Im Wortlaut


31.03.2015 Ulla Jelpke, linksfraktion.de

»Ein erster Schritt zur Abschaffung der Geheimdienste müsste der Verzicht auf V-Leute sein«

Foto: flickr.de/rosalux

 

 

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, kritisiert, dass "gummiartige Ausnahmeregeln" im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Umgang mit V-Leuten des Verfassungsschutzes der Geheimdienstwillkür weiter Tür und Tor öffnen. Scheitert das NPD-Verbot erneut wegen der "staatlich subventionierten Nazi-Hetzer", "wäre das ein Triumph für die Nazis", warnt Jelpke.


Die Bundesregierung will den Umgang mit Vertrauensleuten – sogenannten V-Leuten – des Verfassungsschutzes nun bundesgesetzlich regeln. Der Entwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" wird von der Regierung als eine Lehre aus dem NSU-Skandal verkauft. Wurden hier die richtigen Lehren aus dieser Affäre gezogen?

Ulla Jelpke: Leider nein. Die geheimdienstlich arbeitenden Verfassungsschutzämter mit ihren V-Leuten waren Herz und Motor des sicherheitspolitischen Debakels im Zusammenhang mit dem NSU. Doch was nun als Schlussfolgerung aus dem NSU-Desaster verkauft wird, öffnet mit gummiartigen  Ausnahmeregeln weiterhin der Geheimdienstwillkür Tür und Tor. Keines der bisherigen Probleme mit V-Leuten wird mit diesem Gesetz beseitigt. Vielmehr wird die bislang auf Ebene einer Dienstvorschrift gepflegte V-Leute-Unwesen nun mit gesetzlichen Weihen versehen. Es läuft also auf eine Stärkung des Verfassungsschutzes hinaus. Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes wird eine Chance vertan, unmittelbare und wirksame Schlussfolgerungen aus der NSU-Affäre zu ziehen.

Was ist denn so problematisch an den V-Leuten?

Bei V-Leuten handelt es sich um Angehörige einer vom Verfassungsschutz beobachteten Szene – also beispielsweise Neonazis oder Dschihadisten – die für Geld bereit sind, Informationen an den Geheimdienst weiterzugeben. Selbst Bundesinnenminister Thomas de Maizière nannte diese Spitzel Leute, "mit denen man sonst nicht zusammenarbeiten möchte". Denn wir haben es hier zum Teil mit Leuten zu tun, die selber in schwerste Straftaten verstrickt sind. De Maizière behauptet, dass V-Leute für die Informationsgewinnung unersetzbar seien. Doch gerade die Glaubwürdigkeit von V-Leuten ist extrem zweifelhaft. Für Geld sind manche bereit, das Blaue vom Himmel zu lügen. Sie übertreiben ihre Bedeutung, um ihren lukrativen Nebenverdienst nicht zu verlieren. Im NSU-Umfeld haben sich Spitzel regelrecht damit gebrüstet, den Geheimdienst ausgetrickst zu haben. Andere V-Leute gerade aus der Naziszene haben – wie etwa ein jahrzehntelanger Führungskader der NPD in Nordrhein-Westfalen - sogar mit Wissen und Duldung ihrer Kameraden mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet, diesem nur ausgewählte oder falsche Informationen geliefert und im Gegenzug hohe V-Mann-Honorare in den Aufbau von Nazistrukturen gesteckt. Wir können also von staatlich subventionierten Nazi-Hetzern sprechen.

Das Gesetz soll doch nun sicherstellen, dass keine zu Haftstrafen verurteilten Straftäter als V-Leute angeheuert werden. Und auch die Beteiligung von V-Leuten an Straftaten soll nun klar geregelt werden. Ist das nicht zu begrüßen?

