350 000 Griechen ohne Strom

Immer mehr private Haushalte in Griechenland bleiben vorübergehend oder dauerhaft ohne Stromversorgung, weil sie ihre Stromrechnungen nicht begleichen können.

Das Phänomen der “Energie-Armut” in Griechenland hat ungeheure Dimensionen angenommen, da tausende Haushalte nicht in der Lage sind, die durch “Abzocken” (sprich Sonderabgaben) und Gemeindesteuern “aufgeblähten” Stromrechnungen zu bezahlen.

Mehr als 350.000 Eigentümer und Mieter von Immobilien vermögen nicht, fristgemäß den auf den Stromrechnungen angeführten Betrag zu entrichten, was zum Ergebnis hat, dass sie tagelang ohne elektrischen Strom bleiben, weil ihnen die Stromversorgung gekappt wird.

Verbindlichkeiten aus unbeglichenen Stromrechnungen tangieren 1,3 Mrd. Euro

Nachdem der konkrete Zeitraum immer länger wird, flüchten sich etliche Familien sogar zu der Notlösung der illegalen Wiederherstellung der Anbindung an das Stromnetz. Die Furcht vor den strafrechtlichen Folgen, die eine solche Handlung herbeiführt, wird zweitrangig, da die Eltern alles in ihren Möglichkeiten stehende unternehmen um die Bedürfnisse sowohl ihrer Kinder als auch ihrer selbst zu decken.

Ein Anteil in einer Größenordnung von 10%, also rund 35.000 Haushalte, suchen Hilfe bei Aktivisten und sozialen Organisationen, um den Technikern zu begegnen, die eintreffen um die Stromversorgung abzuklemmen. Parallel erwirken gerade einmal sechs von zehn Verbrauchern (ungefähr 210.000) eine baldige Wiederherstellung der Stromversorgung, während die übrigen für Wochen vergessen wie es ist, eine Lampe oder eine Herdplatte einzuschalten.

Ein Indiz für die sich in den beiden letzten Jahren gestaltende tragische Situation stellt die Tatsache dar, dass die Anzahl der Stromabschaltungen um 15% angestiegen ist: nämlich laut den Daten, auf die sich der Präsident und geschäftsführende Vorstand der DEDDIE (Tochtergesellschaft der DEI) Giorgios Kollias berief, von 300.000 im Jahr 2012 auf über 350.000 heute.

Seit das Memorandum in das Leben der Griechen getreten ist und die Versprechungen der Politiker bezüglich der Nichtergreifung horizontaler Maßnahmen sich als … leeres Geschwätz erwiesen, haben die Stromabschaltungen sich fast verdoppelt (+ 80%) und im Jahr 2010 rund 241.000 Fälle erreicht, von denen sich die meisten auf Haupt- und Ferienwohnungen beziehen. Parallel betreffen 30% – 40% Unternehmen, die wegen des Unvermögens zur Bedienung ihrer Verbindlichkeiten schließen.

Was die aufgelaufenen unbeglichenen Verbindlichkeiten aus Rechnungen der Öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (DEI) betrifft, übersteigen diese derzeit 1,3 Mrd. Euro, während allein 2012 mehr als 700.000 “Regulierungen” (Ratenzahlungs-Vereinbarungen) getroffen wurden.

Bei der öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft in Griechenland sind über eine halbe Million unbezahlte Stromrechnungen aufgelaufen.

Die Verbindlichkeiten an die öffentliche Elektrizitätsgesellschaft (DEI) nehmen ungeheure Ausmaße an, da immer mehr Konsumenten sich außer Stande erklären, ihre Rechnungen zu bezahlen. Die Anzahl der unbezahlten Rechnungen beläuft sich auf mehr als 500.000 und die Verbindlichkeiten an die DEI tangieren insgesamt 1,3 Milliarden Euro. Diese Situation hat bei der DEI zu einem Anstieg der Schuldenregelungen (Ratenzahlungsvereinbarungen) um 75% und der Stromabschaltungen um 66% geführt.

Nachdem bereits ab Anfang 2013 um durchschnittlich 25% erhöhte Stromtarife in Kraft getreten sind, muss gemäß den Maßnahmen, die in den Memoranden vorgesehenen sind, die DEI zu einer erneuten Erhöhung ihrer Tarife ab 1 Mai 2013 und einer weiteren Tariferhöhung ab 1 Juli 2013 schreiten.

Wie die Zeitung “Eleftheros Typos” berichtete, nimmt die DEI laut ihrem Direktor Arthuros Zervos jeden Monat ungefähr 30.000 Stromabschaltungen vor. Große Dimensionen tendiert auch das Phänomen der Stromabschaltungen wegen der sogenannten “Abzocke” (= außerordentliche Sonderabgabe auf elektrifizierte Flächen – EETIDE) anzunehmen. Ungefähr 300.000 Verbraucher sind 2012 freiwillig zur Kündigung der Stromversorgung geschritten, wogegen 2011 die Anzahl der freiwilligen Abschaltungen ungefähr 100.000 betrug.

Laut der Öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft DEI in Griechenland schreitet sie jeden Monat zu ungefähr 30.000 Stromabschaltungen wegen fälliger Verbindlichkeiten.

