CSU plant bayrisches  "Stasi"- Polizeigesetz für ganz Deutschland

Die Bundestagsabgeordnete Martina Renner berichtete gestern via Twitter aus dem Innenausschuss, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer plant, für das Polizeimustergesetz, das in ganz Deutschland als Vorbild für andere Bundesländer dienen soll, das bayrische Polizeiaufgabengesetz (PAG Bayern) zu nutzen, berichtet Amnesty International.

Es war also keine  gute  Idee einen Rechtspopulisten der reaktionären CSU zum Bundesinnenminister und damit auch zum Polizeichef zu machen,  der  auch die Geheimdienste mitsteuert.

Nur mit Hilfe der SPD als Rechtspopulisten-Versteher als Querfront-Ideologen imn der Groko unter Merkel wird das härteste Polizeigesetz seit Adolf Hitler in Deutschland möglich. 

Die Empörung auf Facebook ist groß. „Die Polizei darf in Bayern ab Sommer 2018 Handgranaten tragen und ohne jeglichen Verdacht auf konkrete Straftaten gegen Bürger ermitteln“, heißt es in Beiträgen, die tausendfach geteilt werden.

Das PAG Bayern, das in den kommenden Monaten durch den bayrischen Landtag reformiert werden soll, würde nach seinem aktuellen Entwurf massive Ausweitungen für die Kompetenzen der Polizei in Bayern bedeuten.

Insbesondere würden viele Möglichkeiten, die bis heute nur für Strafverfolgungszwecke vorgesehen sind, in den Bereich der Gefahrenabwehr überführt werden.

Dies würde bedeuten, dass selbst bei vergleichsweise geringen Verdachtsmomenten, umfangreiche und einschneidende Maßnahmen durch die Polizei veranlasst werden könnten. Viele dieser Maßnahmen hätten dann einen stark nachrichtendienstlich-geheimdienstlichen geprägten Charakter, der die Arbeit der Staatsschutz-Organe bertifft. Dieser Staatsschutz wurd dann von vielen Menschen zunehmend als Stasi-Staatssicherheit empunden, der als Schnüffelstaat die Menschen im Lande ausspioniert.  

So darf die Polizei in Bayern darf bald per Staatstrojaner in Chats mitlesen, Daten aus der Cloud abfragen und Post  willkürlich auch ohne Verdacht öffnen. 

Der Knackpunkt ist der Begriff der ‚drohenden Gefahr‘, der im neuen Polizeigesetz an vielen Stellen auftaucht. Er setzt die sogenannte Eingriffsschwelle nach unten, wie Thiel erklärt. Das eröffnet dem Willkürstaat als Polizeistaat Tür und Tor. 

Es braucht in vielen Fällen nun keine konkrete Gefahr mehr, damit die Polizei einschreiten kannZu den Möglichkeiten gehören Aufenthaltsgebote und -verbote, Abhörmaßnahmen, das Ausforschen und Verändern von Computerdateien, Gesichts- und Verhaltensausforschungen bei Demonstrationen, oder auch die vorbeugende und zeitlich de facto unbestimmte Inhaftierung von Menschen.

Ähnliche Vorhaben sind derzeit auch in Nordrhein-Westfalen und in Bremen geplant. Viele Experten befürchten eine uferlose Ausdehnung polizeilicher Befugnisse durch das Gesetz, und halten zahlreiche Aspekte für verfassungswidrig.

Durch das Vorhaben von Innenminister Seehofer, das PAG Bayern in ein Polizeimustergesetz ganz oder teilweise zu überführen, droht die Übernahme dieser Vorschriften in der gesamten Bundesrepublik.

Joachim Hermanns Kehrtwende von „Stärkung der Polizei“ zur „Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie“ zeugt von dem Druck, unter dem die CSU angesichts des breiten Widerstands aus der Bevölkerung steht. Die Behauptung, das neue Polizeigesetz würde vor allem die EU-Datenschutzrichtlinie und Verfassungsrecht umsetzen, ist eine dreiste Täuschung. Es handelt sich um einen Ausbau der Polizei zur Datensammelbehörde, den die CSU genauso gewollt hat.

Am 15. Mai wird das bayerische Polizeigesetz voraussichtlich in letzter Lesung mit CSU-Mehrheit im Landtag verabschiedet. Zukünftig kann die bayerische Polizei dann bereits bei unspezifischem Verdacht umfassend überwachen, per Staatstrojaner hacken und durchsuchen.

Ex-Bundesinnnenminister Gerhart  Baum (FDP) will  gegen das neue  Polizeigesetz klagen. Dieses Willkürgesetz ist nicht rechtsstaatlich und es wird keinen Bestand haben.