Sowjetflagge ( Rote Fahne) durch Linkspolitiker in Berlin temporär verboten

Hitler würde jubeln und er könnte sich als rehabilitiert betrachten . Eine JW Info 

Globale Wende: Ian Burumas Porträt des Jahres 1945 - WELT

8. Mai - Tag der Befreiung der Menschheit vom Hitlerfaschismus - Für linke deutsche Politiker offensichtlich  kein Feiertag mehr. Hitler würde sich unendlich dankbar zeigen - würde er es vernehmen

Im Zuge des Krieges in der Ukraine wird in diesen Tagen und Wochen vieles sag- und machbar, was einst allenfalls rechte Milieus umtrieb. Der »rot-grün-rote« Berliner Senat macht nun einen Traum alter und neuer Nazis und Westberliner Frontstadt-Konservativer wahr: In der Hauptstadt hat die Polizei für den Zeitraum vom 8. Mai 6 Uhr früh bis zum 9. Mai 22 Uhr – also für den Tag der Befreiung bzw. für den in Russland und anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion am 9. Mai begangenen Tag des Sieges – das öffentliche Zeigen der sowjetischen Flagge in 15 einzeln ausgewiesenen Arealen verboten. In der am Freitag im Amtsblatt veröffentlichten, auf den 4. Mai datierten Allgemeinverfügung werden der »Gemeingebrauch« der Flächen und die Versammlungsfreiheit auf diesen Flächen eingeschränkt. Nicht gestattet sind demnach das Tragen von militärischen Uniformen oder Teilen von Uniformen, das Tragen von militärischen Abzeichen sowie »das Zeigen von Symbolik und Kennzeichen, die geeignet sind, den Russland-Ukraine-Krieg zu verherrlichen«.

Dazu wird in der Verfügung neben dem »hervorgehobenen Zeigen der Buchstaben ›V‹ oder ›Z‹« oder »St.-Georgs-Bändern« ausdrücklich auch »das Zeigen der Flagge der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken« gezählt. Ebenso verboten wird mit der Verfügung das »Verwenden von russischen und sowjetischen Militärflaggen« sowie das »Zeigen von Fahnen und Flaggen mit russischem oder ukrainischem Bezug«. Letztere sowie die St.-Georgs-Bänder werden von dem Verbot ausgenommen, soweit diese Bestandteil »von Kranzschleifen, Blumengebinden oder vergleichbarer Gegenstände sind, die anlässlich der Gedenktage an den Ehrenmalen niedergelegt werden sollen«. Diese Erlaubnis gilt also für Flaggen mit Bezug zur UdSSR ausdrücklich nicht. Ausgenommen von allen genannten »Untersagungen« werden in der Verfügung Angehörige diplomatischer Missionen. Veteranen des Zweiten Weltkrieges wird zudem gestattet, Uniformen, Uniformteile oder St.-Georgs-Bänder zu tragen – nicht aber Flaggen der Sowjetunion.

Räumlich erstrecken sich die Verbote auf Areale in den Bezirken Treptow-Köpenick, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Reinickendorf, Pankow und Spandau. Betroffen ist unter anderem das sowjetische Ehrenmal im Treptower Park, wo am 8. und 9. Mai traditionell Kundgebungen und Kranzniederlegungen stattfinden. Ebenfalls in das Verbot einbezogen wurden die Ehrenmale im Tiergarten und in der Schönholzer Heide, das als Haus der Befreiung bekannte Gebäude an der Landsberger Allee, das am 21. April 1945 als erstes Haus auf Berliner Boden von Soldaten der Roten Armee erreicht wurde, sowie die Gedenktafel für den ersten Stadtkommandanten Nikolai Bersarin in der Petersburger Straße. In der bemerkenswert akribischen Aufstellung finden sich auch kleinere Gedenkorte wie das Mahnmal für die Naziopfer am Rathauspark im Ortsteil Wittenau oder die Mosaiksäule »Deutsch-sowjetische Freundschaft« an der Walter-Felsenstein-Straße. Auch am Ort der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht, dem ehemaligen Offizierskasino der Festungspionierschule in Karlshorst (heute Deutsch-Russisches Museum), darf am 8. und 9. Mai die rote Fahne mit Hammer und Sichel nicht gezeigt werden.

Ein Sprecher der Berliner Polizei sagte am Freitag auf Nachfrage gegenüber jW, am 8. und 9. Mai solle »das Erinnern im Vordergrund stehen«. In der Allgemeinverfügung werde das untersagt, was aus Sicht der Behörden »zu Provokationen und Konflikten« führen könne. Die Frage, wer die Flagge der UdSSR bei Kundgebungen und Kranzniederlegungen zum Tag der Befreiung vom Faschismus als »Provokation« auffassen könne bzw. inwiefern mit dieser Flagge eine Verherrlichung des russischen Angriffs auf die Ukraine verbunden sei, konnte der Sprecher zunächst nicht beantworten. In einer Rückmeldung hieß es, der russische Präsident habe möglicherweise die Absicht, das Staatsgebiet der ehemaligen UdSSR »oder Teile davon« zu erobern; aus diesem Grund könne die Fahne der UdSSR als »Verherrlichung« des Krieges in der Ukraine interpretiert werden.

Immerhin hat die Pressestelle der Berliner Polizei diese bemerkenswerte Deutung schneller zur Hand als die der Senatsinnenverwaltung. Dort hatte jW bereits vor Wochen – als in der Taz eine Grünen-Politikerin über »Ausschreitungen« im Umfeld der Kundgebung am 9. Mai im Treptower Park spekuliert hatte – angefragt, welche Anhaltspunkte die Landesregierung dafür habe. Außer der auf erneute Nachfrage hin erfolgten Versicherung, die Anfrage »nicht vergessen« zu haben und an einer Antwort zu arbeiten, lag bis zum Freitag keine Rückmeldung vor. Auch die Pressestelle des Landesverbandes der Partei Die Linke reagierte bis jW-Redaktionsschluss nicht auf die Frage, wie die Partei zu dem Verbot der sowjetischen Flagge bzw. zu dessen Begründung steht. Carsten Schatz, Kofraktionschef der Partei im Abgeordnetenhaus, nannte das Verbot am Freitag nachmittag bei Twitter eine »sinnvolle Entscheidung«.

Ob das Verbot bestand hat, ist derweil offen – nach jW-Informationen wurde es noch am Freitag angefochten.