Nazi Terror in vormals Karl-Marx-Stadt - Medien kochen es im Vergleich zu "Islamterror" massiv runter 
 
Anders als bei "Islamterror"- Verdacht, wo Sender wie NTV, ZDF oder RTL keine Meldung  ( sogar nur im Verdachtsfall) auslassen, erwähnt NTV beispielsweise heute diesen Terrorverdacht gegen Deutsche im Lande nicht einmal.  So geht selektive Berichterstattung im Sinne der AfD Rassisten und Zensur durch Weglassen von wichtigen Meldungen. 

Das ehemalige Karl Marx- Stadt namens Chemnitz  verschwand  nie wirklich aus den Schlagzeilen der rechtsradikalen Szene.

Nachdem Ende August und Anfang September des vergangenen Jahres nach dem gewaltsamen Tod eines 35-Jährigen  Bürgers mit migrantischen Wurzeln entgegen ihrereigene Ideologie mehrfach Rechtsextreme durch die sächsische Stadt marschierten und fremdenfeindliche und offen rassistische Ausschreitungen lostraten, kehrte die Normalität nur scheinbarzurück – bis Chemnitz am 14. September erneut im Scheinwerferlicht stand.

Eine selbsternannte "Bürgerwehr" soll auf der Schlossteichinsel unter "Ausländer raus"-Rufen eine Gruppe von Migranten mit Glasflaschen, Quarzhandschuhen und einem Messer angegriffen und mehrere Menschen verletzt haben.

Bei den Ermittlungen stießen Polizei  und Staatsanwaltschaft auf eine Chatgruppe im Messenger "Telegram". Ihr Name: "Planung der Revolution". Ihr Profilbild: "Revolution Chemnitz". Ihre Mitglieder: Hooligans, Skinheads, Neonazis.

"Revolution Chemnitz" plante  faschistischen "Systemwechsel"

Immerhin waren bereits Typen echter Schusswaffen in Chat-Runden benannt worden.

Von einer meist von Spezialkräften genutzten Heckler-und-Koch-Maschinenpistole MP 5 und einer Walther P99-Pistole, in fünf Bundesländern als Polizeiwaffe genutzt, war die Rede. Als Waffenbeschaffer hatte die Gruppe Tom W. auserkoren, den ehemaligen Kopf der 2007 verbotenen Mittweidaer Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34", die auch als kriminelle Vereinigung gilt.

Nach mehr als 15 Durchsuchungen haben die Ermittler 16 Mobiltelefone  ausgewertet, 900.000 Daten erfasst, 247 Asservate sichergestellt und 75 Zeugen vernommen. Neben den acht Beschuldigten gibt es inzwischen zehn gesondert Verfolgte. Dabei handelt es sich um Teilnehmer jener patrouillen-artigen Bürgerwehr-Aktion, mit der ein Teil der "Revolution Chemnitz"-Beschuldigten nach einer von der rechtsextremen Bürgerbewegung "Pro Chemnitz" initiierten Demonstration am 14. September 2018 auf der Chemnitzer Schloßteichinsel grillende, junge Leute bedrängte.

Ein aus dem Iran  stammendes Opfer wurde von einer geworfenen Flasche am Kopf verletzt. Laut Chatverlauf der Gruppe war das nur ein "Probelauf". Wie die Ermittler festhielten, ging es den Beschuldigten darum, die Chemnitzer Unruhen im September 2018 zu nutzen, um mit gewaltsamen Aktionen am 3. Oktober 2018 in der Hauptstadt einen Systemwechsel einzuleiten.

Zwei Beschuldigte haben in Vernehmungen eingeräumt, dass die zu besorgenden Schusswaffen im Zusammenhang mit der in Berlin ins Auge gefassten Aktion zum Einsatz kommen sollten. 

Dass das mit der Revolution ernst gemeint war, zeigt jetzt ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH).

Auf 19 Seiten führen die Richter auf, warum sechs Mitglieder der Gruppe in Untersuchungshaft bleiben müssen – und geben verstörende Einblicke in ein Netzwerk, das laut Selbstbeschreibung "etwas bewegen" wollte, genauer "eine Wende in der Geschichte Deutschlands einleiten". So schrieben es die Rechtsextremisten in ihrer Chatgruppe laut BGH. Die Pläne waren demnach erschreckend konkret:

Die Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober in Berlin sollten das Fanal der Revolution werden, ein symbolträchtiger Ort, ein symbolträchtiges Datum.

Und, so die Logik der Verdächtigen, dort sitzen "die Leute", die "abgesetzt werden müssen", und zwar mit Gewalt. Die Pläne zur Beschaffung von halbautomatischen Schusswaffen sollen bereits fortgeschritten gewesen sein. Wie genau der Umsturz  ablaufen sollte, hielten die Rechtsterroristen in ihrer Chatgruppe nicht fest.

An Planungen für die Zeit fehlte es allerdings offenbar nicht. "Normale Bürger" sollten in den "Systemwechsel" miteinbezogen werden, Polizisten dabei helfen, "das Regime zu stürzen". Ein Aufstand "gegen Linksparasiten, Merkel-Zombies, Mediendiktatur und deren Sklaven", die Abschaffung des Rechtsstaats, getrieben von nationalsozialistischer Ideologie.

Der Übergriff auf die Migrantengruppe Mitte September sei eine Art "Probelauf" für die geplante Revolution gewesen, stellen die BGH-Richter fest. "Weitere Gewaltakte" sollten folgen, für ihre Aktionen hätten die Männer durch ihre gute Vernetzung auch  "eine größere Zahl von Anhängern und Aktivisten zusammenbringen" können, sind sich die Ermittler sicher.

Die Umsturzpläne flogen auf

Die  reaktionären Revolutionspläne flogen auf, die "Generalprobe" wurde jäh gestoppt, weil die Polizei am 14. September auf der Chemnitzer Schlossteichnisel anrückte und den fremdenfeindlichen Übergriffen ein Ende bereitete.

Christian K. wurde festgenommen, sein Handy beschlagnahmt und die brisanten Inhalte entdeckt.

K. gilt als den Ermittlern als Rädelsführer und Ideengeber von "Revolution Chemnitz".

Gegen ihn und seine sechs Mitstreiter läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der "Gründung einer und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung".

Generalbundesanwalt Peter Frank hatte im März das Verfahren gegen die Gruppe im Bereich Rechtsterrorismus als "eines der bedeutendsten Verfahren, die wir gegenwärtig führen", bezeichnet.

Die U-Haft für die Beschuldigten dient der Sicherstellung des Strafverfahrens. Der Rechtsstaat wehrt sich gegen die Pläne zu seiner Abschaffung. Die Revolution ist abgesagt und wird vermutlich auf der Anklagebank enden.