So darf das kanadische Kapital Europa per Freifahrtschein ausplündern 

Das Freihandels-Abkommen der EU mit Kanada wird die europäische Gerichtsbarkeit für US-Investoren abschaffen. Die EU-Kommission setzt die Bürger Europas gigantischen Risiken aus. Vielen Multis wird mit diesem Abkommen die Tür zu Europa geöffnet. Im Wind-Schatten der NSA-Debatte opfert Brüssel das europäische Rechtssystem auf dem Altar der globalen Industrie-Lobby.

In der Regeln bestehen die Fußangeln solcher Freihandels- Abkommen in scheinbar feinsinnigen juristischen Formulierungen, die die meisten Abgeordneten am Endemangels Zeit, Interesse oder Sachverstand in ihrer Tragweite nicht beurteilen können.

Einer der entscheidenden Punkte dieser Freihandelsabkommen ist in der Regel der Umgang mit den sogenannten Investment-Schutzklauseln.

Diese Klauseln sollen sicherstellen, dass ein Unternehmen von Relevanz also ein Global Player, welches in einem Land investiert, gewisse und konkrtete Sicherheiten erhält, dass eine Investition nicht willkürlich vom jeweiligen „Gastland“ gefährdet wird.

Damit werden die Global Player juristisch über die Nationalstaaten gestellt bzw. von nationalen Regeln sozusagen losgelöst, die für sie nicht verbindlich sind.Es entsteht so ein privilegiertes Sonderrecht für global agierende Monopolkonzerne.  

Diese Klauseln sind entstanden, als es in den sechziger Jahren in mehreren rohstoffreichen Ländern Afrikas und des Nahen Ostens zu Enteignungs-Wellen kam. Richtig in Fahrt kamen die Schutzklauseln nach denEnteignungen amerikanischer Firmen im Zuge der iranischen Revolution: 1981 einigten sich der Iran und die USA auf das „Iran-US Claims Tribunal“, in dem sämtliche Streitfälle zwischen US-Firmen und dem Iran behandelt wurden.

Doch aus einem sinnvollen Schutzmechanismus ist mittlerweile ein knallhartes Geschäftsmodell geworden. Vor allem multinationale Konzerne können sich praktisch unbegrenzt an Staaten schadlos halten, wenn sie behaupten, dass ihre Investments durch falsche Behörden-Entscheidungen, neue Gesetze oder lästige Bürgerinitiativen an Wert verloren haben.

Dann werden fragwürdige Schiedsgerichte eingesetzt. 

Vor den Schiedsgerichten werden zwar formal Sachverhalte auf Basis des Völkerrechts diskutiert. Doch das Ergebnis ist nicht ein Urteil durch ein unabhängiges Gericht, sondern ein Deal zwischen den Parteien. Fällt diese zum Nachteil der Staaten und der Steuerzahler aus, haben sie keine Möglichkeit mehr, gegen den Deal Berufung einzulegen. Die Steuerzahler müssen zahlen – egal, ob Mittel dafür im Haushalt vorgesehen sind oder nicht.

Klartext: 

Über den umfassenden Abbau von Standards hinaus verdient vor allem das Vorhaben der EU Beachtung, ein so genanntes Investitionsschutz-Kapitel im Abkommen zu verankern. Dadurch sollen US-amerikanische Investoren, die in Europa investieren, und umgekehrt, besondere Klagerechte gegen Staaten erhalten, wenn deren Politik ihre Investition bedroht. Solche Kapitel wurden in der Vergangenheit vor allem in Abkommen verankert, an denen Länder mit unstabilen politischen Verhältnissen und korrupten politischen Eliten beteiligt waren. Das Geschäftsklima sollte verbessert werden, weil die Klagemöglichkeiten die Investoren vor staatlicher Enteignung schützen.

In einem Abkommen zwischen der EU und den USA trägt diese Erklärung nicht. Worum es eigentlich geht, verdeutlicht eine Formulierung, nach der Investoren auch vor "indirekter Enteignung" geschützt werden sollen. Als indirekte Enteignung lässt sich faktisch alles interpretieren, was die Gewinne oder Gewinnerwartungen eines Konzerns negativ beeinträchtigt. Wenn zum Beispiel die EU ein Produktionsmaterial verbietet, weil es für gesundheitsschädlich gehalten wird, dann schmälert dieses Verbot die Gewinnerwartungen von Konzernen, die dieses Material verwenden. Wenn die USA ein Finanzderivat verbieten wollen, das sie für gefährlich halten, dann schmälern sie die Gewinnerwartungen von Investmentbanken, die mit diesem Derivat spekulieren. Beide könnten vielleicht künftig dank der TTIP Schadensersatzforderungen erheben – mitunter in Milliardenhöhe.

Zahlreiche Beispiele aus anderen Abkommen zeigen: In der Regel haben die Kläger gute Erfolgsaussichten. Die dafür zuständigen Schiedsgerichte stehen außerhalb und über den staatlichen Justizsystemen. Sie sind anfällig für Korruption. Klagen können nur die Konzerne, Revisionsverfahren gibt es nicht. Letztlich würde ein solches Kapitel eine systematische Machtübertragung von gewählten Regierungen zu Banken und Konzernen bedeuten. Demokratische Gestaltungsmöglichkeiten würden extrem eingeschränkt werden. Damit bedeutet die TTIP oder CETA auch einen Angriff auf demokratische Rechte.

