Europawahlen - Wahlbetrug ist gut möglich  

Wahlbetrug möglich - Hunderttausende könnten zweimal wählen

400 Millionen EU-Bürger werden am Sonntag ein neues Europaparlament  wählen.

Eine große Zahl von ihnen kann zweimal abstimmen. Das wäre zwar illegal. Aber: Weil es in Europa kein einheitliches Melde- und Wahlrecht gibt, kann es weder überprüft, noch verhindert werden.

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Bei der Europawahl ist Wahlbetrug also fest einprogrammiert und denkbar: Eine sehr große Zahl von EU-Bürgern, die  in einem anderen Land wohnen, kann zweimal abstimmen, ohne dass dies auffallen würde. Es wäre illegal, kann aber weder verhindert noch überprüft werden. Das bestätigte ein Sprecher des Bundeswahlleiters

Hintergrund: In Europa gibt es kein einheitliches Melde- und Wahlrecht. Folglich auch kein einheitliches Wählerverzeichnis, stattdessen 28 nationale Verzeichnisse. In denen tauchen zahllose Wahlberechtigte doppelt auf: unter anderem jene, die zwei Staatsbürgerschaften oder Wohnsitze in der EU haben. Sie bekommen zwei Stimmrechtskarten: eine aus ihrem Herkunftsland, eine aus dem Land, in dem sie leben.

Das Spektrum möglicher Fälschungen geht in die Hunderttausende oder gar in die Millionen.

Rund 171 500 EU-Bürger sind in deutschen Wählerverzeichnissen gelistet. Die meisten stammen aus Italien (31 000), Österreich (19 500) und Frankreich (17 700). Umgekehrt sind rund 134 000 Deutsche im EU-Ausland eingetragen, darunter 35 500 in Spanien, 22 500 in Frankreich und 19 000 in Österreich. Nach Schätzungen der EU-Kommission leben rund acht Millionen EU-Bürger nicht in ihrem Herkunftsland.

Voraussetzung für eine korrekte Stimmabgabe – ein Wähler, ein Kuvert – wäre eine europaweit einheitliche Regel, „welche Daten in den Melderegistern und den Wählerverzeichnissen enthalten sein müssen“, so der Bundeswahlleiter. „Das würde das Problem lösen, erscheint aber momentan illusorisch. Und vor allem wird es schlicht nicht gemacht. 

Im Wahlgesetz steht: Jeder darf nur einmal abstimmen. Wer zweimal wähle, riskiere bis zu fünf Jahre Gefängnis. In der Praxis droht keine Strafe. Denn die Straftat bliebe unbemerkt. "Solche denkbaren Verstöße sind nicht kontrollierbar", bestätigt der Bundeswahlleiter. "Denn für eine Überprüfung müssten sämtliche Personendaten nach der Wahl europaweit abgeglichen werden." Das sei "nicht machbar, weder organisatorisch noch technisch".

Der Bundeswahlleiter sieht da völlig fremd jeder Realität  kein Problem für die Legitimität dieser Wahl. So wird Demokratie zur Farce.