Vor internationalen Schiedsgerichten  gewinnen immer die USA

Konzerne klagen - Die Völker zahlen
 
Wie Schiedsgerichte den Rechtsstaat aushebeln
 
Öffentlich, Unabhängig und an die Auslegung des Gesetzes gebunden: Das sind die drei elementaren Grundsätze der Justiz. Doch wie lange noch? Private Schiedsgerichte sind auf dem Vormarsch. Sie tagen oft geheim, sie sind mit privat wirtschaftenden Anwälten als Richtern besetzt und sie können sich aussuchen welche Rechtsnormen sie anwenden. Ein Skandal, so sehen es Verfassungsexperten wie Prof. Siegfried Bross, ein ehemaliger Bundesrichter: "Schiedsgerichte stehen mit der Verfassung in Widerspruch."
 
Aber vor allem scheint der Sieger bei Schiedsgerichten schon vorher festzustehen - der US Imperialismus bzw. ihre Konzerne.
Gerade unterentwickelte Entwicklungs- und Schwellenländer haben ein Rechtssystem, das  Firmen nicht schützen kann. Doch inzwischen sind Schiedsgerichte auch in Europa und Nordamerika eine Art Schattenjustiz im Namen des Geldes, vorbei an rechtsstaatlichen Grundsätzen und oft dem Wohl der Allgemeinheit entgegengesetzt - sagen die Kritiker.

Kanada ist in Sachen Schiedsgerichte leidgeprüft: Mitte März 2015 wurde der Staat von einem Schiedsgericht zu der Zahlung von 300 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt. Der US-Bergbaukonzern Bilcon hatte seit den 1940er Jahren viele Schürfrechte in Kanada inne. 2002 wollte er einen neuen Abbaustandort auf Nova Scotia mitten in einem idyllischen Naturschutzgebiet erschließen. Ein Steinbruch für Basalt samt Hafenterminal zum Abtransport waren geplant. Der unmittelbare Anlass der Klage bestand in einer negativen Umweltverträglichkeitsprüfung.

Besonders empörend fanden die Kanadier, dass von dem Schiedsgericht die Ansprüche der Firma auf entgangenen Gewinn berücksichtigt wurden, aber die Eingaben Bevölkerung von Nova Scotia keine Rolle spielten. Sie hatten darauf verwiesen, dass Bergbau und Hafen erhebliche Einbußen bei Fischfang und Tourismus brächten. Kanada musste 300 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen, obwohl das Unternehmen noch keinen Cent in die Entwicklung des Projekts gesteckt hatte.

Die Australischen Zigarettenpackungen tragen abschreckende Bilder. Philip Morris klagte dagegen vor einem Schiedsgericht.
 
Berühmt sind auch die Klagen aus dem Jahr 2011 von Philip Morris gegen Australien in Sachen Nichtraucherschutz. Der Tabakkonzern verlangte mehreren Milliarden Dollar, da die australische Regierung angeordnet hatte, dass Zigaretten nur noch in Packungen mit Warnhinweisen und ohne Markenlogo verkauft werden dürfen. Das Verfahren scheiterte aus formalen Gründen. Auch Uruguay wurde von der Zigarettenindustrie verklagt, weil es Warnhinweise auf Packungen hatte drucken lassen. Erreicht wurde, dass die Warnhinweise nun deutlich kleiner ausfallen als geplant.

Auch Deutschland wurde schon vor dem Weltbank-Schiedsgericht in Washington verklagt. Der Stromerzeuger Vattenfall erreichte mit dem Verfahren das die Umweltauflagen der Hamburger schwarz-grünen Regierung gelockert wurden.

Der Atomausstieg könnte noch teurer werden. 4,7 Milliarden Euro will Vattenfall von Deutschland.
 
In Sachen Atomausstieg ist ein weiteres Verfahren von Vattenfall anhängig. Es geht um eine Forderung von 4,7 Milliarden Euro wegen des Atomausstiegs. Die Firma "Lone Pine Resources" verklagte wiederum Kanada auf 250 Millionen Dollar Schadenersatz, weil die kanadische Provinz Québec ein Fracking-Moratorium erlassen hatte. Das in Frankreich ansässige Unternehmen "Veolia" verklagte den Ägyptischen Staat, weil dieser 2011 den Mindestlohn für Arbeitnehmer erhöht hatte auf 72 Euro – monatlich versteht sich.

Das  sind aber keine Einzelfälle.

 

Unglaublich, aber wahr: Obwohl die USA weltweit 50 Investitionsabkommen abgeschlossen haben und dutzendfach verklagt wurden, hatte noch kein einziger ausländischer Investor gegen US Konzerne damit Erfolg.

Es lohnt sich ein Blick auf NAFTA: Der Vertrag, den die USA, Kanada und Mexiko 1994 abgeschlossen haben, enthält Investorenschutz in klassischer Form. Bis Ende des Vorjahres wurden 77 Investorenklagen eingebracht – 35 gegen Kanada, 22 gegen Mexiko und 20 gegen die USA, etwa die Hälfte der Verfahren läuft noch. Die abgeschlossenen zeigen indes eine erstaunliche Schieflage.

"Ich will keine Konspirationstheorien aufstellen", sagt auch Jan Kleinheisterkamp, Rechtsexperte der London School of Economics: "Aber es ist frappierend, dass Kanada viele Male verloren hat, Mexiko regelmäßig, die USA hingegen nie." Die US-Behörden betonen das sogar stolz: Das liege am "hochstehenden US-Rechtssystem".

Zu Tode prozessiert

Gleich die allererste NAFTA-Klage gegen die USA (ICSID ARB(AF)/98/3) lässt freilich anderes vermuten.

