Auch Kriege mit UN Mandat sind strikt abzulehnen Herr Liebich, Linke MdB
Gemäß Völkerrecht sind Angriffskriege grundsätzlich verboten. Und auch das Grundgesetz verbietet sogar schon die Vorbereitung völkerrechtswidriger Angriffskriege.
Angriffskrieg bezeichnet die Kriegsführung eines Staates, bei der dieser als Angreifer einen anderen Staat auf dessen Territorium angreift, ohne dass der Angreifer (oder ein anderer Staat) entweder von dem angegriffenen Staat vorher selbst angegriffen worden wäre, ein solcher Angriff unmittelbar bevorstehen würde, oder der angegriffene Staat dem Angreifer den Krieg erklärt hätte oder Teile seines Territoriums besetzt hält.
Zur Definition eines Angriffskrieges gehört die Festlegung eines Angreifers, aus der Sicht des Angegriffenen handelt es sich in der Regel um einen Verteidigungskrieg. Seit dem Briand-Kellogg-Pakt von 1928 sind Angriffskriege auch völkerrechtlich geächtet.
Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Art. 2 des Vertrages vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (so genannter Zwei-plus-Vier-Vertrag): (Verbot des Angriffskrieges) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, dass von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschlands sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, dass das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen.
Der in Ausführung des Art. 26 GG erlassene § 80 StGB lautet:
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Angriffskriege sind nicht nur grundsätztlich verboten. Vielmehr gibt es nur eine Ausnahme im Völkerrecht und das iust Kapitel VII der UN, dass diesbezüglich ein Gewaltmonopol bei der UN ansiedelt.
Die USA und die Nato verbiegen dieses Völkerrecht, indem sie u a im Irakkrieg 2003 Angriffskriege trotzdem führen, die sie als pre-emptive Kriege oder als "Vorwärts-Verteidigung" interpretieren. Dadurech wird das Völkerrecht ausgehebelt und praktisch für den gegenteiligen und nicht intendierten Zweck nämlich für Kriege mißbraucht
Aufgrund der völkerrechtlichen Ächtung wird in vielen Fällen versucht, einen Angriffskrieg als Verteidigungskrieg darzustellen oder zu konstruieren. So wurde beim deutschen Überfall auf Polen, dem Beginn des Zweiten Weltkriegs, behauptet, Polenhabe einen deutschen Sender angegriffen. Teilweise wird ein Angriffskrieg auch als „präventiver Verteidigungskrieg“ dargestellt. Der bislang einzige Fall, der nach vorherrschender Meinung als gerechtfertigte Verteidigung angesehen wird, ist derPräventivschlag Israels zu Beginn des Sechstagekrieges (1967).
Allerdings ist auch hier ein Paradigmenwechsel zu beobachten. Es wurde nicht versucht, den Krieg der NATO gegen Rest-Jugoslawien als Verteidigungskrieg darzustellen, noch mit dem bestehenden Völkerrecht zu begründen, sondern mit einer – der Nothilfe vergleichbaren – erweiterten Auslegung des humanitären Völkerrechts. Die humanitären Gründe wurden u. a. mit dem angeblichen Hufeisenplan begründet, der zu weiteren Vertreibungen durch die serbische Armee führen sollte.
Der Angriff der Koalitionskräfte unter Führung der USA auf den Irak im Dritten Golfkrieg 2003 wurde von George W. Bush als Präventivkrieg zur „Abwehr einer drohenden Gefahr“ gerechtfertigt, da der Irak angeblich Massenvernichtungswaffen besitze, die jedoch nie gefunden werden konnten.[2] Beim Irakkrieg der USA und der Koalition der Willigen handelte es sich nach Ansicht vieler Kritiker daher um keinen Präventivkrieg im Sinne der Vereinten Nationen (s. dazu: Caroline-Kriterien), sondern vielmehr um einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg. Weil die Vereinigten Staaten den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen, sind juristische Konsequenzen nicht absehbar.
"`Transatlantische Übereinkunft für eine euro-atlantische Gemeinschaft` nennt Nato-Generalsekretär Janvier Solana den Kernpunkt der zum 50. Jahrestag der Allianz im April angekündigten Doktrin. `Die weiße Rasse unter Waffen` nennt dies provozierend der Londoner Guardian" (zit. nach FR-Kommentar, 23.11.98). Die vorgesehenen Änderungen der NATO-Grundlagen (u.a. Einsätze grundsätzlich ohne UN-Mandat, weltweite Verteidigung amerikanischer und europäischer Interessen) sind so schwerwiegend, daß alle demokratischen und internationalrechtlichen Alarmglocken schrillen müßten.
