Flüchtlingsrat beklagt brutale Abschiebungen durch linke Ramelow-Regierung in Thüringen

Siebenjährige abgeschoben - auch Roma werden abgeschoben

Einen neuen Höhepunkt an Brutalität hat die Abschiebepraxis in Thüringen erreicht. Das machte der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. vor zwei Tagen in einer Presseerklärung bekannt. Das Bundesland wird seit Dezember 2014 von einer rot-rot-grünen Koalition unter Bodo Ramelow (Die Linke) regiert.

Dabei war  im Dezember 2014 seine erste Amtshandlung als Ministerpräsident, eine Absdchiebestopp aus humanitären Gründen zu verhängen.

Begünstigt werden damit etwa 1900 in Thüringen lebende Personen aus 15 Herkunftsländern, deren Abschiebung vollziehbar wäre. Aus humanitären Gründen erhalten sie mit dem Beschluss, der bis Ende März gilt, dennoch ein Aufenthaltsrecht. Von der Abschiebung bedroht seien auch Roma, aber nicht ausschließlich, sagte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) nach der zweiten Sitzung seines Kabinetts.

Thüringen orientierte sich juristisch an einer Anordnung Schleswig-Holsteins, die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) scharf kritisiert wurde. Dafür wurde Ramelow gefeiert.

Nach Angaben des Flüchtlingsrats wurde nun aber am frühen Mittwochmorgen eine fünfköpfige albanische Familie aus Obermehler im Unstrut-Hainich-Kreis auseinandergerissen und der Vater mit einer seiner Töchter sofort abgeschoben.

Noch vor Morgengrauen, gegen fünf Uhr früh, drangen Polizisten mit einem Beamten der Ausländerbehörde in die Wohnung der Familie Musta ein. Als sie feststellten, dass die sechzehnjährige Tochter nicht anwesend war, entschieden Polizei und Behörde „spontan“ (wie es in der Presseerklärung heißt), „den Vater und die elfjährige Tochter Klavia abzuschieben“.

Die Mutter blieb verzweifelt zurück. Sie hat nun die behördliche Auflage, dem Amt bis zum Montag mitzuteilen, ob und wann die restliche Familie das Land „freiwillig“ verlässt. Andernfalls riskiert sie, ebenfalls bei Nacht und Nebel abgeschoben zu werden. Wie es in der Presseerklärung zu Recht heißt, wird dadurch „das Grundrecht auf Schutz der Familie und Kinderrechte grundlegend missachtet“.

Dabei ist dies keineswegs ein Einzelfall, bei dem in den letzten Wochen „massive Rechtsbrüche begangen wurden, um Menschen um jeden Preis mit staatlicher Gewalt aus dem Land zu bringen“, heißt es in der Presseerklärung.

Schon am 22. März sei die siebenjährige Sadija Miftari abgeschoben worden. Das kleine Mädchen, „das aufgrund von Kindeswohlgefährdung aus der Familie genommen und in einer Art Pflegefamilie untergebracht wurde“, sei von dort mitten in der Nacht abgeholt worden, um mit der leiblichen Familie gemeinsam nach Mazedonien abgeschoben zu werden.

Der Flüchtlingsrat „kritisiert die Abschiebepraxis in Thüringen auf das Schärfste“, heißt es in der Presseerklärung. „Wir sind entsetzt und schockiert über dieses gegen alle rechtlichen und moralischen Vorgaben verstoßende und skandalöse Vorgehen“, so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat.

Am Telefon berichtete Ellen Könneker  „Wir haben es hier mit einer ganz neuen Dimension zu tun: In Thüringen wird massiv abgeschoben, auch in Fällen, die ganz klar rechtswidrig gehandhabt werden.“

Der Flüchtlingsrat beklagt also eindeutig illegale bzw. rein willkürliche Abschiebungen, die für ein eLinksregierung eine Schande wären, wenn sich dieser Verdacht bestätigen sollte. 

Im Falle des kleinen Mädchens habe die Behörde das Kind zuerst „wegen Gefährdung des Kindeswohls“ aus der Familie genommen, um es dann aus der Pflegefamilie wieder herauszureißen und mit derselben Familie abzuschieben, die man zuvor als Gefährdung für das Kindeswohl betrachtet hatte.

Verantwortlich für die Abschiebungen sind die Thüringer Landesregierung, ihr Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) und der thüringische Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Dieter Lauinger (Bündnis 90/Die Grünen). Sie haben in der Flüchtlingspolitik seit einem halben Jahr die Abschiebungen systematisch hochgefahren.