Anfang der 1990er expandiert der kanadische Bestatter Loewen Group in den USA rasant. Im Süden kommt man dabei dem lokalen US-Rivalen Jeremy O’Keefe in die Quere. Nach heftigem Streit schließt man einen Vertrag, bei dem Begräbnishäuser und Versicherungsfirmen ausgetauscht werden. Gesamtwert des Deals: 5,98 Millionen Dollar. O’Keefe wirft den Kanadiern bald vor, Abmachungen gebrochen zu haben. Das Ganze landet vor dem Mississippi State Court.

Der Anwalt der Kläger macht von Beginn an deutlich, wo die Sympathien zu liegen haben – bei der lokalen Familienfirma des US-Kriegsveteranen O’Keefe statt bei "Kanadiern". Im Prozess werde die "Rassen-Karte" gespielt, stellt der Richter fest, greift aber nicht ein. Die Jury dürfe bei der Schadensbemessung keine Scheu vor hohen Summen haben, insistiert der Kläger und stellt hohe Milliardenbeträge in den Raum. Am Ende entscheiden die Geschworenen, dass die Kanadier ihrem US-Rivalen 500 Millionen Dollar zahlen müssen – fast das Hundertfache des Streitwertes. Allein 75 Millionen sind Schmerzensgeld, 400 Millionen als Pönale gedacht.

Die kanadische Firma Loewen will Berufung einlegen, hat aber ein finanzielles  Problem: Dafür müssen in Mississippi noch 125 Prozent als Pfand hinterlegt werden, also unerschwingliche 625 Millionen Dollar. Ein Antrag auf Herabsetzung wird abgebügelt. Am Ende stimmt Loewen überstürzt einem Vergleich zu, wonach 175 Millionen Dollar an O’Keefe fällig sind.

Durch NAFTA gibt es für kanadische Investoren, denen in den USA Unrecht geschieht, aber ein neues Forum. Loewen verlangt vor einem unabhängigen Schiedsgericht 725 Millionen Dollar Schadenersatz vom US-Staat. Tatsächlich geißeln die drei Schiedsrichter im Juni 2003 aufs Schärfste, wie der Mississippi-Prozesse abgelaufen ist. Ja, Loewen sei Unrecht widerfahren. Abgewiesen wird die Klage trotzdem. Der Grund: Die Kanadier hätten nicht den ganzen Instanzenzug in den USA durchlaufen (wie auch?). Und weil die Kanadier inzwischen tatsächlich pleite sind, sei das Schiedsgericht gar nicht mehr zuständig.

Druck auf den Richter

Ende 2004 erzählte Abner Mikva, der von den USA in diesem Fall bestellte Schiedsrichter, offenherzig, was ihm vor dem Verfahren ein Vertreter aus dem US-Justizministerium erklärt habe: "Sie wissen schon, Richter – geht dieser Fall verloren, könnten wir auch NAFTA verlieren."

Seine Antwort habe gelautet: "Wenn Sie mich unter Druck setzen wollten, dann ist Ihnen das gelungen." Damals sei in der US-Öffentlichkeit kaum jemandem bewusst gewesen, dass solche Klagen unter NAFTA überhaupt möglich sind, so Mikva.

Rechtsprofessor David Schneiderman von der Universität Toronto vermutet somit strategisches Kalkül: Ein Urteil gegen die USA hätte die Schiedsgerichtsbarkeit unter NAFTA insgesamt gefährdet.

Das Tribunal habe bei Loewen "vermutlich falsch entschieden", sagt Schreuer. Der Fall zeige aber, dass "das Rechtssystem in den USA natürlich seine Defizite hat.

 

Deutschland bleibt gespalten

Die Spaltung Deutschlands bleibt auch nach 26 Jahren erhalten

Die Wirtschaftskraft der Ostdeutschen liegt bei nur etwa 70 % der Wirtschaftskraft der Westdeutschen. Ostdeutschland bleibt abgehängt.

Die Arbeitslosigkeit  ist im Osten weit größer als im Westen.

Die Zahl der Protestwähler ist signifikant höher als in Westdeutschland, wenn man die Linkspartei als die originäre Protestpartei udn die Rechtspopulisten der AfD als  neue vermeintliche Protestpartei zusammen betrachtet. 

Ostdeutsche betrachten sich so gesehen auch als Systemgegner zur Kolonialisierung des Ostens durch die Konzerne des Westens.

Über 3 Millionen Massenabwanderung  aus den ostdeutschen Ländern ist weit signifikanter als die Abwanderung zu Honeckers Zeiten vor 1990.

Der Rassenhass und der Neonazismus wurde nach 26 Jahren rechtspopulistischer Gehirnwäsche durch Systemmedien neu geschaffen. Umso weiter die DDR Vergangenheit zurückliegt, umso weiter wandert die ostdeutsche gesellschaft nach rechts. 

Die Bundesregierung blickt mit großer Sorge auf die zunehmende Fremdenfeindlichkeit in Ostdeutschland. Im zurückliegenden Jahr habe dort die Zahl der rechtsextremen und fremdenfeindlichen Übergriffe stark zugenommen, zitierte die Mittwochsausgabe des "Handelsblatts" vorab aus dem Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der deutschen Einheit 2016.

Die Regierung spricht darin von "besorgniserregenden Entwicklungen", die das Potenzial hätten, "den gesellschaftlichen Frieden in Ostdeutschland zu gefährden".

Ausschreitungen wie in Heidenau und Freital Symbole eines sich verfestigenden Fremdenhasses.

Bei den Protesten gegen die Aufnahme von Flüchtlingen sei deutlich geworden, dass die Grenzen zwischen bürgerlichen Protesten und rechtsextremistischen Agitationsformen zunehmend verschwömmen, heißt es demnach in dem Regierungsbericht, der am Mittwoch vorgestellt werden soll. "Neben unzähligen Angriffen auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte sind gewalttätige Ausschreitungen wie in Heidenau und Freital zu Symbolen eines sich verfestigenden Fremdenhasses geworden."