Das ist wieder so eine Gummibestimmung, die in Wirklichkeit gar nichts regelt. Nur grundsätzlich dürfen keine zu Haftstrafen verurteilten Straftäter als V-Leute angeheuert werden. Ausnahmen sollen aber möglich sein, wenn zum Beispiel aus sogenannten operativen Gründen zu diesem V-Leuteeinsatz keine Aufklärungsalternative besteht. Die Einschätzung darüber trifft der Geheimdienst. Wie schon bisher sollen V-Leute Straftaten mit "subkulturellem Hintergrund" begehen dürfen, um ihre Identität zu tarnen. Als Beispiel dafür wird das Zeigen eines Hitlergrußes, ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot auf einer Demonstration oder die ja sonst schon mit einer längeren Haftstrafe bedrohte Mitgliedschaft in einer verbotenen oder sogar terroristischen Vereinigung angeführt. Bei kleineren Delikten soll von einer Strafverfolgung abgesehen werden können. In "Individualrechte" anderer darf ein V-Mann nicht eingreifen, sich also nicht etwa einer Körperverletzung, Freiheitsentziehung oder gar Tötung schuldig machen. Allerdings sieht das Gesetz auch bei solchen Eingriffen durch V-Leute Ausnahmen vor. Als Beispiel genannt wird hier die Beteiligung an Sachbeschädigungen bei einer militant verlaufenen Demonstration, denen sich der Spitzel unter gruppendynamischen Druck nicht entziehen könne. Die Grenze zum Lockspitzel, der erst durch sein Vorbild andere Demonstrationsteilnehmer zu solchen Aktionen wie Steinwürfen auf die Polizei verleitet, ist hier fließend.

Aber zumindest, wenn ein V-Mann in Straftaten von erheblicher Bedeutung verwickelt ist, soll sein Einsatz abgebrochen werden.

Soll – nicht muss. So heißt es in dem Gesetzentwurf. Über Ausnahmen entscheidet der Präsident oder Vizepräsident des Verfassungsschutzes. Die Behördenleitung soll im Einzelfall eine Güterabwägung vornehmen und entscheiden, ob ein V-Mann weiter an einer Operation teilnimmt, wenn so vielleicht ein terroristischer Anschlag verhindert werden kann. Ob damit aber ein Szenario gemeint ist, in dem der Anschlag durch die Straftat des V-Mannes überhaupt erst verwirklicht werden kann, bleibt damit offen.

Gerade hat das Bundesverfassungsgericht vom Bundesrat als Antragsteller im NPD-Verbotsverfahren mehr Beweise für die tatsächliche Abschaltung der V-Leute innerhalb der rechtsextremen Partei gefordert. Ist diese Forderung nachvollziehbar?

Leider ja. Denn der Umgang der Geheimdienste mit ihren V-Leuten ist leider alles andere als transparent. Wenn ich daran zurückdenke, wie lange die Innenminister rumgeeiert haben, bevor sie bereit waren, den Abzug der V-Leute aus der NPD zu testieren, kann ich das Misstrauen der Karlsruher Richter gut verstehen. Die Bundesländer hatten als Belege für die aggressiv-kämpferische Haltung der NPD gegen die demokratische Ordnung auch das Parteiprogramm aus dem Jahr 2010 und ein Strategiepapier von 1997 angeführt. Zumindest zu den Zeitpunkten, an dem diese Papiere verfasst wurden, waren die V-Leute noch aktiv. Jetzt müssen die Länder – und die Bundesregierung – nachweisen, dass keine Geheimdienstquellen an diesen Texten mitgearbeitet haben. Ich hoffe, dass die Bundesregierung – die ja nicht selbst Klägerin ist - jetzt verantwortungsvoll handelt und gegenüber den Karlsruher Richtern uneingeschränkt Auskunft über die hoffentlich rechtzeitig abgeschalteten V-Leute des Bundesamtes für Verfassungsschutz innerhalb der NPD Rechenschaft ablegt. Vergessen wir nicht: Schon das erste NPD-Verbotsverfahren 2003 scheiterte an der Durchsetzung der rechtsextremen Partei mit Geheimdienstspitzeln. Die Karlsruher Richter waren der Auffassung, dass aufgrund der mangelnden Staatsferne der NPD ein rechtsstaatliches Verbotsverfahren nicht möglich sei. Um das Ausmaß mal zu verdeutlichen: Jedes sechste NPD-Vorstandsmitglied stand damals auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes. Mögliche V-Leute des Verfassungsschutzes entpuppen sich im laufenden NPD-Verbotsverfahren als tickende Zeitbomben. Die Innenminister müssen nun alle Informationen über frühere und möglicherweise neue V-Leute im NPD-Umfeld schonungslos offenlegen. Es geht nicht an, dass das laufende Verbotsverfahren gegen diese offen menschenverachtend auftretende Nazipartei mit der Ausrede Quellenschutz gefährdet wird. Sollte das Verbotsverfahren abermals scheitern, wäre das ein Triumph für die Nazis.

