CDU-SPD - Groko will Prozesskostenhilfe und damit den Rechtsstaat weitgehend abschaffen

Der Rechtsstaat basiert auch auf dem Prinzip, dass der sozial Deklassierte gegen Kapitaloligarchen und Milliardäre oder gegen einen Großkonzern und Global Player einen Prozess um sein Recht führen kann.

Dieser elementare Recht  soll  jetzt indirekt abgeschafft werden.

 

Das ist ein Schlag gegen die sozial Deklassierten.

Wer sein Recht vor Gericht durchsetzen möchte, muss tiefer in die Tasche greifen. Bereits zum 01. August 2013 des vergangenen Jahres ist das sogenannte 2. Kostenrechtmodernisierungsgesetz in Kraft getreten.

Dadurch sind Anwalts- und Gerichtskosten sowie die Abrechnungsentgelte für Notare, Sachverständige und Dolmetscher gestiegen. Auch die Gerichtskosten wurden erhöht. Dies hat im Ergebnis eine Verteuerung des Rechtsstaates zufolge.

Zwei Drittel aller Deutschen, so eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Versichererverbandes GDV würden aus Angst vor den Kosten eines Rechtsstreits auf ihr Recht verzichten. Der Umfrage zufolge hatten rund 60% der Deutschen schon einmal eine rechtliche Auseinandersetzung. 



Beinahe hätte Fritz Müller aufgegeben. „Ich war kurz davor, obdachlos zu werden“, sagt sie. Erst kündigt die Hausverwaltung ihm die Wohnung. Dann streicht ihm das Jobcenter das Arbeitslosengeld. Vermieter und Behörde werfen Müller vor, er habe seine Wohnung ohne Erlaubnis an Fremde untervermietet – und daran gut verdient. Müller sagt: „So etwas mache ich nicht.“ Der 40-Jährige, der seinen richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen will, ist verzweifelt. Zum Anwalt traut sie sich zunächst nicht. Denn das, denkt er, kostet Geld – Geld, das er aber nicht hat.

Wie Müller geht es vielen Menschen, die nur wenig oder gar nichts verdienen: Kommen sie in Schwierigkeiten, scheuen sie aus Angst vor den hohen Kosten häufig den Weg zum Anwalt.

Dabei gibt es für eben diesen Fall Unterstützung vom Staat. Für den Gang zum Anwalt zahlt er eine Beratungshilfe, für die Klage vor Gericht eine Prozesskostenhilfe.

Wieder ein Gesetz, das die Kleinen trifft. Die Regierung will die Prozesskostenhilfe abschaffen. Arme sollen keine Unterstützung mehr erhalten, wenn sie für ihr Recht vor Gericht ziehen. Gibt es für sie Recht bald nur noch auf Kredit oder gfar nicht, wen der Kredit dafür nicht gewährt wird, ?

Wann wurde die Prozesskostenhilfe eingeführt?

Noch unter der SPD/FDP-Koalition 1981. Federführend war damals der Innenminister Gerhart Baum (FDP). Er sagt: „Wir wollten diejenigen, die aus eigener Kraft nicht ihre Rechte wahrnehmen konnten, waffengleich machen.“

Warum soll die Prozesskostenhilfe jetzt wegfallen?

Die Bundesländer versprechen sich davon Einsparungen von rund 65 Millionen Euro, weil es rund 130 000 Fälle dann nicht mehr vor Gericht schaffen.

Insgesamt geben die 16 Bundesländer rund 500 Millionen Euro aus. Auch 10000 Rechtsanwälte hätten plötzlich weniger Jobs. Ausgerechnet Baums Parteikollegin, Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, will den Gesetzentwurf durchboxen.

Alle, die nicht genug Geld haben, sich einen Rechtsanwalt zu leisten. Sie müssten dann ohne Rechtsbeistand klagen. Es geht besonders um viele Prozesse beim Arbeitsrecht. Extrem benachteiligt werden Geringverdiener, Minijobber.

Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger. Allein im vergangenen Jahr gab es vor Sozialgerichten 170 488 Klagen. Meist ging es um Hartz IV. Damit soll nun Schluss sein. Wer doch klagen will, muss ein Darlehen aufnehmen.

Was sagen die Kritiker?

Einer der schärfsten ist natürlich Gerhart Baum. Der Rechtsanwalt: „Was jetzt geschieht, ist eine Aushöhlung der Rechte, insbesondere für Niedriglohnbezieher. Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzentwurf in der jetzigen Form nicht verabschiedet wird.“

Auch der Deutsche Anwaltsverein, die Gewerkschaft Verdi und die Grünen sind strikt gegen die Abschaffung der Prozesskostenhilfe.

Bereits schwarz-gelb plante unter  Merkel die Prozesskostenhilfe für Kläger mit einem geringen Einkommen stark einzuschränken. Statt tiefgreifender Gesetzesänderungen zur Verbesserung der sozialen Lage, soll stattdessen die Prozessflut an den Sozialgerichten eingedämmt werden, die vor allem durch Hartz IV verursacht wird. 

Seit Einführung der Hartz IV Armutsgesetze erleben die Sozialgerichte eine regelrechte Klageflut. Allein im letzten Jahr gingen laut dem Bundessozialgericht in Kassel 170.488 Klagen bundesweit ein. In über 50 Prozent der behandelten Fällen konnten die Kläger einen Erfolg oder mindestens einen Teilerfolg vor Gericht erwirken. 

Damit Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe-Betroffene überhaupt die Möglichkeit haben, eine Klage gegen den Leistungsträger vor Gericht anzustrengen, nehmen sie die Prozesskostenhilfe (PKH) in Anspruch. Diese Regelung wurde eingeführt, um auch einkommensschwachen Menschen die Option zu eröffnen, sich gerichtlich zur Wehr zu setzen, um also gegebenenfalls einen Rechtsanwalt einzuschalten. 

Dabei gilt also schon seit längerer Zeit eine verschärfte Form des Gesetzes.  

Seit Anfang des Jahres wird die Prozesskostenhilfe weitgehend nur noch als Kredit gewährt. 

Nur wer von staatlicher Unterstützung lebt oder weniger als 430 Euro im Monat zur Verfügung hat, muss sie auch künftig nicht zurückzahlen. Alle anderen müssen die Prozesskostenhilfe abhängig von der Höhe ihres Einkommens vier Jahre lang abstottern. Wer sie dann immer noch nicht vollständig zurückbezahlt hat, bekommt die Restschuld gestundet. Die Art und Weise, wie sich die Raten berechnen, hat sich mit dem neuen Gesetz geändert. „Die Belastung der Haushalte steigt“, sagt Mußgnug. Machten die Raten früher etwa ein Drittel des anzurechnenden Einkommens aus, ist es jetzt die Hälfte. Wer zum Beispiel 775 Euro im Monat zur Verfügung hat, musste davon früher 325 Euro für die Prozesskostenhilfe an den Staat zurückzahlen. Nach der neuen Berechnungsweise sind es 475 Euro. „Für Menschen mit geringem Einkommen macht das einen großen Unterschied“, sagt ein Insider.

Ursprünglich sollten die Regeln allerdings noch härter ausfallen. Erst im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat wurden sie wieder abgemildert. Clarita Schwengers vom Deutschen Caritasverband warnt dennoch: „Obwohl viele Verschärfungen nicht gekommen sind, könnten die neuen Regeln manche Menschen in Zukunft davon abschrecken, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.“ Schuld daran sind nicht nur die höheren Ratenzahlungen, sondern auch die neue Informationspflicht. 

Was will der neue Groko-Justizminister Heiko Maas SPD an diesem Gesetz nun etwas ändern oder es gar abschaffen oder lässt er es bei der Verschärfung und de facto Abschaffung der kostenlosen Prozesskostenhilfe und wird sie bald ganz Geschichte sein ? 

Quelle Express, Tagesspiegel,  Linke gegen Hartz IV u a