Auch negative Konsequenzen für die ostdeutsche Wirtschaft werden nicht ausgeschlossen: "Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und Intoleranz stellen eine große Gefahr für die gesellschaftliche, aber auch die wirtschaftliche Entwicklung der neuen Länder dar", zitiert das "Handelsblatt" aus dem Bericht.

 

 

 

Neue Hinweise auf Zerstörung des UN Hilfskonvois durch US hörige Dschihadisten

Entgegen der Behauptung der USA, dass der UN-Hilfskonvoi aus der Luft bombardiert wurde, zeigen mit Drohnen aufgezeichnete Aufnahmen, dass sich USA hörige Dschihadisten mit Raketenwerfen in der Nähe des Konvois aufgehalten und sich kurz vor der Attacke neben dem Konvoi postiert haben.

Auf dem vom russischen Verteidigungsministerium veröffentlichten Video sieht man, dass der UN-Hilfskonvoi von einem mit einem großkalibrigen Granatwerfer bestückten Pickup der Terroristen verfolgt wird. Offensichtlich müssen die Terroristen versucht haben, sich hinter dem Konvoi zu verstecken.

Die Analyse der Drohnen-Videoaufnahmen der gestrigen Bewegung des humanitären Konvois durch die von den Extremisten kontrollierten Gebiete der Provinz Aleppo hat es ermöglicht, neue Details ans Licht zu bringen. Auf dem Video kann man gut sehen, wie die Terroristen an dieser Kolonne vorbei einen mit einem großkalibrigen Granatwerfer bestückten Pickup versetzen", sagte der Sprecher des russischen Verteidigungsministeriums, Generalmajor Igor Konaschenkow.

"Es ist aber nicht klar, wer wen deckt: der Granatwerfer die Wagenkolonne mit Weißhelm-Freiwilligen oder doch umgekehrt? Die wichtigste Frage ist aber, wohin dieser Granatwerfer in der Nähe des Zielorts der Wagenkolonne verschwunden ist und wen er während deren Halts und Entladens beschossen hat", fügte Igor Konaschenkow hinzu.

Zuvor hatte das russische Außenministerium die Gerüchte über die russische Beteiligung am Angriff auf den UN-Hilfskonvoi in Aleppo dementiert. 

"Weder die russische noch die syrische Luftwaffe hat Angriffe auf den Hilfskonvoi in der Stadt Aleppo vorgenommen."

Gestern ist unweit von Aleppo ein UN-Hilfskonvoi angegriffen und 18 von 31 LKWs zerstört worden. Der von den USA und Russland vermittelte Waffenstillstand in Syrien endete ebenfalls am Montag. Dschihadistische Rebellen planen bereits an einer neuen Offensive auf Aleppo.

Rußland hat auch ein Interesse an Frieden und an der  Stabilisierung der Macht von Assad und die USA haben dieses Interesse explizit nicht.

Deshalb ist es auch viel logischer die uerheberschaft der Anschläge bei Dschihadisten um Aleppo zu verortten, die faktisch als US Söldner in Syrien Krieg führen.

Selbst der deutsche Ex-General Kujat weist darauf hin, dass Russland und die syrische Regierung kein Interesse an der Zerstörung des Konvois zwecks Brechen des Waffenstillstandspakts gehabt haben, weil schon der US Angriff auf syrische Soldaten  mit 100 Toten Tage vorher schon einen Vorwand für einen Bruch des Abkommens geliefert hätten, den man deshalb nicht mehr schaffen mußte. Zudem ginge auch die UN nicht mehr davon aus, dass der Konvoi zwingend aus der Luft bombardiert wurde wie die US Regierung behauptet.

Die pro-westlichen  Dschihadisten fürchteten  aber einen Pakt der USA und Rußland hingegen, weil es zu einem gemeinsamen Kaümpf gegen die Dschihadisten geführt hätte.

Waffenruhe in Syrien wegen permanenter Angriffe der USA und der Dschihadisten  beendet

Nach einer Woche hat die syrische Armee das Ende der unter Vermittlung von Russland und den USA ausgehandelten Waffenruhe erklärt. Nach syrischen und russischen Angaben haben sich die Rebellen nicht an die Waffenruhe gehalten.

Waffenruhe in Syrien: Nur Assad hält sich daran „Die Terroristen haben mehr als 300 Mal die Waffenruhe verletzt“, erklärte das syrische Kommandio nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Sana. Deshalb sehe die Armee die Waffenruhe als beendet. Am Sonntag hatte der russische Militärsprecher Igor Konaschenkow mitgeteilt, dass die Rebellen seit Beginn der Waffenruhe immer heftiger die Stellungen der Assad-Armee, darunter auch Wohngebiete, beschossen und die Feuerpause genutzt hätten, um Waffen und Kräfte umzugruppieren. „Es ist bis jetzt zu keinen Kontakten mit der gemäßigten Opposition zu Fragen der Waffenruhe gekommen. Alle unsere Bitten an die amerikanische Seite, uns Kontakt zu der gemäßigten Opposition zu vermitteln oder selbst auf diese Einfluss zu nehmen, sind ohne Ergebnis“, kritisierte Konaschenkow.
Vorher hatten die USA  auf der Seite der IS inden Krieg eingegriffen und über 60 syrische soldatzen getötet.

Mehr: https://de.sputniknews.com/politik/20160919/312618242/syrien-waffenruhe-ende.html
 
Am Samstag ebnete ein Luftangriff der US-Koalition den Terroristen des "Islamischen Staates" den Weg nach Deir-As-Sor. Es kam zu einer Debatte zwischen Rußland und  den USA im UN-Sicherheitsrat. Russland spricht von "krimineller Fahrlässigkeit".
 
