CDU/SPD Macht wird bei ARD und ZDF beschnitten

"Kein Riesen-Klüngel mehr"

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss fern von den Blockparteien CDU und SPD und somit auch staatsfern sein - daran hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu den ZDF-Gremien entschieden. "Künftig können die Parteilager die Postenvergabe nicht mehr unter sich ausmachen", sagt ARD-Korrespondent Michael Reissenberger - jedenfalls nicht so intensiv die Gremienbesetzung bestimmen wie bisher.

Die Brender-Affäre stand ja am Anfang dieser Klage gegen das ZDF. Und das heutige Urteil soll bis Mitte 2015 nun den überbordenden Einfluss von Länderstaatskanzleien und hochrangigen Politikfunktionären auf die ZDF-Gremien verringern. Deswegen soll den Staats- und Parteimächtigen nur noch ein Drittel der Sitze in Verwaltungs- und Fernsehrat zustehen, damit soll das ZDF staatsfern organisiert werden - das ist allerdings immer noch viel zu viel Einfluß der beiden seit 65 Jahren  maßgeblich regierenden Blockparteien CDU und SPD  im Lande.

 

Brender war der CDU zu CDU kritisch geworden und er wurde deshalb von der CDU abgesägt 

Staatsfern heißt laut Reissenberger  im Klartext, dass es zukünftig  kein Riesen-Klüngel mehr zwischen den großen Parteilagern geben soll, die unter sich die Posten zuschachern - wie etwa Intendanten, Programmdirektoren und Chefredakteuren aber somit auch propagandistische  Inhalte alleine bestimmen.

Staatsferne bedeutet aber auch, dass es hier keine komplette Freiheit vom Staat gibt, weil der Staat mit Gesetzen den öffentlichen Rundfunk organisieren muss, andererseits der Rundfunk die in der ganzen Gesellschaft vertretenen Meinungen in ihren vielen Facetten widerspiegeln soll. Er darf nicht zum Staatsfunk werden. Er darf nicht von Politik und Staat instrumentalisiert werden zur einseitigen Belehrung von Zuschauern und Hörern. Deswegen ist in den entscheidenden Aufsichtsorganen des ZDF auch der Anteil der Staatsakteure auf ein Drittel der Mitgliederzahl zu begrenzen.

Auf einen Politiker kommen zwei Vertreter aus gesellschaftlichen Gruppierungen. Sie sichern die Vielfalt der Strömungen des Gemeinwesens, so heißt es im Urteil, auch kleine Gruppierungen sollen da Platz finden, damit die Rundfunkgremien nicht versteinern im Meinungsspektrum der Mehrheiten.

Immerhin verbleibt den Parteien also ein Drittel der Sitze. Das ist wohl auch in der Überlegung geschehen, dass Parteien sehr geübt sind darin, gesellschaftliche Fragen aufzunehmen und Problemlösungen zu organisieren. Dem Verfassungsrichter Andreas Paulus gefällt das allerdings gar nicht. Er fände eine noch weitergehende Freiheit der Aufsichtsgremien von Vertretern des Staates angebracht.

Das Gericht setzte ARD und ZDF einen Zeitrahmen bis Mitte 2015 für die Umsetzng der Änderungen, die allerdings den Einfluß von CDU und SPD auf die TV Gremien nur etwas einschränken.

Die Privatmedien von Springer über Sat1 bis RTL haben sich ohnehin weitgehend gleichgeschaltet und sich von der Top-Wirtschaft des Landes abhängig gemacht, so dass dort von freier und unabhängiger Berichterstattung schon lange Zeit keine Rede mehr sein kann. 

Aber auch ARD und ZDF beteiligen sich an dieser Gleichschaltung der Medien, die aktuell eine rechtspopulistische Hetz- und Kriegspropaganda gegen Russland und Syrien und für die rechtspopulistisch-faschistische Regierung in der Ukraine sowie für Nato-Aggressionen in aller Welt betreiben.