde das Urteil im sogenannten 2. Politbüroprozeß verkündet. Es war das letzte Urteil gegen Mitglieder des Politbüros des ZK der SED nach den Prozessen gegen Erich Honecker und Egon Krenz. Es gilt als Abschluß der juristischen »Bewältigung« der DDR-Vergangenheit. Vor fast 13 Jahren hatte der frühere Gegenspieler von Erich Mielke, der damalige Justiz- und spätere Außenminister, Klaus Kinkel, mit einer historischen Rede die Kampagne eröffnet. In seiner Begrüßungsansprache auf dem Deutschen Richtertag am 23. September 1991 in Köln hatte er erklärt: »Ich baue auf die deutsche Justiz. Es muß gelingen, das SED-System zu delegitimieren, das bis zum bitteren Ende seine Rechtfertigung aus antifaschistischer Gesinnung, angeblich höheren Werten und behaupteter absoluter Humanität hergeleitet hat, während es unter dem Deckmantel des Marxismus-Leninismus einen Staat aufbaute, der in weiten Bereichen genauso unmenschlich und schrecklich war wie das faschistische Deutschland, das man bekämpfte und - zu Recht - nie mehr wieder erstehen lassen wollte.«1 Das Landgericht Berlin fällte sechs Monate später das erste Mauerschützenurteil. Es erfüllte Kinkels Erwartungen.

100.000 Ermittlungsverfahren

Der letzte Prozeß gegen Politbüromitglieder warf noch einmal ein Schlaglicht auf die Welle der Verfolgung von Kommunisten und Sozialisten, die nach dem 3. Oktober 1990 eingesetzt hatte. Der den Vorsitz führende Richter Thomas Groß hielt es gleich zu Beginn der Urteilsverkündung für erforderlich zu erklären, dies sei kein politischer, sondern ein ganz normaler Prozeß gewesen. Hätte er das Standardwerk »Politische Justiz« von Otto Kirchheimer gelesen, hätte er das nicht gesagt. Dieser schrieb nämlich 1961 in den USA: »Daran, daß jemand zwischen politischen und anderen Delikten keinen Unterschied sieht, kann man mit Sicherheit erkennen, daß er ein Hitzkopf oder ein Dummkopf ist«.

Unpolitisch soll es sein, wenn die höchsten Spitzen eines sozialistischen Staates vor dem Gericht eines kapitalistischen Staates stehen? Unpolitisch soll es sein, daß ein BRD-Gericht entscheidet, wie sich DDR-Politiker im Kalten Krieg hätten verhalten müssen? Unparteiisch und fair im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention soll ein solches Verfahren sein? Normal soll es sein, daß ein Strafprozeß zehn Jahre dauert, obgleich Tat und Opfer immer bekannt und alle Politbüromitglieder seit 1990 verdächtigt worden waren? Warum so lange, wenn alles klar und rechtens ist?

Über 100.000 strafrechtliche Ermittlungsverfahren sollten die Delegitimierung der DDR bewirken. Polizisten, Staatsanwälte, Richter und technisches Personal standen genügend zur Verfügung, auch an Geld fehlte es nicht. Zehn Jahre und länger hielten die Bemühungen der Justiz an. Schwerpunkte waren erst die Schüsse an der Grenze, dann Rechtsbeugungen durch DDR-Juristen und zuletzt Doping. Ebensolange berichteten die Medien von Anklagen, Eröffnungsbeschlüssen, Hauptverhandlungen, Plädoyers, Urteilen und immer wieder von den Untaten der Stasi, von Folter, Morden, Röntgenbestrahlung von Häftlingen, Tötung von Kindern nach der Geburt, Zwangsadoptionen, medizinischen Versuchen an Patienten, Einweisungen in die Psychiatrie, vom Lotterleben der Bonzen usw. Viele glaubten der freien, der unabhängigen Presse, auch Juristen.