Gestern ist unweit von Aleppo ein UN-Hilfskonvoi angegriffen und 18 von 31 LKWs zerstört worden. Der von den USA und Russland vermittelte Waffenstillstand in Syrien endete ebenfalls am Montag. Dschihadistische Rebellen inklusive Al Kaida nahe Gruppen planen bereits  eine neuen Offensive auf Aleppo.
 
International die meisten Schlagzeilen machte dabei heute ein tödlicher Angriff auf einen mit expliziter Genehmigung von Damaskus in Urm Al Kubra westlich von Aleppo agierenden Hilfskonvoi von UNO und Syrisch-Arabischem Roten Halbmond gestern Abend.

SMART, ein Propaganda-Kanal von Terroristen, stellte dazu heute folgende Bilder zur Verfügung, und behauptete dazu, es handele sich dabei um die Folgen eines Luftangriffs und behauptete dazu bezugnehmend auf Aussagen der für ihre False-Flag-Inszenierungen bekannten und sowohl Al Kaida als auch US- Imperialisten nahestehenden Weißhelm-Gruppe, dabei wären der Leiter der Hilfsmission des Syrisch-Arabischen Roten Halbmondes sowie mindestens 12 weitere Menschen ums Leben gekommen und Dutzende LKWs zerstört worden.

Der Syrisch-Arabische Rote Halbmond veröffentlichte zu dem Vorfall am heutigen Dienstag eine Presseerklärung, in der es hieß, der Leiter der Hilfsmission des Syrisch-Arabischen Roten Halbmondes sowie rund 20 Zivilisten seien bei dem schrecklichen Angriff auf ein Lager des Syrisch-Arabischen Roten Halbmondes und einen Hilfskonvoi in Urm Al Kubra gestern Abend ums Leben gekommen und viele Hilfsgüter seien dabei vernichtet worden. Zu der Art des Angriffs und dazu, wer den Angriff ausgeführt hat, schwieg der Syrisch-Arabische Roten Halbmond, was auf die professionelle Neutralität des Syrisch-Arabischen Roten Halbmondes und seine grundsätzliche Nichtteilnahme am „Schuldzuweisungsspiel“ zu erklären ist.

Die Terroristen und ihre Sympathisanten, die USA und die UNO beschuldigten sich auf bekannte Propagandastellen von „Rebellen“ berufend die syrische oder russische Luftwaffe, den Hilfskonvoi angegriffen zu haben, während das russische Verteidigungsministerium nach einer Zeit der Prüfung des Vorfalls erklärte, dass weder die syrische noch die russische Luftwaffe den Hilfstransport angegriffen haben, und verweist darauf, dass der Vorfall seltsamerweise mit einer großen Attacke von Aufständischen in der Gegend gut korreliere.

Die UNO stellte als Konsequenz aus dem Vorfall sämtliche Hilfslieferungen nach Syrien ein, und kündigte an, Hilfslieferungen nach Syrien nicht eher wieder aufzunehmen, als bis die Sicherheit der Hilfstransporte gewährleistet und der gestrige Vorfall in Orm Al Kubra zufriedenstellend aufgeklärt ist. Man darf davon ausgehen, dass der Vorfall bei der UNO-Hauptversammlung in New York von den Freunden der Terroristen für ein intensives „Schuldzuweisungsspiel“ gegen Russland und Syrien genutzt werden wird, was vor der Attacke vorhersehrbar gewesen sein dürfte, und ein Motiv für einen False-Flag-Angriff von Terroristen im Rahmen ihrer bekannten Massaker-Marketing-Strategie gewesen sein könnte.

Vor dem Hintergrund des Zwischenfalls in Urm Al Kubra verblassen die anderen Kampfhandlungen in und um Aleppo heute etwas, wobei die Kampfhandlungen zwar heftig waren, es dabei letztlich nur zu wenigen Verschiebungen auf der Lagekarte gekommen ist. Aus Shkaif im Norden der Stadt Aleppo wurde berichtet, dass von Al Kaida geführte Terroristen dort gestern Nacht einen Vorstoß gen Süden unternommen und dabei auch etwas Gelände erobert hatten, die syrische Armee den Angriff jedoch heute zurückschlagen und das gestern verlorene Gelände wieder unter Kontrolle nehmen konnte. Später wurde gemeldet, es sei der syrischen Armee und ihren Partnern in der Gegend im Rahmen des Gegenangriffes gelungen, die nahegelegenen und bislang von Terroristen besetzten Handarat-Höhen unter ihre Kontrolle zu bringen.

Weiterhin wurde berichtet, dass die syrische Armee und ihre Partner beim Zurückschlagen einer großen Attacke im Bezirk 1070 und der nahegelegenen Militärbasis Ramouseh im Südwesten von Aleppo eine große Anzahl von Terroristen eliminiert haben. Weiterhin gibt es bislang noch nicht bestätigte Gerüchte, dass Russland am heutigen Dienstag mit Kalibr-Raketen vom Mittelmeer aus eine Kommando-Zentrale von Terroristen in der Region Berg Simeon westlich von Aleppo zerstört haben soll, wobei etwa 30 hochrangige Terroristen sowie Spezialkräfte von sie unterstützenden Staaten eliminiert worden sein sollen. Da wird man noch abwarten müssen, ob sich das Gerücht bestätigt. Die syrische Nachrichtenagentur SANA berichtete bei ihrem Tagesbericht zum Anti-Terror-Kampf heute bislang noch nichts aus der Provinz Aleppo und konzentrierte sich stattdessen auf Meldungen zur Eliminierung von Terroristen in den Provinzen Hama, Homs, Deir Ezzor und Daraa. Insgesamt lässt sich sagen, dass zur Zeit in Aleppo wie auch in Syrien überhaupt viel gekämpft wird und die Lage recht unübersichtlich ist.