Anfang 2016 brüstete sich Migrationsminister Lauinger damit, Thüringen habe im Jahr davor 460 Personen abgeschoben. Insgesamt seien sogar 1600 Menschen „wieder gegangen“, knapp 1200 davon jedoch angeblich „freiwillig“. Laut der Thüringer Allgemeinen hatte Lauinger im Januar die „zögerliche Haltung einiger Landkreise“ kritisiert, weil sie „keinerlei Abschiebebedarf“ angemeldet hatten, und die Landräte aufgefordert, „ihre Hausaufgaben [zu] erledigen“.

Wie „freiwillig“ diese Ausreise in den meisten Fällen erfolgt, wird an dem jüngsten Beispiel der abgeschobenen Familie deutlich: Die Mutter wird jetzt unter massiven Druck gesetzt, zusammen mit der sechzehnjährigen Tochter und einem dreizehnjährigen Jungen dem Vater nach Albanien nachzureisen. Sie kann sich aussuchen, ob sie „freiwillig“ geht oder riskiert, ebenfalls bei Nacht und Nebel abgeschoben zu werden.

Seit Ende letzten Jahres organisiert die von der Linkspartei geführte Landesregierung regelmäßig Massenabschiebungen. Bereits Ende 2015 schrieb die Thüringer Allgemeine: „Zuletzt waren bei mehreren, in der Nacht durchgeführten Massenabschiebungen fast 200 Menschen auf den Balkan zurückgeflogen worden. Betroffen waren vor allem Familien mit Kindern, die teilweise bereits etliche Jahre in Deutschland lebten.“

Die Organisation „Roma Thüringen“ beschrieb im Dezember die brutale Sammelabschiebung mehrerer Roma-Familien mit Kindern aus Erfurt nach Belgrad. „Die Betroffenen erwachten in der besagten Nacht dadurch, dass PolizistInnen plötzlich in ihrem Zimmer neben dem Bett standen und das Licht anschalteten. Sie hatten vorher weder geklingelt noch angeklopft. Den Menschen wurde außerdem das Telefon abgenommen, als sie Andere von ihrer Abschiebung benachrichtigen wollten. Damit wurde ihnen auch der Kontakt zu AnwältInnen verwehrt.“

Pro Asyl hat die Berliner Bundesregierung mehrfach aufgefordert, die Einstufung der Westbalkanstaaten, darunter Albanien, als „sichere Herkunftsländer“ insgesamt rückgängig zu machen. Solche Pauschalurteile über ganze Staaten – je nach politischem Gutdünken – seien mit verfassungsrechtlichen Vorgaben überhaupt nicht vereinbar. Einzelfallprüfungen würden umgangen und zahlreiche Menschen werden abgeschoben, die bisher durch die „Duldung“ davor geschützt waren.

Auch das  ist faktisch eine Aushöhlung des Asylrechtes.

Thüringen setzt diese Entscheidung der Bundesregierung mit besonderer Härte um, auch gegen Familien mit Kindern. Wie zynisch der grüne Landesminister dabei vorgeht, beweist ein Rückführungserlass, den Lauinger vor zwei Monaten auf der Website seines Ministeriums veröffentlichte.

Es handelt sich um eine Anweisung zur „Organisation und Durchführung von Abschiebungen“, die sich an die „Ausländerbehörden sowie die Thüringer Landespolizeidirektion“ richtet. Darin heißt es, laut Grundgesetz stehe „die Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung… bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen … [ist] das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist … Abschiebungen von Familien oder alleinerziehenden Elternteilen mit minderjährigen Kindern sind grundsätzlich so zu organisieren, dass der Abholungszeitpunkt nicht zwischen 21:00 Uhr und 5:30 Uhr des Folgetages liegt.“

Weiter heißt es, die Durchführung der Abschiebung sei so zu organisieren, dass minderjährige Kinder nicht „aus Schulen oder Kindertageseinrichtungen – zum Zwecke der gemeinsamen Abschiebung mit den Familienangehörigen – abgeholt werden. Sofern dies im Einzelfall ausnahmsweise unvermeidbar ist, soll die Abholung so erfolgen, dass die Mitschüler bzw. anderen Kinder in den Kindertageseinrichtungen nicht verängstigt werden …“

Bei Abschiebungen von Roma-Familien sei „mit Blick auf die Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen dieser Volksgruppe auf angemessene Sensibilität im Vollzug durch Ausländerbehörden und Vollzugsbeamte zu achten …“

Notorisch wurde im letzten Oktober auch der thüringische SPD-Vorsitzende Andreas Bausewein, der in einem „Offenen Brief“ an Bundeskanzlerin Merkel und Bodo Ramelow die Forderung aufstellte, Flüchtlingskinder vom Schulunterricht fernzuhalten.

