Russische Duma erwägt BRD die rechtswidrige Annexion der DDR vorzuwerfen 

War die deutsche Einheit völkerrechtswidrig? 

Das russische Duma-Parlament erwägt, der Bundesregierung nachträglich die rechtswidrige Annexion der früheren DDR vorzuwerfen und sie deshalb an den Pranger zu stellen. Doppelmoral in der Krim-Frage sei nicht länger hinzunehmen. 

In der russischen Duma gibt es Zweifel daran, dass bei der deutschen Wiedervereinigung alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Duma-Präsident Sergej Naryschkin kündigte am Mittwoch, man erwäge der Bundesrepublik die "Annexion der DDR" vorwerfen. Der Ausschuss des russischen Unterhauses wolle eine entsprechende Resolution verfassen.

Moskau spricht von "zweierlei Maß"

Hintergrund für den Vorstoß der Duma sind die EU-Sanktionen wegen des Krim-Konflikts. Duma-Präsident Naryschkin sagte, im Gegensatz zur Krim habe es in der DDR kein Referendum gegeben. Daraus könne man schließen, dass die "DDR von der BRD annektiert wurde", sagte der russische Politiker. Man lehne es ab, mit zweierlei Maß gemessen zu werden.

Russland hatte die ukrainische Halbinsel im Frühjahr nach einer umstrittenen Volksabstimmung in sein Staatsgebiet aufgenommen – ein Schritt, der völkerrechtlich umstritten und international nicht anerkannt ist. Westeuropäische Staaten verurteilten die Krim-Übernahme als Annexion. Die EU und die USA verhängten daraufhin Sanktionen gegen russische Politiker und Unternehmen, die bis heute gültig sind.

Zuvor hatte Altbundeskanzler Helmut Kohl bereits gesagt, dass es eine Revolution der DDR-Bürger für einen Beitritt zur BRD nie gegeben habe. Dies sei das Denken von "Volkshochschulhirnen" wie Thierse so Kohl. 

Tatsächlich gingen die DDR Bürger für eine Reform der DDR, für eine bessere DDR und für einen besseren und demokratischeren Sozialismus in der DDR auf die Straße.  Ein Referendum der DDR Bürger und eine neue deutsche Verfassung, wie es das Grundgesetz im Falle einer neuen Einheit vorgesehen hatte, ist nie zustande gekommen. Die DDR Bürger wurden nie direkt gefragt, ob sie Bundesbürger werden wollen. 

Die deutsche Einheit wurde formal am 3. Oktober 1990 von oben ohne Volksbefragung hergestellt. Am 31. August 1990 wurde zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschen ein Einigungsvertrag vereinbart, der den eventuell rechtswidrigen Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes regelt.

Bis 1990 waren BRD und DDR jeweils eigenständige souveräne Staaten, mit Sitz und Stimme und voller Repräsentanz in der UN, die weltweit anerkannt waren. 

Art. 146 GG Art. 1 GG stellte fest:  Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Das ist jedoch nie geschehen. Es gab weder neue Verfassung noch ein Referendum. 

Ein Mitte September 1990 abgeschlossener Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges (USA, UdSSR, Frankreich und Großbritannien) stellte die angeblich endgültige Souveränität des vereinten Deutschlands formal wieder  her. Wie wir durch die Arbeiten des Historikers Foschepoth wissen, wurden aber in Wirklichkeit die Vorbehaltrechte der US- Besatzer nicht beendet und die volle Souveränität eben nicht wieder hergestellt. Die Bundesrepublik blieb insofern von den USA als Siegermacht abhängig und quasi Kolonie, wie die NSA Spionage-Affäre  und die Enthüllungen von Edward Snowden dann besonders deutlich machten.   Der Vertrag wurde allerdings am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet.