Eine Mär zerbricht: Geimpfte fluten die Intensivstationen

Geimpfte auch gemessen an der Prozentzahl der Geimpften überproportional hoch betroffen

Auch der neue RKI-Bericht zeigt: Überproportional viele Impflinge auf den Intensivstationen

Vorweg: Selbstverständlich differenziert man im Intensivregister nach wie vor nicht zwischen Patienten, die lediglich positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden, und jenen, die tatsächlich wegen Covid-19 behandelt werden müssen. Die Aussagekraft der Daten ist also – wie in Deutschland üblich und offensichtlich gewollt – gering: Wer Klinikangestellte kennt, weiß, dass die Covid-Lage dort bei den Patienten entspannt ist (wenn auch nicht beim Personal, das dank positiver Testungen reihenweise nicht arbeiten darf).

 Ungeachtet dessen gibt das RKI in seinem Wochenbericht Daten zum Impfstatus der sogenannten Covid-Fälle auf Intensivstationen an, natürlich in der Hoffnung, damit die Wirkung der umstrittenen Präparate zu untermauern. Diese lauten wie folgt:

Für den Zeitraum vom 08.06.2022 bis 03.07.2022 (Mitte KW 23 – KW 26/2022) wurde der Impfstatus von 1.951 COVID-19-Aufnahmen gemeldet; das entspricht etwa 67,1 % der für diesen Zeitraum
übermittelten Fälle (2.908). 14,4 % (280 Fälle) aller COVID-19-Neuaufnahmen mit bekanntem Impfstatus hatten keine Impfung, 3,7 % (72 Fälle) hatten eine Impfung, 12,5 % (243 Fälle) hatten zwei Impfungen, 56,4 % (1.101 Fälle) hatten drei Impfungen und 13,1 % (255 Fälle) hatten vier oder mehr Impfungen.

Quelle (S. 18)

Das gern vorgebrachte “Argument”, das Ungeimpfte in der Gesamtbevölkerung einen viel niedrigeren Anteil hätten und somit überproportional repräsentiert seien, zerfällt hier endgültig zu Staub. In sozialen Netzen wie GETTR kursiert bereits eine Grafik, die den Anteil der Impflinge an der Gesamtbevölkerung (grau) mit ihrem Anteil an den Intensivpatienten gegenüberstellt (rot): Selbst drei- und vierfach Geimpfte liegen demnach überproportional oft auf den Intensivstationen.

 

Das RKI kann sich noch so sehr darauf herausreden, dass diese Daten “nicht geeignet” seien, “um die Wirksamkeit der Impfung einzuschätzen”: In erster Linie müsste die Behörde absolut stichhaltige Beweise vorbringen, die einen überzeugenden Schutz vor schwerer Erkrankung durch die umstrittenen Vakzine belegen, der zudem das Risiko von Nebenwirkungen überwiegen müsste. Dazu ist sie nicht in der Lage – allein schon, weil hospitalisierungsbedürftige Covid-Erkrankungen bei jungen und gesunden Menschen kaum je vorkommen und jedes Risiko von Nebenwirkungen für diese Menschen somit schnell den behaupteten Nutzen der Covid-Schüsse überwiegt.


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Quelle: GETTR / Henning Rosenbusch