Bundesanwaltschaft vernichtete NSU Dokumente über den Nazi Jan Werner

Akten des Hauptwaffenlieferanten der NSU Mörder namens Werner vernichtet 

Gruppenbild von Blood & Honour: Thomas Starke [1] (Informant des LKA Berlin) belastete Jan Werner [2] aus Chemnitz als Kontaktperson zum NSU. Jahre vorher verriet er die Neonaziband »Landser« und damit auch das Bandmitglied Christian Wenndorff [3].

Der Untersuchungsausschuss interessierte sich für Unterlagen über den Neonazi Jan Werner, der das NSU-Trio unterstützt haben soll. Jetzt kommt heraus, dass die Bundesanwaltschaft sie beseitigen ließ.

Die Bundesanwaltschaft hat im November 2014 die Vernichtung von Asservaten veranlasst, obwohl die Dokumente eine Schlüsselfigur im NSU-Verfahren betreffen und sie vom Bundeskriminalamt noch nicht ausgewertet worden sind. Der „Welt“ liegt ein entsprechender Vermerk der Bundesanwaltschaft vor.

Im Mittelpunkt steht dabei ein Neonazi aus Chemnitz – Jan Werner. Er ist seit dem Jahr 2012 Beschuldigter im NSU-Komplex, das Verfahren gegen ihn läuft noch immer. Er hatte Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe geholfen, in seiner Stadt Fuß zu fassen, als die drei gerade aus Thüringen geflohen waren.

Im Sommer 1998 soll er dann für die drei auf der Suche nach Waffen gewesen sein, weil diese „weitere Überfälle“ begehen wollten. So hatte es damals ein V-Mann berichtet, der auf Werner angesetzt war. Bei kaum einer Waffe, die dem NSU zugerechnet wird, konnte bislang ermittelt werden, woher sie ursprünglich stammt. Deswegen ist auch heute noch jeder mutmaßliche Waffenlieferant von großem Interesse.

Jan Werner, Spitzname „der Lange“, war Ende der 1990er-Jahre Chef der sächsischen Sektion der Neonazi-Gruppe Blood & Honour, die als besonders gewaltbereit galt. Seit Mitte der 1990er-Jahre war Werner bereits verschiedenen Ermittlungsbehörden als Anführer der Neonaziszene bekannt. Vor allem in der rechtsradikalen Musikszene hatte er großen Einfluss. Werners Telefon wurde daher regelmäßig abgehört, mehrfach durchsuchten verschiedene Sonderkommissionen seine Chemnitzer Wohnung.

Wiederholte Durchsuchungen

Im Oktober 2001 – als der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)  bereits zwei Bombenanschläge und vier Morde begangen hatte – wurde die Wohnung von Werner abermals durchsucht. Er wurde zu dem Zeitpunkt beschuldigt, der Produzent der einflussreichen rechtsradikalen Band Landser aus Berlin zu sein. Bei der Durchsuchung wurden mehrere Notizbücher sichergestellt, darin waren Kontakte und Telefonnummern notiert. Das geht aus Asservatenlisten hervor, die damals angelegt wurden und erhalten geblieben sind.

Da bis heute die Rolle von Werner nicht geklärt ist, hat sich auch der aktuelle NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags für diese Asservate interessiert. Die Frage stellt sich, ob die Notizbücher etwa Kontakte von Werner zum NSU-Netzwerk oder den Tatorten des NSU belegen. Der Ausschuss hat den ehemaligen Richter Bernd von Heintschel-Heinegg als Ermittlungsbeauftragten eingesetzt, um den Abgeordneten bei ihrer komplexen Arbeit behilflich zu sein.

Heintschel-Heinegg erkundigte sich im Juli 2016 bei der Bundesanwaltschaft konkret nach einem der bei Werner gefundenen Notizbücher. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft im NSU-Ausschuss machte sich auf die Suche und machte eine überraschende Feststellung: Ausgerechnet zwei Bundesanwälte hatten bereits im November 2014 nicht nur die Vernichtung von einem Notizbuch, sondern von allen noch vorhandenen Asservaten aus dem Besitz Werners angeordnet.