Doch die Flüchtlingspolitik von Bodo Ramelow war nicht immer so.

Als sich im September 2015 die Flüchtlinge nicht mehr von Grenzen, Zäunen und Schikanen abhalten ließen, und sich zu Fuß aus dem Balkan in Richtung Mittel- und Nordeuropa aufmachten, war es der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow („Die Linke“), der mit Megaphon in der Hand die Neuankömmlinge höchstpersönlich begrüßte. Der lebende Beweis, dass Links gleich Menschlichkeit heißt – unabhängig von den Herausforderungen, die für die Lokalpolitik unbestreitbar damit verbunden sind. Kürzlich dann der große Schock: Am 2. Dezember 2015 wurden – allen herzlichen Worten Ramelows zum Trotz – 63 Menschen von Thüringen nach Mazedonien abgeschoben. Das war nicht die erste Sammelabschiebung unter der Ägide Ramelows. Z. B. wurden Ende November 123 abgelehnte Asylsuchende in einer gemeinsamen Sammelabschiebung der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach Serbien ausgeflogen.

In der vergangenen Woche wurde erneut eine Sammelabschiebung von Thüringen durchgeführt. Einer Pressemitteilung der Organisation „The Voice – Flüchtlinge und Asyl in Deutschland“ zufolge versuchten zirka 20 Personen aus einer Flüchtlingsunterkunft in Erfurt morgens zwischen 4.00 und 5.30 Uhr mit einer Sitzblockade vor dem Polizeifahrzeug den Abtransport einer Roma-Familie nach Serbien zu verhindern. Dieses Sit-In wurde seitens der thüringischen Polizei gewaltsam aufgelöst, dabei wurden laut „The Voice“ mehrere Personen leicht verletzt.

Schon im Sommer war im Grunde klar, dass das Bild des barmherzigen Landeschefs trügt. Als Ramelow am 5. Dezember 2014 zum ersten „Linken“-Ministerpräsidenten gekürt wurde, erließ er zunächst einmal einen Winter-Abschiebestopp. Dafür wurde er

von seinen Fans und seinen Genossinnen und Genossen gebührend gefeiert. Doch „Winter-Abschiebestopp“ legt nahe, dass zu anderen Zeiten sehr wohl abgeschoben werden wird. Kurz nachdem er medienwirksam persönlich die Flüchtlinge begrüßt hat, stimmte die thüringische Regierung am 13. September 2015 der Wiedereinführung der Personenkontrollen an der deutschen Grenze zu Österreich zu. Zumindest wies Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) in verschiedenen Nachrichtensendungen darauf hin, dass diese Maßnahme mit Zustimmung aller Regierungschefinnen und -chefs getroffen worden sei. Die Thüringer Staatskanzlei mag sich dazu nicht äußern. Eine diesbezügliche Frage wurde mit der Antwort beschieden, Grenzkon­trollen seien Angelegenheit des Bundes, dafür bedürfe es nicht der Zustimmung der Bundesländer.

Am 24. September 2015 gab es eine „Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik“, auf der die Vorlage für das am 18.10.2015 im Bundesrat abgestimmte „Asylverfahrenbeschleunigungsgesetz“, das so genannte „Asyl-Paket“, beraten wurde. „Wer keine Bleibeperspektive hat, muss Deutschland verlassen … Bund und Länder verpflichten sich zur konsequenten Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten.“ Um das alles möglichst reibungslos zu bewerkstelligen, sollten die Flüchtlinge zunächst in „Wartezentren“ aufgefangen werden, wo sie auch den Asylantrag stellen können. Danach sollen sie dann auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden, anschließend auf die Kommunen.

Thüringen widersprach bei der Festlegung der drei Balkanstaaten und der „unzulässigen Verknüpfung“ (Ramelow) des Themas Flüchtlingspolitik mit „Regionalisierungsmittel[n], also [den] Bundeshilfen für den Schienennahverkehr der Länder“, und erklärte, „dass mit der Verabschiedung des MPK-Beschlusses keine Präjudizierung seines Stimmverhaltens im Bundesrat zu dem entsprechenden Gesetzespaket verbunden ist“. Mit anderen Worten: Thüringen behielt sich vor, dem Gesetz im Bundesrat gegebenenfalls nicht zuzustimmen.

