EU verlangt Hartz IV in D auch für Zuwanderer auch ohne Arbeitssuche 

Kippt nun das Unrechtsystem? – EU-Kommission verlangt Hartz IV- Leistungen auch ohne aktive Arbeitssuche

Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel; Bildquelle: bundesregierung.de

Überraschung aus Brüssel: In einer Stellungnahme gegenüber dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) rügen die Brüsseler Juristen eine zentrale Vorschrift im Sozialgesetzbuch. Demnach ist der Ausschluss von EU-Zuwanderern von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) mit europäischem Recht nicht vereinbar. Während dieser Kernsatz auch dem juristischen Laien unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes leicht verständlich ist, kommt die in einen Nebensatz erwähnte Begründung einem Frontalangriff auf das gesamte Hartz-System gleich und stellt damit auch die unsägliche Sanktionspraxis in Frage.

Wie heute zahlreiche Medien übereinstimmend berichten, geht es in dem vorliegenden Fall um das Schicksal einer jungen Rumänin, der Leistungen bisher verwehrt werden, weil sie keine Arbeit aufnehmen wollte.[1] Daraufhin klagte sie beim Sozialgericht Leipzig, welches den Fall wiederum dem EuGH zur Klärung vorlegte.“ Die EU verlange in der Stellungnahme jedoch, jeden Fall einzeln zu beurteilen, sagte die Professorin für Sozialrecht an der Hochschule Niederrhein, Dorothee Frings (…) Auch bei Zuwanderern, die nicht aktiv nach einer Arbeit suchen, muss demnach der Anspruch auf Hartz IV geprüft werden.’”[2]

Die Kommission bemängelt insbesondere den generellen Ausschluss vieler EU-Ausländer von Hilfen im deutschen Sozialrecht. Nach den geltenden Regeln erhalten nur Arbeitnehmer und Selbständige Hartz-IV-Leistungen, nicht aber Migranten, die aus anderen Gründen ins Land kommen. 

"Auch bei Zuwanderern, die nicht aktiv nach einer Arbeit suchen, muss demnach der Anspruch auf Hartz IV geprüft werden", sagte die Professorin für Sozialrecht an der Hochschule Niederrhein, Dorothee Frings.

Auch wenn es in dem Verfahren um eine Arbeitslose gehe, würde ein entsprechendes Urteil "auch für Arbeitssuchende den Zugang zu Sozialleistungen erleichtern", sagte Frings. In dem Schriftsatz betont die Kommission das europarechtliche Gebot, dass EU-Bürger in der gesamten Union gleich behandelt werden sollen.

 

Die Bundesregierung will dagegen grundsätzlich am Ausschluss von arbeitssuchenden und arbeitslosen Zuwanderern von Sozialleistungen festhalten. Dies hatte erst kürzlich das Bundesarbeitsministerium bekräftigt. Es will aufwendige Einzelfallprüfungen vermeiden.

Und wegen des bereits erwähnten Gleichheitsgrundsatzes müsste diese Regelung auch für „altdeutsche“ Bürgerinnen und Bürger gelten. Womit Millionen Sanktionen wegen (angeblicher) Unwilligkeit, Arbeit aufzunehmen, rechtswidrig und nichtig sein dürften. Das sollte jetzt doch der Startschuss für ünzählige Klagen gegen das grassierende Unrecht sein, vor Gerichten wie auch gegenüber den Mandatsträgern in den Parlamenten!