Medien konnten in die Vereinbarung zum Investment-Kapitel vom 17. Mai Einsicht nehmen.

Darin haben beide Verhandlungspartner ihren Völkern eine sehr weitreichende Aufgabe der nationalen Gerichtsbarkeiten auferlegt.

Das bedeutet: Auf beiden Seiten haben sich die Industrie-Lobbyisten durchgesetzt – auf Kosten der Völker Europas und Kanadas.

Denn obwohl das EU-Parlament darauf gedrungen hatte, dass im Streitfall zuerst die ordentlichen Gerichte angerufen werden müssen, findet sich der vom Parlament geforderte Wortlaut zum Paragraph 31 der Vereinbarung mit keinem Wort wieder. Das Parlament hatte gefordert, „dass die vorliegende Form der Vereinbarung dahingehend geändert werden muss, dass sie eine Verpflichtung zur Ausschöpfung der gewöhnlichen Rechtsweges vorsehen“ – zumindest in dem Fall, wo die Gerichte in der Lage sind, eine vernünftige Lösung von Streitfällen sicherzustellen.

Die EU-Kommission und die kanadische Regierung haben diese Forderung schlicht ignoriert.

Die Völker Europas und Kanadas sind dem Spiel der unkontrollierbaren Finanz-Eliten ausgeliefert. Die Konzerne haben, von der EU-Kommission am Parlament vorbei dazu ermutigt, ein gewaltiges Umsatzpotential – ohne das geringste Risiko.

Die von Angela Merkel angedrohte Gefährdung des Freihandelsabkommens mit den USA (TTIP) im Zuge des NSA-Skandals erweist sich in diesem Licht als eine klassische Nebelkerze, schlimmer noch – als ein echter Schuss ins eigene Knie: Denn die Amerikaner brauchen TTIP nicht, wenn CETA ratifiziert wird. Die Europäerdagegen können in die USA nur über TTIP gelangen – wenn sie nicht zuvor mit erheblichen, realen Investments ein Geschäft in Kanada aufbauen wollen.

Die EU-Kommission erwartet, dass CETA Mitte 2014 in Kraft treten kann.

Das Comprehensive Economic and Trade Agreement, kurz CETA, ist ein geplantes Europäisch-Kanadisches Handelsabkommen.[1] [2]

CETA gilt für alle Unternehmen, die in Kanada oder der EU ein substantielles Geschäft betreiben, also z. B. für viele US-Firmen, die eine Niederlassung in Kanada unterhalten.[3] Der genaue Wortlaut von CETA ist noch geheim (Stand: 19.11.2013),[4]jedoch gleicht CETA in der Version von Februar 2012[5] dem am 4. Juli 2012 vom Europäische Parlament mit großer Mehrheit abgelehnten Handelsabkommen ACTA stellenweise fast aufs Wort.[6] Die strittigste Frage bezüglich Hormonfleisch ist aber noch nicht abschließend geklärt.[7]

 

Ein wesentlicher Bestandteil von CETA beinhaltet, dass Streitigkeiten zwischen Staaten (staatlichen Behörden usw.) und internationalen Unternehmen nicht der Gerichtsbarkeit der betroffenen Staaten unterliegen, sondern auf außergerichtlichem Wege entschieden werden: von sogen. Schiedsgerichten, die aber keinerlei staatliche Legitimation für sich beanspruchen können und keiner staatlichen Kontrolle unterliegen.[8]

 

Acta ist tot - oder doch nicht? Das geplante Handelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada hat angeblich stellenweise denselben Wortlaut. Netzaktivisten sind empört, die EU-Kommission wiegelt ab.

Das geht aus einem Entwurf aus dem Februar (PDF) hervor, der vor kurzem an die Öffentlichkeit gelangt ist, wie der Rechtswissenschaftler schreibt. In einer Tabelle stellt er die finale Version von Acta und die vorläufige Version von Ceta nebeneinander und zeigt damit, dass sich die beiden englischen Texte in ganzen Absätzen gleichen, das Kapitel zum Urheberrecht ist fast eins zu eins übernommen. Daran erkenne man, dass das totgeglaubte Acta-Abkommen durch eine Hintertür wieder auferstehen könnte.

Den Netzaktivisten Markus Beckedahl überrascht das wenig, "weil sowohl Kanada als auch die EU bei Acta dabei waren", und "auch wenn Acta tot ist, die Ideen dahinter wie eine Echtzeitüberwachung des Internets, Netzsperren und 3-Strikes-Lösungen werden ständig wiederkommen auf allen Ebenen."

CETA ist die größte bilaterale Initiative Kanadas seit dem nordamerikanischen Freihandelsabkommen vom 1. Januar 1994.

Bald werden die großen US-Multis damit beginnen können, Europa aufzurollen.

So besteht die Gefahr, dass ganz Europa von nordamerikanischen Multis und Global Playern kolonialisiert werden könnte. 

http://internetz-zeitung.eu/index.php/blog/item/1139-gegen-das-usa-eu-freihandelsabkommen