Den Diskussionsprozeß allerdings beschreibt Dr. Karl-Heinz Kamp, Leiter der Abteilung Außen- und Sicherheitspolitik der Konrad-Adenauer-Stiftung, in dem Arbeitspapier "Das neue Strategische Konzept der NATO: Entwicklung und Probleme" (St. Augustin, August 1998), aus dem wir im folgenden ausführlich die verschiedenen Positionen zitieren:
USA
(...) "Bereits im Dezember 1997 hatte die amerikanische Außenministerin Madeleine Albright anläßlich der NATO-Ministerratstagung in Brüssel ihre Amtskollegen auf die Proliferationsgefahren (Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, A.B./C.R.) hingewiesen und dabei keinen Zweifel an der Entschlossenheit und dem Führungswillen der USA gelassen. Auch war nach Ansicht der amerikanischen NATO-Vertreter die NATO das zentrale Element sicherheitspolitischen Handelns. Die Relevanz anderer Organisationen wie OSZE oder die Vereinten Nationen wurde nicht abstrakt gleichwertig, sondern eher hierarchisch anhand der konkret vorweisbaren Erfolge bewertet. (...) Entsprechend folgerichtig signalisierten die USA im Rahmen der Beratungen zum Strategischen Konzept frühzeitig, daß sie die Handlungsfähigkeit der NATO im Falle vitaler Herausforderungen nicht durch die Frage eines Mandates der Vereinten Nationen eingeschränkt sehen wollten. Statt dessen sollten militärische Operationen der NATO im Krisenfall auch ohne Legitimation des UNO-Sicherheitsrates möglich sein".
"In der Mandatsfrage, die mit dem Aspekt der künftigen Verantwortlichkeiten des Bündnisses eng verbunden ist, stehen sich im wesentlichen Frankreich und die übrigen NATO-Partner gegenüber. (...) In den folgenden Monaten verfestigte sich diese Haltung und die französischen Vertreter in der PCG bestanden darauf, in das neue Konzept eine Formulierung aufzunehmen, welche die Handlungsfähigkeit der NATO im Bereich des Krisenmanagments zwingend an ein Mandat der UNO oder der OSZE bindet. Darin sah die überwiegende Mehrheit der übrigen NATO-Mitglieder - allen voran die USA - eine unzulässige Einschränkung des Handlungsrahmens der Atlantischen Allianz. (...)
Rückendeckung bekamen die Gegner der französischen Mandatsposition von den Mitgliedern des amerikanischen Kongresses. In der am 30. April 1998 mit 80 zu 19 Stimmen angenommenen Senatsresolution zur Ratifizierung der NATO-Osterweiterung ist die Ablehnung der unbedingten Mandatserfordernis deutlich zu erkennen. (...)
Nach nicht einmal zwei Wochen im Amt hat George W. Bush seine Mission gefunden. Nur zwei Tage später, am 1. Februar 2001, findet die nächste Sitzung im "Situation Room" unterhalb des Oval Office statt. Auf dem Programm stehen laut eines Memorandums, das dem stern vorliegt: ein CIA-Bericht über den Irak und der "politisch-militärische Plan für die Post-Saddam-Irak-Krise". Hinter den letzten Punkt ist in fetten Lettern gedruckt: Geheim.
Diesmal führt Rumsfeld das Wort und kommt, so erinnert sich O'Neill, schnell zum Punkt: "Sanktionen sind schön und gut, aber worüber wir wirklich nachdenken sollten, ist, uns Saddam vorzuknöpfen. Stellt euch vor, wie die Region ohne Saddam und mit einem Regime aussehen würde, das sich mit US-Interessen verbündet. Es würde alles in der Region und darüber hinaus verändern. Es wäre eine Demonstration, wofür US-Politik steht." Auch an die Antwort des Präsidenten erinnert sich O'Neill noch gut. "Schön", sagt Bush, "findet mir einen Weg, das zu tun."
Zwei Jahre später, im Dezember 2002, muss Finanzminister O'Neill nach endlosen Differenzen mit den Falken in der Regierung sein Amt aufgeben. Er steckt dem Journalisten Ron Suskind entlarvende Regierungsinterna. Von Anfang an, sagt O'Neill rückblickend, sei es um die Beseitigung Saddams gegangen. "Die Frage war nur: Auf welchem Weg schafft man das?" ( Quelle Stern) http://www.stern.de/politik/ausland/usa-die-kriegsluege-521345.html
Es gab keine bestätigten Berichte von Kampfhubschraubern, die Zivilisten angriffen und keine Kampfjets, die Leute bombardierten, was jegliche Rechtfertigung für die vom UN-unSicherheitsrat beschlossene Flugverbotszone, die als Vorwand für die NATO-Angriffe auf Libyen benutzt wurde, entwertet.
Keine Vergewaltigungen, keine afrikanischen Söldner, keine Kampfhubschrauber oder Kampfjets, und nur 110 Tote vor dem Beginn der Bombardierung durch NATO-Truppen – alles gründete auf einer Lüge.
Verglichen mit dem Krieg gegen den Irak sind diese Zahlen winzig, doch der Libyen-Krieg lässt sich überhaupt nicht begründen.
Warum ist NATO also gegen Libyen in diesen Krieg gezogen?
Libyen hat überall in Afrika wichtige Infrastrukturprojekte finanziert, die afrikanische Wirtschaftsräume miteinander verbinden sollen, damit die permanente Abhängigkeit von westlichen Ländern für Importe durchbrochen werden kann. Nur ein kleines Beispiel dafür ist die neue Straße, die Eritrea mit Sudan verbindet.