In Thüringen geht die Landesregierung unter dem selber jahrelang vom Verfassungsschutz ausgespähten Ministerpräsidenten Bodo Ramelow von der LINKEN jetzt einen anderen Weg bezüglich der V-Leute. Was hat es damit auf sich?

Gerade in Thüringen, wo der NSU seinen Ursprung hat, war das V-Leute-Unwesen in den letzten Jahrzehnten völlig aus dem Ruder gelaufen. Schon der Thüringer Heimatschutz in den 90er Jahren, aus dem das spätere NSU-Trio dann in den Untergrund abtauchte, war ja eine Nazikameradschaft, in der jedes zehnte Mitglied für einen Geheimdienst arbeitete. Auch der Leiter der Gruppe Tino Brandt war V-Mann mit insgesamt 200.000 DM Spitzelhonorar. Aus solchen Erfahrungen mit demokratisch nicht kontrollierbaren Geheimdienststrukturen und ihren durch ihre V-Leute-Führer vor Strafverfolgung geschützten V-Leuten hat die Thüringer Landesregierung eine erste richtige Konsequenz gezogen. Das dortige Innenministerium kündigte an, zukünftig ganz auf V-Leute zu verzichten – wobei noch ein Hintertürchen im Falle "begründeter Einzelfälle zum Zweck der Terrorismusbekämpfung" offen gelassen wurde. Mit seinem mutigen Schritt hat sich Thüringen nicht nur Freunde gemacht. Die Bundesregierung kündigt jetzt allerdings an, nötigenfalls mit eigenen Kräften des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Thüringen tätig zu werden. Das neue "Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes" sieht ausdrücklich die Stärkung des Bundesamtes für Verfassungsschutz als "Zentralstelle" vor. So könnte die aus bürgerrechtlicher Sicht begrüßenswerte Schwächung der Kompetenzen des Verfassungsschutzes in Thüringen faktisch von oben unterlaufen werden. Auch das zeigt, wie gefährlich das neue Gesetz ist. Der Inlandsgeheimdienst hat – nicht nur im Falle NSU – auf der ganzen Linie versagt. Und dafür soll das Bundesamt für Verfassungsschutz jetzt auch noch mit mehr Machtfülle, mehr Kompetenzen, mehr Personal belohnt werden.

Das klingt so, als lehne DIE LINKE das Bundesamt für Verfassungsschutz an sich ab? Was könnte den die Alternative dazu sein?

Ein Geheimdienst ist per Definition demokratisch nicht kontrollierbar und damit ein Fremdkörper in einem demokratischen Rechtsstaat. Angesichts dieser zwangsläufigen strukturellen Defizite und der immer wieder erfolgten Rechtsverstöße – wie sie nicht zuletzt durch die NSU-Affäre öffentlich wurden – fordert DIE LINKE die Auflösung des Verfassungsschutzes als Geheimdienst. Stattdessen tritt DIE LINKE für die Schaffung einer Koordinationsstelle des Bundes und eine Bundesstiftung ein, die offen und wissenschaftlich über neonazistische, antisemitische, muslimfeindliche, rassistische und sonstige Erscheinungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit arbeitet, diese dokumentiert und darüber informiert. Damit wäre den verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes, das eben nicht explizit einen nachrichtendienstlichen Verfassungsschutz fordert, Rechnung getragen. Ein erster Schritt zu so einer Abschaffung der Geheimdienste müsste der Verzicht auf V-Leute sein.

Quelle: http://linksfraktion.de/im-wortlaut/ein-erster-schritt-abschaffung-geheimdienste-muesste-verzicht-v-leute-sein/

Pressemitteilung


31.03.2015 Christine Buchholz

Aufrüstungsministerin von der Leyen macht auch vor Killerdrohnen nicht Halt

"DIE LINKE lehnt Killerdrohnen ab. Deutschland und die EU dürfen sich nicht am völker- und menschenrechtswidrigen internationalen Drohnenkrieg beteiligen", kommentiert Christine Buchholz, verteidigungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, das Treffen des deutsch-französischen Ministerrats, bei dem auch neue Rüstungsprojekte wie die Beschaffung von Kampfdrohne und Militärsatelliten thematisiert werden. Buchholz weiter:

"Die Beteiligung an drei französischen CSO-Satelliten zur weltraumgestützten Militärspionage wird die deutschen Steuerzahler über 500 Millionen Euro kosten. Die Kosten für die angekündigte Entwicklung einer europäischen Kampfdrohne sind überhaupt noch nicht abzusehen. Anstatt mit der Geldverschwendung aufzuräumen, ist Verteidigungsministerin von der Leyen dabei, neue Milliardengräber auszuheben.

