Das Verbot der rassistischen NPD wird vorbereitet

Das Bundesverfassungsgericht hatte 1956 das Verbotsverfahren gegen die KPD auch schon mal missbraucht und mißliebige Sozialisten im zweigeteilten Deutschland im Westen geschickt ausmanövriert und in den Untergrund getrieben.

Doch diesmal ist das Verbotsverfahren berechtigt, denn Rassismus und Faschismus sowie Menschenverachtung sind keine Meinungen sondern Verbrechen. Allenfalls müssen auch Menschenrechtsnormen der EU eingehalten werden- die im Verfahren gegen die KPD seinerzeit keine Rolle spielten.

Allerdings muß man auch sehen, dass in der Vergangenheit in der Bundesrepublik viele NPD- Kader und Aktivisten im Umfeld von Nazi-Gruppen beispielsweise sogenannter "Freier  Kameradschaften" wie auch der NSU tatsächlich gleichzeitig auch VS-Spitzel des Verfassungsschutzes  waren.

Abgesehen davon, dass damit auch eine angebliche Verschwörungstheorie über die Verwicklung von Staatssicherheitsagenten im Führungsstab der  Nazis Realität wurde, führte das erste Verbotsverfahren vor etwa 10 Jahren dazu, dass dieses Verfahren scheiterte, weil das Gericht nicht feststellen konnte, was wirklich Nazi-Meinung und was Fake oder Statsmeinung bzw. Staats-Kriminalität war.

In Karlsruhe arbeiteten die Richter des Zweiten Senats diesmal dann auch heraus, dass Fassade eben Fassade bleibt - und dass ein rassistisches Weltbild und Verachtung für die Demokratie nach wie vor wesentliche Bestandteile der NPD sind.

Was denn die Nazis unter Volksgemeinschaft verstünden - die ethnischen Deutschen oder alle Staatsangehörigen, wollten die acht Verfassungsrichter wissen. Es war, um es vorwegzunehmen, ein Auftritt, der tief blicken lässt.

"Ein Volk definiert sich durch eine gemeinsame Sprache, Kultur und Geschichte", sagte Franz. Die Mitglieder seien aber nicht "beliebig austauschbar". Die Richter hakten nach, nahmen den NPD-Chef ins Kreuzverhör. Franz sprach langsam, zögerte, schließlich sagte er: "Zur Volksgemeinschaft gehören die Staatsbürger", und er ergänzte: "Alle Staatsbürger haben dieselben Rechte."

Berichterstatter und Richter Peter Müller verwies jedoch auf eine Schulungsbroschüre für die NPD-Jugendorganisation: "Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher sein können. Deutscher ist, wer deutsche Eltern hat. Deutscher ist man von Geburt oder nicht, aber wird es nicht durch Annahme der Staatsbürgerschaft."

Franz: "Wo steht das?"

Müller: "Sind Sie in der NPD oder ich? Und da sind Sie Vorsitzender."

Franz: "Von wann ist die Veröffentlichung?"

Müller: "Mich würde mehr interessieren, was Sie dazu sagen."

Franz antwortet nicht.

Zweiter Anlauf:

Müller: "Im NPD-Parteiprogramm steht Integration ist Völkermord. Wie passt das zusammen?"

Frank: "Das ist ein sehr plakativer Ausdruck."

"Wie repräsentativ ist denn Ihre Meinung in Ihrer Partei?", wollte Müller noch wissen. "Meine Position ist repräsentativ", behauptete Franz.

Dass das nicht so ist, zeigte dann Jürgen Gansel. Er gilt als Chefideologe der NPD, hat immer wieder Abhandlungen für die rechtsextreme Partei verfasst. Gansel unterschied lieber zwischen der Volksherrschaft, die seine Partei anstrebe, und der Bevölkerungsherrschaft, die Herrschaft aller Menschen - jener Menschen, "die gerade zufällig auf einem Territorium zusammenkommen". In Deutschland, so Gansels Urteil, überkomme ihn ein "großes Trauergefühl". Hier gebe es wegen des hohen Anteils von nicht-ethnischen Deutschen eben nur eine "eingeschränkte Volksherrschaft".

Die Verfassungsrichter hielten Gansel seine menschenverachtende Wortwahl vor. Seinen Facebook-Eintrag über "alkoholisierte Asyl-Neger" versuchte Gansel als rhetorische Zuspitzung abzutun. Er sei ein Mann, der "rhetorisch ein scharfes Schwert" führe. Seine Äußerung über den Islam als "fremdkörperhafte Aggressionsreligion" versuchte er ebenso zu rechtfertigen, schreibt der Spiegel. 

Zeitgleich gibt es ein Ermittlungsverfahren gegen Brandenburger Nazis  in Nauen wegen Brandstiftung. Das könnte den Verbotsbefürwortern helfen.

Der Nauener Fall fällt zwar, so beteuert man in Sicherheitskreisen, zufällig mit dem Beginn des NPD-Verbotsverfahrens in Karlsruhe zusammen. Doch kommt der Ermittlungserfolg zeitlich den Befürwortern des Bundesrats-Antrags gelegen. Denn eine tatsächliche, praktische Gefährdung der demokratischen Ordnung Deutschlands muss der NPD nachzuweisen sein, soll der Verbotsantrag Aussichten auf Erfolg haben. Fremdenfeindliche Thesen allein können einen solchen Eingriff des Staates nach übereinstimmender Auffassung von Verfahrenskennern nicht allein rechtfertigen. „Der reine Kopfwille reicht nicht aus. Es muss sich in den Handlungen der Partei der Wille und das Daraufanlegen der Beeinträchtigung nachweisen lassen“, sagte der Rechtswissenschaftler und ehemalige Richter Wolfgang Löwer, Prozessbevollmächtigter des Bundestages beim ersten, gescheiterten NPD-Verbotsverfahren 2003, dem Deutschlandradio. Die Verbindung eines aktiven Parteimitglieds zu Gewaltakten wie dem Turnhallenbrand in Nauen würde belegen, dass die NPD nicht nur fremdenfeindliche Stimmung erzeugt, sondern mit kriminellen Mitteln auf die Destabilisierung des Staats hinarbeiten. Denn so sieht es die Verfassung vor: Nur Parteien, die aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen und den Bestand der Bundesrepublik gefährden, dürfen verboten werden.

Brandenburg gehört zu den aktiven Ländern, die auf das NPD-Verbot hinwirken. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) war selbst zum Auftakt der Verhandlung in Karlsruhe. Woidke sagte vor dem Auftakt im Bundesverfassungsgericht: „Für mich ist es selbstverständlich in Karlsruhe dabei zu sein und dem Verfassungsgericht auch zu zeigen, wie wichtig mir das Verfahren ist.“

Ein Verbot der NPD wäre jedenfalls ein wichtiges Zeichen gegen den Rassismus im Lande und auch ein Warnschuß  für die AfD.