Die viel wichtigere Selektorenliste des NSA der USA darf immer  noch nicht eingesehen werden.

Jetzt aber erlaubt die Bundesregierung den Obleuten der Fraktionen des NSA-Bundestags-Untersuchungsausschuß in die Selektorenliste des BND einzusehen, der tiefe Einblicke in das Wirken der deutschen Staatssicherheit und des deutschen Spitzelstates überhaupt gewährt. Die Liste befindet sich im Bundeskanzleramt.

Nur ist es bei Ausschüßen, die den Geheimdienst betreffen so, dass die anderen Bundestagsabgeordneten und auch diese Obleute zur Verschwiegenheit verpflichtet sind udn deshalb über den Inhalt der Liste garnicht reden dürfen. So ist es jedenfalls beim eigentlchen Gremium des Bundeestages, dass den Geheimdienst kontrollieren soll.

Dadurch wird eine solche Geheimdienst-Aufklärung aber zu einer  Mogelpackung, wenn es hier nicht  anders gehandhabt werden sollte.

Selektoren sind zum Beispiel Telefonnummern oder Mail-Adressen. Aus der Liste soll hervorgehen, dass der BND in großem Stil befreundete Staaten ausspioniert hat.

Über die Wirtschaftsspionage des BND, die auch ein Licht auf die Vorgehensweise des NSA werfen würde, weil der deutsche Geheimdienst die US- Arbeitsweisen gerne kopiert, wird aber bisher noch nicht verkündet.

In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass der BND womöglich sogar einen deutschen Spitzendiplomaten sowie den französischen Außenminister Laurent Fabius ausspioniert hat. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte zu Beginn der NSA-Affäre noch erklärt: "Abhören unter Freunden geht gar nicht."

Daraufhin hatte der französische Präsident François Hollande in der vergangenen Woche gesagt: "Unter Freunden darf es solche Praktiken nicht geben." Dies war unschwer als eine Replik auf den Spruch der Kanzlerin zu erkennen.

Mittlerweile sickerte durch, dass der BND zahlreiche Innenministerien in Europa und andere Institutionen mehr oder weniger systematisch ausspioniert haben soll. Das geschah offenbar nicht im Auftrag des amerikanischen Geheimdienstes NSA, sondern eigenständig mit eigenen Selektoren.

Eine Task-Force des Parlamentarischen Kontrollgremiums hatte stattdessen Einsicht nehmen dürfen, aber die Mitglieder dieser Task-Force konnten dem Untersuchungsausschuss bislang nicht einmal einen Zwischenbericht liefern. Der Abhören-unter Freunden-Fall wurde in Berlin vergleichsweise streng vertraulich behandelt.

Der Grünen-Obmann im Ausschuss, Konstantin von Notz, hatte vor Wochen gesagt, es könne für "viele Verantwortliche ganz eng" werden, wenn bekannt werde, dass der BND mit Wissen des Kanzleramts Partner und Freunde ausspioniert habe.

Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), erklärte, er sei der Meinung, dass "die Selektorenprüfung Aufgabe des Untersuchungsausschusses" sei. "Eine getrennte Prüfung im Parlamentarischen Kontrollgremium und im Untersuchungsausschuss wäre nicht sachdienlich."

Die Opposition fordert nun, dass diese Liste im Untersuchungsausschuss auf die Tagesordnung kommt. „Es besteht klar erkennbar ein Sachzusammenhang mit unserem Untersuchungsauftrag“, sagte der Grünen- Obmann im Ausschuss, Konstantin von Notz, Berliner Lokalmedien. Auf der Liste stehen nur die BND-eigenen Selektoren. Die Liste mit vom US-Geheimdienst NSA beantragten Selektoren bleibt unter Verschluss.

Der Ausschuss des Bundestages ist nach Ansicht seines Vorsitzenden Patrick Sensburg (CDU) für eine genauere Überprüfung der BND-Selektorenliste nicht zuständig. Sensburg verweist auf das Gremium im Bundestag, das die deutschen Geheimdienste kontrolliert: „Das Parlamentarische Kontrollgremium sollte sich diese Liste ausführlich anschauen“, sagte Sensburg dem Tagesspiegel. Zugleich betonte er, dass die Liste „intensiv überprüft“ werden müsse. „Das muss Konsequenzen haben für die Abteilung Technische Aufklärung (im BND).“ Den von ihm geleiteten Ausschuss sieht er nicht in der Verantwortung, weil die Schnittmenge zwischen der BND-Selektorenliste und der Liste der NSA klein sei: „Es gibt nur sehr wenige Selektoren, die in beiden Listen enthalten sind“, sagte Sensburg. Wenn es einen Austausch zwischen beiden Diensten gegeben hätte, müsste die Zahl der gemeinsamen Selektoren deutlich höher sein, argumentiert der Ausschuss-Vorsitzende. Dagegen will der SPD-Obmann Christan Flisek mehr Informationen von der Bundesregierung. "Bei vielen Selektoren besteht erheblicher Klärungsbedarf." So könne man mit den vorliegenden Angaben nicht erkennen, was dahinter stehe. Es gebe "Indizien" dafür, dass die BND-Liste Gegenstand des Ausschusses sei. Doch ohne mehr Material lasse sich das nicht sagen.

Der NSA-Untersuchungsausschuss sollte sich nach Ansicht der Obfrau der Linkspartei, Martina Renner, mit der BND-Liste befassen. „Aus den Selektorenlisten und den Begleitdokumenten ergibt sich eindeutig, dass diese Gegenstand des Untersuchungsausschusses sein müssen“, sagte Renner dem Tagesspiegel. Die Linken-Abgeordnete sieht nach Lektüre der Dokumente „Anhaltspunkte in der Frage, ob es Bezüge zur NSA gibt“. Auftrag des Ausschusses sei auch der Schutz von Grundrechtsträgern. „Es wurden nicht nur deutsche und europäische Interessen verletzt, sondern auch deutsche Staatsbürger abgehört.“ Zuvor war bekannt geworden, dass der BND offenbar einen deutschen Diplomaten abgehört hat.

Im NSA-Ausschuss wollen Linke und Grüne nun beantragen, dass die Selektorenliste offiziell eingebracht wird. Denn nur die Obleute und der Vorsitzende dürfen die Liste im Kanzleramt einsehen, später konnten sie wegen der Geheimhaltungsvorschriften auch mit ihren Fraktionskollegen im Ausschuss nicht über die Inhalte sprechen. Die Abgeordneten durften sich Notizen machen, diese aber nicht mitnehmen. „Dieses Verfahren erlaubt es uns nicht, im Ausschuss mit diesen Erkenntnissen zu arbeiten“, kritisierte Renner. Die Akten seien für den Ausschuss auch wichtig, „um zu prüfen, ob wichtige Zeugen die Wahrheit gesagt haben“, sagte von Notz. Nach Lektüre der Unterlagen spreche „vieles dagegen“, betonte er. „Uns die Akten vorzuenthalten, ist eine gewollte Behinderung des Untersuchungsausschusses.“

Der Ausschuss habe mit der Befragung von zur Wahrheit verpflichteten Zeugen mehr Möglichkeiten, betonte Renner. „Die Vorwürfe lassen sich öffentlich nur im Ausschuss klären.“ Sollte die Bundesregierung dabei bleiben, dass nur die Obleute die Akten sehen dürfen, will die Opposition den Klageweg gehen oder einen neuen Untersuchungsausschuss beantragen.