Weg mit Hartz IV und Bürgergeld! Für eine solide finanzielle Absicherung von Langzeitarbeitslosen!

von Georg Theis (Bündnis Sahra Wagenknecht)

 

Mit Hartz IV haben Union, SPD, FDP und Grüne die Axt an den deutschen Sozialstaat angelegt, das dem Kapitalismus immanente Problem der Arbeitslosigkeit zum Selbstverschulden der Betroffenen erklärt und sie zu Bittstellern und Almosenempfängern degradiert. Selbst Leute, die jahrzehntelang gearbeitet und Steuern und Abgaben abgeführt haben, werden auf Sozialhilfeniveau herabgesetzt, dessen Höhe willkürlich festgelegt wird und unterhalb der Armutsgrenze liegt. Darüber können auch ein paar wohlfeile Korrekturen und die Umbenennung in Bürgergeld nicht hinwegtäuschen. Es bedarf einer Generalrevision!

 

Hierzu sind aus Sicht des BSW folgende Maßnahmen notwendig:

 

  • Sofortige Erhöhung der Regelsätze des Bürgergeldes auf mindestens 815 € zuzüglich der Übernahme für die anfallenden Kosten der Unterkunft
  • Abschaffung der Sanktionen und Sperrzeiten
  • Abschaffung der U25-Regel und der Regel zu Bedarfsgemeinschaften und dafür Individualanspruch für alle in gleicher Höhe
  • Erhöhung der Vermögensfreigrenzen auf 65.000 € und auf 40.000 € für jede weitere im Haushalt lebende Person
  • KV-Schutz auch für (zuvor) privat Versicherte
  • Wiederzahlung und deutliche Erhöhung der Rentenzuschüsse, als ob man von der Hälfte des Durchschnittseinkommens Beiträge abgeführt hätte
  • keine Zwangsverrentung mit 63
  • Einführung eines Sozial- und Kulturtickets, um zu sozial verträglichen Preisen Kultur- und Freizeitangebote sowie Angebote des Bahn- und Busverkehrs in Anspruch nehmen zu können
  • keine Anrechnung des Kindergeldes sowie von Geldgeschenken an die Kinder zur Geburt, zum Geburtstag, zur Taufe sowie Firmung, Erstkommunion, Konfirmation und Jugendweihe und zu Ostern und Weihnachten und zur Einschulung durch Verwandte und Bekannte
  • keine Anrechnung der Entlohnung der Kinder während eines Ferienjobs
  • Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten und die Entlohnung durch einen Minijob dürfen nicht mehr auf den Regelsatz des Bürgergeldes angerechnet werden
  • ALG I auf 80 % erhöhen und bei Kindern im Haushalt auf 87%
  • Einführung eines Übergangsgeldes, das nach Ablauf des ALG I in Höhe von 60% des letzten Nettogehalts gezahlt wird, um nicht gleich in Hartz IV/Bürgergeld abzurutschen und all denjenigen, die mindestens 30 Jahre gearbeitet haben, nach Ablauf des ALG I für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit gezahlt wird
  • Einführung der Regelung pro Beitragsjahr 1 Monat zusätzlich ALG I, das heißt beispielsweise wer 20 Jahre eingezahlt hat bekommt 20 Monate, wer 30 Jahre eingezahlt hat bekommt 30 Monate und wer 40 Jahre eingezahlt hat 40 Monate zusätzlichen Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1
  • Anspruch auf ALG I künftig bereits nach ½ Jahr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für 3 Monate, nach 8 Monaten für 4 Monate, nach 10 Monaten für 5 Monate und nach 12 Monaten weiterhin für 12 Monate
  • längere Bezugsdauer des ALG I für ältere und langjährig Beschäftigte

(ab 50 Jahre 18 Monate Anspruch, ab 55 Jahre 24 Monate, ab 58 Jahre 30 Monate und ab 60 Jahre 36 Monate Anspruch auf ALG I)