Seit 2003 waren die Asservate beim Landeskriminalamt Berlin aufbewahrt worden, das damals das Landser-Verfahren gegen Werner geführt hatte. Dem für die NSU-Ermittlungen zuständigen BKA waren diese Asservate jedoch nie vorgelegt worden, obwohl sie eine Phase betrafen, in der der NSU bereits aktiv war.

Mehrere Rücktritte

Werner war im Sommer 2014 dazu aufgefordert worden, die Gegenstände abzuholen, er kam jedoch der Bitte nicht nach. Besonders peinlich dabei: Zu dem Zeitpunkt der Vernichtung der Dokumente bestand seit zwei Jahren ein Vernichtungsmoratorium, ausgesprochen vom Bundesinnenministerium. Keine Akte mit möglichem Bezug zum NSU-Komplex darf seit Juli 2012 vernichtet werden.

Dazu gehören auch und gerade Dokumente, die Beschuldigte im NSU-Verfahren betreffen, wie etwa Jan Werner. Im Sommer 2012 war publik geworden, dass nicht nur im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), sondern auch in anderen Behörden in der Bundesrepublik im großen Umfang Akten geschreddert worden waren, die Bezüge zum Umfeld des NSU hatten. Mehrere führende Verfassungsschützer waren damals zurückgetreten.

In dem Vermerk der Bundesanwaltschaft heißt es, dass die beiden Staatsanwälte, die die Vernichtung veranlasst hatten, zwar wussten, dass es dieses Vernichtungsmoratorium gab, ihnen sei aber zu dem Zeitpunkt „nicht bewusst“ gewesen, „dass Jan Werner im Zusammenhang mit dem NSU-Komplex steht“. Am 3. November 2014 wurde die Vernichtung angeordnet – kurz davor, am 15. Oktober, war Jan Werner Zeuge beim NSU-Prozess in München. Dort hatte er die Aussage verweigert. Trotzdem soll den Bundesanwälten also der Name nicht geläufig gewesen sein.

Aus dem Vermerk der Bundesanwaltschaft geht außerdem hervor, dass man davon ausgehe, dass eines der Notizbücher nur aus vier beschriebenen Seiten bestanden hätte, die als Kopie komplett in den Akten vorlägen. Es gäbe darüber hinaus keine Anhaltspunkte dafür, dass das Notizbuch mehr Informationen enthalten habe. Das allerdings ist nur ein Rückschluss.

Notizen zu „Max“ und „Gerry“

Die Asservate sind damals im Landser-Verfahren vom LKA Berlin ausgewertet und zum Teil kopiert worden. Allerdings, und das ist das Problem, die Beamten hätten damals noch gar keinen Bezug zum NSU herstellen können, da die Schlüsselfiguren der Gruppe damals noch nicht bekannt waren.

Die Auswertung bezog sich ausschließlich auf Werners Rolle als Musikproduzent. Wenn sich also Jan Werner Notizen zu „Max“ und „Gerry“ gemacht hätte, wäre das den Ermittlern nicht auffallen. Max und Gerry waren Decknamen von Mundlos und Böhnhardt.

Dass ausgerechnet eine Berliner Behörde nun die Asservate im Auftrag der Bundesanwaltschaft vernichtet hat, ist darüber hinaus besonders peinlich. Auch der Berliner Verfassungsschutz hatte bereits 2012 Akten mit Bezug zu der Band Landser, Werner und Starke geschreddert. Die Rolle des Landeskriminalamts Berlin wirft in Sachen NSU zudem seit Langem Fragen auf.

Schon im Jahr 2000 hatte eben jenes LKA einen engen Vertrauten von Werner als Informanten angeworben. Dabei handelt es sich um Thomas Starke, der ebenfalls Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt im Untergrund geholfen und unter anderem für Mundlos bereits 1997 Sprengstoff organisiert hatte.

