Gaza: 8000 Tote darunter 3650 Kinder
Im Flüchtlingslager starben 400 Menschen nach israelischem Bombardement
Putin und Sacharowa stellen klar: Die Massenunruhen in Dagestan waren False-Flag-Operations westlicher Geheimdiente zur Spaltung multiethnischer Gesellschaften
Die Presseerklärungen des russischen Präsidenten Wladimir Putin und der Sprecherin des russischen Außenministeriums Maria Sacharowa findet ihr als Video nachfolgend unter diesem Link:
https://rtde.website/kurzclips/video/185476-putin-zu-flughafen-vorfall-in/
Unrechtsstaat und Irrenhaus BRD? Antifaschistische Twitter-Userin wegen Offenlegung von Neonazismus in der Fascho-Ukraine zu 7500 €uro Geldstrafe verurteilt
Obwohl das Posting in klar antifaschistischer und aufklärerischer Absicht erfolgte, wurde sie wegen " Verbreitung neonazistischer Symbole" , juristisch wegen "Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole" verurteilt . Leider kein Treppenwitz.

Eine Nutzerin von X/Twitter hat für das Verbreiten von Fotos, die ukrainische Soldaten und Zivilisten beim Zeigen des "Hitlergrußes" und faschistischer Symbole zeigen, eine Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro erhalten.
Das geht aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Mühldorf hervor, den die Frau selbst auf der Plattform verbreitete. Die Echtheit des Dokuments kann an dieser Stelle nicht bestätigt werden, allerdings gab in der jüngsten Vergangenheit bereits ähnliche Fälle, etwa den des Satirikers C. J. Hopkins.
Die Nutzerin hatte die Bilder in eindeutig kritischer Absicht verbreitet, um auf die Realitäten in der auch von der Bundesrepublik Deutschland unterstützten Ukraine aufmerksam zu machen. Dennoch erkannte das Gericht in ihren Handlungen ein:
"Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisation in vier Fällen."
Fragen und Antworten zum Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW)
Wir wollen eine verantwortungsvolle Politik, die Wohlstand, sozialen Ausgleich und Frieden fördert. Unser Land verdient eine bessere Regierung.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist eine seriöse Stimme für Vernunft und Gerechtigkeit. Wir stehen für eine Politik, die sich an der Realität statt an Wunschdenken ausrichtet. Näheres können Sie unserem Gründungsprogramm entnehmen, dass Sie unter Programm zum Download finden.
BSW besteht aus vielen Mitgliedern, die entweder seit Jahren politisch aktiv sind oder auch gerade erst damit begonnen haben. Was diese Menschen verbindet, ist eine gemeinsame Grundüberzeugung davon, dass es eine andere Politik in diesem Land braucht. Viele Menschen kennen Sahra Wagenknecht als unbeirrbare Streiterin für ihre Überzeugungen. Weil Parteien Gesichter brauchen, haben sich die Gründungsmitglieder des BSW entschlossen, dass die Partei den Namen ihres prominentesten Mitglieds tragen soll.
Es gibt aber auch praktische Gründe: Neue Parteien stehen auf dem Wahlzettel ganz unten und damit alle sofort erkennen können, welche die „Sahra-Partei“ ist, haben wir uns für den direktesten Weg entschieden. Die Partei besteht aber nicht nur aus Sahra und soll umbenannt werden, sobald sie sich etabliert hat.
Eine neue Partei zu gründen, ist eine Mammutaufgabe und auch finanziell ein Kraftakt, da alle Strukturen neu geschaffen werden müssen und parallel der erste Wahlkampf geführt werden muss. Dadurch haben Spenden eine umso höhere Bedeutung.
Ja, Sahra Wagenknecht ist Mitglied des BSW.
Sahra Wagenknecht ist neben anderen Personen eine der wesentlichen Initiatorinnen des BSW und führt die Partei als Co-Vorsitzende gemeinsam mit Amira Mohamed Ali. Darüber hinaus ist sie Vorsitzende der Gruppe BSW im Deutschen Bundestag.
Das ist sehr einfach und effektiv möglich. Einerseits benötigt die junge Partei eine stetige Einnahmebasis. Diese können Sie vergrößern, indem Sie eine monatliche Dauerspende einrichten und so Förderer werden. Dies geht ab 1 Euro im Monat. Jede noch so kleine Spende hilft! Sie können diesen Link auch im Bekannten-, Familien- und Freundeskreis teilen. Zusätzlich können Sie der Partei durch ihre tatkräftige Unterstützung z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen oder Wahlkampfaktionen helfen. Damit wir Sie dazu einladen können, registrieren Sie sich bitte online als Unterstützer. Unsere Verantwortlichen in den Bundesländern werden sich bei Ihnen melden. Wir freuen uns Sie kennenzulernen!
