Seit über 20 Jahren wird Linken immer wieder eine Nähe zur damaligen SED und zur ehemaligen Stasi der DDR unterstellt. Insbesondere die CDU instrumentalisiert die Gauck-Behörde immer wieder für parteipolitische Zwecke im Kampf gegen Linke.

Dabei waren um 1990 in "Wendezeiten" beispielsweise in der ersten "frei gewählten" Volkskammer der DDR über 30 Abgeordnete der CDU Fraktion nachweislich Stasi-Mitarbeiter, während in der damaligen PDS "nur" 12 Abgeordnete Stasi-Mitarbeiter waren. So gesehen kann die CDU der DDR als die Partei betrachtet werden, die nachweislich die in dieser Zeit des Umbruches die meisten Mitarbeiter des ehemaligen DDR-Geheimdienstes auf dieser parlamentarischen Ebene in den eigenen Reihen hatte.

Der erste CDU DDR Ministerpräsident Lothar de Maiziere entpuppte sich als IM Czerny, dessen Stasi-Akten-Ordner dann plötzlich leer geräumt in der Stasi-Behörde vorgefunden wurden.

Der heutige Bundespräsident Gauck selber führte intensive Kontakte mit der Stasi-Führung, wie das Papier des MfS-Hauptmann Terpe gut dokumentiert. Gauck versprach der Stasi gar Ausreisewillige DDR-Jugendliche von ihren Vorhaben abbringen zu wollen. Zudem hatte Joachim Gauck die Möglichkeit seine Stasiakten unkontrolliert und unbeobachtet über Stunden im Archiv der Stasi einzusehen. Es wird nicht ausgeschlossen,dass er seine Akte oder Teile davon bei dieser Gelegenheit beiseite geschafft hat.

Ebenso ist auch das Passbild von Bundeskanzlerin Merkel in der Stasiakte Havemann zu finden. Eine Stasi-IM Verpflichtungserklärung wurde ihr 1978 ebenso in Ilmenau an der dortigen Hochschule vorgelegt und entsprechend muss es eine Stasi-Vorlaufakte von Merkel geben, die bis heute nicht veröffentlicht wurde. Faktisch machte sie nach Vorlage dieser Stasiakte in der DDR als FDJ Leitungskader und als DDR Doktorandin am Zentralinstitut in Berlin Karriere. Trotzdem beschäftigte sich der Bundestag und die Gauck-Behörde fast ausschliesslich mit Linken in der Frage der Aufarbeitung der DDR Vergangenheit.

So stellte der Bundestag schon 1998 fest, dass Gregor Gysi angeblich als ehemaliger Stasi IM zu betrachten sei. Bereits 2008 stellte der CDU Vorsitzende des Bundestags-Immunitäts-Ausschusses Thomas Strobl auf Anfrage fest:

Was den Fall Gregor Gysi betrifft, so kann ich nur wiederholen, dass der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowohl in der 12. als auch in der 13. Wahlperiode umfangreiche und aufwendige Verfahren nach § 44 c des Abgeordnetengesetzes durchgeführt hat. Bei einem Verfahren nach § 44 c AbgG im Immunitätsausschuss handelt es sich um ein formalisiertes Verfahren, in dem es fair zugeht und bestimmte Verfahrensgrundsätze eingehalten werden, in dem im Zweifel auch der Grundsatz gilt: In dubio pro reo, also im Zweifel für den Abgeordneten. Der Ausschuss hat sich damals seine Aufgabe nicht leicht gemacht, allein sein Abschlussbericht umfasst 70 Seiten. Auf der Grundlage der Expertisen der Stasi-Unterlagen-Behörde, der akribischen Prüfung und Bewertung der beim damaligen Bundesbeauftragten aufgefundenen Dokumente sowie der zahlreichen Stellungnahmen Gysis selbst hat der 1. Ausschuss im Mai 1998 eine -- ich zitiere -- "inoffizielle Tätig­keit des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi für das Ministerium für Staatssicherheit der ehema­ligen Deutschen Demokratischen Republik als erwiesen festgestellt". Den Bericht des Ausschusses finden Sie unter dip.bundestag.de im Internet, so dass Sie sich selbst ein umfassendes Bild machen können. Im Rahmen seiner Nachforschungen ist der Ausschuss damals auch den von Ihnen aufgeworfenen Fragen nach dem Quellenwert der Akten des Ministeriums für Staatssicherheit und der Verpflichtungserklärung nachgegangen. Ich möchte ferner betonen, dass die Frage nach einem neuen Verfahren nach § 44 c Abgeordnetengesetz offen ist. Der Deutsche Bundestag hat ja bereits als erwiesen festgestellt, dass Gregor Gysi inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes gewesen ist. Zitat Ende

