Jürgen Meyer IZ 6.4. 25
Die angeblich werte-geleitete deutsche Außenministerin Baerbock besudelt mit ihrer Nein-Stimme zur Gaza-Resolution das Völkerrecht und blamiert das Land abermals bis auf die Knochen.
Der UN-Menschenrechtsrat hat am Mittwoch mehrheitlich für eine Resolution gestimmt, nach der Israel sofort die illegale Blockade Gazas zu beenden hätte. Die Resolution fordert auch das allgemeine sofortige Ende der illegalen israelischen Besatzung palästinensischer Gebiete.
Deutschland stimmte mit Nein gegen die Resolution.
Andere EU-Staaten wie Spanien und Island, sowie auch die Schweiz, stimmten im UN-Menschenrechtsrat für die Resolution.
Die Resolution (A/HRC/58/L.30/Rev.1), eingebracht u. a. von Chile, Kolumbien, Kuba, Eritrea und Pakistan, fordert Israel mit Nachdruck auf, seine „unrechtmäßige Präsenz“ in den palästinensischen Gebieten Gaza, Westjordanland und Ost-Jerusalem zu beenden und die Blockade des Gazastreifens sofort aufzuheben.
Die Resolution verweist auf eine Reihe schwerer Vorwürfe: Kriegsverbrechen, kollektive Bestrafung, Einsatz von Hunger als Kriegswaffe, Zerstörung ziviler Infrastruktur, Vertreibung von Zivilisten sowie eine „systematische Diskriminierung“ der palästinensischen Bevölkerung. Sie stützt sich dabei auf internationale Berichte und Urteile, darunter die vorläufigen Maßnahmen des Internationalen Gerichtshofs vom 26. Januar 2024, der ein „plausibles Risiko eines Völkermords“ in Gaza feststellte.
Kritisiert werden auch Waffenlieferungen an Israel sowie fehlende internationale Rechenschaft. Der Rat ruft alle Staaten dazu auf, Waffenexporte einzustellen, wenn ein Risiko der Menschenrechtsverletzung besteht, und unterstützt laufende Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs. So gibt es einen internationalen Haftbefehl gegen den Kriegsverbrecher Netanjahu.
Die Resolution fordert weiterhin ungehinderten humanitären Zugang, die Freilassung palästinensischer Geiseln, das Ende von Siedlungsbau, Hauszerstörungen und religiöser Diskriminierung sowie den Schutz von Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und Zivilisten. Auch wird die Einhaltung internationaler Standards bei der Behandlung von Gefangenen, insbesondere von Kindern, eingefordert.
Ziel sei eine umfassende internationale Rechenschaftspflicht und die Förderung eines gerechten Friedens. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte soll dem Rat bis zur nächsten Sitzung über die Umsetzung berichten.
Gegen all das stimmte die Bundesregierung Deutschlands.