Wegen Amtsmissbrauch schuldig gesprochene IWF Chefin Lagarde soll EZB Präsidentin werden

Die wegen  Amtsmissbrauch schuldig gesprochene IWF Chefin Lagarde soll als Nachfolger von Draghi die neue EZB Präsidentin der Europäischen Zentralbank  werden.

Als Neoliberale ist sie dem  auf Freihandel setzenden Clinton-Flügel der USA zuzuordnen und somit  transatlantisch als auch  gegen den Protektionisten Trump politisch ausgrichtet.  

Neben Regierungspositionen in Frankreich arbeitet sie auch für die als Beraterfirma   tätige Kanzlei Mc Kenzie, die für Finanz-Zocker-Buden arbeiten bevor sie IWF Chefin wurde. 

Sie sind immer dabei. Sie sitzen am Tisch, wenn es kracht und knirscht, wenn gerettet oder gekämpft wird. Ob Sika oder Fifa, Syngenta oder BSI, ob Milliardenübernahmen oder globale Skandaleder Finanzoligarchie, nie geht es ohne die Wirtschaftsanwälte aus den Grosskanzleien wie Mc Kenzie.

Sie beraten, lenken, steuern und bremsen. Manchmal fusionieren sie sogar in Windeseile ganze Weltkonzerne, und im Zweifel schalten sie auch schon mal als Letzte die Lichter aus.

Aber in letzter Instanz dienen sie den Oligarche der Top Wirtschaft und sind keine neutrale Instanz, die Lagarde als IWF Chefin gerne vorspielt - auch wenn sie inzwischen andere Funktionen wahrnehmen.   

Krisen kennen sie nur von ihren Klienten, Dramen und Katastrophen finden für sie nur auf der anderen Seite des Konferenztisches statt.

Die grossen Schweizer Anwaltskanzleien befinden sich in bester Verfassung, und ihr Geschäft scheint krisenresistent – einerlei, ob ihre Klienten jubeln oder jammern.

Die 16 grössten Schweizer Advokaturen beschäftigen mehr als 1680 Anwälte, und nach wie vor rekrutieren sie die Besten der Besten ihres Faches. Die Wirtschaftsanwälte bilden die heimliche Elite des Wirtschaftslebens, nichts geht mehr ohne sie. Wie ticken diese Damen und Herren im korrekten Business-Tenue wirklich? Was treibt sie an, was bewegt sie, und wie entwickelt sich ihr Business?

Der Blick von aussen ist geprägt von Klischees. Geliebt und gefürchtet sind sie. Geliebt von ihren Klienten, in der Regel gestandenen Unternehmern oder Managern, wenn sie deren Haut und Bonus ­retten. Gefürchtet auf der Gegenseite als messerscharf argumentierende Berater, gnadenlose Verhandler, als Besserwisser und Bedenkenträger. Oder als rabiate Zerstörer unternehmerischer Träume und minutiös berechnende Honorarempfänger auf der eigenen Seite. Das ist die Aussenwahrnehmung.

Einblicke in das Innenleben der Grosskanzleien jedoch sind rar. Es sind zunächst die Stars, die das Bild prägen. «Rainmaker» wie die prominenten Spezialisten für grosse Unternehmenstransaktionen: Rolf Watter von Bär & Karrer, Rudolf Tschäni von Lenz & Staehelin und Urs Schenker, der kürzlich von Baker & McKenzie zu Walder Wyss gewechselt hat. Diese drei zählen noch zur Gründergeneration des M&A-Geschäfts, sie haben dieses vor rund 20 Jahren in ihren Kanzleien aufgebaut, und noch immer werden sie spontan als Erste genannt, wenn es um grosse Unternehmensdeals geht.

Eliten-Image mit Geschichte

Jenseits dieser M&A-Stars werden die grossen Wirtschaftskanzleien immer noch als verschlossene, elitäre Clubs ­empfunden. Dieses Eliten-Image hat eine Geschichte. Konrad Staehelin zum Beispiel, der 1917 die heutige Kanzlei Lenz & Staehelin gründete, zählte zweifellos zum bürgerlichen Establishment in Zürich. Bereits 1931, 14 Jahre nach der Gründung, versteuerte er, so steht es im Steuerregister, ein Einkommen von 63'000 und ein Vermögen von 864'000 Franken. Er residierte am Zürichberg in einem äus­serst noblen Herrenhaus, das übrigens heute wieder von einem Wirtschaftsanwalt bewohnt wird.

Staehelins Sohn Willy erkannte die Chance, die Schweiz zu einem Rechts-Standort für US-Investoren zu machen, und legte damit den Grundstein für die heute grösste unabhängige Schweizer Anwaltsfirma. Nicht Patriotismus, sondern Internationalität und Weltoffenheit waren Triebfedern des Erfolgs. «Wir haben etwas Einzigartiges in der Schweiz», wirbt die Kanzlei heute, «einen ausgeprägten Mangel an Swissness.»

