Springer Verleger Döpfner schreibt den 3. Weltkrieg herbei

Von allen guten Geistern verlassen: Europas mächtigster Verleger schreibt den dritten Weltkrieg herbei

Abgesehen von der zu prüfenden Strafbarkeit und der möglichen Volksverhetzung spaltet es Europa zutiefst.

Die Nato müsse sofort militärisch in der Ukraine eingreifen, fordert Mathias Döpfner, der Vorstandschef von Axel Springer. Nur so könne man die freie Welt retten. Wehrhaft? Nein, Wahnsinn.

Es ist ein publizistisches Spiel nicht nur mit dem Feuer, sondern mit dem Weltenbrand. Europas mächtigster Verleger Mathias Döpfner hat den Westen vom Schreibtisch aus aufgefordert, direkt in der Ukraine einzugreifen: «Die Nato muss jetzt handeln», schreibt der Vorstandsvorsitzende von Axel Springer – und nimmt damit sehenden Auges in letzter Konsequenz den dritten Weltkrieg in Kauf.

Im deutschsprachigen Journalismus dürfte er damit einen neuen Massstab für gutgemeinte Verantwortungslosigkeit gesetzt haben.

Auf der Website der «Bild»-Zeitung stellte Döpfner am Freitag folgende Kausalkette auf: Falle Kiew, weil der Westen nicht eingreife, dann entblösse er sich als schwach und ermutige so China, Taiwan zu annektieren. Und wenn das widerstandslos geschehe, sei der Westen am Ende. Deshalb müssten die Nato-Mitglieder handeln. Jetzt sofort. Sie – gemeint sind vor allem Amerika, Frankreich, England und Deutschland – müssten ihre Truppen und Waffen dorthin bewegen, «wo unsere Werte und unsere Zukunft noch verteidigt werden». Zur Not ohne die Nato.

So betreibt man das Geschäft Putins

Der Verleger betreibt mit seiner hanebüchenen Forderung letztlich das Geschäft Russlands. Würde die Nato tatsächlich Truppen in die Ukraine entsenden, dann wäre es das grösste Propaganda-Geschenk an Putin: Schaut, der Westen ist genauso aggressiv, wie ich es immer gesagt habe. Würden einzelne Mitgliedsstaaten aus dem Bündnis ausscheren, dann wäre die Nato selbst – die seit Putins Aggression nach Jahren der Selbstzweifel endlich wieder weiss, wer sie ist – erledigt. Das wäre das ultimative Geschenk an den russischen Staatschef.

Döpfner geht in seinen Überlegungen aber noch weiter. Wenn das – gemeint ist das Eingreifen des Westens in der Ukraine – geschehe und nicht schnell gelinge, drohe eine Eskalation bis zum dritten Weltkrieg. «Wenn es nicht versucht wird, bedeutet das Kapitulation.»

Das vermeintliche Dilemma, das der Verleger beschreibt, basiert auf einer falschen Annahme. Es ist schlicht kein Szenario denkbar, in dem Russland eine solche Intervention hinnehmen würde. Jede direkte militärische Aktion der Nato oder einzelner Mitglieder würde eine russische Reaktion auslösen. Die Welt wäre im Krieg, und dieser Krieg hätte das Potenzial, alle bisherigen Kriege in den Schatten zu stellen. In Washington und bei der Nato weiss man das – und agiert zu Recht strikt defensiv.

Mit seinem Kommentar hat der Verleger Mathias Döpfner sich und seinem Verlag, aber letztlich allen, die für einen wehrhaften, aber nicht wahnsinnigen Westen eintreten, keinen Gefallen getan.

Dieser Vortrag des Rechtspopulisten Döpfner erinnert an den Völkischen Beobachter der NSDAP Vielleicht ist er von der krampfhaften Mission getrieben - wie viel Rechtsradikale- die Kriegssache von Hitler gegen Russland zu Ende zu bringen und für Adolf endlich für den verlorenen Krieg der Deutschen  1945  Rache zu nehmen...
 
Zudem sollte die von Juristen die Strafbarkeit dieses Aufrufs untersucht werden 
 

Verbot der Vorbereitung eines Angriffskrieges. Die Strafbestimmung des § 80 StGB wurde gestrichen.

Nach Artikel 26 Absatz 1 Grundgesetz ist schon die Vorbereitung eines Angriffskrieges verfassungswidrig. Die entsprechende Strafbestimmung, der Paragraf 80 des Strafgesetzbuches, wurde gestrichen. Der neu eingefügte § 80a StGB stellt keinen Ersatz dar.

Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde aus dem deutschen Strafgesetzbuch zum 1. Januar 2017 der § 80 entfernt, wonach die Vorbereitung eines Angriffskrieges unter schwerste Strafe gestellt war. § 80 StGB lautete:

„Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“

Allerdings fand der Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes nie Berücksichtigung. Er lautet nach wie vor:

„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“

Dass die Väter und Mütter des Grundgesetzes damit erst recht die Führung eines Angriffskrieges unter Strafe stellen wollten, ergibt sich von selbst. Dennoch wurde der unmissverständliche Verfassungsauftrag wie auch die Strafbestimmung des Paragrafen 80 StGB aufgrund der politischen Interessenlage von „staatstragenden“ Juristen einfach außer Kraft gesetzt.

So schrieb der Generalbundesanwalt an das Netzwerk Friedenskooperative auf dessen Strafanzeige gegen Mitglieder der rot-grünen Bundesregierung wegen Beihilfe zum Angriffskrieg gegen den Irak am 7. Februar 2006: „Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist nur die Vorbereitung an einem Angriffskrieg und nicht der Angriffskrieg selbst strafbar …“(1) Man denkt, dies hätte eine Protestwelle ausgelöst, denn immerhin geht es um Krieg und Frieden. Doch es gab weder in der Wissenschaft noch in den Medien nennenswerte Diskussionen, weder 2006 noch 2017. Die Medien in Deutschland haben sich bekanntlich als „Vierte Gewalt“ im Staat schon vor Jahren verabschiedet.

Angeblich stellt nun der ab 1. Januar 2017 neu ins Strafgesetzbuch eingefügte § 80a „Aufstacheln zum Verbrechen der Aggression“, der auf § 13 des deutschen Völkerstrafgesetzbuches verweist, einen Ersatz dar. § 80a lautet: Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

In § 13 des Völkerstrafgesetzbuches „Verbrechen der Aggression“, der sich wiederum auf die Charta der Vereinten Nationen beruft, heißt es:

(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Wer einen Angriffskrieg oder eine sonstige Angriffshandlung im Sinne des Absatzes 1 plant, vorbereitet oder einleitet, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Die Tat nach Satz 1 ist nur dann strafbar, wenn

  1. der Angriffskrieg geführt oder die sonstige Angriffshandlung begangen worden ist oder
  2. durch sie die Gefahr eines Angriffskrieges oder einer sonstigen Angriffshandlung für die Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt wird.

(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.“

Diese Gesetzesbestimmung bietet – im Gegensatz zu Artikel 26 Absatz 1 Grundgesetz und dem bisherigen Paragrafen 80 Strafgesetzbuch – einen weiten Spielraum für Interpretationen(2), zumal die Charta der Vereinten Nationen völkerrechtswidrige „humanitäre Interventionen“, „präventive Selbstverteidigung“ oder „Nothilfe“ (wie zum Beispiel im Kosovo-Krieg) in der Vergangenheit nicht verhindert hat. Damit ist der Willkür – wie bisher – Tür und Tor geöffnet.

  • 80a StGB stellt also keinen Ersatz für den gestrichenen § 80 StGB dar, wie von verschiedener Seite behauptet wird.(3) Der Gesetzgeber hat vielmehr die bisherige rechtswidrige Praxis der Kriegsführung durch die deutsche Regierung und deutsches Militär für die Zukunft legalisiert – eines von zahlreichen Beispielen für die fortschreitende Entdemokratisierung in Deutschland.

Dazu passt, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kürzlich eine „Ausweitung des deutschen Bundeswehr-Engagements“ gefordert hat. Er sagte: „Gerade, weil wir zu den wenigen politisch, demokratisch stabilen Staaten weltweit gehören, wird von uns erwartet, dass wir uns bei der Beilegung von Konflikten stärker beteiligen als vor zehn oder zwanzig Jahren.“(4) Ein Hauptbetätigungsfeld für die Bundeswehr sieht Steinmeier offensichtlich im Osten Europas, wenn er daran erinnert, „dass seit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland die Frage von Krieg und Frieden, die wir auf europäischem Boden für beantwortet hielten, zurückgekehrt ist“.(5)

Nicht nur die USA haben ihre Bellizisten, die ständig hetzen, Aufrüstung propagieren und selbst vor einem Krieg mit Russland nicht zurückschrecken. All das ist jetzt auch in Deutschland legal und allerhöchst abgesegnet.

 https://www.youtube.com/watch?v=7GRmaiZpVr4

Abkommen EU- Ukraine  Assoziativabkommen mit  militärischer  Sprengkraft

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