289 Verurteilungen

Die Ergebnisse der über 100.000 staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren wurden den Horrormeldungen nicht gerecht. Christoph Schaefgen, der maßgebliche Staatsanwalt auf diesem Gebiet, sagte, sie seien »hinter den Erwartungen zurückgeblieben«. Niemand gab zu, daß die Erwartungen falsch waren, niemand zog eine Bilanz dessen, was man Vergangenheitsbewältigung nannte. Kein Bundestag, keine Enquetekommission, kein Landtag, keine Justizstatistik berichtete von dem Resultat der Aufgabe, die Kinkel am 9. Juli 1991 so hoch gehängt hatte, als er ausrief: »Die Aufgabe, die vor uns steht, ist gewaltig. Nicht nur der Rechtsstaat, unsere ganze Gesellschaft muß sich der Bewältigung des DDR-Unrechts stellen.«

Was die Bewältigung des DDR-Unrechts ergeben hatte, erfuhr »unsere ganze Gesellschaft« mitnichten. Lediglich Generalstaatsanwalt Christoph Schaefgen publizierte für einen kleinen Kreis interessierter Juristen in der Zeitschrift Neue Justiz im Heft 1 des Jahres 2000 eine vergeblich um Verschleierung bemühte Bilanz unter dem Titel: »Zehn Jahre Aufarbeitung des Staatsunrechts in der DDR«. Er stellte zunächst fest: »Nach dem Stand von Anfang 1999 sind etwa 62.000 Ermittlungsverfahren bundesweit gegen ungefähr 100.000 Beschuldigte eingeleitet worden. Davon wurden bisher nur etwa 300 Personen rechtskräftig verurteilt.« Die Verfahren wegen der Auslandsspionage der DDR, die später vom Bundesverfassungsgericht beendet wurden, sind nicht dabei. Sie sollen weitere 6.000 Beschuldigte betroffen haben.

Zwei Rechtsprofessoren der Humboldt-Universität, Klaus Marxen und Gerhard Werle, stellten fest, 100.000 Personen wurden beschuldigt, 1.212 wurden angeklagt, und von ihnen wurden 289 verurteilt. Ein solches Mißverhältnis zwischen der Zahl der Beschuldigten, der Angeklagten und der Verurteilten gab es schon einmal und zwar bei der Verfolgung von Kommunisten in der BRD in den Jahren 1949 bis 1968. Dazu schrieb der Spiegel 1966 treffend: »Zwanzigmal verdächtigen oder beschuldigen sie Unschuldige, ehe sie einen Kommunisten fangen, der dann auch verurteilt wird.« Etwa dreißig Jahre später dasselbe Bild. Nur muß es jetzt heißen: Dreihundertzweiunddreißigmal beschuldigen sie Unschuldige, ehe sie einen ehemaligen DDR-Bürger fangen, der dann auch verurteilt wird. Die Parallelität ist kein Zufall, es geht gegen denselben politischen Gegner.

Die Art des »Staatsunrechts« der DDR wird deutlich, wenn man die Daten von Marxen/Werle2 und Schaefgen3 tabellarisch zusammenstellt:

Tätergruppen

Zahl der 
Angeklagten
nach Marxen
Zahl der 
Verurteilten
nach Marxen
Zahl der 
Angeklagten
nach Schaefgen
Zahl der 
Verurteilten 
nach Schaefgen
Gewalttaten an
der Grenze
363 98 242 106
Rechtsbeugung 400 27 223 27
Wahlfälschung 127 92 k. A.* k. A.
MfS-Straftaten 143 20 99 25
Denunziationen 15 4 k. A. k. A.
Mißhandlungen 53 19 k. A. k. A.
Amtsmißbrauch/
Korruption
56 22 k. A. k. A.
Wirtschafts-
straftaten
42 5 k. A. k. A.
Doping 6 2 k. A. k. A.
Sonstige 7 2 k. A. k. A.
Insgesamt 1212 289 k. A. 300
* k. A. = keine Angaben

Die Zahl der Verurteilten sagt nichts über die Rechtmäßigkeit der Urteile. Zweifel in dieser Hinsicht haben die Medien nicht, wir leben schließlich im Rechtsstaat. Die Rechtswissenschaftler hatten sich allerdings ganz überwiegend und sehr deutlich gegen die Verurteilungen gewandt, wenn man von den Wahlfälschungen absieht.