Jede weitere Aktenvernichtung im Umfeld der beiden NSU-Schlüsselfiguren Jan Werner und Thomas Starke hat daher ein bitteren Beigeschmack, selbst wenn sie ein Versehen gewesen sein mag, wie die Bundesanwaltschaft gegenüber dem Bundestag beteuert. Deshalb heißt es wohl auch in dem Vermerk: „Weitere Nachforschungen werden durchgeführt.“

Wenig hat den linken Journalismus und die Antifa in und ausserhalb des Gerichtssaales mehr beschäftigt als der Spitzel Carsten „Piatto“ Szczepanski, ein beinahe-Mörder, der sich selbst als V-Mann 1994 während der U-Haft angeboten haben soll, und dessen Verpflichtung auf „grösste moralische Bedenken“ seitens des damaligen LfV-Chefs Hans-Jürgen Förster (heute Bundesanwalt) gestossen sein soll.

Piatto soll 1998 über die B&H-Sektion Sachsen (Thomas Starke & Co) Kontakt mit Jan Botho Werner gehabt haben, sogar per SMS und Handy, das ihm -als Knacki- sein V-Mann-Führer um den heutigen LfV Sachsen Präsidenten Gordion Meier-Plath netterweise zur Verfügung stellten.

Da haben Sie 2 potentielle Spitzel aus Chemnitz: Antje Probst und Jan Werner…


Am 13. Oktober 1998 ist vermerkt: »Gesprächsweise konnte die Quelle von WERNER erfahren, daß dieser immer noch auf der Suche nach Waffen für die drei flüchtigen thüringischen Neonazis ist.« Knapp ein Jahr später, am 8. Oktober 1999, überfielen Mundlos und Böhnhardt die erste Bank in Chemnitz. Bewaffnet. Den vermutlich ersten Mord, an dem Blumenhändler Enver Simsek, verübte der NSU am 9. September 2000 in Nürnberg.

Da es nicht um die Mordwaffe Ceska 83 gehen kann, denn die soll ja vom Madley in Jena über eine lange Stafette aus der Schweiz gekommen sein, scheint diese Waffe des Piatto und des Jan Werner, so sie denn existiert, eine „späte Bruni“ zu sein, eine umgebaute Pistole - 6,35 mm.

Vorgeschichte

Ein Gastbeitrag von René Heilig, zuerst erschienen im Neuen Deutschland vom 7.3.2013.
Spielte Brandenburgs Geheimdienst ein gefährliches Spiel mit den Helfern des NSU?
Der Brandenburger Verfassungsschutz hatte offenbar gleich zwei V-Leute im unmittelbaren Umfeld der NSU-Terrortruppe platziert: (»Piato«) und die – noch nicht enttarnte, womöglich weiter aktive – Quelle 370 004. Beide hatten auch intensive Kontakte zum militanten Nazi-Netzwerk . »nd« las in geheimen V-Mann-Berichten.

»Laut sind drei sächsische Skinheads (zwei Männer und eine Frau) zur Zeit wegen verschiedener Straftaten auf der Flucht vor der Polizei. Dieser Fall sei medienbekannt. Die drei, von denen einer anonym Artikel für die Publikation ›White Supremacy‹ geschrieben habe, wollen sich angeblich innerhalb der nächsten drei Wochen mit ›geliehenen Pässen‹ nach Südafrika absetzen und dort in neue Identitäten schlüpfen.«
So steht es in einer sogenannten Deckblattmeldung des Brandenburger Verfassungsschutz vom 19. August 1998, die Erkenntnisse der Quelle 370 004 zusammenfasst. Die Quelle ist mit der zweihöchsten Zuverlässigkeitsstufe bewertet worden.
Bei den drei Skinheads handelte es sich um Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Es sind die späteren Killer des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU). Die Artikel in der »Weißen Vorherrschaft« verfasste Uwe Mundlos. Er rief zum Kampf und war erzürnt, dass Kameraden sich dem Amüsement hingeben.

