Staatsrechtler Armin: Abgeordneten Diäten in Höhe von 9082 € plus 4204 € sind verfassungswidrig

In einem Gespräch mit dem "Stern" macht der Staatsrecnhtler von Arnim deutlich, dass die geplante Diätenerhöhung auf 9082 €uro  plus 4204 €uro Aufwandspauschale für das Büro und für die Mitarbeiter verfassungswidrig ist.

Armin meint: 

"Diese Pauschale kriegen nämlich alle Abgeordneten für die Abdeckung ihres Aufwands im Rahmen des Mandats, auch wenn der gar nicht oder nicht in diesem Umfang anfällt.Ja, zum Beispiel ( auch wenn er eine Erstwohnung in Berlin hat) . Ein Abgeordneter aus Berlin, der keine Zweitwohnung braucht in der Hauptstadt und keine zusätzlichen Pkw-Kosten hat, bekommt sie auch. Auch der Automatismus, der den Abgeordneten künftig Erhöhungen beschert und damit die öffentliche Kontrolle unterläuft, scheint mir eindeutig verfassungswidrig zu sein. Genauso wie die vielen Zulagen, die bestimmte Funktionsträger bekommen. Das widerspricht eindeutig der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts".

Der Opposition aus Linken und Grünen empfiehlt von Arnim den Gang vor das Verfassungsgericht.

"Gegen mehrere Regelungen des geplanten Gesetzes können einzelne Abgeordnete das Bundesverfassungsgericht anrufen und sie können auch auf eine rasche einstweilige Anordnung des Gerichts dringen. Wenn die Fraktionen der Oppositionsparteien es mit ihrer Kritik ernst meinen, dann sollten sie dies tun".

Auhc die begründungt der anpassung der Diätebn an die Gehälter der Bundesrichter hält von Arnim für lachhaft:

Mit der Angleichung der Bezüge an Bundesrichter werden Äpfel mit Birnen verwechselt. Abgeordnete können, rechtlich völlig unbegrenzt, nebenher noch einen bezahlten Beruf ausüben, was Richter nicht können. Die Altersversorgung von Abgeordneten ist ebenfalls besser, Richter bekommen auch keine Kostenpauschale. Außerdem verlangt das Bundesrichteramt eine hoch qualifizierte Ausbildung und berufliche Erfahrung, was bei Abgeordneten alles nicht der Fall ist" .

 

Auch die geplante "Abgeordnetenrente" kritisiert der Staastrechtler scharf: 

"Die geplante Abgeordnetenrente ist ein großes Privileg, das sich die Volksvertreter in eigener Sache bewilligen. Für ein einziges Jahr im Parlament erwerben die Abgeordneten einen monatlichen Versorgungsanspruch von 227 Euro. Das ist achtmal so viel wie ein normaler Arbeitnehmer für ein Arbeitsjahr erwirbt. Der bekommt nämlich für ein ganzes Arbeitsjahr eine monatliche Rente von 28 Euro".