Jede Stimme zählt gleich viel: BVG kippt 3% Hürde- Jetzt lohnt sich auch eine Wahl von DKP, Piraten und Co.- leider auch der NPD
Wie auch der Europäische Gerichtsbarkeit bereits festgestellt hatte, ist die 5 % Hürde bei Wahlen unwirksam.
Jetzt kippt das Bundesverfassungsgericht sogar die 3 % Hürde bei der Europawahl im Mai 2014.
Damit übernimmt das höchste deutsche Verfassungsgericht den Geist der europäischen Rechtsprechung, die schon vor geraumer Zeit festgestellt hatte, dass bei Wahlen jede Stimme grundsätzlich gleich viel Wert zu sein hat.
Das ist bei Sperrklauseln aber nicht der Fall, weil Stimmen für Parteien unterhalb der 5-Prozent-Marke bisher ganz unter den Tisch gefallen waren.
Die geltende Dreiprozenthürde ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Mittwoch in Karlsruhe.
Grundsätzlich müsse die Stimme jedes Wählers die gleiche Erfolgschance haben, so Voßkuhle weiter. Ausnahmen seien nur durch ähnlich gewichtige Gründe zu rechtfertigen - etwa die Funktionsfähigkeit des Parlaments. Die Richter entschieden mit einer knappen Mehrheit von fünf zu drei Stimmen.
Damit entfällt zukünftig jederlei Sperrklauseln bei Wahlen.
Auch das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2011 die damals geltende Fünfprozenthürde für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin beschloss der Bundestag im vergangenen Jahr eine Dreiprozentregel.
Gegen diese Neuerung hatten 19 kleinere Parteien und mehr als 1000 Bürger geklagt. Zentrale Frage war, ob die in Deutschland geltende Hürde kleinere Parteien ungerechtfertigt benachteiligt.
Es sei auch nicht ersichtlich, dass Kleinparteien keinen Anschluß an eine Fraktion erhalten könnten, sagte das Gericht.
Auch Julia Reda, die Spitzenkandidatin der Piratenpartei, zeigte sich hoch erfreut.