UN Hochkommissar: Vertreibung und Genozid an Palästinensern ist rechtsdwidrig

Israelische Regierungsvertreter konkretisieren den Plan der Endlösung der Palästinenserfrage

Während die  weitgehend transatlantisch-prozionistisch tickende politische Klasse in Deutschland  bei der geplanten Massen-Vertreibung der Palästinenser aus Gaza und dem Westjordanland wegschaut, hat der UN Hochkommissar für Menschenrechte die geplante Massenvertreibung der Palästinenser durch die israelische Apardheid-Regierung der Rassentrennung scharf verurteilt. 

Israels Minister Itamar Ben-Gvir und Bezalel Smotrich fordern eine israelische Wiederbesiedlung des Gazastreifens.

Das Auswärtige Amt hat  endlich mal nach langem Mitmachen Äußerungen aus Israels rechtsradikaler Regierung zu einer möglichen Vertreibung von Palästinensern aus dem Gazagebiet scharf kritisiert. „Die Äußerungen der beiden Minister weisen wir in aller Deutlichkeit und auf das Allerschärfste zurück. Sie sind weder sinnvoll noch hilfreich“, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts am Mittwoch in Berlin zu den Aussagen der rechtsextremen israelischen Minister Itamar Ben-Gvir und Bezalel Smotrich.

Der Polizei- und der Finanzminister hatten sich für eine israelische Wiederbesiedlung des Gazastreifens nach dem Krieg gegen die in Gaza regierende Hamas ausgesprochen. Ben-Gvir sagte am Montag, der Krieg sei eine Gelegenheit, die „Umsiedlung der Bewohner des Gazastreifens“ zu fördern. Smotrich sagte am Sonntag dem israelischen Armeesender, wenn Israel richtig vorgehe, werde es eine Abwanderung von Palästinensern geben, „und wir werden im Gazastreifen leben“.

Deutschland hofft weiter auf eine Zweistaatenlösung

Der Sprecher des deutschen Außenministeriums sagte weiter, es dürfe keine Vertreibung von Palästinensern aus Gaza geben. Es dürfe auch keine territoriale Verkleinerung des Gazastreifens geben. Eine Zweistaatenlösung bleibe aus Sicht des Auswärtigen Amts das einzig nachhaltige Modell für ein friedliches Zusammenleben zwischen Israelis und Palästinensern. „Daran halten wir fest und darauf arbeiten wir sozusagen auf die längere Sicht auch hin.“ Auch die Regierungen der USA und Frankreichs hatten die Aussagen der Minister kritisiert.

Regierungsvertreter der rassistischen israelischen Netanjahu-Regierung haben ihre Pläne jetzt konkretisiert und eine Endlösung der Palästinenserfrage als politrisches Ziel deutlich gemacht.

UN-Hochkommissar: Massenvertreibung von Palästinensern unrechtmäßig

Der Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, hat Äußerungen israelischer Minister zu einer möglichen Massenvertreibung von Palästinensern aus dem Gazastreifen als "sehr verstörend" verurteilt.

UN-Vertreter Türk wies am Donnerstag auf X (vormals Twitter) daraufhin, dass schon jetzt 85 Prozent der Menschen innerhalb des Palästinensergebietes vertrieben worden seien.

"Sie haben das Recht, nach Hause zurückzukehren", betonte er.

Das internationale Recht verbiete gewaltsame Umsiedlungen und Deportationen von geschützten Personen in und aus besetzten Gebieten, so Türk.

Die relativ neue Definition des Genozides macht zudem deutlich, dass es sich dabei dann um geplanten oder vollendeten Völkermord handeln würde.

Erläuterung:

Ein Völkermord oder Genozid[1] ist seit der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der durch die Absicht gekennzeichnet ist, auf direkte oder indirekte Weise „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“; er unterliegt nicht der Verjährung.

Am 9. Dezember 1948 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen in der Resolution 260 die „Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes(Convention pour la prévention et la répression du crime de génocide, Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide), die am 12. Januar 1951 in Kraft trat. Die Bundesrepublik Deutschland ratifizierte die Konvention im Februar 1955, Österreich hinterlegte die Beitrittsurkunde am 19. März 1958 und die Schweiz am 7. September 2000. Nach der Konvention ist Völkermord ein Verbrechen gemäß internationalem Recht, „das von der zivilisierten Welt verurteilt wird“.

Grundlage war die Resolution 180 der UN-Vollversammlung vom 21. November 1947, in der festgestellt wurde, dass „Völkermord ein internationales Verbrechen [ist], das nationale und internationale Verantwortung von Menschen und Staaten erfordert“, um der völkerrechtlichen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu gedenken.

Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

a) das Töten eines Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die zwangsweise Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“

In § 6 des deutschen Völkerstrafgesetzbuches wie auch im schweizerischen Strafgesetzbuch[4] und im österreichischen Strafgesetzbuch (§ 321) ist die Tat entsprechend der Konvention definiert.

Wikipedia