Wenig später begann Ramelow in verschiedenen Medien-Intervies die zügige Abwicklung der Asylanträge zu fordern, z. B. im ARD-Magazin „Bericht aus Berlin“. Dasselbe forderte auch der neue Ko-Vorsitzende der Partei „Die Linke“, Dietmar Bartsch. Ebenfalls im „Bericht aus Berlin“. Um die der zügigen Bearbeitung folgende massenhafte Ausreise zu gewährleisten, wurde die entsprechende Behörde in Erfurt personell aufgestockt. Bei der Abstimmung am 18. Oktober 2015 im Bundesrat enthielt sich Thüringen tatsächlich der Stimme. Er werde dagegen kämpfen wie ein Löwe, sagte Ramelow im Vorfeld der Abstimmung. Viele in seiner Partei atmeten auf. Wenn sie mal richtig hingehört hätten, dann wüssten sie, dass Ramelow nicht gegen die Verschärfung des Asylrechts „kämpfen wie ein Löwe“ wollte, sondern gegen die Kürzung der Regionalisierungsmittel. Dieser Passus wurde aus der Gesetzesvorlage entfernt und stand am 18. Oktober 2015 nicht mehr zu Debatte.

In der Begründung der Enthaltung wies Ramelow darauf hin, dass „ein lebenslanges Arbeitsverbot für Menschen, die keine Anerkennung als Asylbewerber erhalten, aber nicht abgeschoben werden können, diese Menschen – gelinde gesagt – in die Illegalität und in die soziale Stigmatisierung treibt.“ Ansonsten lobte er das Regelwerk, nannte allerdings „Bedenken, die mehr als nebensächlicher Natur sind“. Diese Bedenken bestanden indes nicht in Bezug auf den Umgang mit den Geflüchteten, sondern dem Finanzierungskonzept des Bundes, sich nur zu 1/5 an den Kosten für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Asylsuchenden zu beteiligen. „Diese Relationen … führen die Haushalte von Ländern und Kommunen, das muss man mit aller Deutlichkeit sagen, spätestens Ende kommenden Jahres an den Rand der Handlungsfähigkeit.“

Trotz der Enthaltung trage auch Thüringen in der Asyl- und Flüchtlings- und Integrationspolitik den Konsens der Länder: „Uns trennt nicht die künstliche Unterscheidung zwischen Humanismus und Realismus. Uns eint ein Realismus in humanitärer Verantwortung.“ Seine Rede schloss er mit den Worten: „Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist unsere Enthaltung zu dem Gesetzespaket kein ‚Nein‘ zur aktuellen Poliitk der Bundesrepublik. Und mit unserem ‚Ja‘ zu den weiteren Abstimmungspunkten unterstreichen wir die Solidarität mit allen Bundesländern und der Bundesregierung in dieser für unser Land wichtigen Frage. Heute und in Zukunft.“

Ramelow kündigte schon vor Monaten an, dass es in diesem Jahr keinen Winter-Abschiebestopp geben werde. Anfang November wurden die beiden thüringischen Flughäfen Erfurt-Weimar und Altenburg-Nobitz als „Abschiebe-Drehkreuz“ ins Gespräch gebracht. Sie seien tauglich, von dort aus Sammelabschiebungen der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg durchzuführen. Auch mit Transall-Maschinen, also Militär-Flugzeugen, die auf einem zivilen Flughafen starten und landen. Militärmaschinen sind als Transportmittel für Sammelabschiebungen im Gespräch, weil Militärflughäfen von der Öffentlichkeit – und somit auch Widerstand – abgeschirmt sind und es beim Flug zu keinerlei Zwischenfällen, z. B. durch gegen Abschiebung protestierende Mitreisende, kommt. Die beiden fraglichen Flughäfen sind nicht sonderlich frequentiert, und somit eine finanzielle Belastung für das Bundesland. Die Umwandlung in Abschiebe-Flughäfen könnte das ändern. Dieser Deal kam allerdings nicht zustande, da der Bund das Angebot aus Thüringen ablehnte.

Ramelow macht derzeit Abschiebungen salonfähig, wie einst die SPD den Sozialabbau und die Grünen den Krieg. Der Aufschrei innerhalb der Partei „Die Linke“ blieb – bis auf wenige Ausnahmen – allerdings aus.

Auch bei dem Fraktionsvorsitzenden-Treffen der Partei in Thüringen am ersten Dezember-Wochenende wurde das Thema nicht debattiert. Zumindest drang von einer derartigen Diskussion nichts an die Öffentlichkeit. Lediglich bei der Tagung des Parteivorstandes am selben Wochenende wurden die Abschiebungen „bei Nacht und Nebel“ gerügt.

Quelle: World Socialiste Website und UZ