Frauen sind in der Republik besonders häufig als Minijobber beschäftigt. Aber nicht etwa im Osten  sondern im Westen der Republik ist die Zahl der MinijobberInnnen besonders hoch. Bis zu 40 Prozent der weiblichen Beschäftigten sind dort als MinijobberInnen beschäftigt. Rot-Grün hatte die Regelung im Rahmen der Schaffung der Hartz-IV-Gesetze 2003 eingeführt und die CDU hat sie bis heute kultiviert. 

Insgesamt gab es im Jahre 2011 bereits 7,4 Mio. Minijobber  im Lande. Damit sind 20 Prozent aller Arbeitsverhältnisse auf 400 €uro-Basis angelegt.

   

In Westdeutschland sollte die geringfügige Beschäftigung ab den 1970ern Frauen bei gleichzeitig schlechter Kita-Versorgung für Kleinstkinder etwas an den Arbeitsmarkt heranführen. In den 1990er-Jahren wollten dann im Zuge der Emanzipation immer mehr Frauen eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Traditionelle Rollenbilder gerade auf dem Land im Westen und die fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die steuerliche Begünstigung der geringfügigen Beschäftigung und fehlende andere Teilzeitangebote ließen die Zahl der Minijobberinnen nun stark anschwellen. Im Osten ist die Lage anders, denn in der DDR war die Erwerbsbeteiligung von Frauen wesentlich höher. Bis zu 90 Prozent der Frauen in der DDR waren erwerbstätig. Die meisten übten eine Vollzeittätigkeit aus. Diese starke Erwerbsorientierung haben ostdeutsche Frauen in der Regel nach der deutschen Vereinigung beibehalten.

Wer in einem Minijob arbeitet, erwirbt kaum Ansprüche auf soziale Sicherung. Und für zwei Drittel der Minijobber ist dies das einzige bezahlte Arbeitsverhältnis. Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Minijobbende Ehefrauen sind zumeist über ihren Mann krankenversichert. Auch ihre Rentenansprüche sind sehr gering.

Die Zahlung der Löhne quasi als "netto für brutto" erscheint nur auf dem ersten Blick für die Beschäftigten attraktiv zu sein. Untersuchungen liefern jedoch Indizien dafür, dass Minijobber in der Praxis de facto niedriger bezahlt werden als die Stammbelegschaft - obwohl das natürlich verboten ist. Folgende Praxis wird in diesen Fällen gerne angewandt: Wer für eine bestimmte Tätigkeit in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 800 Euro brutto erhielte, hätte bei Lohnsteuerklasse V nach allen Abzügen unter Umständen noch 400 Euro übrig. Nicht selten erhalten Minijobber in der betrieblichen Praxis dann eben für dieselbe Tätigkeit nur 400 Euro. Der Arbeitgeber führt pauschal 30 Prozent in die Sozialkassen ab - und spart so Lohnnebenkosten. Insgesamt bekommen mehr als 80 Prozent der geringfügig Beschäftigten nur einen Niedriglohn. Die niedrigeren Personalkosten machen es zudem für Arbeitgeber attraktiv, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch Minijobs zu ersetzen. Die Jobs werden einfach gesplittet. Die Altersarmut ist so vorprogrammiert. Auch die jüngste Erhöhung der Höhe der Minijobbs von 400 auf 450 €uro ändert an der grundsätzlichen Problematik gar nichts. 

Die Regierungsparteien hatten die Anhebung des steuerfreien Einkommens für Minijober als "notwendigen Inflationsausgleich" bezeichnet.

Das Ergebnis ist eine vom Staat subventionierte geringfügige Beschäftigung, die noch dazu die klassische Rollenverteilung in der Familie zementiert. Volkswirtschaftlich sinnvoller wäre nach Ansicht des Hans-Böckler-Instituts ein einheitliches sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer kurzen Vollzeit, die es für beide Geschlechter ermöglicht, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.

Im Oktober 2012 hatten die drei Oppositions-Fraktionen bei einer Debatte dieses Modell grundsätzlich abgelehnt. Als damals das steuerfreie Einkommen aus Minijobs von 400 auf 450 Euro erhöht wurde, sprach die SPD-Sozialpolitikerin Anette Kramme von einer "katastrophalen Beschäftigung" und einer "biografischen Sackgasse". Abgeordnete der Linken bezeichneten Minijobs als "organisiertes Lohndumping" und forderten, die Regelung "dringend" abzuschaffen. Allerdings geht aus einer internen Statistik der Mitarbeiterkommission des Bundestags hervor, dass die Abgeordneten von SPD, Linken und Grünen selber insgesamt 273 Minijobber für sich arbeiten lassen. Laut "Spiegel" beschäftigt die Linke aber selbst 67 Minijobber. Die Grünen-Abgeordneten bringen es auf 43 Minijobber, die SPD hat 163. Zum Vergleich: Für CSU und CDU ackern 486 Minijobber.

Diese Doppelmoral der Parteien muss beendet werden und die Linkspartei muss sich nicht nur verbal sondern auch real von den Praktiken entfernen, die die SPD und die Grünen seinerzeit eingeführt haben. Das ist im Sinne der Glaubwürdigkeit der Oppositionsparteien dringend notwendig.       

http://www.linksfraktion.de/nachrichten/minijobs-regierungsentwurf-situation/