Der Sprecher des russischen Präsidenten Putin hat unterdessen erklärt, Russland wäre nur bereit, einer neuen Verlängerung der Waffenruhe nochmals zuzustimmen, wenn die Terroristen dann auch wirklich das Feuer einstellen und die USA es unterlassen, „aus Versehen“ die syrische Armee zu bombardieren.

Und außerdem erwarte Russland, dass die USA ihre Zusage einhalten,  angebliche moderate Oppositionskräfte von Terroristen zu trennen.

Aus der Provinz Idlib gibt es derweil die Nachricht, dass sich drei Terrorgruppen, nämlich die Division 13, die Bergfalken sowie die Norddivision, zu einer neuen Terrorgruppe namens „Freie Armee Idlib“ zusammengeschlossen haben sollen, und zur Belohnung mehr Waffen einschließlich Panzerabwehrlenkraketen von den USA erhalten sollen.

Ob das praktisch, wie von Russland und den USA vereinbart, eine Separation dieser Gruppen von Al Kaida bedeutet, oder ob Al Kaida, diese Gruppen zur Scheintrennung vorgeschickt hat, um so mehr Waffen für Al Kaida von den USA zu organisieren, wird abzuwarten bleiben. Sollten diese Gruppen sich wirklich von Al Kaida getrennt haben, dann dürfte es interessant werden, zu sehen, wie es bewerkstelligt werden soll, dass sie sich gegen in diesem Fall zu erwartende Angriffe von Al Kaida behaupten, denn üblicherweise eliminiert Al Kaida Gruppen, die sich mit den USA gegen Al Kaida verbünden, stets recht zügig.

Nachtrag 17:45h: Russland macht darauf aufmerksam, dass Mitglieder der Al Kaida nahestehenden Organisation „Weißhelme“ möglicherweise nicht ganz zufällig mit Kameras zur rechten Zeit am rechten Ort in Urm Al Kubra waren, und verdächtigt die „Weißhelme“ und ihre Partner, den Hilfskonvoi in Brand gesetzt zu haben.

Am Freitag soll eine Sitzung der International Syria Support Group unter Vorsitz von Russland und den USA stattfinden, wo unter anderem über den Zwischenfall in Urm Al Kubra geredet werden soll.

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Bundesanwaltschaft vernichtete NSU Dokumente über den Nazi Jan Werner

Akten des Hauptwaffenlieferanten der NSU Mörder namens Werner vernichtet 

Gruppenbild von Blood & Honour: Thomas Starke [1] (Informant des LKA Berlin) belastete Jan Werner [2] aus Chemnitz als Kontaktperson zum NSU. Jahre vorher verriet er die Neonaziband »Landser« und damit auch das Bandmitglied Christian Wenndorff [3].

Der Untersuchungsausschuss interessierte sich für Unterlagen über den Neonazi Jan Werner, der das NSU-Trio unterstützt haben soll. Jetzt kommt heraus, dass die Bundesanwaltschaft sie beseitigen ließ.

Die Bundesanwaltschaft hat im November 2014 die Vernichtung von Asservaten veranlasst, obwohl die Dokumente eine Schlüsselfigur im NSU-Verfahren betreffen und sie vom Bundeskriminalamt noch nicht ausgewertet worden sind. Der „Welt“ liegt ein entsprechender Vermerk der Bundesanwaltschaft vor.

Im Mittelpunkt steht dabei ein Neonazi aus Chemnitz – Jan Werner. Er ist seit dem Jahr 2012 Beschuldigter im NSU-Komplex, das Verfahren gegen ihn läuft noch immer. Er hatte Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe geholfen, in seiner Stadt Fuß zu fassen, als die drei gerade aus Thüringen geflohen waren.

Im Sommer 1998 soll er dann für die drei auf der Suche nach Waffen gewesen sein, weil diese „weitere Überfälle“ begehen wollten. So hatte es damals ein V-Mann berichtet, der auf Werner angesetzt war. Bei kaum einer Waffe, die dem NSU zugerechnet wird, konnte bislang ermittelt werden, woher sie ursprünglich stammt. Deswegen ist auch heute noch jeder mutmaßliche Waffenlieferant von großem Interesse.

Jan Werner, Spitzname „der Lange“, war Ende der 1990er-Jahre Chef der sächsischen Sektion der Neonazi-Gruppe Blood & Honour, die als besonders gewaltbereit galt. Seit Mitte der 1990er-Jahre war Werner bereits verschiedenen Ermittlungsbehörden als Anführer der Neonaziszene bekannt. Vor allem in der rechtsradikalen Musikszene hatte er großen Einfluss. Werners Telefon wurde daher regelmäßig abgehört, mehrfach durchsuchten verschiedene Sonderkommissionen seine Chemnitzer Wohnung.

Wiederholte Durchsuchungen

Im Oktober 2001 – als der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)  bereits zwei Bombenanschläge und vier Morde begangen hatte – wurde die Wohnung von Werner abermals durchsucht. Er wurde zu dem Zeitpunkt beschuldigt, der Produzent der einflussreichen rechtsradikalen Band Landser aus Berlin zu sein. Bei der Durchsuchung wurden mehrere Notizbücher sichergestellt, darin waren Kontakte und Telefonnummern notiert. Das geht aus Asservatenlisten hervor, die damals angelegt wurden und erhalten geblieben sind.

