Hälfte der Italiener wollen EU Austritt. Italexit geht mit anti-neoliberaler Kapitalismuskritik einher
Nach Ablehnung der Corona-Bonds steigt die Ablehnungsquote der Italiener gegenüber der EU
Nachdem die EU Kommission unter deutscher Führung und unter deutscher Dominanz die Einführung der Corona-Bonds zur Unterstützung der Italiener durch die EU abgelehnt hat, steigt der Frust der Italiener gegenüber der EU stark an.
Auch der SPD Finanzminister und deutsche Vize-Kanzler Scholz hat als Bankenfreund die Einführung der EU Bonds abgelehnt, weil nach seiner Auffassung der ESM Rettungsschirm völlig ausreiche, obwohl dieser schon im Fall Griechenland das Land zur neoliberal inspirierten Sparorgie führte, die zur Privatisierung der Daseinsvorsorge und vor allem vieler Krankenhäuser und zum massiven Stellenabbau führte, die besonders in der Corona-Krise das Bewusstsein der Italiener schärft, dass hemmungsloser Kapitalismus die Menschen tötet.
Diese deutsche EU Politik entspricht allerdings der pro neoliberalen Ideologie der CDU Konservativen, der AfD Rechtspopulisten und Rassisten wie der deutschen Sozialdemokraten. So schreitet nach der Griechenlandkrise, dem Brexit und der Corona-Krise der Zerfall der EU voran.
Diese Erkenntnis hat auch der linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko in einem Beitrag gut zusammengefasst.
Der ESM-Vertrag sieht derzeit sechs mögliche Varianten von Stabilisierungshilfen vor. Wie bereits der Vorgänger EFSF kann auch der ESM direkte Kredithilfen gewähren. Zusätzlich ist die Möglichkeit vorgesehen, Länder vorsorglich zu stützen. Ihnen kann eine Kreditlinie gewährt werden. Sie können bei Bedarf Geld innerhalb des vereinbarten Rahmens abrufen. Die Staaten müssen davon aber keinen Gebrauch machen. Denn faktisch soll dieses Mittel vor allem das Vertrauen der Investoren in Länder stärken, die relativ solide haushalten und über eine starke Wirtschaft verfügen.
Als dritte Option kann der ESM Kredite gewähren, die nicht die Staatsfinanzen stabilisieren, sondern den Banken des jeweiligen Landes zugute kommen sollen. In diesen Fällen bekommt der jeweilige Staat ein ESM-Darlehen, um seinerseits den Geldhäusern Kapitalhilfen gewähren zu können. Im Dezember 2014 wurden als weitere Möglichkeit direkte Kapitalhilfen für Banken eingeführt. Dieses Instrument ist aber nur als letzter Ausweg zulässig, wenn ein Beitrag der Eigentümer und Gläubiger der Bank nicht reicht und der entsprechende Euro-Staat nicht in der Lage ist, die Kapitalhilfen selbst zu stemmen (selbst unter Zuhilfenahme von ESM-Hilfen). Das kann der Fall sein, wenn ein Staat selbst massive Finanzprobleme bekommt, weil er Banken mit Kapitalspritzen versorgen muss.
Die letzten beiden möglichen Hilfsmaßnahmen betreffen den Aufkauf von Staatsanleihen. Einerseits darf der ESM Papiere von Euro-Ländern erwerben, wenn diese neu ausgegeben werden (Primärmarkt). Neben anderen Investoren tritt der ESM damit als normaler Käufer auf und erhöht die Nachfrage. Das wiederum soll die Zinsen drücken, zu denen sich hoch verschuldete Länder auf dem Kapitalmarkt Geld leihen können. Der ESM darf zusätzlich auch bereits ausgegebene Staatsanleihen kaufen, die an den Märkten gehandelt werden (Sekundärmarkt).
Grundsätzlich können nur ESM-Mitglieder und damit die Länder der Eurozone Unterstützung beantragen. Der ESM-Vertrag legt fest, dass Hilfen nur gewährt werden dürfen, wenn diese "zur Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt und seiner Mitgliedsstaaten unabdingbar" sind. Bevor die Regierungen der Eurozone im sogenannten ESM-Gouverneursrat darüber entscheiden, ist eine Bewertung durch die Europäische Zentralbank vorgeschrieben. Diese muss prüfen, ob tatsächlich eine Gefahr für die Finanzstabilität der Eurozone oder ihrer Mitgliedsstaaten besteht, ob die Staatsverschuldung des Antragstellers tragfähig ist und wie viel Geld das Land tatsächlich benötigt.