Was am Ende den Ausschlag für eine militärische Intervention des Westens gegeben zu haben schien, war die Meldung über Gaddafis Forderung, die US-Ölfirmen – seit langem wichtige Player in der libyschen Ölindustrie – hätten Libyen für die der libyschen Wirtschaft zugefügten Schäden infolge der „Lockerbie”-Sanktionen, die auf Druck der USA vom UN-unSicherheitsrat während der 1990-er bis Anfang der 2000-er Jahre verhängt wurden, eine Entschädigung in Milliardenhöhe zahlen müssen. Dies basiert auf ans Tageslicht gebrachten Beweisen, dass die CIA Millionen US-Dollar an Zeugen im Lockerbie-Prozess gezahlt hat, damit sie ihre Geschichten ändern, um Libyen mit dem Anschlag in Verbindung zu bringen, das bildete die Grundlage für die sehr schädlichen UN-Sanktionen gegen Libyen. Die US-Regierung log und schädigte Libyen, deshalb hätten US-Ölfirmen für die Handlungen ihrer Regierung bezahlen müssen. Es fällt nicht schwer zu verstehen, warum Gaddafi gehen musste.
Außerdem signalisierte Gaddafi klar, dass er sowohl Libyens als auch Afrikas zukünftige wirtschaftliche Entwicklung eher an China und Russland gebunden sah als an den Westen - es war also nur noch eine Frage der Zeit, bis der Eventualplan der CIA für den Umsturz der libyschen Regierung zur höchsten Priorität wurde.
Der NATO-Krieg gegen Libyen hat viel mehr gemein mit dem NATO-Krieg gegen Serbien. Doch man kann Gaddafi dennoch nicht mit Saddam or etwa den Kleinkriminellen in der serbischen Führung vergleichen. Die Kriegslügen über Libyen sind schlimmer als im Fall Irak.
Der Bundesregierung liegen "keine detaillierten Informationen über Angriffe der libyschen Luftwaffe auf Zivilisten vor". Es gibt auch keine Belege, dass die libysche Luftwaffe sich nicht an die Zusagen eines Waffenstillstands gehalten hat oder überhaupt flächendeckend und systematisch zur Bombardierung von Zivilisten eingesetzt wurde.
Damit bestätigt die Bundesregierung in ihrer jüngsten Antwort auf die Kleine Anfrage der BundestagsabgeordnetenSevim Dagdelen (Die Linke) die Zweifel großer Teile der Friedensbewegung, die in der medialen Inszenierung des libyschen Staatschefs als "Psychopathen" (Bundespräsident Christian Wulff, 2011) und "tollwütigen Hund des Nahen Ostens" (Ronald Reagan, 1986) nur eine Rechtfertigungsstrategie zum anschließenden militärischen Eingreifen in Libyen sieht.( Heise Online) .
Trotzdem gelang es den USA und der Noto wieder eionmal, sich eine UN Resolution zu erschleichen.
Die UN-Sicherheitsratsresolution 1973 (2011)
Am 18. März 2011 beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Resolution 1973 auf Grundlage von Kapitel VII UN-Charta bei zehn Ja-Stimmen und fünf Enthaltungen (Brasilien, China, Deutschland, Indien und Russland) eine Reihe von Maßnahmen, darunter die militärisch abgesicherte Einrichtung einer Flugverbotszone, welche mit der Sorge um den Schutz der Zivilbevölkerung in Libyen begründet wurde. Die Resolution 1973 erlaubt zum Zwecke des Schutzes der Zivilbevölkerung den Einsatz militärischer Mittel, insbesondere gegen Angriffe aus der Luft.
Doch von den Angriffen gegen Zivilisten aus der Luft will Deutschland nie gehört haben. Immerhin ist Deutschland seit kurzem eines der 10 nichtständigen Mitglieder im Sicherheitsrat. Die notwendige Verhinderung solcher Bombardements ist in Resolution 1973 ausdrücklich als Begründung der militärischen Maßnahmen nach Kapitel VII UN-Charta angegeben. Dies bestätigt auch die Bundesregierung mehrmals in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage, die Telepolis vorliegt.
Aus den Ausführungen der Bundesregierung ergibt sich plötzlich, dass die Lageanalyse für Libyen äußerst vage und dünn gewesen ist. Insbesondere fehlen bis heute unabhängige und bestätigte Berichte über gezielte militärische Angriffe gegen die Zivilbevölkerung in Libyen durch das Gaddafi-Regime. Die Erklärungsnot der Bundesregierung wird sichtbar, wenn diese spekuliert, dass der Sicherheitsrat wohl unter den veränderten internationalen Machtverhältnissen mehr "seiner Entschlossenheit Ausdruck" geben wollte als ein wieder handlungsfähiger Akteur. Anders das öffentlich erklärte Ziel, "den Schutz der Zivilpersonen und der von der Zivilbevölkerung bewohnten Gebiete sowie den raschen und ungehinderten Zugang humanitärer Hilfe und die Sicherheit der humanitären Helfer zu gewährleisten".