Rückwirkungsverbot aufgehoben

Der Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), Walter Odersky, sagte 1991: »Selbstverständlich gilt auch bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts durch unsere Strafverfolgungsorgane und Gerichte der Grundsatz ›nulla poena sine lege‹, das heißt, eine Tat kann nur bestraft werden, wenn sie zur Zeit, als sie geschah, für den Täter, der sie verübte, strafbar war. Das ist ein Kernsatz unseres rechtsstaatlichen Verständnisses und Sie werden - diese Behauptung wage ich - keinen Richter finden, der etwas anderes zu tun bereit wäre.«4 Hier irrte Odersky, nicht nur die Richter des BGH und des Bundesverfassungsgerichts hielten nichts von dem »Kernsatz«, sondern meinten das Rückwirkungsverbot müsse hier »zurücktreten«.5Der Europäische Gerichtshof folgte ihnen, allerdings mit anderer Begründung. 98 Soldaten und Offiziere der NVA sowie die Politbüromitglieder wären nicht verurteilt worden, wenn Odersky recht behalten hätte.

Nach den Grenzdelikten und den Wahlfälschungen bildeten die Rechtsbeugungsfälle die drittstärkste Gruppe von Verurteilungen. Hierzu sagte Frau Limbach 1992: »Schon nach der völkerrechtlichen und innerstaatlichen Rechtslage dürfte es gleichwohl schwerfallen, eine Rechtsbeugung darzulegen; es sei denn, es handelte sich bei dem Antrag oder Urteil um eine außergewöhnliche Sanktion.«6 27 Verurteilungen wären hier entfallen, wenn Frau Limbach recht behalten und die Richter wie die Professoren geurteilt hätten.

Alle Verurteilungen fielen milde aus, also keine »Siegerjustiz«, sagt man. Doch Kirchheimer meint: »Vielerlei läßt sich in politischen Konflikten mit einem Kriminalprozeß anfangen.« Und er nennt als Beispiel: »Machthaber vom totalitären Schlage, die gerade an die Macht gekommen sind, können selten der Versuchung widerstehen, mit der alten Ordnung liierte Gruppen, die kaum je den Gefahren politischer Strafverfolgung ausgesetzt waren, auf besondere Art in Mißkredit zu bringen ...«. In Mißkredit mußte die DDR gebracht werden, damit der Sozialabbau ungestört von Erinnerungen an den Sozialismus stattfinden kann.

Alles in allem zeigt die Bilanz der Vergangenheitsbewältigung, die Strafverfahren haben trotz des großen Aufwands die These vom Unrechtsstaat nicht nur nicht bestätigt, sondern widerlegt. Dennoch wurde das Ziel der Diskriminierung des politischen Gegners, d. h. des realen Sozialismus, wohl weitgehend erreicht. Die Medienkampagne im Zusammenhang mit den jahrelang schwebenden Verfahren, das Verschweigen ihrer Ergebnisse erzeugten in der öffentlichen Meinung das gewünschte Bild. Es wird, ungeachtet des Resultats der Strafverfolgung, weiter verbreitet. So schreibt noch im Jahr 2001 ein Thomas Kunze in seinem Buch »Staatschef a. D. Die letzten Jahre des Erich Honecker« von der »Stasi«, daß sie es ... »in ihren Gefängnissen für opportun betrachtete, Häftlinge in Eis- und Wasserzellen zu sperren, ihnen Psychopharmaka zu verabreichen, sie mit Elektroschocks zu foltern, sie zu schlagen und zu demütigen ...«.7 Keine einzige Verurteilung wegen solcher Untaten können Schaefgen, Marxen und Werle nennen, keine Anklage, nicht einmal ein Ermittlungsverfahren. Doch die Lügen werden weiter geglaubt, und das reicht.