Diese Beispiele zeigen, dass mehr Europa in der Verteidigungspolitik keineswegs zu Kosteneinsparungen führt. Gemeinsame europäische Rüstungsprojekte machen die Welt auch nicht sicherer. Vielmehr befeuern diese Projekte einen internationalen Rüstungswettlauf. Militärsatelliten und Kampfdrohnen sollen die Bundeswehr in die Lage versetzen, in Zukunft von Deutschland aus per Knopfdruck Menschen in Ländern wie Afghanistan zu töten."
 
Quelle: http://linksfraktion.de/pressemitteilungen/aufruestungsministerin-leyen-macht-auch-killerdrohnen-nicht-halt/

Pressemitteilung


31.03.2015 Sabine Zimmermann

Mindestlohn durchsetzen, Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen

"Die Beschäftigung wächst, aber es gibt keinen Grund zur Selbstzufriedenheit. Die Durchsetzung des Mindestlohns und die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit bleiben Hauptaufgaben der Arbeitsmarktpolitik. Die Regierung darf den Mindestlohn nicht aufweichen und muss Menschen mit langandauernder Erwerbslosigkeit bessere Beschäftigungschancen eröffnen. Sie unternimmt in dieser Hinsicht zu wenig: Die derzeitige Arbeitsmarktsituation gibt wesentlich mehr her", erklärt Sabine Zimmermann mit Blick auf den aktuellen Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit. Die stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:



"Arbeitsministerin Nahles darf sich nicht vom Gejammer der Arbeitgeber und der CSU beeindrucken lassen. Es muss in den nächsten Monaten darum gehen, den Mindestlohn wirksam durchzusetzen. Das erfordert intensive Kontrollen mit ausreichend Personal. Die Ausnahmen sind schnellstmöglich zu beseitigen, der Mindestlohn zügig auf zehn Euro zu erhöhen.

Fatal ist die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit. Eine Million Menschen dürfen nicht dauerhaft vom Arbeitsmarkt abgekoppelt werden. Der Wallraff-Report hat noch einmal den Handlungsbedarf in der Arbeitsvermittlung aufgezeigt. Anstelle von Scheinmaßnahmen und schneller Vermittlung in prekäre Beschäftigung brauchen wir eine Förderung, die nachhaltig die Beschäftigungschancen der Betroffenen verbessert. Notwendig sind dafür eine Qualifizierungsoffensive und mehr Personal in den Jobcentern für eine ordentliche Betreuung. Dazu muss mehr Geld in die Hand genommen werden."

Quelle: http://linksfraktion.de/pressemitteilungen/mindestlohn-durchsetzen-langzeitarbeitslosigkeit-bekaempfen/

Das Ende des "Qualitätsjournalismus"

ein Kommentar von Ralph T. Niemeyer

In Internetforen bildet sich seit Längerem schon so etwas wie ein Korrektiv zum Qualitätsjournalismus (der "vierten Gewalt"), eine Art "fünfte Gewalt", die nicht bereit ist jede Welle, wie im Fall der vergangenen 7 Tage die der geballten Empörung über den Unglückspiloten, mitzumachen, ohne kritisch zu hinterfragen und nach Beweisen zu verlangen, anstatt blindlings auf die Ehrlichkeit und Unvoreingenommenheit der Ermittler und die sie unterstützenden Herrschaftsmedien zu vertrauen.

Sicher führt es bisweilen zu absurden Verschwörungstheorien, aber im Wesentlichen ist es nützlich, diese 5. Gewalt zu etablieren, denn auch Redakteure müssen sich von selbstherrlichem Verhalten verabschieden.

