Bundesetat 8 Mrd € für Militärhilfe für die Ukraine - Sparen bei Bauern und beim Bürgergeld

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am Abend den Bundeshaushalt für das laufende Jahr beschlossen. Vorgesehen sind Ausgaben von rund 476,8 Milliarden Euro und neue Kredite in Höhe von rund 39 Milliarden

Die Militärausgaben für die Ukraine werden im Bundesetat 2024 verdoppelt . Da sind also zusätzliche 4 Milliarden kein Problem.

Zudem erhalten Ukrainer  anders als andere Flüchtlinge auch ohne Asylantrag Blankoschecks für Wohnen und Verpflegung  und auch dafür werden irrsinnige Gelder ausgegeben.

Bei den Bauern und beim Bürgergeld will man ansonsten sparen.

Die langfristige Streichung der Freistellung der Steuerlast für den Agrardiesel für Bauern soll nicht  zurückgenommen werden.

Während Ukrainer ohne Arbeitspflicht das Bürgergeld einstreichen, will man  den Menschen  im Lande das Bürdergeld für 2 Monate ganz streichen - beispielsweise wenn sie sich weigern Termine wahrzunehmen oder Arbeit anzutreten. Gleichzeitig wird diese Arbeits- und Terminpflicht für Ukrainer nicht beschlossen.

Abgesehen davon, dass die Totalsperre vor dem  Bundesverfassungsschutz scheitern wird, weil das Existenzminimum als Grund- und Menschenrecht nicht angetastet werden darf, ist diese Ungleichbehandlung von Bürgergeldempfängern diskriminierend.

Die geplante Verschärfung von Sanktionen beim Bürgergeld soll auf zwei Jahre befristet werden. Vorgesehen ist, dass Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate streichen dürfen, wenn die Betroffenen zumutbare Jobs immer wieder verweigern. Um die Bauwirtschaft anzukurbeln, will die Koalition in den nächsten Jahren eine Milliarde Euro zusätzlich in den klimafreundlichen Neubau investieren.

Eine Schuldenbremse soll vorerst gelten  - wiederum mit der Einschränkung der Lex Ukraine. Das bedeutet, dass doch wieder Schulden gemacht werden können, wenn die USA beispielsweise  die Zahlungen für Hilfen an  die Ukraine unter einem Präsidenten Trump einstellen. 

Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse sieht nur eine eng begrenzte Nettokreditaufnahme vor. Im Fall von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notlagen kann sie aber ausgesetzt werden, wenn die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wird.