AfD nahe  Identitäre Bewegung als rechtsradikal eingestuft

Sie geben sich modern und sie kommen doch  mit reaktionärem, ewiggestrigen völkischen sowie rassistischen Denken um die Ecke.

Schon seit 2016 hegt der Verfassungsschutz den Verdacht, die sogenannte "Identitäre Bewegung" (IB) könnte eine rechtsextremistische Organisation sein. Anlass dafür: Der verfassungsfeindliche Hintergrund einiger Aktivisten oder auch bestimmte Aktionen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise.

Der damalige Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen hatte sie daraufhin offiziell zum so genannten "Verdachtsfall" erklärt.  

Maaßens Nachfolger Thomas Haldenwang hat sich nach rund drei Jahren Prüfung nun festgelegt: Die "Identitäre Bewegung" ist kein "Verdachtsfall" mehr, sondern insgesamt als "rechtsextremistische Bewegung" einzustufen. Sie verstößt also nach Ansicht des Bundesamts für Verfassungsschutz gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Deutschland.

Der Bewegung wird ein menschenverachtendes Weltbild attestiert. 

"Der Bundesverfassungsschutz steht fremdenfeindlicher und demokratiefeindlicher Ideologie nicht tatenlos gegenüber“, betont Haldenwang. Mit dieser neuen Eingruppierung hat der Verfassungsschutz nun mehr Möglichkeiten, die "Identitäre Bewegung" mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu überziehen, wie es im Fachjargon heißt. Konkret: Er hat zusätzliche Befugnisse, die IB-Gruppierung zu überwachen als bislang.

 Die "Identitäre Bewegung" spiele "eine zentrale Rolle bei der zunehmend auch internationalen Vernetzung der immer gewaltbereiteren rechtsextremen und rechtsterroristischen Szene". Das hätten nicht zuletzt die Verbindungen des Attentäters von Christchurch zur "Identitären Bewegung" gezeigt, sagte von Notz dem ARD-Hauptstadtstudio. "Die enge Zusammenarbeit der IB mit der AfD, auch im parlamentarischen Raum, ist eine Realität.