»Ein Nachrichtendienst muss… alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich und geeignet sind, eine nachrichtendienstliche Quelle gegen Enttarnung und deren Folgen zu schützen.«*
Am 9. September 1998 schrieb der Brandenburger Geheimdienst auf: »Einen persönlichen Kontakt zu den drei sächsischen Skinheads … soll haben. soll zur Zeit den Auftrag haben, ›die drei Skinheads mit Waffen zu versorgen‹. Gelder für diese Beschaffungsmaßnahme soll die ›Blood&Honour‹-Sektion Sachsen bereitgestellt haben …«
Vor ihrer beabsichtigten Flucht nach Südafrika soll das Trio einen weiteren Überfall nach dem Erhalt der Waffen planen, um mit dem Geld sofort Deutschland verlassen zu können. Der weiblichen Person des Trios will Antje PROBST ihren Paß zur Verfügung stellen. PROBST und WERNER sollen unabhängig voneinander und ohne Wissen des anderen für die drei tätig sein.»«
Am 13. Oktober 1998 ist vermerkt: »Gesprächsweise konnte die Quelle von WERNER erfahren, daß dieser immer noch auf der Suche nach Waffen für die drei flüchtigen thüringischen Neonazis ist.« Knapp ein Jahr später, am 8. Oktober 1999, überfielen Mundlos und Böhnhardt die erste Bank in Chemnitz. Bewaffnet. Den vermutlich erste Mord, an dem Blumenhändler Enver Simsek, verübte der NSU am 9. September 2000 in Nürnberg.

»Eine solche Fürsorge- und Schutzpflicht besteht auch im Blick auf die Gerichte fort.«*
Bislang ging man davon aus, dass die Informationen vom V-Mann »Piato« gesammelt wurden. Der Neonazi saß wegen versuchten Mordes, wurde als V-Mann des Verfassungsschutzes Freigänger, später verhalf der Geheimdienst dem Spitzel zur Freiheit, damit der seinen Job bei besagter Antje Probst antreten konnte.
Wer die V-Mann-Führer-Berichte, die der heutige Präsident des Sächsischen Verfassungsschutzes (damals noch Referatsleiter Rechtsextremismus in Potsdam) auf dem Tisch hatte, aufmerksam liest, erkennt, dass »Piato« und die Quelle 370 004 zwei verschiedene Personen sein müssen. Beide nahmen teilweise an denselben Veranstaltungen teil. Mehrmals trafen sie auf Thomas Starke, den späteren Berliner Polizeispitzel, der dem NSU-Trio Sprengstoff und die erste Wohnung in Chemnitz besorgte.
Man erkennt aber auch, wie bundesweit und international verwoben die Blood&Honour-Szene war. Verknüpft war sie mit Combat 18, der Kampfgruppe Adolf Hitler aus England. Deren Konzept ist quasi die Anleitung für den Terrorismus des NSU. »C 18« bekämpfte unter der Führung von William »Wilf« Browning politische Gegner unter Einsatz von Waffengewalt und Bomben. Ist es Dummheit oder Absicht – der Landesverfassungsschutz vermerkt lediglich: »Will BROWNING soll mittlerweile in einer Band namens ›Black Shirts‹ spielen.«
Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz scheint blind. Noch im Juli 2004 heißt es: »Von der britischen Organisation C 18 gehen aktuell keine terroristischen Aktivitäten aus … Auch in Deutschland gib es keine Terrororganisation C 18 und insbesondere kein bundesdeutsches Netzwerk.«
Die Quelle 370 004 und V-Mann Sczecepanski hatten mit den international wichtigsten Blood& Honour- und C 18-Führern zu tun. Die Rede ist von »angereisten -Aktivisten , «. bedeutet »«. Das ist eine in England und den USA aktive Nazi-Bewegung, der Gruppen wie der Ku-Klux-Klan, die Aryan Nations oder die National Alliance angehören. Darüber hinaus berichtet Quelle 370 004 über Kontakte nach Italien, Schweden, Frankreich und in die Slowakei.