Sonderrecht

Die strafrechtliche Verfolgung der wirklichen oder vermeintlichen politischen Gegner aus der DDR ist jedoch nur eine Seite der politischen Justiz gegen ehemalige DDR-Bürger. Auf fast allen anderen Rechtsgebieten delegitimierten die Gerichte gleichfalls. Im Verwaltungs- und Zivilrecht wurden ehemalige DDR-Bürger von ihren Grundstücken vertrieben, im Sozialrecht wurden die »Staatsnahen« mit Rentenkürzung bestraft. Besonders brutal fand das bei den MfS-Angehörigen statt. Den 25 gerichtlich festgestellten Straftaten von MfS-Angestellten stehen einschneidende Kürzungen bei 100000 Rentnern gegenüber.8 »Wir werden sie nicht in Lager sperren, das haben wir nicht nötig. Wir werden sie an den sozialen Rand drängen«, hatte ein CDU-Vertreter 1991 in Wildbad Kreuth verkündet. Alles rechtsstaatlich, alles christlich. Überdeutlich werden die politischen Intentionen und Haltungen, wenn man vergleicht, wie ehemalige Nazis rentenrechtlich behandelt wurden. Prof. Detlef Merten hat dazu festgestellt, daß von Sonderbestimmungen des Rentenrechts ein wesentlich kleinerer Personenkreis ehemaliger faschistischer Beamter als ehemaliger DDR-Funktionäre betroffen war. Die Nachteile für die Nazis waren überdies wesentlich weniger einschneidend als die für ehemalige DDR-Angestellte. Seit Friedrich Wilhelm IV., der heute der »Romantiker auf dem Thron« genannt wird, 1848 mit Kanonen auf seine »lieben Berliner« schießen ließ, wendet sich deutsche Justiz gegen Sozialisten und Kommunisten. Nur in der DDR war das einmal anders, und das gilt heute als Rechtsbeugung. Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz sprach mangels eines realen Schießbefehls vom »ideologischen Schießbefehl«, die Justiz hat ideologisch zurückgeschossen.

 

Friedrich Wolff

 

Anmerkungen:

1 Deutsche Richterzeitung 1992, S. 4/5

2 Klaus Marxen/Gerhard Werle: Die strafrechtliche Aufarbeitung von DDR-Unrecht. Eine Bilanz. Berlin, New York 1999, S. 202

3 Christoph Schaefgen: 10 Jahre Aufarbeitung des Staatsunrechts in der DDR, Neue Justiz 2000, S. 1 ff.

4 Walter Odersky: in 40 Jahre SED-Unrecht. Eine Herausforderung für den Rechtsstaat, Sonderheft der Zeitschrift für Gesetzgebung, S. 34

5 Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 24.10.1996, Bd.95, S. 133

6 Jutta Limbach: Strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Ausübung politischer Strafjustiz in der ehemaligen DDR. In Lampe (Hg.): Die Verfolgung von Regierungskriminalität nach der Wiedervereinigung, Köln, 1993, S. 105

7 Thomas Kunze: Staatschef a.D. Die letzten Jahre des Erich Honecker«, Berlin 2001, S. 72

8 Detlef Merten: Verfassungsprobleme der Versorgungsüberleitung, Berlin, 1993, S. 103 f.

 

VS Spitzel "Corelli" informierte BRD-Geheimdienst schon 2005 über NSU 

“Corelli” soll Verfassungsschutz auf NSU hingewiesen haben

Es war immer schon bekannt, dass sich etliche VS Spitzel im Umfeld der NSU-Terror-Zelle eingesetzt und dort  aktiv gewesen sind. Bisher hat man aber von Chaos und Behördenfehlern bei der Koordination der Arbeit und mangelnde Informationen über die Zelle geredet. Doch jetzt wird deutlich, dass der Verfassungsschutz direkt über die Existenz der NSU schon 2005 gezielt von einem Spitzel des Geheimdienstes informiert worden war. 

Neue Entwicklung im NSU-Komplex: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wusste durch einen V-Mann bereits im Jahr 2005 von der Existenz des Kürzel NSU. Das schreibt die “Bild” unter Berufung auf Sicherheitskreise. Demnach hatte der V-Mann Thomas Richter, der den Decknamen “Corelli” hatte, seinem Quellenführer beim Verfassungsschutz bereits 2005 eine DVD mit rechtsextremem Material und einer Datei mit dem Titel “NSDAP/NSU” übergeben. Bei einer Erstauswertung des Datenträgers im Jahr 2005 konnte nach “Bild”-Informationen beim BfV niemand etwas mit dem Kürzel “NSU” anfangen.

