27.11.12 Obwohl die Landespartei der Linkspartei in Rheinland Pfalz schon vor längerer Zeit die Trennung von Amt und Mandat beschlossen hatte, wurde diese Satzung durch einen Eil-Antrag gekippt und eine Satzungsänderung beschlossen, bevor der alte Vorstand der Partei überhaupt entlastet gewesen ist. Zudem verstößt ein Bruch der Satzung auf diese Art und Weise selber gegen die Satzung, weil Satzungsänderungen nur bis vier Wochen vor dem Parteitag beantragt werden können und weil somit diese Frist verstrichen war.

 

Besonders verwerflich an der Satzungsänderung ist die Tatsache, dass sie durch Mitgliederbefragung und damit vom Souverän selber so herbeigeführt wurde und zwar bei maßgeblicher Mitwirkung und Einsatzbereitschaft durch Alexander Ulrich und durch Wolfgang Ferner. Ein anschließender Parteitag hat unter frenetischer Befürwortung durch die Parteispitze und insbesondere durch Alexander Ulrich in RLP diese Mitgliederbefragung noch einmal beschlossen. Die Trennung von Amt und Mandat dient der Stärkung der basisdemokratischen Elemente innerhalb der Partei und sie soll Machtkonzentrationen bei wenigen Spitzenpolitikern in der Organisation verhindern und mehr Partizipation der Mitglieder ermöglichen. Zudem wurde ein vier-köpfiger Sprecherrat gewählt, der laut Satzung der RLP-Linken eigentlich gar nicht vorgesehen ist. Diese Sprecher sollen gleichberechtigt sein. Der Sprecherrat vertritt etwa 1700 Parteimitglieder. Außerdem ist diese Regelung eine Konstruktion, die mit der Bundesspitze der Partei ausgekungelt wurde, damit Alexander Ulrich und Katrin Werner als Bundestagsabgeordnete trotz dieses Satzungsverbotes (Trennung von Amt und Mandat) und wegen der desolaten Lage der Partei ( liegt in Umfragen bei 2 Prozent) trotzdem an die Parteispitze gespült werden können. Es wurde hier Par 31.4 der Satzung benutzt, die "nur" eine 50 prozentige Beteiligung von Mandatsträgern in Doppelfunktionen vorsieht. So wurde ein Viererrat gewählt und es wurden die beiden Zielkandidaten um zwei weitere Zählkandidaten in der Spitze erweitert, damit diese Konstruktion und Aushebelung der Satzung zugunsten von Alexander Ulrich und Katrin Werner greifen kann. Gewählt wurden Alexander Ulrich, Wolfgang Ferner, Kathrin Werner und Alexandra Erikson, wobei Alexander Ulrich und Katrin Werner die Profiteure der Regelung sind und sowohl Amt als auch Mandat in der Partei besitzen. Sie erhielten gerade mal etwas über die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Erst im zweiten Wahlgang hatten die vier Bewerber eine knappe Mehrheit der Delegierten hinter sich bringen können. Die Bundestagsabgeordnete Katrin Werner ließ vor ihrer Wahl offen, ob sie ihr Mandat abgeben würde. Ulrich dagegen sprach sich klar für sein Mandat aus: ”Ich bin gerne Bundestagsabgeordneter und werde es auch als Vorstandsmitglied bleiben.” Die Trennung von Amt und Mandat sei, so Ulrich, ein ”Grundproblem, was offensichtlich einige hier rund um die Uhr bewegt”. Paragraph 18 der Satzung der Linken in RLP hat diese Mitgliederbefragung dann in der Satzung gekennzeichnet und festgelegt. Der Änderungsantrag auf dem Landesparteitag sah dann die komplette Entfernung dieses Artikel 18 vor und der Putsch diente der eigenen Machtsicherung und Pfründesicherung innerhalb der Partei. Zum Schein holte man sich eine Mehrheit für diesen Putsch und überrumpelte so das gesamte Parteitags-Plenum. In diesem Zusammenhang müssen die 4 AntragsstellerInnen und auch die Antragsberatungskommission an unsere Satzung erinnert werden, in der zudem unter § 16(5) steht: "Anträge an den Landesparteitag, auch Leitanträge und andere Anträge von besonderer Bedeutung, können bis spätestens vier Wochen vor Beginn eingereicht werden. Sie sind den Delegierten spätestens zwei Wochen vor Beginn des Parteitags zuzusenden. Die Anträge sind parteiöffentlich in geeigneter Weise bekannt zu machen." Diese Frist ist ja während des Parteitages selber ja nun wirklich verstrichen. Auch die bisherige Landesvorsitzende Elke Theisinger-Hinkel sah in der Wahl der beiden Bundestagsabgeordneten zu Landesvorsitzenden einen klarer Rechtsbruch und lehnte das Verfahren strikt ab und das obwohl sie Angestellte bei Alexander Ulrich ist. Auch die linke Bundestagsabgeordnete Kathrin Senger-Schäfer lehnte das Verfahren strikt ab, obwohl ihr von der Bundesspitze ein 5. Posten des Sprecherrats-Mitglieds angeboten wurde. Am 13. 