In der föderalen Ordnung der Bundesrepublik müssen alle relevanten Gesetze, die auch die Finanzen der Länder betreffen, nicht nur im Bundestag sondern anschließend auch im Bundesrat also von der Länderkammer zusätzlich mehrheitlich verabschiedet werden. Doch Kanzlerin Angela Merkel hat durch die Wahlen in Niedersachsen 6 Stimmen im Bundesrat und damit endgültig die Mehrheit im Bundesrat verloren.     

Insgesamt gibt es 69 Sitze im Bundesrat. Die Mehrheit liegt also bei 35 Sitzen.   

Die von SPD, Grünen und Linken regierten Bundesländer haben mit 36 Stimmen im Bundesrat die Mehrheit. Die schwarzgelb-regierten Länder bilden mit 15 Mandaten die kleinste Gruppe, die von CDU und SPD gemeinsam regierten Bundesländer haben 18 Stimmen in der Länderkammer. Damit ist schwarz-gelb im Bundesrat alleine handlungsunfähig, zumal sich die von SPD und CDU gemeinsam regierten Länder oftmals der Stimme enthalten, was wie eine Nein-Stimme wirkt. Beschlüsse werden dort nämlich mit absoluter Mehrheit gefasst und nicht mit relativer Mehrheit. 

Deshalb sind vom Bundestag verabschiedete Gesetze wie dass das Schwarzgeld-Abkommen mit der Schweiz im Bundesrat durchgefallen und auch das Fiskalpaktumsetzungsgesetz musste in den Vermittlungsausschuss.

Jetzt können die von den oppositionellen Parteien regierten Länder gemeinsame Bundesratsinitiativen beschließen und in den Bundestag einbringen. Solche Initiativen im Bundesrat, zum Beispiel zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes oder zur Vermögenssteuer, scheiterten bis dato an den Mehrheitsverhältnissen zugunsten von CDU und FDP. Mit dieser Mehrheit können alle Gesetzesvorlagen des Bundes, nicht nur die Zustimmungsgesetze, in den Vermittlungsausschuss überweisen werden. Beispielsweise betrifft dies die beabsichtigte Änderung des Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes, aber auch die geplante Änderung des Prozesskosten- und Beratungshilferechtes - beides Gesetze, die zum Nachteil der Betroffenen erlassen werden sollen und Arbeitnehmerrechte und soziale Errungenschaften insgesamt schwächen. Die rot-rot-grüne Mehrheit im Bundesrat kann beide Gesetze in der Länderkammer stoppen. Bleibt zu hoffen, dass es nicht zu einer de facto Großen Koalition und zu faulen Kompromissen zwischen CDU und SPD kommen wird. Aber dann wird der Wähler auch schon in den nächsten Monaten erkennen, dass die SPD unter der Kanzlerkandidatur von Steinbrück keine wirkliche Alternative zur Merkel-CDU darstellt. Dann wird er erkennen, dass allenfalls eine starke Linkspartei rot-grün zu einer Umkehr ihrer Politik veranlassen kann, die sie von der CDU und der FDP unterscheidbar macht.

Bei den kommenden Landtagswahlen in Bayern und Hessen 2013 stehen nur schwarz-gelbe Regierungen zur Wahl. Erst im Herbst 2014 könnte mit Brandenburg eine rot-rote Landesregierung abgewählt werden.Aber die CDU in Brandenburg ist viel zu schwach und so wird es auch da zu keiner Änderung der Machtverhältnisse im Bundesrat kommen. Eine Wahl von Angela Merkel bei den Bundestagswahlen im Herbst 2013 würde also zur Unregierbarkeit des Landes und zur völligen Instabilität des Landes führen. Allein deshalb verbietet sich jede Stimme für die CDU bei den Bundestagswahlen.