Anfang 2014 tauchte dann beim Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz eine weitere DVD mit dem Titel “NSU/NSDAP” auf (sie stammte aus dem Jahr 2006), an deren Produktion “Corelli” offenbar beteiligt war. Sie enthielt 15.000 rassistische und antisemitische Texte und Bilder. Im Begleittext wurde sie als “erste umfangreiche Bilddaten-CD des Nationalsozialistischen Untergrundes der NSDAP (NSU)” angepriesen.

Sollten diese Informationen zutreffend sein, scheint sich zunehmend zu bewahrheiten, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz mit “Corelli” sehr nahe am NSU dran – an seiner Propaganda sogar möglicherweise beteiligt – war. Weiterhin stellt sich noch drängender die Frage nach “Corellis” Tod im April 2014. Der 39-Jährige war überraschend im Zeugenschutzprogramm verstorben. Offizielle Todesursache: eine unentdeckte Diabetes. Daran zweifeln sogar Abgeordnete des Bundestags, die im parlamentarischen Kontrollgremium den Fall untersuchen. Der “Bild”-Bericht, wonach “Corelli” als V-Mann des Verfassungsschutzes dem Geheimdienst bereits 2005 einen Hinweis auf den NSU lieferte, dürfte diese Zweifel noch verstärken.

Die Reihe von öffentlich gewordenen Verstrickungen zwischen Neonazis und deutschen Sicherheitsbehörden in der NSU-Affäre riss nie ab: 2012 wurde bekannt, dass Thomas Starke, einer der 13 Beschuldigten im Verfahren gegen den »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU), über zehn Jahre für das Berliner Landeskriminalamt (LKA) als Informant tätig war. 