Der aktuelle Fall bezieht sich nicht auf die Stasi-IM-Tätigkeit von Gysi an sich, sondern auf eine Eidesstattliche Versicherung, die er im Rahmen einer NDR Dokumentation aus dem Jahre 2011 abgegeben hatte. Inhaltlich geht es um ein Spiegel-Gespräch, dass Gysi als "IM Notar" angeblich der Stasi trotz gegenteiliger Behauptung zugetragen haben soll.

In einer Akte wurde dieser IM Notar jetzt als real existent geoutet, weil er zum Kreis von Top-Stasi-IM s der DDR gehört haben soll, der mit einem DDR Verdienstorden für gute Stasi-Dienste real ausgezeichnet wurde.

Im Sommer 2012 hat daraufhin ein Ex-Richter Gregor Gysi angezeigt und Mitte Dezember wurde darüber der Bundestagspräsident informiert, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt. Am 14. Dezember 2012 wurde die Parlamentarische Geschäftsführein der Linksfraktion, Dagmar Enkelmann, darüber informiert. Am gleichen Tag informierte sie Gregor Gysi über diesen Sachverhalt. Inzwischen hat sich auch die vorgebliche "Bürgerrechtlerin" Vera Lengsfeld dieser Anzeige gegen Gysi angeschlossen.

Offenkundig nervig findet die Linke die Angelegenheit aber doch. Auch deshalb, weil im Immunitätsausschuss des Bundestages der Fall Gysi in der letzten Sitzung kurz vor den Winterferien am 31. Januar aufgerufen wurde, ohne dass es wie sonst üblich eine Tischvorlage für die Obleute der Fraktionen gab. Dagmar Enkelmann, die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, war nicht anwesend.

Vertreter der Linken war der sächsische Abgeordnete Jörn Wunderlich, selbst in den 90er Jahren Richter in Chemnitz. Er aber konnte seine Genossen nicht über die Aufhebung von Gysis Immunität informieren, denn er war just in dem Moment aus dem Saal, als Ausschusschef Thomas Strobl das Thema aufrief. Später wurde dann festgestellt, dass sich doch ein Linker im Ausschuß während der Verkündung der Aufhebung der de facto-Immunität befunden hat nämlich Alexander Ulrich, der sich auch in Rheinland-Pfalz trotz Trennung von Amt und Mandat in einen Vierer-Vorstand hat wählen lassen, obwohl er ebenfalls Bundestagsabgeordneter ist.In der gleichen Sitzung wurde über die Immunität von Caren Lay und anderen verhandelt. Jörn Wunderlich war deshalb nicht im Raum, weil er Caren Lay und die Anderen über den Vorgang telefonisch informieren wollte. Weiterhin wurde jetzt bekannt, dass Ulrich bei der Verhandlung zu Gysi im Ausschuss sich nicht zu Wort gemeldet hat und seinen Fraktionsvorsitzenden nicht verteidigt oder sonst wie beigestanden hat. Er hat die Sache kommentarlos geschehen lassen.

Er hat die Fraktionsmitglieder nicht umfassend informiert. Diese neue Erkenntnis stößt bei vielen Linken insbesondere aus Rheinland-Pfalz auf scharfe Kritik, da Alexander Ulrich trotz zweier Ausschluss-Verfahren immer wieder für neue Eskapaden und Eigenmächtigkeiten in seinen Handlungen bekannt ist. Er selber spricht von "Skandälchen" und kann die Kritik nicht nachvollziehen.

Etwas Selbstkritik und Selbstreflexion wäre aber durchaus angebracht und würde den Eindruck der Selbstherrlichkeit, den etliche Linke in Rheinland Pfalz bei ihm verorten, wenigstens etwas relativieren.

Ein Teil der Immunität der Abgeordneten wird allerdings schon am Anfang einer jeden Wahlperiode automatisch und kollektiv aufgehoben.