Wie aus einem an das Parlament übermittelten Schreiben des Präsidenten und geschäftsführenden Vorstands der DEI, Arthouros Zervos, hervorgeht, werden jeden Monat ungefähr 30.000 Stromabschaltungen wegen unbeglichener Verbindlichkeiten durchgeführt.

Das Schreiben wurde zur Beantwortung einer Anfrage des DIMAR-Abgeordneten Vasilis Ikonoumou in Zusammenhang mit der Strenge übermittelt, mit der die DEI die Stromversorgung im Gebiet der Thriasio-Ebene bei sozial schwachen Bevölkerungsgruppen abschaltet.

Herr Zervos gibt bekannt, dass “im weitläufigeren Gebiet von Elevsina, in welches auch die Thriasio-Ebene eingegliedert ist, die bei der Gesamtheit der Haushalts- und Gewerbekunden vorgenommenen Stromabschalten im Monat nicht 280 Fälle übersteigen, während in ganz Griechenland pro Monat rund 30.000 Stromabschaltungen wegen Schulden erfolgen.” Weiter merkt er an, dass trotz der aktuellen misslichen wirtschaftlichen Umstände die überwältigende Mehrheit der Kunden der DEI ihren Verpflichtungen nachkommt.

Dem Abgeordneten hatte auch der Staatsekretär im Umweltministerium, Asimakis Papageorgiou, geantwortet und mitgeteilt, “die RAE befindet sich bereits in dem Verfahren der Ausarbeitung einer neuen Stromversorgungsordnung, worin Vorschläge für eine günstige Behandlung der wie in Artikel 52 des Gesetzes N. 4001/2011 definierten schutzbedürftigen Konsumenten enthalten sind“. Die Bestimmung bezieht sich auf Kunden, welche krank sind, das 70. Lebensjahr vollendet haben, ernsthafte Gesundheitsprobleme haben usw.

Dabei sind Stromsperren gemäß EU Recht verboten und rechtswidrig. 

Die Anordnung des Finanzministeriums in Griechenland, Schuldnern der per Stromrechnung erhobenen Immobiliensteuer den elektrischen Strom abzuschalten, ist rechtwidrig.

Laut dem EU-Kommissar für Energie Günther Öttinger verletzt die von dem griechischen Finanzministerium angeordnete Maßnahme, Schuldnern der über die Stromrechnungen erhobenen neuen Immobiliensteuer den elektrischen Strom abzuschalten, eine einschlägige Direktive der Europäischen Gemeinschaft.

In Beantwortung einer einschlägigen Frage des Europa-Abgeordneten der SYRIZA-Partei Nikos Hountis betont EU-Kommissar Öttinger, dass die öffentliche Elektrizitätsgesellschaft DEI bzw. die Stromlieferanten allgemein nicht berechtigt sind, einem Bürger den elektrischen Strom abzuschalten, wenn dieser zwar die neue außerordentliche Immobilienabgabe nicht entrichtet, jedoch die Stromrechnung ordnungsgemäß begleicht.

Stromabschaltung wegen Steuerschulden verletzt Direktive 2009/72/EG

Der griechische EU-Abgeordnete vertrat in seiner Anfrage, dass auf Basis der Gemeinschaftsgesetzgebung “der Staat nicht berechtigt ist, die Lieferanten elektrischer Energie zu verpflichten, jenen Konsumenten den Strom abzuschalten, die nicht die geforderte Steuer zahlen“, im übrigen jedoch ihren getätigten Stromverbrauch regulär bezahlen. Parallel unterstrich er, das wie von der einschlägigen Richtlinie 2009/72 bestimmt noch weniger die Stromversorgung schutzbedürftiger Konsumenten abgeschaltet werden darf.

In seiner Antwort an den EU-Abgeordneten Hountis erklärt der deutsche EU-Kommissar, dass die Regierungen in jedem Fall die “Befolgung der Gesamtheit der einschlägigen gemeinschaftlichen Gesetzgebung einschließlich der Verordnung 2009/72/EG und deren Bestimmungen gewährleisten müssen, die sich auf den Schutz der Konsumenten, die Rechte der schutzbedürftigen Verbraucher und die Grundversorgung beziehen“.

Wie Energiekommissar Öttinger betont, “gebären die Bestimmungen in Zusammenhang mit der Grundversorgung eine klare Verpflichtung der Mitgliedstaaten und gewähren den Haushaltsverbrauchern das Recht auf Versorgung mit elektrischer Energie“, während “die Richtlinie keine Bestimmungen enthält, welche dieses Recht von der Situation des Haushaltes oder seiner einzelnen Mitglieder bezüglich ihrer steuerlichen Verpflichtungen abhängig macht“.

Hinsichtlich des Schutzes der schutzbedürftigen Verbraucher” betont der deutsche EU-Kommissar schließlich, dass “die Richtlinie die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Einhaltung der Rechte und Pflichten sicherzustellen, die mit den schutzbedürftigen Verbrauchern in Verbindung stehen“.

(Quelle: Zougla.gr)

http://news.in.gr/greece/article/?aid=1231222151

http://topontiki.gr/article/49946/Perissoteroi-apo-500000-oi-aplirotoi-logariasmoi-tis-DEI