Redakteure müssen wieder recherchieren, unvoreingenommen an eine Sache herangehen, ein Puzzle von einzelnen stichhaltigen Beweisen wie in einem Mosaik zusammensetzen und können nicht einfach eine absurde rein auf Indizien beruhende Verschwörungstheorie mit allem Nachdruck in die Köpfe einhämmern, ohne zugleich die Fragen zu stellen, warum die wichtige zweite Blackbox, die ja im gleichen Flugzeugteil zu finden wäre, verschwunden ist, was es mit Berichten von der französischen Luftwaffe in der New York Times auf sich hat und warum einige Zeugen Rauch gesehen haben wollen, andere die Meinung vertreten, das Flugzeug sei ohne Explosion am Berg zerschellt (DIE WELT).

Fakt ist, daß die Ungereimtheiten keinen eindeutigen Schluß zulassen, weil es keinerlei Beweise für die offizielle Version gibt. Faule und obrigkeitshörige Journalisten müssen von der 5. Gewalt unter Druck gesetzt werden, damit man der Wahrheit möglichst nahe kommt. Bislang kann man nur von Verschleierungen sprechen.

Die Kollegen wissen in Wahrheit nichts, gerieren sich aber so, als hätten sie eine Kristallkugel. Besonders im Fernsehen werden Nachrichten mit Kommentaren vermischt.

Ich habe 1987 die Barschel - Affäre hautnah miterlebt und werde auch heute noch immer wieder in regelmäßigen Abständen dazu befragt.

Was auffällt, ist die Tatsache, daß sich solche Ereignisse über den Lauf der Jahrzehnte anders und nüchterner einordnen lassen, als dies im ersten Affekt durch viele Menschen immer wieder geschieht. Damals ging man von einer Selbstmordtheorie aus und jeder, der etwas anderes auch nur laut andachte wurde mit ähnlicher beinahe freudiger Häme überzogen, ähnlich wie momentan die Qualitätsjournalisten kritische Fragen abbügeln.

Ich war einer der letzten Journalisten, der mit Herrn Barschel gesprochen hatte und wurde Zeuge, wie dieser mit meinem inzwischen verstorbenen Kollegen einen Termin in Genf vereinbarte, um Entlastungsbeweise vorzulegen. Die damals ermittelnde Untersuchungsrichterin Nicole Nardin war an meiner Aussage sehr interessiert. Sie wurde, weil mit 28 Jahren angeblich zu jung, von einem alten Hasen aus Bern abgelöst, bevor meine Aussage protokolliert werden konnte. Justizbundesrätin war eine Frau Kopp, deren Ehemann später wegen Geldwäsche für den Waffenhändler Kashoggi verurteilt wurde. Sie war befangen und hätte zuücktreten müssen, wenn auch nur der Mindeststandard einer kriminaltechnischen Untersuchung eingehalten werden hätte sollen. 

Das alles interessierte Stern, Spiegel, Springer und alle anderen Qualitätsmedien 1987 nicht. Erst 25 Jahre später wurde ich durch Herrn Kalinka, der früher der Vorsitzende des Kieler Untersuchungsausschuß gewesen war, erneut befragt, plötzlich hatte auch ein Journalist von DIE WELT Interesse, aber schon aus Prinzip rede ich nicht mit solchen Medien, bevor nicht alle Untersuchungen abgeschlossen sind.

So ist es seriös, alles andere ist Effekthascherei. Inzwischen geht man bei Herrn Barschel's Tod von ungeklärtem Fremdverschulden aus. Kurz gesagt: hätte jemand 1963 die Hintergründe der Ermordung von Präsident Kennedy in Frage gestellt, wäre er mit Schimpf und Schande verjagt worden. Später durfte dann Oliver Stone einen preisgekrönten Film über genau diese Tragödie mit dem Anspruch nachzuweisen, daß es sich um ein Komplott gehandelt hat, drehen.

Ich sage nicht, daß der Co Pilot möglicherweise der allein Verantwortliche sein könnte, aber ich würde ebensowenig die anderen Möglichkeiten bis hin zu einem militärischen Unfall (ähnlich des Beinahe-Unfalles der LH 1172 zwei Wochen zuvor in Nantes) ausschließen. Gerade wir Journalisten sollten wirklich ergebnisoffen bleiben, denn Staatsanwälte irren sich in einer großen Zahl ihrer Fälle, wie die Geschichte zeigt.