»Im Zweifel ist daher ein prozessuales Interesse, auch ein solches der Strafverfolgung, dem Schutz der Quelle unterzuordnen.«*
Aktuell mauert Brandenburgs Geheimdienst und versucht, die Quelle 370 004 hinter »Piato« zu verstecken. Der lebt im Zeugenschutzprogramm, kann sich also nicht wehren. Auch nicht, wenn ihm die Übermittlung von Informationen zugeschrieben wird, die er angeblich nie hatte. Szczepanski sagte gegenüber dem BKA 2012, dass er den Verfassungsschutz nicht – wie der behauptet – darüber informiert hat, dass Jan Werner für das NSU-Trio Waffen beschaffen soll. Ebenso bezweifelt er, dass von der Polizei abgefangene SMS an Werner, von denen einige mit CS gezeichnet wurden, von ihm stammen. Das wird vom Dienst suggeriert, er sagt: »Ich unterschreibe SMS an sich nie.«
Ging also auch Werners SMS-Frage vom 25. August 1998 (»Hallo. Was ist mit den Bums«) gar nicht an »Piato«? Hat der Geheimdienst da unter fremder Flagge ein »Spielchen« mit dem NSU getrieben, das für zehn Menschen tödlich war? Denkbar, immerhin hatten die Thüringer Kollegen auch 2000 Mark ausgegeben, damit sich Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe falsche Pässe besorgen können.

*Alle Zitate aus Droste, Bernadette: Handbuch des Verfassungsschutzrechts, Boorberg

Nachtrag:
Ministerium dementiert Bericht über angebliche NSU-Informationen
Potsdam (dapd) . Das brandenburgische Innenministerium hat einen Medienbericht dementiert, wonach der Verfassungsschutz angeblich einen zweiten V-Mann mit Bezug zur rechtsextemistischen Terrorzelle NSU beschäftigt hat. Die in der Zeitung »Neues Deutschland« (Donnerstagausgabe) angestellten Spekulationen über bisher unbekannte NSU-relevante Informationen des Brandenburger Verfassungsschutzes seien haltlos, sagte Ministeriumssprecher Ingo Decker in Potsdam. Das Blatt hatte berichtet, dass neben der bisher bekannten Quelle »Piatto« offenbar ein weiterer V-Mann der Verfassungsschutzbehörde Ende der 1990er Jahre Informationen mit Bezug zum NSU geliefert habe.
Decker unterstrich: »Brandenburg hat seine Berichtspflichten bei der Aufarbeitung der NSU-Verbrechen vollumfänglich erfüllt und keinerlei Informationen zurückgehalten.« Bei den angeführten angeblich verschiedenen Quellen handele es sich nachweislich um ein und dieselbe Person. Die damaligen Hinweise von »Piatto« auf namentlich nicht benannte Rechtsextremisten in Sachsen und Thüringen, die er von Dritten erhalten habe, hätten sich auf die Mitglieder des NSU bezogen. Sie seien damals umgehend an das Bundesamt für Verfassungsschutz sowie die Verfassungsschutzbehörden von Sachsen und Thüringen übermittelt worden.
»Das alles ist aktenkundig und der Öffentlichkeit bereits bekannt«, sagte Decker. Nach monatelanger und weiter andauernder akribischer Prüfung lägen bislang keinerlei Erkenntnisse vor, dass Brandenburgs Sicherheitsbehörden Quellen geführt haben, die an irgendeiner Stelle direkten Kontakt zu den Mitgliedern des NSU hatten.
»Neues Deutschland« hatte berichtet, dass es neben »Piatto« auch die bislang nicht enttarnte »Quelle 370 004« gegeben habe. In den der Zeitung vorliegenden Berichten des zweiten V-Manns aus dem Jahr 1998 an den Brandenburger Geheimdienst werde mehrfach darauf verwiesen, dass für das untergetauchte NSU-Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe Waffen besorgt werden sollten.

Am 9. September 1998 schrieb der Brandenburger Geheimdienst auf: »Einen persönlichen Kontakt zu den drei sächsischen Skinheads … soll  haben.  soll zur Zeit den Auftrag haben, ›die drei Skinheads mit Waffen zu versorgen‹. Gelder für diese Beschaffungsmaßnahme soll die ›Blood&Honour‹-Sektion Sachsen bereitgestellt haben …«

Vor ihrer beabsichtigten Flucht nach Südafrika soll das Trio einen weiteren Überfall nach dem Erhalt der Waffen planen, um mit dem Geld sofort Deutschland verlassen zu können. Der weiblichen Person des Trios will Antje PROBST ihren Paß zur Verfügung stellen. PROBST und WERNER sollen unabhängig voneinander und ohne Wissen des anderen für die drei tätig sein.»«