Bremer Uni-Studie wirft Troika und EU sowie IWF gravierende Menschenrechtsverletzungen vor  

Im Ergebns stellt die Studie von Jura-Professor Andreas Fischer- Lescano fest, dass die EU-Troika und der USA gesteuerte  IWF die Menschenrechte in den Krisenländern faktisch ausser Kraft setzte. 

Die Studie der juristischen Fakultät der Uni Bremen  kann als Generalangriff auf die austeritäre und restriktive Sparpolitik der EU verstanden werden. 

 

Professor Fischer-Lescano

Das Rechtsgutachten sieht hierin einen Angriff auf die universellen Menschenrechte, die das geltende Völkerrecht den Menschen weltweit garantiert.

 

Formal kritisiert er auch schon die Form dieser Vereinbarungen, die als "Momorandum of Understanding" (MOU) vereinbart worden seien, die somit eine kritikwürdige und fragwürdige Parallel-Rechtsform im Verhältnis zum geltenden Recht darstellen würden.    

Das jetzige Gutachten wurde vom Europäischen Gewerkschaftsverband in Auftrag gegeben. 

Professor Fischer-Lescano bestätigte auch ein Gutachten des Europäischen Parlamentes, dass die Rechtsgrundlage der Entscheidungen der Troika grundsätzlich in Frage stellte.   

Die von der Troika verhängten Sparmaßnahmen griffen in "ganz vielfältiger Weise in die Grund- und Menschenrechte ein", sagt er. Konkret nennt er "die Rechte auf Berufsfreiheit, Tariffreiheit und Arbeitsentgelt ... das Menschenrecht auf Wohnung und soziale Sicherheit, auf Gesundheit, auf Bildung, auf Eigentum und auf gute Verwaltung". Die Anordnungen der Troika hätten "neben den wirtschaftlichen Folgen auch tiefgehende Eingriffe in die sozialen und demokratischen Rechte der Menschen in den Krisenländern nach sich gezogen", berichtet die rechtspopulistische "Welt" .

Wörtlich schreibt Fischer-Lescano: "Es kam u.a. zu einer umfassenden Absenkung von Mindestlöhnen, zu weitgehenden Eingriffen in die Pensionssysteme, zur Streichung von zusätzlichen Gehältern, zu einer Deregulierung der Arbeitsmärkte und zur Dezentralisierung der Tarifverhandlungen. Darüber hinaus wurden Privatisierungen auf den Weg gebracht, die auch zentrale öffentliche Dienstleistungen wie die Wasserversorgung und den öffentlichen Rundfunk betreffen. Hinzu treten Einschnitte in die sozialen Sicherungssysteme, die Bildungssysteme und die Gesundheitsversorgung."

Insbesondere bemängelt  der Bremer Professor auch die Eingriffe in die Berufsfreiheit und in die Tariffreiheit, die durch die verordnete Absenkung der Mindestlöhne ausgehöhlt und auch ausgehebelt werde.

 In den von Troika-Vorgaben betroffenen Staaten litten zudem die Rechte auf Wohnung und soziale Sicherheit. So verlange die Troika, dass kostenlose Beförderungsrechte und Familientransferleistungen gestrichen würden.

Außerdem müssten die Staaten Arbeitslöhne und Pensionen "extrem" reduzieren. Im Gesundheitswesen fordere die Troika eine Reduzierung der Zahl der Ärzte, eine Einschränkung der Kostenbefreiung bei Behandlungen und eine Erhöhung der Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten und Medikamenten.

Das alles sei nicht mit geltendem Recht vereinbar so Fischer-Lescano. 

So sei etwa der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) "außerhalb des Unionsrechts im Wege eines völkerrechtlichen Vertrages eingerichtet" worden. Die Sparmaßnahmen würden mit der Begründung verordnet, es läge ein Ausnahmezustand vor. Das sei aber keine Begründung für das Ausserkraftsetzen des EU Rahmenrechtes.  

Dazu meint Fischer-Lescano: "Auch in der Finanzkrise sind die europäischen Organe und Institutionen zur Beachtung des Unionsrechts verpflichtet. Es gibt keinen Ausnahmezustand, der das Unionsrecht suspendiert."

An anderer Stelle formuliert er: Solange die europäischen Verträge in Kraft seien, die Grundrechtecharta gelte und die regionalen und globalen Menschenrechtskonventionen verbindlich seien, könne "die Ordnung der Legalität nicht durch politische und wirtschaftliche Entscheidungsträger suspendiert werden". Schließlich seien die Maßnahmen der Krisenbewältigung "nicht unabhängig von der rechtlichen Normalordnung zulässig, sondern nur dann, wenn sie im Rahmen dieser Ordnung gerechtfertigt sind".

Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte hatte bereits im Mai 2012 auf die Gefahren der Sparpolitik hingewiesen, während auch das EuGH  den Artikel 51 der Grundrechtecharta der Vereinten Nationen auch einfach ignoriert habe.  

Die bekannte  Bürgerrechtlerin Sarah Hassel-Reussing geht in ihrer Kritik noch weiter. Sie spricht im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Troika von "Verbrechen gegen die Menschlichkeit".

Hassel-Reusing hatte deshalb bereits im November 2012 Strafanzeige gegen Unbekannt beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wegen Schädigung der Gesundheit der griechischen Bevölkerung gestellt (Az. OTP-CR 345/12). Die Kernforderung ihrer acht Verfassungsbeschwerden ist die Lösung der Finanzkrise am Maßstab der verfassungsmäßigen Ordnung des jeweiligen Landes und der universellen Menschenrechte.

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