Ein besonderer in Hollywood-Szenarien gerne benutzter Kniff ist der von "Twists" und "Turns", die dem Drama unerwartete Wendungen geben. Während die Ex-Freundin des Unglückspiloten gegen Geldzahlungen der BILD-Zeitung Interviews gibt und die Sache bestmöglich ausschmückt, wird darüber spekuliert, ob sie schwanger sei. Die schon bestehende Verwirrung des Publikums wird dann noch verstärkt durch vermutlich echte TV-Berichterstattungen in Provinzsendern, die falsche Fährten legen, um die üblichen Verschwörungstheoretiker an der Nase herumzuführen, um dann alle von der offiziellen Version abweichenden Vorstellungen zum tatsächlichen Hergang in Bausch und Bogen in den Bereich der Fabeln zu verbannen.

Nur so ist es erklärlich, daß CBS Minnesota in einem vermutlich echten 37 Sekunden langen Teaser ("Verführer") behauptet, der Co-Pilot des Germanwings-Unglücksfluges sei gar nicht an Bord gewesen, sondern liege tot im Kofferraum eines Autos am Flughafen Barcelona.

Wie im Falle von Charlie Hebdo oder dem 11. September 2001 werden so falsche Spuren durch angesehene Medien gelegt, die die Verschwörungstheoretiker dankbar aufsaugen und sich daraus Bestätigungen für ihre generelle Weltsicht konstruieren. Durch die den Herrschaftszirkeln hörige Qualitätsmedien wird dann dezidiert jede kleine Ungereimtheit als "Verschwörungstheorie" abgehandelt und der Verbreiter solcher in Internetforen diskutierten Meinungsäußerungen von Trollen abgekanzelt.

Die Journalisten der Qualitätsmedien sind oft erschüttert, daß sie von besonders wütenden Mitmenschen als "Lügenpresse" bezeichnet werden, aber sie tun auch alles dafür, daß die Menschen, die spüren, daß ihnen etwas vorgegaukelt wird, sich in haltlose Verschwörungstheorien über die Federal Reserve, Rothschilds, Chemtrails und 9/11 flüchten. Echter Journalismus würde diese Anzeichen des Vertrauensverlustes ernst nehmen und nicht belächeln nach dem Motto: Niemand glaubt der BILD und deren Redakteure wissen, daß man ihnen nicht glaubt, also alles im Lot.

 

Die Ablenkung von den eigentlich relevanten Fragen, wie in diesem Falle nach der Logik, wieso die zweite, möglicherweise Aufschluß gebende Blackbox nicht gefunden wird, obwohl sie im selben Flugzeugteil untergebracht war, wie der Stimmrecorder, also weder wesentlich stärker beschädigt noch komplett vernichtet sein dürfte und zudem in einem überschaubaren Gebiet auffindbar sein müßte, ist damit perfekt gelungen.

Alleine das sollte einen nachdenklich stimmen, wenn Qualitätsmedien wie CBS plötzlich mit derart abstrusen Theorien aufwarten.

 

hier das vermutlich echte CBS-Video mit dem gefälschten Nachrichtengehalt:

https://youtu.be/1l80NUi4p60

 

 

Eilmeldung: 

Unter Vorbehalt der Echtheit dieses bei Liveleak verlinkten CBS-US-TV Videos 

Co-Pilot der Germanwings 4U9252 Andreas Lubitz laut CBS tot im PKW in Barcelona aufgefunden 

Der angebliche Todespilot und Selbstmörder Andreas Lubitz war nicht an Bord von Germanwings Flug 4U9252.

 

Der Co-Pilot wurde jetzt in Barcelona am Flughafen tot in einem PKW aufgefunden.

 
Das berichtet der US TV Sender CBS aktuell.

Der Mörder von Andreas Lubitz sei demnach derselbe, der den Flieger runtergeholt habe - was immer das auch heissen soll. 

http://www.liveleak.com/view?i=cd8_1427666034 

 
 

Co-Pilot framed, not on plane 

 

 

Tina Kraus von CBS ist als Reporterin auch real 

image: http://edge.liveleak.com/80281E/u/u/ll2/hd_video_icon.jpg

 

 

Read more at http://www.liveleak.com/view?i=cd8_1427666034#xAveMJ0xSA5ZOBFm.99
 
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