Eine neue Partei zu gründen, ist eine Mammutaufgabe und auch finanziell ein Kraftakt, weil alle Strukturen neu geschaffen und parallel die ersten Wahlkämpfe geführt werden müssen. Förderer werden Sie, indem Sie die Ziele der Partei durch eine monatliche Dauerspende ab 1 Euro unterstützen. Jeder Förderer trägt so – auch durch kleine Beträge – dazu bei, dass dieses wichtige Projekt durch stetige Einnahmen die anstehenden Herausforderungen besser bewältigen kann.
Wir freuen uns über jeden, der dieses Projekt gemeinsam mit uns aufbauen möchte. Mit vielen Händen und kreativen Ideen werden wir die Herausforderungen meistern, vor denen wir stehen: Eine Partei aufzubauen und gleichzeitig Wahlkämpfe zu führen. Wenn Sie unser Unterstützer-Formular ausfüllen und abschicken, dann können Sie von unseren Verantwortlichen der jeweiligen Bundesländer zu Veranstaltungen eingeladen werden und auch dabei mithelfen z.B. öffentliche Veranstaltungen und Wahlkampfaktionen durchzuführen. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen! Jetzt Unterstützer werden!
Ja. Wir freuen uns darüber, wenn Sie unsere neue Partei sowohl finanziell als monatlicher Dauerspender fördern und auch Unterstützer werden wollen, um mit uns z.B. öffentliche Veranstaltungen oder Wahlkampfaktionen durchzuführen. Um beides zu machen, müssen Sie sowohl das Unterstützer-Formular ausfüllen und durch eine regelmäßige Spende Förderer werden.
Wer Mitglied werden möchte, muss einen entsprechenden Antrag auf Mitgliedschaft bei uns stellen. Wir wollen langsam und kontrolliert wachsen, um das Projekt nicht zu gefährden. Außerdem kann die Bearbeitung der Mitgliedsanträge aufgrund der noch sehr geringen Partei-Ressourcen einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn Sie uns bereits jetzt unterstützen, indem Sie entweder Förderer werden oder uns tatkräftig bei Aktionen helfen und Unterstützer werden. Einen Mitgliedsantrag finden Sie hier.
Der Partei kann per Überweisung, Dauerauftrag, Lastschrift oder über PayPal einmalig oder als Förderer regelmäßig gespendet werden. Die Möglichkeit einmalig zu spenden finden Sie z.B. auf der Startseite unter der Überschrift „Ihre Spende hilft“.
Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit
Volksbank Pirna
IBAN: DE45850600001000448370
BIC: GENODEF1PR2
Verwendungszweck: Spende
Nein, im Gegenteil: Wir freuen uns über jeden, der uns finanziell unterstützen will, egal ob einmalig oder regelmäßig, egal ob mit kleinen oder großen Beträgen. Hier finden Sie unser Formular „Werden Sie Förderer!“ für regelmäßige Spenden. Und die Möglichkeit einmalig zu spenden finden Sie z.B. auf der Startseite unter der Überschrift „Ihre Spende hilft“.
Aus steuerlicher Sicht sind Spenden an die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht Sonderausgaben und können als solche beschränkt von der Steuer abgesetzt werden.
Spenden an die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht werden zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen - bei Alleinstehenden bis zu 1.650 Euro und bei Verheirateten bis zu 3.300 Euro. Die Steuerersparnis beträgt damit bis zu 825 Euro bzw. 1.650 Euro.
Ist der Spendenbetrag höher, kann der Restbetrag bis zu einem weiteren Höchstbetrag von 1.650 Euro bei Alleinstehenden und 3.300 Euro bei Verheirateten als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Im Ergebnis sind also Zuwendungen an die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht bis zu einer Höhe von insgesamt 3.300 Euro / 6.600 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) steuerbegünstigt.
Spenden von Kapitalgesellschaften (z.B. AG, GmbH, UG) an die Partei sind zwar ohne weiteres möglich und zulässig, diese Spenden sind jedoch nicht steuerlich absetzbar.
Bei Spenden von Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) wird üblicherweise auf die daran beteiligten Gesellschafter als natürliche Personen abgestellt. Insofern sind deren Spenden in der genannten Höhe steuerlich absetzbar.