Da bis heute die Rolle von Werner nicht geklärt ist, hat sich auch der aktuelle NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags für diese Asservate interessiert. Die Frage stellt sich, ob die Notizbücher etwa Kontakte von Werner zum NSU-Netzwerk oder den Tatorten des NSU belegen. Der Ausschuss hat den ehemaligen Richter Bernd von Heintschel-Heinegg als Ermittlungsbeauftragten eingesetzt, um den Abgeordneten bei ihrer komplexen Arbeit behilflich zu sein.

Heintschel-Heinegg erkundigte sich im Juli 2016 bei der Bundesanwaltschaft konkret nach einem der bei Werner gefundenen Notizbücher. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft im NSU-Ausschuss machte sich auf die Suche und machte eine überraschende Feststellung: Ausgerechnet zwei Bundesanwälte hatten bereits im November 2014 nicht nur die Vernichtung von einem Notizbuch, sondern von allen noch vorhandenen Asservaten aus dem Besitz Werners angeordnet.

Seit 2003 waren die Asservate beim Landeskriminalamt Berlin aufbewahrt worden, das damals das Landser-Verfahren gegen Werner geführt hatte. Dem für die NSU-Ermittlungen zuständigen BKA waren diese Asservate jedoch nie vorgelegt worden, obwohl sie eine Phase betrafen, in der der NSU bereits aktiv war.

Mehrere Rücktritte

Werner war im Sommer 2014 dazu aufgefordert worden, die Gegenstände abzuholen, er kam jedoch der Bitte nicht nach. Besonders peinlich dabei: Zu dem Zeitpunkt der Vernichtung der Dokumente bestand seit zwei Jahren ein Vernichtungsmoratorium, ausgesprochen vom Bundesinnenministerium. Keine Akte mit möglichem Bezug zum NSU-Komplex darf seit Juli 2012 vernichtet werden.

Dazu gehören auch und gerade Dokumente, die Beschuldigte im NSU-Verfahren betreffen, wie etwa Jan Werner. Im Sommer 2012 war publik geworden, dass nicht nur im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), sondern auch in anderen Behörden in der Bundesrepublik im großen Umfang Akten geschreddert worden waren, die Bezüge zum Umfeld des NSU hatten. Mehrere führende Verfassungsschützer waren damals zurückgetreten.

In dem Vermerk der Bundesanwaltschaft heißt es, dass die beiden Staatsanwälte, die die Vernichtung veranlasst hatten, zwar wussten, dass es dieses Vernichtungsmoratorium gab, ihnen sei aber zu dem Zeitpunkt „nicht bewusst“ gewesen, „dass Jan Werner im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex steht“. Am 3. November 2014 wurde die Vernichtung angeordnet – kurz davor, am 15. Oktober, war Jan Werner Zeuge beim NSU-Prozess in München. Dort hatte er die Aussage verweigert. Trotzdem soll den Bundesanwälten also der Name nicht geläufig gewesen sein.

Aus dem Vermerk der Bundesanwaltschaft geht außerdem hervor, dass man davon ausgehe, dass eines der Notizbücher nur aus vier beschriebenen Seiten bestanden hätte, die als Kopie komplett in den Akten vorlägen. Es gäbe darüber hinaus keine Anhaltspunkte dafür, dass das Notizbuch mehr Informationen enthalten habe. Das allerdings ist nur ein Rückschluss.

Notizen zu „Max“ und „Gerry“

Die Asservate sind damals im Landser-Verfahren vom LKA Berlin ausgewertet und zum Teil kopiert worden. Allerdings, und das ist das Problem, die Beamten hätten damals noch gar keinen Bezug zum NSU herstellen können, da die Schlüsselfiguren der Gruppe damals noch nicht bekannt waren.

Die Auswertung bezog sich ausschließlich auf Werners Rolle als Musikproduzent. Wenn sich also Jan Werner Notizen zu „Max“ und „Gerry“ gemacht hätte, wäre das den Ermittlern nicht auffallen. Max und Gerry waren Decknamen von Mundlos und Böhnhardt.

Dass ausgerechnet eine Berliner Behörde nun die Asservate im Auftrag der Bundesanwaltschaft vernichtet hat, ist darüber hinaus besonders peinlich. Auch der Berliner Verfassungsschutz hatte bereits 2012 Akten mit Bezug zu der Band Landser, Werner und Starke geschreddert. Die Rolle des Landeskriminalamts Berlin wirft in Sachen NSU zudem seit Langem Fragen auf.

Schon im Jahr 2000 hatte eben jenes LKA einen engen Vertrauten von Werner als Informanten angeworben. Dabei handelt es sich um Thomas Starke, der ebenfalls Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt im Untergrund geholfen und unter anderem für Mundlos bereits 1997 Sprengstoff organisiert hatte.

Jede weitere Aktenvernichtung im Umfeld der beiden NSU-Schlüsselfiguren Jan Werner und Thomas Starke hat daher ein bitteren Beigeschmack, selbst wenn sie ein Versehen gewesen sein mag, wie die Bundesanwaltschaft gegenüber dem Bundestag beteuert. Deshalb heißt es wohl auch in dem Vermerk: „Weitere Nachforschungen werden durchgeführt.“

Wenig hat den linken Journalismus und die Antifa in und ausserhalb des Gerichtssaales mehr beschäftigt als der Spitzel Carsten „Piatto“ Szczepanski, ein beinahe-Mörder, der sich selbst als V-Mann 1994 während der U-Haft angeboten haben soll, und dessen Verpflichtung auf „grösste moralische Bedenken“ seitens des damaligen LfV-Chefs Hans-Jürgen Förster (heute Bundesanwalt) gestossen sein soll.

Piatto soll 1998 über die B&H-Sektion Sachsen (Thomas Starke & Co) Kontakt mit Jan Botho Werner gehabt haben, sogar per SMS und Handy, das ihm -als Knacki- sein V-Mann-Führer um den heutigen LfV Sachsen Präsidenten Gordion Meier-Plath netterweise zur Verfügung stellten.

