CDU verfassungsfeindlich? - Asylrecht soll weiter eingeschränkt werden 

Eigentlich ist das Grundrecht auf Asyl ein Grundrecht mit Ewigkeitsgarantie. Eigentlich demontieren nur Verfassungsfeinde solche Grundrechte. 

Da stellt sich die Frage, ob die CDU verfassungsfeindlich ist? 

Trotzdem ist es der rechtspopulistischen CDU gelungen, dieses Grundrecht u. a. durch die Einführung der Drittstaatenregelung de facto auszuhöhlen. 

Im Bundestag steht am Freitag eine mögliche weitere Einschränkung des deutschen Asylrechts auf der Tagesordnung - Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina sollen als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Grünen-Politikerin Claudia Roth hat das Vorhaben scharf kritisiert. Die CDU hält dagegen.

Die Grünen-Politikerin Claudia Roth hat die von der Bundesregierung geplante Einschränkung des Asylrechts scharf kritisiert. Sie sprach am Freitag im ARD-"Morgenmagazin" von einem "schlimmen Anschlag auf die Reste unseres Asylrechts". Der Bundestag berät an diesem Freitag über das Vorhaben von Schwarz-Rot, die Balkanstaaten Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsländer einzustufen.

Damit können Asylbewerber von dort schneller in die Heimat zurückgeschickt werden. Ihre Zahl ist in den vergangenen Monaten stark gestiegen- allerdings auf sehr niedrigem Niveau.

Die Anerkennungsquote ist zudem ohnehin sehr  niedrig. Betroffen sind vor allem Roma. Roth widersprach der Einschätzung, dass die drei Staaten für diese Volksgruppe sicher seien. Es gebe dort "riesengroße Lager", in denen die Menschen dahinvegetierten, diskriminiert werden und "pogromartiger Gewalt ausgesetzt sind".

Zuletzt hatte die rechtspopulistische CSU eine Hetzkampagne gegen Bulgaren und Rumänen angezettelt, die der Union wohl Wählerstimmen von Rechtspopulisten wie der AFD und von Neonazis bringen, die besonders stark auf dieser völkischen Welle reiten.    
 

Fortsetzung folgt