Von uns aus: sehr gern! Allerdings wissen wir nicht, ob Sie dadurch ggf. gegen die jeweiligen Regularien Ihrer Partei verstoßen. Bitte prüfen Sie dies vor Ihrer Spende.
Nein. Die Partei hält die Datenschutzbestimmungen ein. Deshalb werden nur die Großspender ab 10.000 Euro pro Jahr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen veröffentlicht. Darüber hinaus veröffentlichen wir nur Namen von Spendern, die ausdrücklich wollen, dass ihr Name veröffentlicht wird.
Anonyme Spenden sind bis zu einem Betrag von 30 Euro möglich. Bitte beachten Sie, dass bei einer Einzugsermächtigung oder einer Überweisung zumindest der Name oder die IBAN der Partei gegenüber bekannt werden. Eine Spende ohne Angabe des Namens ist bis zu dem genannten Betrag von 30 Euro über PayPal möglich. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung, dass für jeden nicht anonym gespendeten Euro dem Projekt ein höherer staatlicher Zuschuss zugutekommt. Die Partei hält die Datenschutzbestimmungen ein. Bei Beträgen über 30 Euro müssen zusätzlich Name und Adresse angegeben werden.
Sofern Sie ein im Ausland lebender deutscher Staatsbürger oder ein Bürger der Europäischen Union sind, können Sie unproblematisch an die Partei spenden.
Für alle übrigen Spenden aus dem Ausland gilt gemäß Parteiengesetz: Bis zu einem Betrag von nicht mehr als 1.000 Euro kann die Partei auch diese annehmen. Ansonsten bitte kein Geld aus dem Ausland ohne vorherige Absprache überweisen, denn es muss vorher geprüft werden, ob die gesetzlich formulierten Sachverhalte erfüllt sind, unter denen Spenden aus dem Ausland ausnahmsweise möglich sind. Beträge über 1.000 Euro, die ohne vorherige Absprache aus dem Ausland überwiesen wurden, werden wir deshalb zurück überweisen.
Sowohl Privatunternehmen als auch juristische Personen können spenden.
Nicht spenden können juristische Personen, die teilweise im Eigentum der öffentlichen Hand stehen oder die von ihr verwaltet oder betrieben werden, sofern die direkte Beteiligung der öffentlichen Hand 25 vom Hundert übersteigt. Außerdem dürfen auch keine öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Parlamentsfraktionen und -gruppen sowie Fraktionen und Gruppen von kommunalen Vertretungen spenden. Ebenfalls dürfen keine Spenden von politischen Stiftungen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen entgegengenommen werden, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Generell gelten bezüglich der Einschränkungen von Spenden von juristischen Personen die Angaben im Parteiengesetz.
Bei Zahlungen bis zu einem Betrag in Höhe von 300 Euro reicht der Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis. Ein gesonderter Beleg wird von der Partei nicht ausgestellt.
Bei allen Zuwendungen die einen Betrag von 300 Euro übersteigen, wird von der Partei nach Ablauf des Jahres automatisch eine Bescheinigung erstellt und dem jeweiligen Spender zugestellt.
Selbstverständlich! Jede noch so kleine Spende hilft! Wir haben den Mindestbetrag für Spenden auf einen Euro festgelegt. Hier finden Sie unser Formular „Werden Sie Förderer!“ für regelmäßige Spenden. Und die Möglichkeit einmalig zu spenden finden Sie z.B. auf der Startseite unter der Überschrift „Ihre Spende hilft“.
Im Spendenformular kann ausgewählt werden, ob Spenden ab 30 Euro regelmäßig erfolgen sollen. Niedrigere Beträge ab 1 Euro können Sie als Förderer entweder monatlich oder vierteljährlich regelmäßig spenden. Regelmäßige Spenden sind für die junge Partei besonders wichtig. Hier finden Sie unser Formular „Werden Sie Förderer!“.
Auf der Website benutzen wir das Spendenformular der twingle GmbH (Prinzenallee 74, 13357 Berlin). Die twingle GmbH stellt für dieses Spendenformular die technische Plattform zur Verfügung. Die vom Spender eingegebenen Daten werden neben der Speicherung auf unseren eigenen Servern von twingle lediglich zur Abwicklung der Spende gespeichert.
Bei Fragen zu Ihrer Spende stehen wir Ihnen unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne zur Verfügung.
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Quelle: https://bsw-vg.de/faq/
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