Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) denkt über eine Volksabstimmung für eine neue EU Verfassung nach. Sie soll den Weg zum EU Zentralstaat frei machen, der nicht klassisch föderal organisiert sein soll.

Das Europa der Zukunft werde deshalb aber kein föderaler Staat nach dem Vorbild der USA oder der Bundesrepublik sein.

Es geht der deutschen Bundesregierung offensichtlich um mehr Kompetenzen für Brüssel und um eine vertiefte Integration der politischen Strukturen in der EU-Architektur. 

Schäuble will mehr Entscheidungen nach Brüssel abgeben.

 

„Wir müssen in wichtigen Politikbereichen mehr Kompetenzen nach Brüssel verlagern, ohne dass jeder Nationalstaat die Entscheidungen blockieren kann.“

Um dies zu legitimieren, schlug er vor, den Präsidenten der EU-Kommission direkt wählen zu lassen.

Zudem müsse das EU-Parlament gestärkt werden, indem es das Recht zu Gesetzesinitiativen bekomme.

Desweiteren schlug er eine Vertretung der Länder nach Vorbild des Bundesrats oder US-Senats vor, in der Gesetze genauso wie im Parlament eine Mehrheit finden müssten.

Desweiteren kann er sich offensichtlich einen EU-Finanzminister vorstellen, der ein Vetorecht gegenüber nationalen Finanzministern hat.

Eurobonds kann er sich nur vorstellen, wenn es eine echte EU Fiskalunion gäbe. Zuvor soll eine Bankenunion verwirklicht werden.

Über die Köpfe der europäischen Bürger hinweg möchte die EU die sogenannte Bankenunion durchsetzen.

Anlässlich eines Treffens zum 25-Jahre-Jubiläum des Deutsch-Französischen Wirtschaftsrates bekannten sich die Finanzminister Wolfgang Schäuble und Pierre Moscovici zu einer raschen Einführung der Bankenunion.

In den Chor der Befürworter stimmten auch der spanische Ministerpräsident Mariano Rajoy, der neue italienische Ministerpräsident Enrico Letta sowie die EU-Spitzen ein. Dies soll aber ohne kompliziertes EU-Vertragsänderungsverfahren sozusagen im autoritären Eilverfahren statt durch Vertragsänderung passieren.

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier plädiert bereits jetzt ganz offen für ein rasche Umsetzung eines solchen Bankenunionssystems, auch wenn das EU-Vertragsveränderungsverfahren noch nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt ist.

Schon bisher ging man mit den EU-Verträgen zunehmend unverbindlich um, Vertragsverletzungen und Nichtbeachtung von EU-Normen sind an der Tagesordnung.

Dass man nun aber in der EU-Kommission ganz offen darüber spricht, dass man eine Bankenunion zuerst umsetzen und erst im Nachhinein den entsprechenden Passus im EU-Vertrag ändern will, um ihn den abstimmungsberechtigten Völkern und Parlamenten in der EU vorzulegen, ist ein absolutes Novum.

Durch den in einer Bankenunion vorgesehen europäischen Einlagensicherungsfonds haften dann alle Sparer und Anleger europaweit und das sowohl mit ihren Sparguthaben, als auch als Steuerzahler für die Bankenrettungsschirme.

Volksabstimmungen und Hearings in den einzelnen nationalen Parlamenten im Vorfeld dieser Entscheidung könnten eine Beschlussfassung verhindern, deshalb möchte man sie umgehen.

Das Gesetz zur Übertragung der Bankenaufsicht auf die Europäische Zentralbank (EZB), das der Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU)ins Kabinett einbringt, sorgt für Kritik und reichlich Unmut.

Der Spitzenverband „Deutsche Kreditwirtschaft“ kritisierte den großen Zeitdruck. Man habe „nicht einmal 48 Stunden“ für Anmerkungen zum Gesetzentwurf gehabt, heißt es in einer Stellungnahme für das Bundesfinanzministerium, die dem Handelsblatt vorliegt.

Bewegung gibt es in der Frage, wie marode Banken künftig abgewickelt werden könnten.

Auf europäischer Ebene wird offenbar darüber diskutiert, die EU-Kommission oder den Euro-Rettungsschirm ESM mit dieser Aufgabe zu betrauen, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.

Dann müsste keine eigene Abwicklungsbehörde geschaffen werden, für deren Gründung möglicherweise Änderungen am EU-Vertrag erforderlich wären.

Vielmehr könnte das Regelwerk unangetastet bleiben, da die Kommission und der ESM als europäische Institutionen in den Verträgen bereits erwähnt werden, heißt es.

Stattdessen müssten nur einzelne nationale Gesetze angepasst werden, was sehr viel einfacher und vor allem ohne Volksabstimmungen in einzelnen Ländern möglich wäre.

´Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte beim Treffen der EU-Finanzminister in Dublin im April erklärt, eine Behörde oder ein Mechanismus zur Abwicklung von Pleitebanken sei nicht ohne eine Änderung des EU-Vertrags möglich.

Desweiteren soll der Kampf gegen Steuerhinterziehung in  der EU verschärft werden. 

Die EU-Behörden wollen das Bankgeheimnis für Steuerausländer massiv einschränken, schreibt die Zeitung „RBC Daily“ am Montag.

Die EU-Kommission begrüßt die Initiative der fünf Unionsländer (Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien) zum Austausch von Kontendaten. EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta kündigte bereits ein neues entsprechendes Abkommen an.

Unter anderem handelt es sich um ein System zum automatischen Informationsaustausch über Konteninhaber, darunter über deren Investitionseinkünfte.

Dadurch könnten die EU-Steuerbehörden nicht nur einzelne Anleger, sondern auch große Investitions- und Hedgefonds kontrollieren.

Das wäre ein herber Schlag für Luxemburg und Irland, die wegen Sondergesetzen zum „stillen Hafen“ für viele Fonds aus Kontinentaleuropa geworden sind.

Luxemburgs Bankenaktiva sind 22 Mal größer als sein BIP. Im Großherzogtum sind etwa 150 Banken registriert – die meisten davon Filialen ausländischer Geldhäuser. Ähnlich ist die Situation auch in Irland, dessen Gesetze es ausländischen Unternehmen möglich macht, Gewinne zu manipulieren.

Der Gesetzentwurf über den Informationsaustausch wird heute bei einem Treffen der EU-Finanzminister abgestimmt.Dennoch sind die meisten Experten davon überzeugt, dass das Dokument demnächst beschlossen wird.

In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass auch Großbritanniens Besitzungen wie die Cayman Islands, die British Virgin Islands (Jungferninseln), Isle of Man, Jersey usw. zur Teilnahme am Datenaustausch bereit sind. Das ist ein bedeutender Fortschritt, weil diese Territorien bislang als Steueroasen galten.