Berlin-Linker Wolf: Vergesellschaftung von Eigentum grosser Immobilienfirmen denkbar

Enteignung von Wohneigentum ist machbar und finanzierbar

Bei der Vergesellschaftungsdebatte in Berlin und in der Republik geht es nicht um Omas Häuschen oder um selbst genutzte Eigenheim-Immobilien sondern um Wohnungsbaukonzerne, die tausende Wohnungen besitzen und damit spekulativ Schindluder treiben und Mieten in Metropolen systematisch erhöhen.

So wurde der Wohnungsbaukonzern " Deutsche Wohnen " gerade zur Rücknahme von Mieterhöhungen gezwungen, die nach dem Inkrafttreten des Mietdeckelgesetzes rechtswidrig erhoben worden waren.

Auf einer Konferenz der Linken in Potsdam machte Ex Wirtschaftssenator Wolf deutlich, dass Vergesellschaftungen von Wohneigentum machbar und auch  finanzierbar sind. Die Linke müsse dazu nur SPD und Grüne mit ins Boot holen, die da noch massiv Widerstand leisten.

Wohnungen genau wie Grund und Boden sind in Berlin knapp geworden. Die Berliner linke will daher den weiteren Verkauf von landeseigenen Grundstücken verhindern und schlägt dafür ein Bodensicherungsgesetz vor. Der ehemalige Wirtschaftssenator Harald Wolf hält die  Vergesellschaftung von Wohnimmobilien für rechtlich und finanziell möglich.

„Es geht, man kann es machen, und es ist sinnvoll, weil wir damit einen spekulativen Kreislauf auf dem Berliner Immobilienmarkt unterbrechen“, sagte der Linke-Politiker und frühere Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf bei der Klausurtagung der Berliner Linkefraktion am Sonnabend in Potsdam. Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher wies allerdings darauf hin, es könne schwierig werden, für ein Vergesellschaftungsgesetz in Berlin eine parlamentarische Mehrheit zu finden, berichtet die Deutsche Presse-Agentur.

Auch die Linke-Fraktionsvorsitzende Carola Bluhm räumte ein, dass das Thema bei Rot-Rot-Grün umstritten ist: „Wir sind da eine Koalition mit drei Meinungen.“ Es sei aber ein gutes Zeichen, dass sich der Koalitionsausschuss auf ein Treffen mit der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ geeinigt habe, die mit einem Volksbegehren die Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen erreichen will und das Thema in der Hauptstadt auf der politischen Tagesordnung hält - auch nachdem das Mietendeckel-Gesetz im Februar in Kraft getreten ist.

Harald Wolf sagte, dass der Markt für Immobilien ganz anders als etwa der für Autos oder Handys funktioniere. „Grund und Boden sind nicht beliebig verfügbar“. Auf eine steigende Nachfrage lasse sich nicht mit höherer Produktion reagieren. Entsprechend stiegen die Preise, erklärte Wolf. Hinzu kommt dem Linken-Politiker zufolge, dass die Nachfrage in immer stärkerem Maß von Investoren bestimmt werde, die Immobilien als Finanzanlage betrachteten. Es gebe inzwischen massive Spekulationen auf dem Berliner Immobilienmarkt, was die Preise nach oben treibe. „

“, sagte Wolf. Eine Überführung in Gemeineigentum sei deshalb grundsätzlich sinnvoll.

Wolf erklärte mit Berufung auf das Bundesverfassungsgericht, die Entschädigung müsse sich nicht starr am Marktwert der Immobilie orientieren. Der Gesetzgeber könne auch eine darunterliegende Entschädigung festlegen. Und: Die Höhe der Entschädigung dürfe den Zweck der Überführung in Gemeineigentum nicht konterkarieren. Vor diesem Hintergrund sei sie mit Hilfe langfristiger Darlehen finanzierbar, so Wolf.