Der Fall Thomas Starke

Bereits in der letzten Ausgabe des AIB haben wir die Rolle von Thomas Starke im NSU-UnterstützerInnen-Umfeld beleuchtet.1Thomas Starke wurde wäh­rend der Suche nach dem NSU-Trio als potentielle Kontaktperson observiert und abgehört. Nicht ohne Grund: Bei einem Konzert der RechtsRock-Band »Oithanasie« hatte er nach eigenen Angaben das Trio kennengelernt, bevor er eine Haftstrafe wegen Körperverletzung absaß. Nach seiner Entlassung war er von Ende 1996 bis April 1997 mit Beate Zschäpe liiert. In dieser Zeit hatte er für das Jenaer Trio rund ein Kilo TNT-Sprengstoff besorgt. 1998 tauchte das Trio in den Untergrund ab, nachdem ihre Bombenwerkstatt in Jena aufgeflogen war. Starke half nach eigenen Angaben seinen KameradInnen bei der Suche nach einem ersten Versteck in Chemnitz. Als ein B&H-Funktionär Thomas Starke einige Jahre später eine Geldspende für die gesuchten Neonazis anbot, wusste er zu berichten, dass die Drei kein Geld mehr bräuchten, da sie nun »jobben« würden. Offenbar eine Umschreibung für das vorhandene Geld aus Bank­über­fällen. Den ErmittlerInnen vom Bundes­kriminalamt gestand er mittlerweile, in den 1990er Jahren Sprengstoff an die Terrorzelle geliefert zu haben. Dies war nicht seine erste Aussage gegenüber der Polizei. Als einer seiner Nachbarn in Chemnitz den gesuchten Uwe Mundlos als Gast von Starke erkannte, räumte er gegenüber der Polizei ein, die Gesuchten zu kennen und von ihnen besucht worden zu sein. Bereits Ende 2000 belastete er die Struktur um die konspirative Berliner RechtsRock Band »Land­ser«2. Von da an wur­de er bis Anfang 2011 als »Vertrauensperson« (VP) des Berliner LKA geführt. Zwischen 2001 und 2005 lieferte Starke (Kennnummer »VP 562«) bei 38 Treffen mindestens fünf Mal Hinweise zu dem seit 1998 untergetauchten Neo­nazi-Trio des NSU und dessen UnterstützerInnen-Umfeld. So berichtete er im Februar 2002, dass der sächsische Blood & Honour-Neonazi Jan Werner zu »drei Personen aus Thüringen« Kontakt habe, »die per Haftbefehl gesucht werden« und »dass die wegen Waffen- und Sprengstoffdelikten gesucht werden«. Ob diese zutreffende und relevante Information jemals vom Berliner LKA weitergegeben wurde ist bisher fraglich. Das letzte Treffen fand 2009 statt, bevor Starke im Januar 2011 als Quelle abgeschaltet wurde. Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bun­destages erfuhr erst Monate später und nur mittelbar von dem Vorgang. Der Karlsruher Bundesanwaltschaft (BAW) war nach langem Schweigen vom Berliner LKA ein Behördengutachten geschickt worden, in dem abstrakt über Starkes Angaben berichtet worden war. Nach Bekanntwerden dieses Skandals behauptete Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU), er sei zu diesem Stillschweigen von der BAW gedrängt worden, was diese jedoch prompt entschieden zurückwies. Der SPIEGELblog veröffentlichte ein Schrei­ben des Berliner Staatsschutzchefs Oli­ver Stepien vom 3. April 2012 (durch Berlins Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers »in Vertretung« unterzeichnet) an einen Bundesanwalt in Karlsruhe. Hierin befindet sich die deutliche Absage an eine lückenlose Aufklärung: »Gleichwohl darf ich recht­liche Gegebenheiten, die beispielsweise in Beachtung einer Garantenpflicht gegenüber der ehemaligen ›VP‹ wesentliche Aspekte des Quellenschutzes berühren, nicht außer Acht lassen. Vor diesem Hintergrund erscheint mir derzeit eine Offenlegung der angeforderten Akten nicht möglich«. Laut Margarete Koppers hätte es »verschiedene weitere Vertraulichkeitszusagen anderer Behör­den« zu Thomas Starke gegeben. Diese Bemerkung  legt die Vermutung nahe, dass ihn auch andere Sicherheitsbehörden als Quelle führten.

Der Fall Thomas Richter

Auf Thomas Richter als NSU-Kontaktperson zu stoßen war kein Kunststück: Sein Name samt Adresse und mehreren Telefonnummern stand auf einer Adressliste von Uwe Mundlos, die Polizisten 1998 in der Bombenwerkstatt des späteren NSU in Jena sichergestellt hatten. Von 1997 bis 2007 soll Thomas Richter auch als Informant »Corelli« des Bundesverfassungsschut­zes tätig gewesen sein. Er war u.a. ein Herausgeber der Zeitung »Nationaler Beobachter« und betrieb mehrere Neonazi-Internetseiten. Auch im Blood & Honour Milieu mischte Richter mit. Anfang der 1990er Jahre war er laut VS-Erkenntnissen u.a. zusammen mit dem späteren Bundesvorsitzenden der NPD-Jugendorganisation Michael Schä­fer, Mitglied der European White Knights of the Ku Klux Klan (EWK KKK), einem deutschen Ableger des rassistischen Geheimbunds aus den USA.3

 Weitere Mitglieder waren auch mindestens zwei Polizeibeamte aus Baden-Württemberg. Diese arbeiteten 2005 bei der Bereitschaftspolizei in Böblingen. Hier arbeitete zeitgleich die Polizistin Michèle Kiesewetter, die 2007 von den NSU-Mitgliedern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in Heilbronn erschossen wurde. Einer der Polizisten war sogar schwer­punktmäßig an Einsätzen mit »rechtem Hintergrund« beteiligt.