Da haben Sie 2 potentielle Spitzel aus Chemnitz: Antje Probst und Jan Werner…


Am 13. Oktober 1998 ist vermerkt: »Gesprächsweise konnte die Quelle von WERNER erfahren, daß dieser immer noch auf der Suche nach Waffen für die drei flüchtigen thüringischen Neonazis ist.« Knapp ein Jahr später, am 8. Oktober 1999, überfielen Mundlos und Böhnhardt die erste Bank in Chemnitz. Bewaffnet. Den vermutlich ersten Mord, an dem Blumenhändler Enver Simsek, verübte der NSU am 9. September 2000 in Nürnberg.

Da es nicht um die Mordwaffe Ceska 83 gehen kann, denn die soll ja vom Madley in Jena über eine lange Stafette aus der Schweiz gekommen sein, scheint diese Waffe des Piatto und des Jan Werner, so sie denn existiert, eine „späte Bruni“ zu sein, eine umgebaute Pistole - 6,35 mm.

Vorgeschichte

Ein Gastbeitrag von René Heilig, zuerst erschienen im Neuen Deutschland vom 7.3.2013.
Spielte Brandenburgs Geheimdienst ein gefährliches Spiel mit den Helfern des NSU?
Der Brandenburger Verfassungsschutz hatte offenbar gleich zwei V-Leute im unmittelbaren Umfeld der NSU-Terrortruppe platziert: (»Piato«) und die – noch nicht enttarnte, womöglich weiter aktive – Quelle 370 004. Beide hatten auch intensive Kontakte zum militanten Nazi-Netzwerk . »nd« las in geheimen V-Mann-Berichten.

»Laut sind drei sächsische Skinheads (zwei Männer und eine Frau) zur Zeit wegen verschiedener Straftaten auf der Flucht vor der Polizei. Dieser Fall sei medienbekannt. Die drei, von denen einer anonym Artikel für die Publikation ›White Supremacy‹ geschrieben habe, wollen sich angeblich innerhalb der nächsten drei Wochen mit ›geliehenen Pässen‹ nach Südafrika absetzen und dort in neue Identitäten schlüpfen.«
So steht es in einer sogenannten Deckblattmeldung des Brandenburger Verfassungsschutz vom 19. August 1998, die Erkenntnisse der Quelle 370 004 zusammenfasst. Die Quelle ist mit der zweihöchsten Zuverlässigkeitsstufe bewertet worden.
Bei den drei Skinheads handelte es sich um Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Es sind die späteren Killer des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU). Die Artikel in der »Weißen Vorherrschaft« verfasste Uwe Mundlos. Er rief zum Kampf und war erzürnt, dass Kameraden sich dem Amüsement hingeben.

»Ein Nachrichtendienst muss… alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und geeignet sind, eine nachrichtendienstliche Quelle gegen Enttarnung und deren Folgen zu schützen.«*
Am 9. September 1998 schrieb der Brandenburger Geheimdienst auf: »Einen persönlichen Kontakt zu den drei sächsischen Skinheads … soll haben. soll zur Zeit den Auftrag haben, ›die drei Skinheads mit Waffen zu versorgen‹. Gelder für diese Beschaffungsmaßnahme soll die ›Blood&Honour‹-Sektion Sachsen bereitgestellt haben …«
Vor ihrer beabsichtigten Flucht nach Südafrika soll das Trio einen weiteren Überfall nach dem Erhalt der Waffen planen, um mit dem Geld sofort Deutschland verlassen zu können. Der weiblichen Person des Trios will Antje PROBST ihren Paß zur Verfügung stellen. PROBST und WERNER sollen unabhängig voneinander und ohne Wissen des anderen für die drei tätig sein.»«
Am 13. Oktober 1998 ist vermerkt: »Gesprächsweise konnte die Quelle von WERNER erfahren, daß dieser immer noch auf der Suche nach Waffen für die drei flüchtigen thüringischen Neonazis ist.« Knapp ein Jahr später, am 8. Oktober 1999, überfielen Mundlos und Böhnhardt die erste Bank in Chemnitz. Bewaffnet. Den vermutlich erste Mord, an dem Blumenhändler Enver Simsek, verübte der NSU am 9. September 2000 in Nürnberg.

»Eine solche Fürsorge- und Schutzpflicht besteht auch im Blick auf die Gerichte fort.«*
Bislang ging man davon aus, dass die Informationen vom V-Mann »Piato« gesammelt wurden. Der Neonazi saß wegen versuchten Mordes, wurde als V-Mann des Verfassungsschutzes Freigänger, später verhalf der Geheimdienst dem Spitzel zur Freiheit, damit der seinen Job bei besagter Antje Probst antreten konnte.
Wer die V-Mann-Führer-Berichte, die der heutige Präsident des Sächsischen Verfassungsschutzes (damals noch Referatsleiter Rechtsextremismus in Potsdam) auf dem Tisch hatte, aufmerksam liest, erkennt, dass »Piato« und die Quelle 370 004 zwei verschiedene Personen sein müssen. Beide nahmen teilweise an denselben Veranstaltungen teil. Mehrmals trafen sie auf Thomas Starke, den späteren Berliner Polizeispitzel, der dem NSU-Trio Sprengstoff und die erste Wohnung in Chemnitz besorgte.
Man erkennt aber auch, wie bundesweit und international verwoben die Blood&Honour-Szene war. Verknüpft war sie mit Combat 18, der Kampfgruppe Adolf Hitler aus England. Deren Konzept ist quasi die Anleitung für den Terrorismus des NSU. »C 18« bekämpfte unter der Führung von William »Wilf« Browning politische Gegner unter Einsatz von Waffengewalt und Bomben. Ist es Dummheit oder Absicht – der Landesverfassungsschutz vermerkt lediglich: »Will BROWNING soll mittlerweile in einer Band namens ›Black Shirts‹ spielen.«
Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz scheint blind. Noch im Juli 2004 heißt es: »Von der britischen Organisation C 18 gehen aktuell keine terroristischen Aktivitäten aus … Auch in Deutschland gib es keine Terrororganisation C 18 und insbesondere kein bundesdeutsches Netzwerk.«
Die Quelle 370 004 und V-Mann Sczecepanski hatten mit den international wichtigsten Blood& Honour- und C 18-Führern zu tun. Die Rede ist von »angereisten -Aktivisten , «. bedeutet »«. Das ist eine in England und den USA aktive Nazi-Bewegung, der Gruppen wie der Ku-Klux-Klan, die Aryan Nations oder die National Alliance angehören. Darüber hinaus berichtet Quelle 370 004 über Kontakte nach Italien, Schweden, Frankreich und in die Slowakei.