Eine weitere Bedingung setzte Deutschland auf dem EU-Gipfel im Dezember 2011 durch. Dabei geht es um den direkten Zusammenhang zwischen ESM-Hilfen und dem sogenannten Fiskalpakt, der unter anderem die Einführung von Schuldenbremsen vorschreibt. Nur jene Euro-Staaten dürfen auf Unterstützung durch den ESM hoffen, die den Fiskalpakt ratifiziert haben und sich an dessen Vorgaben halten.
AUFLAGEN FÜR HILFEN
Wer um Unterstützung des ESM bittet, muss dafür Gegenleistungen erbringen. Allgemein gilt: je größer die Hilfe, desto härter die Auflagen. Vor allem mit direkten Kredithilfen werden in der Regel Forderungen nach Strukturreformen und Sparprogrammen verknüpft sein. Welche Schritte das jeweilige Land einleiten muss, wird in einem "Memorandum of Understanding" detailliert festgehalten, das beide Seiten miteinander aushandeln.
Auf Antrag eines Euro-Staates können die Regierungen der 19 Länder der Eurozone Hilfen freigeben. Die Entscheidung darüber trifft der ESM-Gouverneursrat, in dem jede Regierung normalerweise durch den Finanzminister vertreten ist. In der Regel müssen diese Entscheidungen einstimmig fallen, in besonders eilbedürftigen Verfahren reicht auch eine Mehrheit von 85 Prozent der Stimmen. Dabei gilt aber nicht das Prinzip "Ein Land, eine Stimme". Vielmehr haben die Stimmen der einzelnen Staaten unterschiedliches Gewicht. Wer dem ESM mehr Kapital zur Verfügung stellt, hat dabei auch mehr Einfluss auf die Entscheidungen. Deutschland ist der wichtigste Geldgeber. Gegen den Willen der Bundesregierung können faktisch keine Hilfszusagen gemacht werden.
Der ESM verfügt über ein Stammkapital von nahezu 705 Milliarden Euro. Mehr als 80 Milliarden Euro davon flossen zur Bildung eines Kapitalstocks in den ersten Jahren von den Mitgliedsstaaten an den ESM. Weitere gut 624 Milliarden Euro gelten als "abrufbares Kapital". Es handelt sich um eine Art stille Reserve, auf die im Bedarfsfall zurückgegriffen werden kann. Die Euro-Staaten können sich darauf einigen, dieses Geld auch tatsächlich in Teilen oder komplett für Hilfsmaßnahmen abzurufen. Das Stammkapital versetzt den ESM in die Lage, Kredithilfen von bis zu 500 Milliarden Euro zu gewähren. Ob diese Summe ausreicht, soll regelmäßig durch die Regierungen gemeinsam im ESM-Gouverneursrat überprüft werden.
Die Euro-Staaten stellten das Stammkapital bereit. In fünf Raten, von denen 2012 und 2013 jeweils zwei überwiesen wurden und im April 2014 die letzte folgte, zahlten sie zunächst rund 80,6 Milliarden Euro ein. Das restliche Kapital steht nur auf Abruf bereit und müsste erst nach einem gemeinsamen Beschluss tatsächlich an den ESM überwiesen werden. Wieviel jedes Land zahlt, richtet sich nach seinem Anteil am Kapital der Europäischen Zentralbank. Deutschland steuert etwa 27 Prozent des Geldes bei. Die Bundesrepublik musste somit für den Aufbau des Kapitalstocks zunächst fast 22 Milliarden Euro an den ESM überweisen. Das abrufbare Kapital aus Deutschland summiert sich auf weitere 168 Milliarden Euro.
Um die Hilfsmaßnahmen zu finanzieren, leiht sich der ESM aber in erster Linie selbst Geld auf den Kapitalmärkten. Das Stammkapital dient der Absicherung dieser Geschäfte und soll dazu beitragen, günstig an Geld zu kommen und von den Ratingagenturen die beste Bonitätsnote "AAA" zu erhalten. Dass der ESM selbst über Kapital verfügt, ist ein zentraler Unterschied zum EFSF. Dieser konnte lediglich auf Garantien der Euro-Staaten zurückgreifen, wenn er sich an Kapitalmärkten Geld lieh, bekam aber kein Kapital von den Mitgliedsstaaten für seine Arbeit....
Quelle Tagesschau