Thomas Richter unterstützte auch das Neonazi-Fanzine »Der Weiße Wolf«. In dessen Ausgabe Nummer 18 aus dem Jahr 2002 erschien ein Vorwort mit dem fett gedruckten Hinweis: »Vie­len Dank an den NSU, es hat Früchte getragen ;-) Der Kampf geht weiter…«. Herausgegeben wurde das Heft zeitweise von David Petereit, Landtagsabgeordneter der NPD in Mecklenburg-Vorpommern. BKA-ErmittlerInnen stellten bei ihm später einen »Unterstützerbrief« des NSU sicher.4

Später wurde der ehemalig vom baden-württembergischen Geheimdienst (LfV) angeworbene und vom Bundesgeheimdienst (BfV) seit Ende der 90 er weiter geführte Nazi V-Mann Thomas Richter - Deckname Corelli - in der Wohnung seines Zeugenschutzprogrammes tot aufgefunden. Angeblich, so die vom Geheimdienst an diverse Medien gestreute Information, soll eine unbemerkte Diabetiserkrankung den Tod bewirkt haben.

 

Gruppenbild von Blood & Honour: Thomas Starke [1] (Informant des LKA Berlin) belastete Jan Werner [2] aus Chemnitz als Kontaktperson zum NSU. Jahre vorher verriet er die Neonaziband »Landser« und damit auch das Bandmitglied Christian Wenndorf [3].

Der Fall Uwe Mundlos

 

 

Über mehrere Monate hinweg hatte weder der Bundeswehr Geheimdienst »Militärischer Abschirmdienst« (MAD) noch das verantwortliche Verteidigungs-Ministerium den NSU-Untersuchungsausschuss trotz besseren Wissens über die Existenz einer MAD-Akte von Uwe Mundlos informiert. Auf Anfragen hin war eine Existenz der Akte anfänglich sogar verneint worden. Mundlos hatte in einer Kaserne im thüringischen Bad Frankenhausen 1995 seinen Grundwehrdienst abgeleis­tet. Auch hier war er als Neonazi aufgefallen. Die verspätet gelieferte Akte ist nach Informationen des ARD-Magazins »Fakt« unvollständig. In ihr wird zum Beispiel nicht erwähnt, dass Mundlos Spind auf Wunsch der Polizei durchsucht worden war. Fest stehe, dass die Akte unvollständig sei, resümierte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Sebastian Edathy (SPD). Die Akte soll auch Hinweise auf eine versuchte Anwerbung des jungen Soldaten Uwe Mundlos als Quelle für die Behörden enthalten. So war Mundlos von den Beamten gefragt worden, ob er »sich vorstellen könne, ihm bekannt gewordene Termine für Anschläge auf Asylbewerberheime der Polizei oder den Verfassungsschutzbehörden zu melden«.

Die brisanten Details hielt das Berliner LKA sehr lange vor den NSU Untersuchungsausschüssen, der Bundesanwaltschaft und dem Bundeskriminalamt (BKA) zu­rück. Der Neonazi Thomas Richter aus dem NSU-UnterstützerInnen-Umfeld war als »Corelli« Informant des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Auch der spätere NSU-Terrorist Uwe Mund­los selbst sollte offenbar wäh­rend seines Wehrdienstes als Informant des MAD angeworben werden.

SPD fordert Sonderermittler

SPD-Innenexperte Burkhard Lischka sprach von “immer neuen Ungereimtheiten und Versäumnissen im Fall „Corelli“”, die weitere Fragen aufwerfen. “Wenn nach Presseberichten das Bundesamt für Verfassungsschutz schon im Jahre 2005 die CD mit dem Hinweis auf den „NSU“ erhalten hat, dann ist mir völlig unerklärlich, warum dies nicht schon gegenüber dem NSU-Untersuchungsausschuss offenbart wurde”, sagte Lischka. Er forderte “daher eine lückenlose und eingehende Prüfung des gesamten Vorgangs, damit wir diesen auf fundierter Grundlage neu bewerten können”.

 

Die SPD wolle schnellstmöglich die förmliche Einsetzung eines Sachverständigen als Sonderermittler beantragen. “Hier muss jetzt jeder Stein im Bundesamt für Verfassungsschutz umgedreht werden, damit Parlament und Öffentlichkeit erfahren, was sich tatsächlich ereignet hat.