»Im Zweifel ist daher ein prozessuales Interesse, auch ein solches der Strafverfolgung, dem Schutz der Quelle unterzuordnen.«*
Aktuell mauert Brandenburgs Geheimdienst und versucht, die Quelle 370 004 hinter »Piato« zu verstecken. Der lebt im Zeugenschutzprogramm, kann sich also nicht wehren. Auch nicht, wenn ihm die Übermittlung von Informationen zugeschrieben wird, die er angeblich nie hatte. Szczepanski sagte gegenüber dem BKA 2012, dass er den Verfassungsschutz nicht – wie der behauptet – darüber informiert hat, dass Jan Werner für das NSU-Trio Waffen beschaffen soll. Ebenso bezweifelt er, dass von der Polizei abgefangene SMS an Werner, von denen einige mit CS gezeichnet wurden, von ihm stammen. Das wird vom Dienst suggeriert, er sagt: »Ich unterschreibe SMS an sich nie.«
Ging also auch Werners SMS-Frage vom 25. August 1998 (»Hallo. Was ist mit den Bums«) gar nicht an »Piato«? Hat der Geheimdienst da unter fremder Flagge ein »Spielchen« mit dem NSU getrieben, das für zehn Menschen tödlich war? Denkbar, immerhin hatten die Thüringer Kollegen auch 2000 Mark ausgegeben, damit sich Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe falsche Pässe besorgen können.

*Alle Zitate aus Droste, Bernadette: Handbuch des Verfassungsschutzrechts, Boorberg

Nachtrag:
Ministerium dementiert Bericht über angebliche NSU-Informationen
Potsdam (dapd) . Das brandenburgische Innenministerium hat einen Medienbericht dementiert, wonach der Verfassungsschutz angeblich einen zweiten V-Mann mit Bezug zur rechtsextemistischen Terrorzelle NSU beschäftigt hat. Die in der Zeitung »Neues Deutschland« (Donnerstagausgabe) angestellten Spekulationen über bisher unbekannte NSU-relevante Informationen des Brandenburger Verfassungsschutzes seien haltlos, sagte Ministeriumssprecher Ingo Decker in Potsdam. Das Blatt hatte berichtet, dass neben der bisher bekannten Quelle »Piatto« offenbar ein weiterer V-Mann der Verfassungsschutzbehörde Ende der 1990er Jahre Informationen mit Bezug zum NSU geliefert habe.
Decker unterstrich: »Brandenburg hat seine Berichtspflichten bei der Aufarbeitung der NSU-Verbrechen vollumfänglich erfüllt und keinerlei Informationen zurückgehalten.« Bei den angeführten angeblich verschiedenen Quellen handele es sich nachweislich um ein und dieselbe Person. Die damaligen Hinweise von »Piatto« auf namentlich nicht benannte Rechtsextremisten in Sachsen und Thüringen, die er von Dritten erhalten habe, hätten sich auf die Mitglieder des NSU bezogen. Sie seien damals umgehend an das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie die Verfassungsschutzbehörden von Sachsen und Thüringen übermittelt worden.
»Das alles ist aktenkundig und der Öffentlichkeit bereits bekannt«, sagte Decker. Nach monatelanger und weiter andauernder akribischer Prüfung lägen bislang keinerlei Erkenntnisse vor, dass Brandenburgs Sicherheitsbehörden Quellen geführt haben, die an irgendeiner Stelle direkten Kontakt zu den Mitgliedern des NSU hatten.
»Neues Deutschland« hatte berichtet, dass es neben »Piatto« auch die bislang nicht enttarnte »Quelle 370 004« gegeben habe. In den der Zeitung vorliegenden Berichten des zweiten V-Manns aus dem Jahr 1998 an den Brandenburger Geheimdienst werde mehrfach darauf verwiesen, dass für das untergetauchte NSU-Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe Waffen besorgt werden sollten.

Am 9. September 1998 schrieb der Brandenburger Geheimdienst auf: »Einen persönlichen Kontakt zu den drei sächsischen Skinheads … soll  haben.  soll zur Zeit den Auftrag haben, ›die drei Skinheads mit Waffen zu versorgen‹. Gelder für diese Beschaffungsmaßnahme soll die ›Blood&Honour‹-Sektion Sachsen bereitgestellt haben …«

Vor ihrer beabsichtigten Flucht nach Südafrika soll das Trio einen weiteren Überfall nach dem Erhalt der Waffen planen, um mit dem Geld sofort Deutschland verlassen zu können. Der weiblichen Person des Trios will Antje PROBST ihren Paß zur Verfügung stellen. PROBST und WERNER sollen unabhängig voneinander und ohne Wissen des anderen für die drei tätig sein.»«