11. 2012 hatte es nämlich auch ein Treffen der Bundesspitze unter Mitwirkung von Bernd Riexinger und den vier Kandidaten gegeben. Auch auf dem Parteitag warb Bernd Riexinger für dieses Verfahren, weil es in der Satzung der Bundespartei im Gegensatz zur Satzung der Landespartei eine solche Trennung von Amt und Mandat herbeigeführt durch eine Mitgliederbefragung und anschließendem Parteitag nicht gäbe. Deshalb sei dieses Satzungsrichtlinie auch nicht bindend. Ich würde da ausdrücklich widersprechen,denn auch die Linke in RLP ist eine Partei mit souverän agierenden Mitgliedern, deren Votum parteienrechtlich bindend ist. Ein Initiativantrag kann daraus auch nicht werden, weil § 17 im Punkt 6 weiterführt: Dringlichkeits- und Initiativanträge sind Anträge, deren Grund erst nach dem Antragsschluss entstanden ist und das ist hier auch nicht der Fall. Diese Wahl des Parteivorstandes ist zu annulieren und zu wiederholen. Daran dürfte kein Weg vorbei führen. Alexander Ulrich war von 1994 bis 2004 Mitglied der SPD und gehörte 2004 zu den Mitbegründern der WASG. Bis 2007 war er WASG-Landesvorsitzender in Rheinland-Pfalz. Von 2007 bis Juni 2010 bildete er zusammen mit Kathrin Senger-Schäfer die Doppelspitze der rheinland-pfälzischen Linken. Er ist seit 2005 Mitglied des Bundestages also Bundestagsabgeordneter. Katrin Werner zog nach den Bundestagswahlen am 27. September 2009 erstmals in den Deutschen Bundestag ein und wird diesem in der 17. Wahlperiode angehören. Sie war Direktkandidatin im Wahlkreis 204 und bekam 8,6 Prozent der Erststimmen. Den Einzug in den Bundestag schaffte sie über Listenplatz 3 der Landesliste ihrer Partei in Rheinland-Pfalz. Dort amtierte sie bis zum Parteitag im Nov. 2010 auch als Stellvertretende Landesvorsitzende. Seit August 2009 ist sie als Nachrückerin Mitglied im Stadtrat von Trier. Als Schwerpunkte ihrer politischen Arbeit sieht sie Kinderrechte und Arbeitsmarktpolitik. Am 8. März 2010 trat sie aufgrund persönlicher Differenzen mit ihrem Fraktionskollegen Dr. Johannes Verbeek aus der Stadtratsfraktion der Trierer Linkspartei aus, behielt jedoch ihr Mandat. Im Juli 2010 wurde sie als Kreisvorsitzende wiedergewählt. Werner ist Mitglied im Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Im Februar 2010 initiierte sie eine kleine Anfrage zwecks einer klaren Stellungnahme der Bundesregierung zum Völkermord an den Armeniern. Die ausweichende Antwort der Bundesregierung kommentierte sie als „Flucht vor politischer Verantwortung“. Die Haltung der Bundesregierung zeuge von Geschichtsvergessenheit und politischer Verantwortungslosigkeit. Selbst der Bundesschatzmeister der Linkspartei kritisiert das Verhalten der RLP Spitze scharf. Zitat auf Facebook bezüglich der Kritik am Verfahren: Zum Beispiel, weil der Wunsch, zu einer besseren Gesellschaft beitragen zu können, größer ist als die Widerwärtigkeiten in einzelnen Parteigliederungen. Auch das bekommen wir hin. Es gibt ja noch genügend aufrechte Linke. Die Bundesschiedskommission könnte sicherlich den Parteitag annulieren und einen neuen Parteitag einberufen und sie wäre gut beraten das auch zu tun. Allerdings tagt die Bundesschiedskommission am 8.12. 