Baker & McKenzie ist bereits seit 1958 in der  angeblich doch so neutralen Schweiz. US und britische Anwaltsfirmen haben sich hingegen oftmals nicht in die Schweiz gewagt. Die grossen Traditionskanzleien haben das lokale ­Geschäft fest im Griff. Viele bauen sogar in einem neuen Wachstumsmarkt aus: Straf­untersuchungen, auf Anwälte-Deutsch «Investigations» oder «White Collar Litigations» genannt.

Mit der Beratung bei Strafverfahren bestreiten die Grossen bereits hohe Umsatzanteile in ihrem Geschäft.

Dabei bleibt die persönliche Verteidigung der beschuldigten Manager immer noch eine Domäne einiger Koryphäen des Strafrechts, die aus kleinen Kanzleien heraus arbeiten, wie Lorenz Erni, Christoph Hohler, Nathan Landshut, Lucius Blattner und Cornel Borbély in Zürich, Arno Thürig in ­Luzern oder Marc Henzelin in Genf.

Aber auch in diesen Fällen arbeiten sie letztendlich für die grossen Kapitaleigner der Konzernherrschaft. 

Aber die Beratung der betroffenen Unternehmen wird  auch für sie immer lukrativer.

Homburger stieg 2005 in das Investigations-Metier ein, als die Kanzlei die Credit Suisse ­gegenüber den US-Behörden wegen verbotener Iran-Geschäfte beriet.

Heute steht dort das Kernteam der Investigations-Anwälte um Partner Flavio Romerio für mindestens zehn Prozent des ­Umsatzes.

Vor allem das Untersuchungsprogramm und die Straffälle des US-­Justizministeriums, die ein Drittel des Finanzplatzes betrafen, waren eine wahre Arbeitsbeschaffungsmassnahme. Batterien von Junganwälten mussten Kundendossiers analysieren, Top-Juristen mit den US-Staatsanwälten verhandeln.

Diesen Background  als Anwältin einer solchen Kanzlei hat auch Lagarde. 

In Griechenland ist Lagarde wegen der inhumanen und neoliberal doktrinär geprägten Spardiktate gegen das Volk ziemlich unbeliebt. 

Rechtsstreit um Millionenzahlung an Bernard Tapie

Lagarde soll sich im Jahr 2008 als Wirtschaftsministerin in einem Schiedsgerichtsverfahren vorschnell auf einen Vergleich mit dem französischen Geschäftsmann Bernard Tapie eingelassen haben.[11] Dabei ging es um eine umstrittene Entschädigungszahlung in Höhe von 403 Millionen Euro an den früheren Adidas-Besitzer, die ein privates Schiedsgericht ihm 2008 zugesprochen hatte.

Tapie erhielt die Summe im Zusammenhang mit dem Verkauf von Adidas-Aktien. Offiziell sprach das Gericht ihm das Geld zu, weil er bei dem Verkauf in den 1990er Jahren an Crédit Lyonnais offenbar zu wenig bekommen hatte. Durch das Akzeptieren des Schiedsgerichtsspruches wollte Lagarde nach eigenen Angaben weiteren Rechtsstreit zwischen Tapie und der staatlichen Bank Crédit Lyonnais verhindern, die den Steuerzahler zuvor jährlich mehrere Millionen kosteten.

[12] Der Gerichtshof der Republik hat am 4. August 2011 entschieden, ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs gegen Lagarde zuzulassen.

Das Gericht gab einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft statt.[13][14][15] Zwei Wochen darauf eröffnete die französische Justiz formell ein Ermittlungsverfahren gegen Lagarde,[16] in dessen Folge am 20. März 2013 auch eine ihrer Wohnungen in Paris durchsucht wurde. Im Mai 2013 wurde sie zwei Tage von einem Gericht vernommen.[17][18]

Im August 2014 wurde ein Anklageverfahren gegen sie eingeleitet. Im Juli 2016 wies das Kassationsgericht ihren Einspruch ab. Sie musste sich danach vor dem Gerichtshof der Republik verantworten. Am 19. Dezember 2016 wurde Lagarde durch das Gericht des fahrlässigen Umgangs mit öffentlichen Geldern schuldig gesprochen. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich zuvor für einen Freispruch ausgesprochen. Eine Strafe verhängte das Gericht allerdings nicht.[19]

Die Enteignung der Sparer und die Verschuldungspolitik der Staaten sowie der Verbraucher  wird mit Lagarde weitergehen, weil sie wie Draghi ein Verfechter der Niedrigzinspolitik der Fed und der EZB ist.