Völkisch denkender CDU Inneminister de Maziere will auch in Unrechtsstaaten wie Marokko verstärkt abschieben

Damit begibt sich die CDU/SPD-Regierung auf  völkisches AfD Niveau

Anstatt den Kapitalismus und US Imperialismus für Kriege und Flüchtlingsbewegungen verantwortlich zu machen, redet de Maiziere in der Tradition völkisch-rechtspopulistischer Machtpolitiker von den Opfern und Kriegsflüchtlingen als mögliche Belastung für die Gesellschaft und als mögliche Passfälscher und Kriminelle. 

Menschenrechtsorganisationen hatten den Bundestag aufgefordert, die Einstufung von Tunesien, Algerien und Marokko als «sichere Herkunftsstaaten» abzulehnen.

Der Bundestag beriet über den Vorschlag der Bundesregierung, die drei nordafrikanischen Staaten so einzustufen. Das sollte die Bearbeitung der Asylanträge von Menschen aus diesen Staaten verkürzen und eine schnellere Abschiebung ermöglichen.

«Die Bundesregierung ignoriert Berichte über Folter in Marokko und auch die Tatsache, dass homosexuelle Menschen in den Maghreb-Staaten strafrechtlich verfolgt werden», sagte Amnesty-International-Asylreferentin Wiebke Judith seinerzeit der «Frankfurter Rundschau»).

Auch Pro Asyl protestierte: Staaten, in denen gefoltert werde, könne man nicht als sicher bezeichnen, sagte Geschäftsführer Günter Burkhardt der Zeitung. Die unzureichende Menschenrechtssituation in den Maghreb-Staaten werde durch die Einstufung bagatellisiert.

Auch die Oppositionsparteien Grüne und Linke sowie SPD-Politiker wie der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius sahen den Vorstoß kritisch.

Sollte Marokko als sicherer Herkunftsstaat eingestuft werden, würde dies grundsätzlich auch für Bewohner der Westsahara gelten. Die umstrittene Einstufung soll für die Menschen aus der Westsahara angewandt werden, wenn sie die marokkanische Staatsbürgerschaft besitzen, wie es nach Angaben des Bundestagspressedienstes in der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen heißt.

Das Gebiet im Süden Marokkos verfügt über einen ungeklärten völkerrechtlichen Status, seitdem es 1975 von Marokko besetzt wurde. "Maßgeblich für die Entscheidung, ob ein Asylbewerber aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, ist grundsätzlich allein die Staatsangehörigkeit des Antragstellers und nicht das Staatsgebiet eine Landes", schrieb die Bundesregierung dazu.

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf zur Einstufung Marokkos, Algeriens und Tunesiens als sichere Herkunftsländer im Rahmen des Asylpaktes II im Februar beschlossen. Durch diese Maßnahme sollen die Asylverfahren von Flüchtlingen aus diesen Ländern beschleunigt werden. Bislang werden nur wenige Menschen aus diesen Staaten in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt.

Die Zahl der Flüchtlinge ist drastisch zurückgegangen. Das wird kaschiert.

CDU Bundesinnenminister de Maiziere CDU rühmt  sich mit 60 000 Rückkehrern, die zum Teil gewaltsam auch in Unrechtsstaaten wie Marokko abgeschoben wurden, die einfach zu sicheren Herkunftsländern umdefiniert wurden.

Trotz des Protestes von Menschenrechtsorganisation hält das reaktionär denkende Innenministerium an dieser menschenverachtenden Praxis fest. Die Zahl der Abschiebungen soll zudem weiter verstärkt werden.

Viel weniger ankommende Flüchtlinge versucht der völkisch denkende Innenminister mit der Zahl von über 600 000 Asylverfahren zu torpedieren.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière plant einem Bericht zufolge, die Duldung für „straffällige Gefährder“ zu lockern. Ein möglicher Grund, um eine Abschiebung zu stoppen, fiele dann weg.

Für ausreisepflichtige Ausländer, die straffällig geworden sind und von denen eine erhebliche Gefahr ausgeht, wird (...) ein neuer Abschiebungshaftgrund geschaffen, denn in diesen Fallgruppen besteht ein besonders hohes öffentliches Interesse an der Sicherung der Rückführung“, heiße es in dem Entwurf. Das Innenministerium habe diesen den anderen Ressorts zur Abstimmung übersandt.

Zahl der Ausreisepflichtigen steigt an

De Maizière verweist dem Bericht nach in dem Entwurf darauf, dass die Zahl der ausreisepflichtigen Personen in diesem Jahr um „mindestens 100.000 ansteigen dürfte“. Zum Stichtag 31. August hätten sich 210.209 „vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer“ in Deutschland aufgehalten. 158.190 von ihnen hätten aber eine Duldung erhalten.

Eine Doppelbestrafung für Deutsche wie eine Ausbürgerung bei straffällig gewordenen Deutschen fordert er hingegen nicht.

Deshalb ist diese Forderung rassistisch und auch nicht rechtsstaatlich, weil das Rechtsstaatsprinzip einseitige Doppelbestrafungen für besondere Bevölkerungsgruppen ablehnt und gleiches Recht für alle Menschen fordert und impliziert.

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