Deutsche Klassenjustiz stellt "Containern" weiterhin unter Strafe

Wegwerfgesellschaft-Mentalität wird juristisch gestützt

Obwohl Supermärkte bis zu 50 % der Lebensmittel einfach wegwerfen - statt sie zu verschenken oder spottbillig abzugeben - werden sie lieber systematisch weggeworfen und vernichtet. Damit will man einen schleichenden Preisverfall der Lebensmittel verhindern.

Weggeworfene Sachen werden ideologisch als weiterhin real existierendes Eigentum umgebogen!

Gleichzeitig wird  der Hungertod von 36 000 Menschen täglich weltweit billigend in Kauf genommen.

So funktioniert der doch angeblich so effiziente Kapitalismus - Von den Müllbergen der Wegwerfgesellschaft garnicht zu reden.

Der Profit der Konzerne ist der deutschen Justiz  wie ja auch der etablierten politische Klasse wichtiger als die kostengünstige Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbaren oder gar kostenlosen Lebensmitteln. 

Der linke Bremer Arbeitsrechtler Rolf Geffken meint dazu: 

Die Rechtsprechung zu #Containern und #Bagatellkündigung i s t #Klassenjustiz !
 
Das #BVerfG hat in seiner bemerkenswerten Entscheidung vom 5.8.2020, 2 BvR 1985/19 ein Musterbeispiel von KLASSENJUSTIZ abgegeben. Als Klassenjustiz bezeichnet man seit Karl Liebknecht eine Rechtsprechung, die bestehende Klassenverhältnisse absichert und die Klassenherrschaft für unantastbar erklärt. Bereits die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zu sog. Bagatellkündigungen hatte die Gleise gelegt für eine solche Klassenjustiz des übersteigerten Eigentumsschutzes der Unternehmer. Die "Entwendung" von Gegenständen geringsten Wertes (!) soll den Arbeitgeber zur Kündigung selbst dann berechtigen, wenn er - wie beim Sperrmüll - erkennbar das Eigentum an diesen Gegenständen bereits aufgegeben hat. Nun wird vom BVerfG das Verbot des Containerns und seine Qualifizierung als "Diebstahl" , also das Verbot der "Entwendung" zur Entsorgung freigegebener Lebensmittel als verhältnismäßig und daher als "verfassungsgemäß" bezeichnet. Mit der Entsorgung von Lebensmitteln in Containern gäben die Unternehmer das "Eigentum" an den Lebensmitteln nicht auf... Diebstahl setzt Eigentum voraus. Und das Eigentum scheint danach "ewig" zu gelten. Von der Sozialbindung des Eigentums keine Rede. Von der zutiefst unmoralischen und nur dem Profit geschuldeten Lebensmittelvernichtung ebenfalls nicht. Auf diese Weise wird das Eigentum w e i t über seine praktische Bedeutung für die Kapitalisten als Herrschaftsverhältnis abgesichert und für sacrosankt erklärt. Ein zutiefst peinliches weil n u r dem Kapitalinteresse verpflichtetes Urteil ! BVerfG quo vadis ?