2012 zum letzten Mal und wird danach aufgelöst. Es gibt aber schon eine Entscheidung der Bundesschiedskommission, der den Paragraph 18 a der Landessatzung für gültig und legitim erklärt hat. So werden Kritiker der Entscheidung notgedrungen auf ordentliche Gerichte zurückgreifen müssen. http://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Ulrich http://de.wikipedia.org/wiki/Katrin_Werner Kommentare: relisoz, Dienstag, 27. November 2012, 12:11 folgende Berichtigungen zu diesem Artikel sind zu treffen: 1. A. Ulrich und K. Werner wurden im ersten Wahlgang gewählt, W. Ferner u. A. Erikson imzweiten Wahlgang. Dies ist ein übliches demokratisches procedere. 2. Ab welchem Prozentsatz wäre denn der Vorstand genehm ? 70 oder 80 oder noch mehr Prozente? Wer das wioll sollte sein Heil vielleicht bei der CSU oder (noch besser) bei der Partei der Arbeit Koreas suchen. 3. Wer Andere zitiert, sollte zumindest den Namen der zitierten Person richtig schreiben: Elke Theisinger-Hinkel lautet der richtige Name der ehemaligen LAVO-Frau. 4. Besonders lustig ist es, dass ausgerechnet jene Parteimitglieder, die das Mitgliederbegehren zur Trennung von Amt und Mandat abgelehnt und bekämpft haben, jetzt groß die Trennung fordern. Man lernt also: Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher selber welche. 5. Die Entscheidung, ein Sprechergremium mit 4 gleichberechtigten Sprechern zu installieren, ist dem Ansinnen geschuldet, dass eine Implosion des LV RLP verhindert werden muss. Die unheilige Koalition Winkelmeier, Sänger-Schäfer und sonstige hätte den Untergang der rheinland-pfälzischen Linken mit Überschallgeschwindigkeit realisiert. Die überwälrtigende Mehrheit der Delegierten sah das wohl genauso und ist deshalb den einzig gangbaren Weg gegangen. Nur gemeinsam können wir das Vertrauen von Wahlerinnen und Wählern gewinnen und der Parteitag in Landstuhl hat dem neu gewählten Vorstand den entsprechenden Auftrag erteilt. juergen meyer, Dienstag, 27. November 2012, 14:22 Danke für den Kommentar werter Relisoz 1. Schon die Konstruktion des Vierrerrates war ein Versuch einer Konstruktion einer Lösung, die eindeutig nur die Aushebelung der Satzung und der Trennung von Amt und Mandat zum Ziel hatte Zitat in meinem Text lautet deshalb entsprechend: Außerdem ist diese Regelung eine Konstruktion, die mit der Bundesspitze der Partei ausgekungelt wurde, damit Alexander Ulrich und Katrin Werner als Bundestagsabgeordnete trotz dieses Satzungsverbotes (Trennung von Amt und Mandat) und wegen der desolaten Lage der Partei (liegt in Umfragen bei 2 Prozent) trotzdem an die Parteispitze gespült werden können. Es wurde hier Par 31.4 der Satzung benutzt, die "nur" eine 50 prozentige Beteiligung von Mandatsträgern in Doppelfunktionen vorsieht. So wurde ein Viererrat gewählt und es wurden die beiden Zielkandidaten um zwei weitere Zählkandidaten in der Spitze erweitert, damit diese Konstruktion und Aushebelung der Satzung zugunsten von Alexander Ulrich und Katrin Werner greifen kann. 2. Das Verfahren war schon an sich nicht satzungsgemäss, weil der Antrag schon 4 Wochen vorher hätte eingebracht werden müssen. Auch ein Initiativantrag ist hier nicht gerechtfertigt, weil die Bedingungen dafür einfach nicht vorlagen . 3. Es kommt nicht darauf an, dass es vorher Linke gab, die etwas Anderes wollen sondern darauf an, wie die Beschlußlage war und die Trennung von Amt und Mandat wurde sogar durch Mitgliederbefragung der Basis getroffen und zusätzlich auf dem Parteitag beschlossen . Par 18 a und 31.4 der Landessatzung sind zudem nicht im Widerspruch zueinander zu sehen . Die Vorgehensweise auf dem Parteitag hatte ja gerade das Ziel, diese unterschiedlichen Ansätze in der Satzung zu missbrauchen und dieser Eilbeschluß sollte ja erst diese widersprüchliche Lage schaffen Der Name von Elke Theisinger-Hinkel wurde geändert bzw korrigiert. Eine Implosion ist nicht das Thema. Alexander Ulrich und Katrin Werner könnten ganz einfach ihr Bundestagsmandat niederlegen und den Zwist so beenden..