Die Krim will  die Unabhängigkeit nach Vorbild des Kosovo verwirklichen, die USA und EU begrüßt hatten  

Der Oberste Sowjet (Parlament) der Halbinsel Krim strebt eine Unabhängigkeit nach dem Kosovo-Vorbild an, schreibt die Zeitung "RBC Daily" am Mittwoch.

Das würde Russland den Beitritt der Krim ohne Gesetzesänderungen ermöglichen. Derzeit können sich Regionen nach internationalem Recht Russland nur anschließen, wenn sie sich zuvor für unabhängig erklärt haben.

Der ukrainische Interimspremier Arsseni Jazenjuk verkündete bereits, dass Kiew das Ergebnis des Referendums über den Status der Krim unter keinen Umständen anerkennen würde. Die Krim-Behörden bezeichnete Jazenjuk als „eine Gruppierung von Kriminellen, die die Macht verfassungswidrig erobert“ habe und dabei die Unterstützung der russischen Militärs genieße. Die Oberste Rada (ukrainisches Parlament) traf den ultimativen Beschluss, den Obersten Sowjet der Krim aufzulösen, falls der für den 16. März angesetzte Volksentscheid nicht bis heute abgesagt wird.

 

Der ukrainische Abgeordnete Nikolai Knjaschizki (Batkiwschtschina) sagte allerdings der "RBC Daily", dass die ukrainischen Behörden keine radikalen Schritte unternehmen würden. Nach seinen Worten rechnet man in Kiew mit entsprechenden Verhandlungen mit Russland. Sollten diese unmöglich sein, werde sich die Ukraine an die anderenGaranten ihrer Souveränität im Sinne des Budapester Vertrags von 1994 (USA und Großbritannien) mit einem entsprechenden Appell wenden. Washington und London seien aufgerufen worden, „alle möglichen diplomatischen, politischen und militärischen Maßnahmen zur Erhaltung der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Integrität der Ukraine innerhalb ihrer Grenzen zu ergreifen“, so der Parlamentarier.

Der kommissarische Außenminister Andrej Deschtschiza teilte gestern mit, dass Kiew und Moskau derzeit keine Verhandlungen führen. Das bestätigte auch die Sprecherin des russischen Premiers Dmitri Medwedew, Natalja Timakowa, und verwies zugleich darauf, dass die aktuelle ukrainische Regierung „nicht die erforderliche Legitimität hat“.

Aus formellen Gründen könne die Entscheidung der Krim-Behörden über die eigene Unabhängigkeit nicht als legitim anerkannt werden, sagte der Moskauer Jurist Wsewolod Sasonow. In den Zuständigkeitsbereich des Obersten Sowjets der Krim gehören nach seinen Worten zwar Beschlüsse über Volksabstimmungen, aber nicht die Verabschiedung einer Unabhängigkeitserklärung. Deshalb habe das Krim-Parlament die Grenzen seiner Machtbefugnisse überschritten, so Sasonow.

Dennoch unterstützt das russische Außenministerium die Entscheidung über die Unabhängigkeit der Krim. Dabei verwiesen die russischen Diplomaten auf den Beschluss des Internationalen Gerichtshofs über den Status des Kosovo von 2010 (das im Februar 2008 seine Unabhängigkeit von Serbien verkündet hatte).

Damals hatte Moskau die Souveränität des Kosovo nicht anerkannt. Präsident Wladimir Putin warnte 2008, dass der Kosovo-Präzedenzfall „das gesamte System der internationalen Beziehungen, das im Laufe von Jahrzehnten und Jahrhunderten entstanden war, zusammenbrechen lässt“. Dieser Präzedenzfall „könnte eine Kettenreaktion mit kaum vorhersehbaren Folgen auslösen“, so Putin damals.

Jazenjuk, der 2007 Außenminister unter Präsident Viktor Juschtschenko war, begrüßte die Unabhängigkeit des Kosovo.

Die Krim-Einwohner sollen am kommenden Sonntag die Frage beantworten, ob sie Russland beitreten oder zur Verfassung der Krim von 1992 zurückkehren und damit Bestandteil der Ukraine bleiben wollen.

Wegen des Volksentscheides auf der Krim könnte die für den 25. Mai geplante Präsidentschaftswahl in der Ukraine verschoben werden. Die Wahrscheinlichkeit sei „sehr hoch“, betonte eine Quelle in der Obersten Rada. „Falls sich die Situation auf der Krim nach einem für uns äußerst negativen Szenario entwickelt, dann wird es in absehbarer Zeit überhaupt keine Präsidentschaftswahlen geben.“ Der Abgeordnete Jewgeni Murajew (Partei der Regionen) schlug vor, die Präsidentschaftswahl auf den 7. Dezember zu verschieben, berichtet RIA NOVOSTI.