Staat im Staat? CDU fordert Freibrief für V-Leute bei Begehung von Straftaten


Die Bundesregierung wünscht sich im Sinne europaweiter Ausweitung von Kontrollkompetenzen im Kampf “gegen den Terror” einen Freibrief für den Verfassungsschutz. V-Männer sollen künftig trotz ihrer kontroverser Rolle, etwa bei der NSU-Affäre, ungehindert und ohne rechtliche Konsequenzen zu Straftaten aufrufen dürfen.

Mehr Macht für Nachrichtendienste: Bühne frei für den permanenten Ausnahmezustand?
Quelle: Jonathan McIntosh/CC BY-SA 2.0

Die CDU legt konkrete Pläne für eine Reihe neuer Überwachungsmaßnahmen vor. Während Bürger im Internet verstärkt ausgespäht werden sollen, markiert der zum Ausdruck gebrachte Wunsch des CDU-Außenpolitikers Philipp Mißfelder, Geheimdienstmitarbeitern künftig einen Freibrief für die Begehung von Straftaten auszustellen, den aktuellen Höhepunkt auf dem Weg zur Überwachung der Gesellschaft.

Statt dass Bürger die auf Zeit gewählten Volksvertreter und Machthaber kontrollieren, rüstet der Staat gegen diesen auf.

Dessen ungeachtet verteidigt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion die Forderung im Interview gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ) vehement:

„Die Mitarbeiter der Dienste bräuchten den Rechtsschutz, dass sie nicht für Straftaten von V-Leuten belangt werden, die zur Tarnung verübt wurden.“

Treu dem Credo „Vertraut uns, wir missbrauchen unsere Macht schon nicht und der Rest ist geheim“ sorgen sich die nationalen Geheimdienste, Agenten in Deutschland könnten keinerlei Rechtsschutz genießen und damit sei die Infiltrierung ausgewählter Organisationen unmöglich. 2011 hatte das Oberlandesgericht in Düsseldorf geurteilt, dass kriminell gewordene Informanten für Gesetzesverstöße, die sie begehen, belangt werden müssen.

Der CSU-Innenpolitiker Meyer findet ebenfalls – auch wenn er beteuert, dass keiner einen „Freibrief für Straftaten“ wünsche -, dass deutlich mehr Freiheiten für V-Leute „unverzichtbar“ seien. Er beharrt darauf, dass eine „praktikable Lösung“ gefunden werden müsse.

Indes verlangt Mißfelder – allem Anschein nach vom Anschlag auf das Satiremagazin Charlie Hebdo tief beeindruckt –, ähnlich wie die Kollegen aus dem britischen Parlament, eine umfassende Überwachung von diversen Instant-Messaging-Diensten wie Skype oder WhatsApp.

Ob Anschläge wie die von vermeintlichen Islamisten mithilfe von V-Männern verhindert werden können, bleibt fraglich. Schließlich bauen Gruppierungen dieser Art in den meisten Fällen auf sowohl eingeschworene als auch langjährige Bekanntschaften. Auch die Vorratsdatenspeicherung, die Politiker vor allem aus den Reihen der CDU leidenschaftlich fordern, die in Frankreich aber schon Realität ist, konnte das Attentat auf Charlie Hebdo nicht vereiteln.

Ein Freibrief für V-Männer, ohnehin schon radikalisierte Organisationen straffrei zu Anschlägen anzustacheln, erhöht die Gefahr, dass mittels „False-Flag“-Operationen der Staat seine umfassenden Kontrollrechte weiter ausbaut.

Egal, ob in Deutschland, Großbritannien oder den USA: Der Grundtenor nationaler Sicherheitspolitik ähnelt sich. Die Ziele sind gleich. Während sich Spionage im 20. Jahrhundert noch mehr oder minder gegen verfeindete Staaten richtete, ist heute der eigene Bürger verstärkt Objekt staatlicher Spionage. Nicht ohne Grund fürchten Bürgerrechtler den Überwachungsstaat, schließlich dient die Überwachung einem einzigen Ziel: Kontrolle.