Berlin-Corona- Demo Verbot für 29.08. 2020 aufgehoben
Gericht kippt Verbotsverfügung
Vielleicht sollten die Leitmedien zunächst mal ihr Pippi-Sonderschulniveau in dieser Sache beenden. Es gibt nicht die eine Demo , Es wurden inzwischen ca 1000 Demonstrationen in Berlin an diesem Tage also für morgen angemeldet! Es gibt also 1000 verschiedene Organisatoren, die dahinter stehen. Wer die alle pauschal diffamiert hat andere Interessen. Er will das Merkel Regime gegen JEDE Opposition stützen und verteidigen und Systemkritik wie Regierungskritik, pauscal diffamieren . Verfassungsschiutz udn Konzernmedien wie Staatsmedien haben jedenfalls diesen Auftrag !
Eine Hauptkundgebung wird von Querdenker 711 organisiert, diie sich bereits am 1. August klar von Rechtsradikalen und Nazis abgegrenzt hatten.
Am 1. August 2020 waren bereits Hunderttausende erschienen . Die Leitmedien sprachen von 17 000 und berufen sich dabei auf eine Früh-Report der Polizei nvon vor Beginn der Hauptaktivitäten.
Während Demos in Minsk bejubelt werden, versucht die politische Klasse und ihnen nahe stehende Medien Demos gegen das Merkel Regime hierzulande zu verbieten.
Nach noch unbestätigten IZ Informationen darf der IZ Autor und Marxist Ralph Niemeyer auf der Hauptkundgebung reden - der Faschist Höcke hingegen nicht.
Entsprechend ist die mediale Einordnung der Demos durch Mainstreammedienn schlicht verkürzt un Fake News.
Der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts ist allerdings noch nicht rechtskäftig. Die Proteste dürfen demzufolge nur unter der Auflage stattfinden, den Mindestabstand einzuhalten.
Ich bin nicht bereit, ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen", hatte der Berliner Innensenator Andreas Geisel erklärt.
Das Land Berlin will nun das Oberverwaltungsgericht anrufen, wie Polizeipräsidentin Barbara Slowik kurz vor Bekanntgabe der Entscheidung für den Fall einer juristischen Niederlage in erster Instanz bekräftigt hatte.