Die bundesdeutsche Corona-Diktatur nimmt konkrete Konturen an

Zentralismus in der Corona Politik erst nach über einem Jahr Corona Pandemie beschlossen

Entscheidung im  Groko Kabinett: Regierung beschließt die "Bundes-Notbremse" inkl. möglicher bundesweiter Ausgangssperren

Das Bund-Länder-Gezerre war von Anfang an unwürdig und der Pandemie nicht angemessen. 

Zur  Grundrechte ausser Kraft  setzenden de facto Diktatur wird die Bundesrepublik nicht weil  diese  zentralistische Pandemiebekämpfung eingeführt wurde, sondern weil diese zentralen Maßnahmen vor über einem Jahr am Beginn der Pandemie hätten  konsequent durchgezogen werden müssen - so dass wie in China nach  8 Wochen diese Pandemie bereits in der ersten Hälfte des letzten Jahres Geschichte gewesen wäre. 

Die Intervall-Lockdowns, die mit immer wieder viel zu frühen Lockerungen  ausgebremst wurden und so die Inzidenzwerte  ins Astronomische gesteigert wurden,  führten zu einer unwürdigen Salamitaktik, die Corona hierzulande bis heute zu einer existenziellen Bedrohung für die Menschen machte.

Das viel zu frühe Öffnen der Kitas, Schulen, Friseurläden und von Baumärkten haben bewirkt, dass dieser Virus immer wieder in die Familien und in die Gesellschaft getragen wurde und sich so ausbreiten konnte. 

Hätte man im letzten Jahr das Virus  konsequent ausgemerzt, wäre  der Spuk schon nach zwei oder drei Monaten  im Frühjahr 2020 schon vorbei gewesen.

Es geht also darum, das diese zentralistische Politik dazu benutzt wird, Grundrechte und Freiheitsrechte der Menschen dauerhaft oder zumindest langfristig  ausser Kraft zu setzen - zumal die  zugelassenen Placebo Impfungen mit einem absoluten Witkgrad von 1 % die Pandemie nicht stoppen können.

Das Bundeskabinett hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Das erfuhr die Nachrichtenagentur "dpa" am Dienstag in Berlin. Unter anderem sollen Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr ab einer Inzidenz von 100 durchgesetzt werden.

Die Schulen sollen erst bei einer Inzidenz von 200 geschlossen werden - obwohl die Länder mit der Kanzlerin mal eine Gefahren-Grenze bei 35 und später bei 100 beschlossen hatten, die etliche querdenkende Ministerpräsidenen wie Laschet CDU aus NRW trotz Zusage mehrfach nicht eingehalten  hatte. 

  • Bund und Länder hatten sich einstweilen festgelegt, bundesweit einheitliche Auflagen für Gebiete mit hohen Infektionszahlen festzulegen.
  • Eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist nun vom Bundeskabinett beschlossen worden und muss noch vom Bundesrat abgesegnet werden.
  • Damit können sich die Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und (wieder) geschlossene Läden nach bundesweit verbindlichen Vorgaben einstellen.

So soll von 21 bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient.

Gleichzeitig werden erst jetzt weit nach einem Jahr Pandemie Tests in Betrieben  verbindlich.

 

Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen. Am Mittwoch betrug die bundesweite  Durchschnittsinzidenz 140,9.

In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushaltes und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Davon ausgenommen seien Zusammenkünfte zwischen den Angehörigen desselben Haushaltes oder Ehe- bzw. Lebenspartnern sowie zur Wahrnehmung des Sorgerechtes. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.

Der Einzelhandel muss in großen Teilen wieder geschlossen werden. Es soll bei der Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten untersagt werden. Ausnahmen gibt es u. a. für den Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Tankstellen, Kioske, Buchhandlungen und Blumengeschäfte. 

In Schulen sollen ab einer Inzidenz von über 100 "Schüler sowie das Lehrpersonal" bei Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche auf Corona getestet werden. Ab einem Inzidenzwert von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen sollen die Schulen den Präsenzunterricht aufgeben und "Homeschooling" durchführen.

Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.

Komplett geschlossen werden sollen Freizeiteinrichtungen, auch das gilt ab einer Inzidenz von 100. Darunter fallen u. a. Freizeitparks, Indoorspielplätze, alle Formen von Schwimmbäder und Wellnesszentren, ebenso Klubs, Spielhallen und Bordelle. Auch Freizeitaktivitäten wie Stadt- oder Naturführungen und Ausflugsverkehr wären dann untersagt.

Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sollen bei entsprechenden Inzidenzen in einer Region aber untersagt sein.

Geöffnet werden dürften laut dem Beschluss Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe – jeweils mit Maske.

An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Corona-Tests pro Woche gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden.

Stundenlang war unter Hochdruck über die Regelungen verhandelt worden. Nach dpa-Informationen sollen in der Vorlage Fraktions- und Länderwünsche von der Bundesregierung in wichtigen Punkten berücksichtigt worden sein. Nach dem geplanten Kabinettsbeschluss soll das Gesetz möglichst in einem beschleunigten Verfahren vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.

Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes hat das Kabinett auch eine Pflicht für Angebote von Corona-Tests in Unternehmen auf den Weg gebracht. Der Entwurf einer geänderten Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass die Unternehmen ihren Beschäftigten in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.

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