"Lügen-Lucke" von der AfD lässt sich im Streit mit Forsa durch NPD Anwalt vertreten 

"Lügen-Lucke" sorgt wieder mal für peinliche Schlagzeilen

Anwalt von NPD-Mann vertritt AfD-Chef

Der juristische Streit zwischen dem Vorsitzenden der Euro-kritischen Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) und dem Chef des Umfrageinstituts „Forsa“ spitzt sich zu.
München.
AfD-Chef Bernd Lucke hatte den Meinungsforschern in einem „Handelsblatt“-Interview Manipulation vorgeworfen: Sie würden die Zahlen für ihre kleine Partei vorsätzlich herunterrechnen, die AfD liege in den Rohdaten von Forsa deutlich über der Fünf-Prozent-Hürde.
Forsa-Chef Manfred Güllner („Typische Verschwörungstheorie! Der Mann spinnt hochgradig!“) ließ die Behauptung umgehend vom Landgericht Köln verbieten. Er verkündete zudem, er werde den AfD-Chef künftig nur noch „Lügen-Lucke“ nennen.
Daraufhin schaltete der Parteivorsitzende jetzt seinerseits einen Anwalt ein. Pikant: Es handelt sich um Corvin Fischer aus Hamburg, der durch die Vertretung des NPD-Anwalts Jürgen Rieger und als Freund des rechtslastigen „Richter Gnadenlos“ Ronald Schill bekannt geworden war. Fischer forderte den Forsa-Chef jetzt auf, sich schriftlich zu verpflichten, Lucke nie wieder als „Lügen-Lucke“ zu bezeichnen. Andernfalls werde eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro fällig. Die Begründung des Anwalts: Die Äußerung „Lügen-Lucke“ stelle „eine massive Verletzung“ des Persönlichkeitsrechts des AfD-Chefs dar.
Forsa-Chef Manfred Güllner sagte dazu gestern Abend auf Anfrage dieser Zeitung: „Ich habe nichts zurückzunehmen.“

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Gericht erlaubt
"Lügen-Lucke"

AfD-Chef Bernd Lucke darf weiter "Lügen-Lucke" genannt werden – entschied jetzt ein Gericht. (20.09.13)

Der Chef der Euro-kritischen Partei „Alternative für Deutschland“, Bernd Lucke, darf von Forsa-Chef Manfred Güllner weiterhin „Lügen-Lucke“ genannt werden. Das hat das Landgericht Hamburg in einem Blitz-Urteil entschieden (Az 324 O 502/13).


Lucke hatte in einem Interview behauptet, die Meinungsforscher von Forsa würden die Umfragewerte seiner kleinen Partei nach unten manipulieren. Güllner nannte den AfD-Chef daraufhin „Lügen-Lucke“, woraufhin der per Anwalt eine kostenpflichtige Unterlassung forderte. Dagegen wiederum zog Güllner vor Gericht und bekam jetzt umfassend recht: Die Bezeichnung „Lügen-Lucke“, so argumentierten die Richter, sei „unter dem Gesichtspunkt des , Rechts zum Gegenschlag'“ eine zulässige Meinungsäußerung.