Trotzdem gibt es gewisse Regeln im Umgang mit der Immunität, die die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festlegt. Das Immunitätsrecht des Deutschen Bundestages besitzt seine verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 46 Grundgesetzes. Und es ist nicht die Immunität und Indemnität allumfassend aufgehoben und es bedarf trotzdem gewisser Vorgehensweisen des Immunitätsausschusses.

Zitat (1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung,die er im Bundestag oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden.... (2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, dass er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. Zitat Ende Es ist also auch im Fall Gysi trotz vorheriger kollektiver Aufhebung der Immunität eine Genehmigung oder Mitteilung des Bundestages zwingend notwendig. Trotzdem hat Alexander Ulrich die Fraktion darüber am 31.1. 2013 nicht informiert, obwohl Gregor Gysi am 1.2. in den Urlaub nach Österreich fuhr, wo er sich beim Skifahren einen Knochenbruch zuzog.

Angeblich sei Gregor Gysi als Fraktionschef und Betroffener und Dagmar Enkelmann als Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion schon Mitte Dezember 2012 informiert gewesen. Diese Aussage von Dagmar Enkelmann kann aber nicht als Begründung dafür herhalten, dass die Fraktionsmitglieder insgesamt nicht informiert wurden.

Als Fraktions-Mitglied des Ausschusses ist er der ganzen Fraktion gegenüber verpflichtet. Etliche Bundestagsabgeordnete haben mir bestätigt, dass sie in keinster Weise über den Vorfall informiert worden sind. Dabei geht es immerhin um die Immunität und mögliche Strafverfolgung gegenüber dem Chef der Linksfraktion im Bundestag und das geht alle Abgeordneten an. Stellvertretender Geschäftsführer der Fraktion ist Alexander Ulrich zudem selber, so dass er auch in dieser Funktion der Fraktion als Ganzes gegenüber verantwortlich ist und eine Info an die Spitze der Fraktion alleine nicht ausreicht, zumal sie ohnehin schon vorher informiert war.

Die mangelnde Transparenz in der Fraktion sollte sofort beendet werden und die Kluft zwischen Fraktionsspitze und Fraktion sollte niemals so groß werden, dass diese fundamentalen Ereignisse und Angriffe, die politisch motiviert sind und die sich gegen die ganze Fraktion richten, nicht mehr zeitnah im Fraktions-Plenum besprochen werden.

Es ist aber keinesfalls so wie Dagmar Enkelmann und Alexander Ulrich glauben, dass die Art der Vorgehensweise in diesem Fall alleine bei dem Betroffenen Gregor Gysi liege. Dieser Fall geht allen Linken in der Fraktion was an. Es ist kein vernünftiger politischer Stil unter Linken, dass die linken Bundestagsabgeordneten selber von der Presse oder über Dritte über diesen Sachverhalt informiert werden und mit Fragen der Presse konfrontiert werden, die ihnen intern in der Fraktion absichtlich vorenthalten worden waren und wodurch sie überrumpelt wurden. So lässt man die Kollegen in der Fraktion nicht ins offene Messer laufen.

Bleibt zu hoffen, dass diese Ereignisse keine Fortsetzung und kein Ausdruck der "Hasskultur" in der Bundestagsfraktion sind, von der Gregor Gysi auf dem Parteitag in Göttingen berichtet hatte. Westdeutsche wie Alexander Ulrich einerseits und Ostdeutsche wie Dagmar Enkelmann, Gregor Gysi versuchen den Vorfall im Interesse eines Burgfriedens gemeinsam klein zu halten. Bleibt zu hoffen, dass es sich um keine absichtlich inszenierte Intrige handelte, die die Ost-West-Gräben in der Fraktion und der Partei wieder aufreißen könnte. Hoffen wir, dass sich auch mögliche "Quartalisirre" oder jene, die andere Spitzen-Genossen so bezeichnen, wieder auf den Boden eines gemeinsamen Kampfes im Wahljahr zurückfinden.

Ein Ausschlußverfahren in der Linksfraktion wäre die einzige Option dazu und es wäre dann erforderlich, wenn sich diese Handlungsweise als bewusst betrieben und als gewollt fraktionsschädigend herausstellen sollte.